Verletzung des Luftraumes der DDR durch Hubschrauber des BGS
7. Juni 1968
Einzelinformation Nr. 615/68 über die Verletzung des Luftraumes der DDR im Bereich der Staatsgrenze West durch Hubschrauber des westdeutschen Bundesgrenzschutzes am 5. und 6. Juni 1968
Am 5.6.1968, gegen 10.00 Uhr, flog im Bereich der Grenzkompanie Stapelburg, Grenzregiment Blankenburg, ein Hubschrauber des BGS vom Typ »Alouette II« in den Luftraum der DDR ein. Der Hubschrauber drang im Abschnitt »Alter Bahndamm« ca. 200 m in unser Gebiet ein und flog anschließend ca. 1,4 km – parallel zur Staatsgrenze – in südliche Richtung. Die Flughöhe betrug ca. 90 m.
Gegen 10.02 Uhr flog der Hubschrauber im Raum Jungborn in den westlichen Luftraum zurück. Der Hubschrauber war mit zwei BGS-Angehörigen besetzt. Handlungen der Insassen des Hubschraubers konnten nicht festgestellt werden.
Am 6.6.1968, gegen 9.10 Uhr, verletzte im Abschnitt der Grenzkompanie Pferdsdorf, Grenzregiment Dermbach, ein Hubschrauber des BGS, Typ »Alouette II«, den Luftraum der DDR. Die Maschine drang in einer Höhe von ca. 80 m etwa 100 m in das Gebiet der DDR ein, flog ca. 1 km entlang der Staatsgrenze der DDR und kehrte danach in den westlichen Luftraum zurück. Handlungen der Insassen konnten nicht beobachtet werden.