Absturz eines Segelflugzeuges bei Gardelegen
29. Juli 1970
Information Nr. 771/70 über den Absturz eines Segelflugzeuges des GST-Fliegerklubs Gardelegen, [Bezirk] Magdeburg
Am 28.7.1970 stürzte gegen 14.40 Uhr auf dem GST-Flugplatz des Fliegerklubs Gardelegen das Segelflugzeug FES 530/II/DM 31 – 62 vom Typ »Lehrmeister«, Baujahr 1959, aus einer Höhe von ca. 100 bis 150 m unmittelbar nach dem Start ab.
Die Insassen des Segelflugzeuges, der Segelfluglehrer Beyer, Werner,1 geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Gardelegen, [Straße, Nr.], beschäftigt: Uhrmacher im selbstständigen Geschäft seines Vaters und die Schülerin Schultz, Gabriele,2 geboren [Tag, Monat] 1960, wohnhaft Gardelegen, [Straße, Nr.], verunglückten dabei tödlich.
Die bisher vom MfS, von der VP und einer Expertenkommission des Zentralvorstandes der GST durchgeführten Untersuchungen zum Ablauf und zu den Ursachen des Unfalles ergaben Folgendes:
Der Fliegerklub der GST Gardelegen führt in der Zeit vom 18.7. bis 2.8.1970 einen Segelfliegerlehrgang mit ca. 20 jugendlichen Flugsportlern aus den Kreisen Gardelegen, Salzwedel und Haldensleben durch.
Als Leiter des Lehrganges wurde für die Zeit vom 26.7. bis 2.8.1970 der genannte Beyer, Werner eingesetzt.
Die Starts der Segelflugzeuge erfolgen mittels Schleppwinde, wobei die Flugzeuge bei einer Entfernung von der Winde zum Startplatz von ca. 800 m eine Höhe von 320 m erreichen.
Beyer hatte sich, entgegen der Flugordnung als Flugleiter, bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes am 28.7.1970 nach der Mittagspause selbst ins Flugzeug gesetzt und ebenfalls ordnungswidrig die Schülerin Schultz mitgenommen.
Der Vater der verunglückten Schülerin, Schultz, [Vorname], geb. [Tag, Monat] 1926, der die Winde bedient, hatte in der Mittagspause mit dem Fluglehrer Beyer vereinbart, dass seine Tochter an einem Flug teilnehmen kann. Dass sie im abgestürzten Flugzeug gesessen hatte, erfuhr er erst nach dem Absturz.
Der Beginn des Starts verlief ohne Besonderheiten. Während des Schleppens wurde das Segelflugzeug durch Windeinwirkung abgedrängt, wodurch das Schleppseil in Buschwerk geriet. Durch diesen Umstand klinkte das Segelflugzeug vorzeitig bei 100 bis 150 m Höhe aus. Der Pilot fing das Segelflugzeug nur kurz ab und leitete eine Rechtskurve ein. Danach wurde das Segelflugzeug schwanzlastig, kam ins Trudeln und stürzte in einer Steilspirale ab.
Mit dem gleichen Segelflugzeug waren am Vormittag bereits acht Starts ohne Beanstandungen durchgeführt worden.
Die letzte technische Überprüfung erfolgte am 3.7.1969.
Zur Absturzursache gibt es die noch nicht bestätigte Version, dass durch das Hängenbleiben des Seiles im Buschwerk der zum Ausklinken erforderliche Winkel zur Erdebene nicht richtig ausgetrimmt war – das Mädchen saß auf dem Vordersitz –, wodurch eine Schwanzlastigkeit eintrat und das Segelflugzeug nicht die für einen Gleitflug erforderliche Geschwindigkeit erreichte.
Die Untersuchungen zur genauen Ermittlung der Unfallursache werden weitergeführt.