Versuchte Brandstiftung in der Zuckerfabrik »Störtebecker« in Barth
6. Februar 1968
Einzelinformation Nr. 122/68 über eine versuchte Brandstiftung im VEB Zuckerfabrik »Klaus Störtebecker« Stralsund, Zweigstelle Barth, am 26. Februar 1968
Am 26.1.1968, gegen 19.00 Uhr, wurde der [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1949, ohne erlernten Beruf, zuletzt Hilfsarbeiter im VEB Zuckerfabrik Stralsund, Zweigstelle Barth, wohnhaft Barth, [Straße, Nr.], vom Oberheizer [Name 2] des gleichen Betriebes dabei überrascht, als er mithilfe von Dieselkraftstoff das Holzdach des Kesselhauses vorgenannten Betriebes in Brand stecken wollte. Durch das Eingreifen des [Name 2] wurde dieses Verbrechen jedoch verhindert. Gegen [Name 1] wurde ein Ermittlungsverfahren (mit Haft) eingeleitet.
Die bisherigen Untersuchungen durch das MfS ergaben:
Am 22.1.1968 fasste [Name 1], der auf dem Kohlenhof des VEB Zuckerfabrik Stralsund, Zweigstelle Barth, beschäftigt war, nach eigenen Angaben den Entschluss, das Kesselhaus der Zuckerfabrik in Barth durch Brandstiftung zu vernichten. Zu diesem Entschluss sei er angeblich deshalb gelangt, da ihm die Arbeit auf dem Kohlenhof zu schmutzig sei und er mit dem Hofmeister aufgrund ungenügender Arbeitsleistungen mehrfach Auseinandersetzungen hatte.
Am 26.1.1968 entschloss sich [Name 1] nach dem Genuss von Alkohol, den er im Verlaufe einer Geburtstagsfeier innerhalb seiner Brigade getrunken hatte, zur Verwirklichung seines Verbrechens. Dazu entwendete er während seiner Spätschicht gegen 19.00 Uhr aus dem Aufenthaltsraum unbemerkt einen dort abgestellten Eimer mit Dieselkraftstoff, entzündete diesen und versuchte damit von einer Rampe aus das Holzdach des Kesselhauses in Brand zu setzen. Dazu hielt er den Eimer unter eine unmittelbar an der Decke des Kesselhauses angebrachte Lampe in der Absicht, neben der Inbrandsetzung der Decke einen Kurzschluss herbeizuführen, sodass die für die Kessel notwendigen Wasserpumpen ausfallen und eine Kesselexplosion hervorgerufen wird.
Nach einer vorläufigen Einschätzung durch leitende Mitarbeiter des Betriebes waren die Handlungen des Beschuldigten geeignet, einen unmittelbaren Schaden von ca. 2 Mio. Mark herbeizuführen.
Bei dem Beschuldigten [Name 1] handelt es sich um einen Erstzuzügler. der im August 1961 mit seiner Mutter und seinem 17 Jahre alten Bruder von Österreich in die DDR übersiedelte, nachdem durch den Suchdienst des Roten Kreuzes die Wohnanschrift seiner Großmutter in Barth mitgeteilt worden war. [Name 1], der in Österreich drei Klassen der Volksschule besucht hat, besaß nicht die notwendigen Voraussetzungen, um an der Polytechnischen Oberschule in Barth in die nächsthöhere Klasse versetzt zu werden. Er verließ deshalb im Jahre 1964 diese Schule mit dem Abschluss der 4. Klasse. Nach seiner Schulentlassung nahm er eine Tätigkeit als Hilfsheizer im VEB Zuckerfabrik Stralsund, Zweigstelle Barth, auf.
Die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wird besonders unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung
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der subjektiven Tatumstände, der Ziele und Absichten des Täters,
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eventuell bestehender Verbindungen ins kapitalistische Ausland bzw. zu negativen Personenkreisen in der DDR sowie
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der Feststellung und Beseitigung verbrechensbegünstigender Umstände geführt.