Versand von Publikationen durch die rumänische Botschaft
5. April 1968 Einzelinformation Nr. 379/68 über den Versand rumänischer Publikationen durch die Botschaft der Sozialistischen Republik Rumänien in Berlin
Wie dem MfS bekannt wurde, versendet die Botschaft der Sozialistischen Republik Rumänien in Berlin-Pankow, Parkstraße 23, erneut in großer Zahl Publikationen der rumänischen Presseagentur Agerpres und andere Materialien an Redaktionen, staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen sowie Partei- und Staatsfunktionäre in der DDR.1
Es handelt sich dabei um folgende Publikationen:
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»Dokumente, Artikel und Informationen über Rumänien« (herausgegeben von Agerpres), Nr. 3 vom 10.2.1968 und Nr. 4 vom 24.2.1968. Diese Materialien enthalten Angaben über die Plenarsitzung des ZK der RKP vom 14.2.1968, über die Tagung der großen Nationalversammlung vom 15./16.2.1968, über die wirtschaftliche Entwicklung in der SRR, den Tourismus usw.
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Beilagen Nr. 4 und Nr. 6 zu »Dokumente, Artikel und Informationen über Rumänien« vom 29.2. und 2.3.1968. Diese Materialien enthalten den Wortlaut der Rede von Paul Niculescu-Mizil2 auf dem Konsultativtreffen in Budapest3 und des Kommuniqués der außerordentlichen Plenarsitzung des ZK der RKP am 1.3.1968 sowie den Beschluss des ZK der RKP über die Abreise der rumänischen Delegation aus Budapest.
Über den wesentlichsten Inhalt dieser letztgenannten Dokumente:
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Zweifel an Zweckmäßigkeit des Budapester Konsultativtreffens;
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»Begründung« für die Abreise der rumänischen Delegation;
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Vorbehalte gegen die Durchführung einer Weltberatung der kommunistischen und Arbeiterparteien noch im Jahre 1968;
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Ablehnung der Erarbeitung von Dokumenten der Weltberatung usw.
wurde bereits in unserer Information Nr. 307/68 berichtet.
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Zwei Publikationen des Rumänischen Touristenamtes (mit einem Plan der künstlerischen, wissenschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen 1968 in der SRR).4
(Zusatz beim Genossen Honecker)5 Aufgrund dieser erneuten Aktion der Rumänischen Botschaft wäre es zweckmäßig, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, wie in solchen Fällen verfahren werden sollte.6