Direkt zum Seiteninhalt springen

Auffinden einer Pistole in Rostock

5. August 1970
Information Nr. 788/70 über das Auffinden einer Pistole im Interhotel »Warnow« in Rostock am 5. August 1970

Am 5.8.1970, gegen 9.15 Uhr, wurde durch die Zimmerfrau des Interhotels »Warnow« [Name 1, Vorname], wohnhaft Rostock, [Straße, Nr.], im Zimmer 820 des Hotels unter einem Kopfkissen liegend eine Pistole, Typ »VZOR 50«, Kaliber 7,65 mm, Made in Czechoslowakia, Nr. C 42850, mit Magazin und sieben Schuss gefunden. Die Pistole ist beschussfähig und befindet sich in einem ausgezeichneten Zustand.

Die durch das MfS durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass das Zimmer 820 in der Nacht vom 4.8.1970 bis 5.8.1970 durch den kubanischen Staatsbürger Rogelio, Royas Tamayo,1 Mitarbeiter der kubanischen Botschaft der DDR und Generaldirektor eines kubanischen Schifffahrtsunternehmens, Ausweis-Nr. [Nummer], bewohnt wurde.

Rogelio ist vorübergehend in der Schiffswerft Roßlau/Elbe tätig und hat zeitweilig in der Rostocker Neptunwerft, wo die Endausrüstung der für die Republik Kuba gebauten Schiffe erfolgt, zu arbeiten.

Bei der am 5.8.1970 um 12.00 Uhr mit Rogelio durch Angehörige des MfS erfolgten Aussprache gab dieser folgende Erklärung ab:

Am 4.8.1970 hätte er von der kubanischen Botschaft in der Hauptstadt der DDR den Auftrag erhalten, 50 000 Mark zu den in Rostock tätigen kubanischen Mitgliedern der Schiffabnahmekommission zu überbringen. Da es sich nach Ansicht Rogelios um viel Geld handelte, ließ er sich von der kubanischen Botschaft aus Sicherheitsgründen die genannte Waffe aushändigen.

Er sei jedoch nicht im Besitz eines Waffenscheines bzw. eines Dokumentes, das ihm zum Führen einer Waffe berechtigt.

Rogelio erklärte weiter, dass ihm bekannt sei, dass im diplomatischen Dienst tätige Personen keine Waffen bei sich führen dürfen und dass seine Handlungsweise, die Waffe unbeaufsichtigt im Hotelzimmer liegen zu lassen, nicht in Ordnung sei. Die kubanischen Sicherheitsorgane hätten bei einem derartigen Vorkommnis ebenso gehandelt, wie es die DDR-Sicherheitsorgane getan haben.

Rogelio bat in diesem Zusammenhang um Aushändigung der Waffe, um keine Schwierigkeiten mit seiner Botschaft zu bekommen. Diesem Ansinnen wurde nicht stattgegeben. Er wurde darüber informiert, dass die Waffe durch die Sicherheitsorgane der DDR an die zuständigen Institutionen weitergeleitet wird.

Rogelio zeigte für die Maßnahme Verständnis und erklärte, dass er von sich aus die kubanische Botschaft über sein Fehlverhalten verständigen wird.

An diesem Gespräch nahm ein weiterer kubanischer Staatsbürger, [Name 2, Vornamen], Ausweis-Nr. [Nummer], Angehöriger der kubanischen Botschaft in der Hauptstadt der DDR sowie eine Dolmetscherin teil.

  1. Zum nächsten Dokument Verhinderte Entführung eines polnischen Flugzeuges

    8. August 1970
    Information Nr. 800/70 über die verhinderte Entführung einer Verkehrsmaschine der polnischen Fluggesellschaft LOT nach Hamburg

  2. Zum vorherigen Dokument Bahnbetriebsunfälle bei der Deutschen Reichsbahn

    5. August 1970
    Information Nr. 785/70 über Bahnbetriebsunfälle bei der Deutschen Reichsbahn am 2. August, 4. August und 5. August 1970