Vorbereitung einer Tagung der Synodalen der Generalsynode der EKD
20. September 1968
Einzelinformation Nr. 1059/68 über die Vorbereitung einer Tagung der Synodalen der sogenannten Generalsynode der »Evangelischen Kirche in Deutschland« (EKD)
Dem MfS wurde bekannt, dass die führenden Kräfte der sogenannten Evangelischen Kirche in Deutschland planen, 1968 eine Generalsynode durchzuführen, die in getrennten Veranstaltungen im Oktober in Halle und Westberlin stattfinden soll.
Die Vorbereitungen dazu in der DDR trifft insbesondere Superintendent Figur,1 Berlin, der im Juli 1968 begann, Einladungen an die Mitglieder der sogenannten Generalsynode der EKD aus dem Bereich der evangelischen Landeskirchen der DDR zu einer Synodaltagung in Halle für die Zeit vom 8. bis 11.10.1968 zu verschicken.
Am 6.8.1968 richtete Superintendent Figur an den Staatssekretär für Kirchenfragen ein Schreiben, in dem er mitteilte, dass er die »Synodalen aus den Gliedkirchen in der Deutschen Demokratischen Republik zu einer ›Informationstagung‹ eingeladen habe, die vom 2. bis 4.10.1968 in Halle stattfinden wird.« (Zur offensichtlichen Irreführung des Staatssekretariats für Kirchenfragen tritt Figur dabei in seiner Funktion als Präses der Regionalsynode Berlin-Brandenburg auf und vermeidet den Begriff »EKD«, obwohl er als Präses der Regionalsynode Berlin-Brandenburg nicht berechtigt ist, Synodale aus anderen Landeskirchen der DDR einzuladen. Die Einladung an die Mitglieder der sogenannten Generalsynode der EKD aus dem Bereich der evangelischen Landeskirchen der DDR dagegen erfolgte in seiner Funktion als Vizepräses der sogenannten gesamtdeutschen EKD-Synode.)
Anfang September 1968 begann Superintendent Figur mit dem Versand von Arbeitsmaterialien zur Durchführung der »EKD-Synode«. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Material, das von der Kirchenkanzlei der »EKD« in Hannover erarbeitet, hergestellt und vervielfältigt und vom Leiter der Kirchenkanzlei, Oberkirchenrat Hammer,2 übersandt wurde. Dass es sich hierbei um die Vorbereitung einer »gesamtdeutschen« Synode handelt, wird ferner durch die Äußerungen Bischof Schönherrs3 deutlich, der in einer Aussprache mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen erklärte, es handle sich um eine Zusammenkunft von ca. 40 Synodalen der bisherigen »Ost-EKD«. (Der Generalsynode der EKD aus dem Bereich der evangelischen Landeskirchen der DDR gehören 40 Mitglieder an.)
Wie schließlich weiter bekannt wurde, soll auch in der Zeit vom 6. bis 11. Oktober 1968 in Westberlin-Spandau die Teilsynode der »EKD«-Synodalen aus dem Bereich der Landeskirchen Westdeutschlands und Westberlins stattfinden.
Eine solche »gesamtdeutsche« – wenn auch getrennt durchgeführte »EKD«-Synode – würde nicht nur die These Bischof Krummachers4 von der Notwendigkeit des Festhaltens an der Einheit der »EKD« unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen erneut bestätigen, sondern auch Kirchenführern in Westdeutschland (wie Bischof Scharf5/Westberlin, Bischof Lilje6/Hannover) und in der DDR (wie Bischof Schönherr und Bischof Noth7/Dresden u. a.) die Möglichkeit geben, ihre bereits in öffentlichen Stellungnahmen dargelegte feindliche Einstellung zu den Hilfsmaßnahmen der verbündeten sozialistischen Länder gegenüber der ČSSR8 von der Tribüne der Synode zu verkünden.
Aus diesem Grunde sollte geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig wäre, eventuell seitens des Staatssekretärs für Kirchenfragen mit den Bischöfen der DDR Aussprachen zu führen und ihnen dabei mitzuteilen, dass diese geplante »EKD«-Synode nicht stattfinden kann. Diese Aussprachen müssten dann allerdings kurzfristig, dabei aber zweckmäßigerweise trotzdem in zeitlich und inhaltlich differenzierter Form erfolgen, wobei von besonderer Bedeutung die Aussprachen mit Bischof Mitzenheim9/Eisenach und Bischof Beste10/Schwerin, als dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz der DDR, wären.
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