Vorbereitung eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs
28. März 1968
Einzelinformation Nr. 345/68 über einen verhinderten gewaltsamen Grenzdurchbruch nach Westdeutschland, der mit Hilfe bewaffneter westdeutscher Terroristen erfolgen sollte
Durch das MfS wurden am 24.9.1967 die westdeutschen Bürger [Name 1, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1932, wohnhaft Vienenburg/Goslar, [Straße, Nr.]; [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948, wohnhaft Vienenburg/Goslar, [Straße, Nr.], Cousine des [Name 1, Vorname 1], und die DDR-Bürger [Name 1, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.]; [Name 1, Vorname 3] geboren [Tag, Monat] 1945, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.] (Schwester von [Name 1, Vorname 2]) wegen staatsfeindlicher Gruppenbildung und versuchten gewaltsamen illegalen Verlassens der DDR bzw. wegen versuchter Schleusung von Bürgern der DDR festgenommen.
Die bisherigen Untersuchungen zum geplanten Verbrechen ergaben Folgendes: [Name 1, Vorname 1] und [Name 2, Vorname] sind weitläufig mit den DDR-Bürgern [Name 1, Vorname 2] und [Vorname 3] verwandt (ihre Väter sind Cousins). 1965, anlässlich eines Verwandtenbesuchs bei der Familie [Name 1] in Magdeburg, lernten sich die [Name 2, Vorname] und der [Name 1, Vorname 2] näher kennen. [Name 1, Vorname 2] trug sich bereits seit 1963 mit der Absicht, die DDR illegal zu verlassen. Durch die Zusammenkunft mit der [Name 2] wurde er in seiner Absicht noch bestärkt, wobei sie ihm ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben zusicherte. In der Folgezeit fanden weitere Zusammenkünfte in Magdeburg und in der Hauptstadt der DDR statt. An diesen Begegnungen nahmen auch der [Name 1, Vorname 1] aus Vienenburg und die [Name 1, Vorname 3] teil.
Bei diesen Treffen kam es zur weiteren Vertiefung der Beziehungen zwischen der [Name 2, Vorname] und dem [Name 1, Vorname 2] sowie dem [Name 1, Vorname 1] und der [Name 1, Vorname 3]. Bereits 1966 kamen sie überein, dass der [Name 1, Vorname 2] und seine Schwester mithilfe und Unterstützung des [Name 1, Vorname 1] und der [Name 2] die DDR illegal verlassen sollten.
Bei den folgenden Zusammenkünften beschäftigten sie sich mit einer Vielzahl von Möglichkeiten des illegalen Verlassens der DDR. Zum Beispiel beabsichtigte der [Vorname 1 Name 1] in Westdeutschland eine Flugprüfung abzulegen, um die Ausschleusung mittels eines westdeutschen Sportflugzeuges zu vollziehen. Dieser Plan wurde jedoch aufgrund seiner Kostspieligkeit verworfen. Andere Überlegungen gingen dahin, die Ausschleusung an der im Grenzgebiet liegenden Eckertalsperre unter Verwendung von Tauchgeräten durchzuführen. Weiter wurde eine Schleusung über das sozialistische Ausland in Betracht gezogen.
Zum Zweck der Unterstützung bei einer Schleusung über das sozialistische Ausland nahm [Vorname 2 Name 1] 1966 zu der ihm bekannten [Name 3] in Rumänien Verbindung auf. Diese lehnte jedoch jegliche Unterstützung strikt ab.
[Name 1, Vorname 1] nahm ebenfalls Mitte 1966 Verbindung zu dem im Bonner Finanzministerium beschäftigten [Vorname Name 4], wohnhaft Offenbach, [Straße, Nr.], auf, der über das Ministerium für »gesamtdeutsche Fragen« die Ausschleusung der Geschwister [Name 1] aus Magdeburg erwirken sollte. Weiter hatte [Vorname 1 Name 1] durch seinen Vetter, [Vorname Name 5], wohnhaft Ludwigsburg, [Straße, Nr.], erfahren, dass über den Rechtsanwalt Vogel1 aus der Hauptstadt der DDR die Möglichkeit einer legalen Übersiedlung im Zuge einer Familienzusammenführung bestünde. Aus diesem Grunde wandte sich [Vorname 1 Name 1] im Januar 1967 an den Rechtsanwalt Vogel in der Hauptstadt der DDR und später an den Rechtsanwalt Musiolik2 in Westberlin. Zur »Rechtfertigung« einer Familienzusammenführung verlobten sich [Name 1, Vorname 1] und die [Name 1, Vorname 3] am 25.2.1967 in Berlin.
Da sie jedoch den Erfolg ihrer Bemühungen zur legalen Übersiedlung nach Westdeutschland immer mehr anzweifelten, entschlossen sie sich endgültig für den Plan des illegalen Verlassens. Bei den in der Folgezeit in Abständen von ca. drei Wochen in der Hauptstadt der DDR stattgefundenen Zusammenkünften wurde, nach dem sich besonders [Vorname 2 Name 1,] nach geeigneten Schleusungsmöglichkeiten im Harz erkundigt hatte, festgelegt, dass die Geschwister [Name 1] im Raum Benneckenstein/Hohegeiß die Staatsgrenze der DDR durchbrechen sollten. In Westdeutschland hatte sich inzwischen [Vorname 1 Name 1] intensiv um weitere Schleusungsmöglichkeiten bemüht. Er beschaffte Kartenmaterial vom Harzgebiet und vom Raum der beabsichtigten Durchbruchstelle. Außerdem klärte er selbst von westlicher Seite die Staatsgrenze der DDR im Raum Hohegeiß/Benneckenstein auf. Zum Zweck der Unterstützung der Schleusung über die Staatsgrenze der DDR hatte die Gruppe auch die Familie [Name 6] (weitläufige Verwandte) in Wernigerode angesprochen, die aber eine Unterstützung versagte.
