Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen in Berlin
28. August 1970
Information Nr. 879/70 über die Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin
Am 22.8.1970, in der Zeit von 16.20 bis 16.35 Uhr, beobachteten die im Grenzabschnitt Zimmerstraße in Berlin-Mitte eingesetzten Grenzposten der 1. Grenzbrigade Berlin-Treptow Soldat [Name 1, Vorname], Postenführer, Gefreiter [Name 2, Vorname], Posten (Reservist), die Annäherung von drei männlichen Zivilpersonen im Alter von ca. 25 bis 30 Jahren aus dem Westberliner Hinterland in Richtung Staatsgrenze der DDR im Abschnitt Otto-Grotewohl-Straße.1 Die namentlich unbekannten Zivilpersonen führten einen Vorschlaghammer und ein Brecheisen bei sich.
Da vom Standort der Grenzposten eine Beobachtung und Unterbindung möglicher grenzprovokatorischer Handlungen nicht möglich war, verständigten sie den Kompaniechef der 1. Grenzkompanie, Hauptmann Nitschke,2 der sich sofort zum Tatort begab und bei seinem Eintreffen um 16.35 Uhr feststellte, dass in die mittlere Betonplatte der Sperrmauer gewaltsam ein Loch in der Größe 1,00 m (Breite) mal 0,50 m (Höhe) gebrochen bzw. geschlagen worden war.
Der Tatablauf selbst konnte von den eingesetzten Grenzposten weder beobachtet noch die Grenzprovokation verhindert werden.
Der im Nachbarabschnitt eingesetzte Grenzposten beobachtete, dass sich am Tatort fünf männliche Personen und eine Anzahl Kinder aufhielten. Von einer Person soll das Tatobjekt fotografiert worden sein. Kurze Zeit darauf trat am Tatort ein Angehöriger der Westberliner Schutzpolizei ein, der einige Zeit dort verweilte, während sich die Zivilpersonen in das Westberliner Hinterland entfernten.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten verstärkten Sicherungsmaßnahmen in diesem Grenzabschnitt wurde um 17.20 Uhr eine Grenzstreife von einer am Tatort befindlichen ca. 40-jährigen männlichen Zivilperson mit den Worten »Kommt doch rüber« zur Fahnenflucht aufgefordert. Den Grenzposten wurde dabei ein angebrochenes Päckchen Tabak zugeworfen.
Bekanntlich wurde in Westberliner Presseorganen vom 24.8.1970 (z. B. »Die Welt«3 und »Tagesspiegel«4) dargestellt, dass die beiden Täter, der 16-jährige Ronald, H., der seit ca. einem Jahr in Westberlin lebe, und der 19-jährige Klaus-Henning G. aus Westdeutschland, während der Tat von Westberliner Polizeibeamten überrascht und vorübergehend festgenommen worden wären. Der Sachverhalt sei als Sachbeschädigung aufgenommen, jedoch fehle – nach Auskunft eines Polizeisprechers – eine entsprechende Anzeige zur Strafverfolgung.
Die Täter hätten – den Westberliner Pressestimmen zufolge – aus »Protest gegen die Errichtung der Mauer« gehandelt.
Der Tatort wird durch Kräfte der 1. Grenzbrigade verstärkt gesichert und unter ständiger Beobachtung gehalten, um weitere grenzprovokatorische Handlungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.