Brand im VEB Kombinat Industrielle Mast (KIM) Spreenhagen
2. Juli 1970
Information Nr. 680/70 über einen Brand im VEB Kombinat Industrielle Mast (KIM) Spreenhagen, [Kreis] Fürstenwalde, [Bezirk] Frankfurt/O., am 30. Juni 1970
Am 30.6.1970, gegen 2.45 Uhr, bemerkte der diensthabende Techniker im VEB Kombinat Industrielle Mast (KIM) Spreenhagen, [Kreis] Fürstenwalde, [Bezirk] Frankfurt/O., [Name1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1932 in Spreenhagen, wohnhaft Spreenhagen, [Straße, Nr], im Meisterbereich VIII, Halle 5 – Aufzuchtshalle – einen Brand am östlichen Teil der Halle.
(Bei der Brandwahrnehmung befand sich [Name 1] etwa 1 km von der Ausbruchstelle entfernt, bedingt durch die Größe des Objektes.)
Er informierte sofort telefonisch den Pförtner des Objektes [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1904 in Markgrafpieske,1 wohnhaft Markgrafpieske, [Straße, Nr.], der seinerseits unverzüglich die Feuerwehr und die Leitung des VEB KIM telefonisch verständigte.
Anschließend begab sich [Name 1] zum Brandobjekt, wo er die Eingangstür verschlossen vorfand. Die Brandausbruchstelle befand sich am anderen Hallenende an einer schwer zugänglichen Stelle des Dachbodens.
Die Feuerwehr nahm gegen 3.35 Uhr die Brandbekämpfung auf (Anfahrtszeit von Fürstenwalde ca. 20 Minuten).
In der Zwischenzeit war die Dachkonstruktion wegen der Hitzeeinwirkung durchbrochen und das Feuer hatte die gesamte Halle erfasst.
Bei dem Schadensobjekt handelt es sich um eine Leichtmetallhalle (88 × 12 × 4 m), in der zum Zeitpunkt des Brandes ca. 6 440 Dersheimer Hennen und 720 Hähne eingestellt waren.
Dersheimer Hennen stellen hochwertiges Zuchtmaterial für die Broiler2-Produktion des VEB KIM dar. Etwa 2 000 Tiere wurden gerettet.
Der Sachschaden beträgt insgesamt 250 000 Mark, davon entfallen auf die zerstörte Halle 160 000 Mark und die vernichteten Tierbestände 90 000 Mark.
Die eingeleiteten Untersuchungen der VP und des MfS zur Ermittlung der Brandursachen ergaben:
Fünf Hallen des Meisterbereiches VIII wurden im September 1969 durch die Technische Überwachung abgenommen und für die Produktion freigegeben.
Das Brandobjekt, die Halle 5 mit allen Inneneinrichtungen, wurde von DDR-Betrieben errichtet. Die elektrischen Einrichtungen installierte die PGH »Dynamo« Marxwalde, Kreis Seelow, [Bezirk] Frankfurt/O.
Bei der letzten Kontrolle der elektrischen Anlage am 18.2.1970 durch den Kreisbetrieb Landtechnik Birkholz, [Kreis] Beeskow, [Bezirk] Frankfurt/O., wurden keine Mängel festgestellt.
In der Untersuchung wurde festgestellt, dass die Brandausbruchstelle im Bereich des Ventilators 7 liegt. Sie wurde im sogenannten Blindboden unter der Dachhaut, in dem die elektrischen Zuleitungen verlegt waren, lokalisiert.
Aufgrund der Brandmerkmale wurde eindeutig bestimmt, dass die Brandausbreitung von oben – dem sogenannten Blindboden3 – nach untern – in Richtung Ventilator 7 – verlief.
Als Zündquelle wird deshalb ein Kurzschluss angenommen, der durch Einwirkung von Ungeziefer (Ratten oder Mäuse) oder durch Beschädigung der Isolation infolge von Vibration des schadhaften Ventilators 7 ausgelöst worden sein kann.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass durch das Schleifen des Lüfters im Ventilator Funken entstanden sind, diese Funken in den Blindboden gelangten und die im Blindboden angereicherte starke Staubschicht in Brand gesetzt haben können.
Ein objektiver Nachweis der Ursachen ist jedoch aufgrund des hohen Zerstörungsgrades nicht mehr möglich.
Alle bisherigen Befragungen der beteiligten Personen erbrachten keine Hinweise auf andere Brandursachen.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurde noch bekannt:
Am 24.6.1970 wurde erstmalig vom Hallenpersonal der Halle 5 bemerkt, dass der Ventilator 7 dieser Halle nicht mehr funktioniert.
Am 29.6.1970, 15.00 Uhr, baute der Betriebselektriker [Name 3, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1948 in Aschersleben, wohnhaft Neuhartmannsdorf, [Straße, Nr.], einen neuen Motor und Lüfterflügel in den Ventilator 7 ein. Er übergab nach Prüfung der Funktionstüchtigkeit des Schutzschalters, die nach seinen Angaben ohne Beanstandungen verlief, den Ventilator zum weiteren Betrieb.
Nach den bisherigen Feststellungen kann jedoch aufgrund des untersuchten technischen Zustandes der Motor als Zündquelle ausgeschlossen werden.
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.