Verhinderte Gruppenfahnenflucht im Pionierregiment Storkow
25. März 1968
Einzelinformation Nr. 337/68 über eine verhinderte Gruppenfahnenflucht von Angehörigen der 3. Kompanie des Pionierregimentes 2 in Storkow-Küchensee
Vom MfS wurde festgestellt, dass die Unteroffiziere [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Gruppenführer der 3. Kompanie des Pionierregimentes 2 Storkow-Küchensee, [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Gruppenführer der 3. Kompanie des Pionierregimentes 2 Storkow-Küchensee, und der Pionier [Name 3, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Kraftfahrer der 3. Kompanie des Pionierregimentes 2 Storkow-Küchensee, planten, gemeinschaftlich unter Anwendung von Waffengewalt die Staatsgrenze der DDR nach Westberlin im Raum Berlin-Treptow zu durchbrechen. Die Verwirklichung dieses bis ins Detail geplanten Vorhabens wurde durch die Festnahme der drei NVA-Angehörigen verhindert.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben: Der [Name 1] trug sich bereits seit Januar 1968 mit dem Gedanken, fahnenflüchtig zu werden. Bisher ermittelte Motive waren Unlust zum Dienst mit dem Ziel der Lösung seiner Verpflichtung als Berufssoldat. Diese Motive wurden durch ständiges Westfernsehen in der elterlichen Wohnung vertieft. Zur Realisierung dieser Zielsetzung versuchte er mit Erfolg, den [Name 2] sowie den [Name 3], deren Grundeinstellung und Verhalten im Dienst seiner eigenen Haltung entsprachen, zu gewinnen.
In mehreren gemeinsamen Absprachen planten die Genannten u. a.
- –
zum Zwecke der Verwirklichung ihres Vorhabens ein Mietfahrzeug zu benutzen bzw. ein Fahrzeug der NVA zu entwenden;
- –
unter Ausnutzung des von [Name 1] durchzuführenden Dienstes als OvD in die Waffenkammer einzudringen, daraus vier Maschinenpistolen mit 1 800 Schuss, ein lMG und vier Pistolen Modell »Makarow« mit je 16 Schuss zu entwenden. (Bei der Festlegung der Waffenbeschaffung gingen die Festgenommenen von der begünstigenden Bedingung aus, dass in der Einheit der OvD sowie auch sein Gehilfe jederzeit die Möglichkeit haben, an die versiegelten Waffenkammerschlüssel ohne Schwierigkeiten heranzukommen.)
- –
beim Durchbruch im Falle des Entdecktwerdens durch Grenzposten der NVA an der Staatsgrenze zu Westberlin sofort Waffengewalt anzuwenden und unter gegenseitigem Feuerschutz die pioniertechnischen Anlagen zu überwinden.
Weitere Untersuchungen über die näheren Motive, Beweggründe, Zusammenhänge sowie begünstigende Bedingungen wurden durch das MfS geführt.