Da alle Bemühungen um Unterstützung der geplanten Schleusung fehlschlugen, wandte sich [Name 1, Vorname 1] erneut an [Name 5] in Ludwigsburg, der seine Hilfeleistung auch zusagte. [Name 5] besaß Kontakt zu einer ihnen nicht näher bekannt gewordenen Person, die DDR-Bürger nach Westdeutschland ausschleuste und ihre Unterstützung auch bei der Schleusung der Geschwister [Name 1] zusicherte. Gleichzeitig verlangte dieser Schleuser aber, dass durch [Vorname 1 Name 1] ein offizieller Antrag zur Ausschleusung der Geschwister [Name 1] an das Ministerium für »gesamtdeutsche Fragen« gerichtet wird. Dieser Antrag sollte nähere Angaben über die zu schleusenden Personen enthalten und wäre die Voraussetzung für eine Schleusung überhaupt.
[Vorname 1 Name 1] stellte daraufhin im September 1967 einen Antrag zur Ausschleusung von [Vorname 2] und [Vorname 3 Name 1], den er direkt an den »Minister für gesamtdeutsche Fragen«, Wehner,3 Bonn, richtete. Gleichzeitig wandte sich [Name 1] an den Petitionsausschuss des Bundestages, um von dort ebenfalls Unterstützung für sein Vorhaben zu erhalten. Beide Schreiben sind bis zur Festnahme des [Name 1] und der [Name 2] nicht beantwortet worden.
Da jedoch alle getroffenen Vorbereitungen und Maßnahmen zur Unterstützung nicht den beabsichtigten beschleunigten Erfolg brachten, trafen [Vorname 1], [Vorname 2] und [Vorname 3 Name 1], [Vorname 2 Name], [Vorname Name 5] und seine Ehefrau [Vorname] am 26. und 27.8.1967 in der Hauptstadt der DDR zu einer intensiven Beratung über die endgültige Verwirklichung ihres verbrecherischen Vorhabens zusammen. Dabei wurden ein neuer Plan der Ausschleusung in allen Einzelheiten erörtert und entsprechende Maßnahmen festgelegt.
Es wurde beschlossen, die Schleusung unter Verwendung von Sprechfunkgeräten und unter Einsatz von Schusswaffen im Harzgebiet zu realisieren. Dabei wurde unter den Beteiligten Einigkeit darüber erzielt, in Westdeutschland weitere Mittäter zu gewinnen, die bewaffnet in das Territorium der DDR eindringen sollten, um [Vorname 2] und [Vorname 3 Name 1] über die Staatsgrenze der DDR nach Westdeutschland zu schleusen. Weiter wurde bei dieser Beratung ein arbeitsteiliges Programm beschlossen, wobei jedes Gruppenmitglied entsprechend seinen objektiven Möglichkeiten mit spezifischen Aufgaben betraut wurde. Während [Vorname 2 Name 1] über die Familie [Name 6] die Staatsgrenze der DDR weiter aufklären sollte, wurde [Name 5] für die Beschaffung der Sprechfunkgeräte verantwortlich gemacht. [Name 1, Vorname] erhielt die Aufgabe, in Westdeutschland weitere Personen für die erwähnte Terroristengruppe zu werben, die Bewaffnung dieser Gruppe zu organisieren und eine konkrete Grenzaufklärung von westdeutscher Seite zu betreiben. Zur Gewinnung für die Teilnahme an dem geplanten Verbrechen wurden von [Vorname 1 Name 1] die westdeutschen Bürger [Vorname Name 7] und [Vorname Name 8], beide aus Vienenburg, auch bereits angesprochen, ohne sie schon in Einzelheiten des Vorhabens einzuweihen. Die [Name 2, Vorname] hatte bei der Beratung in Berlin den Auftrag erhalten, Schusswaffen und spezifisches Kartenmaterial über den Grenzverlauf im Raum Benneckenstein/Hohegeiß zu beschaffen. Des Weiteren war sie für den Kurierdienst innerhalb der Gruppe vorgesehen.
[Vorname 1 Name 1] legte dann auf dem von der [Name 2] beschafften Kartenmaterial den genauen Durchbruchsort fest und zeichnete ihn auf der Karte ein. Anschließend fuhr die [Name 2] mit dem markierten Kartenmaterial zu [Name 1, Vorname 2] nach Magdeburg, dem sie den Plan und weitere Anweisungen überbrachte.
Bei einer für den 24.9.1967 vereinbarten Zusammenkunft an der Autobahnraststätte Börde, bei der die neuesten Informationen über den Realisierungsstand des Unternehmens ausgetauscht und weitere Maßnahmen festgelegt werden sollten, wurden [Vorname 2], [Vorname 3 Name 1] und [Vorname 1 Name 1] sowie die [Name 2, Vorname] von den Organen des MfS festgenommen.