Brandgefährdung des Datenverarbeitungszentrums Schwerin-Lankow
21. Dezember 1970
Information Nr. 1266/70 über eine Brandgefährdung des Datenverarbeitungszentrums Schwerin-Lankow am 25. November 1970
Am 25.11.1970, gegen 17.35 Uhr, bemerkte eine Mitarbeiterin des Organisations- und Rechenzentrums Schwerin-Lankow (DVZ) im Magnetbandraum eine Lichtbogenbildung unterhalb der Scheuerleiste.
Durch die Lichtbogenbildung entstand zeitweilig eine akute Brandgefahr. Am Ereignisort tätige Mitarbeiter des DVZ schalteten sofort die betreffende elektrische Leitung ab und beendeten damit die Lichtbogenbildung. Gleichzeitig wurde über eine Direktleitung die Feuerwehr verständigt, sodass gemeinsam handelnd eine Brandentstehung verhindert werden konnte und der Sachschaden sich nur auf 50,00 Mark beläuft.
Die sofort eingeleiteten Untersuchungen zur Aufklärung der Entstehungsursache des Lichtbogens ergaben:
Ein vieradriges Kabel der 220-V-Lichtleitung war beschädigt und außerdem nicht ordnungsgemäß unter Putz verlegt worden.
Die Isolation dieses nur durch die Scheuerleiste verdeckten Kabels wies unmittelbar an der Austrittsstelle aus dem Zementfußboden einen Schrägschnitt auf.
Es wird angenommen, dass der Schrägschnitt beim Anbringen der Scheuerleiste entstanden ist. (Die entsprechenden Untersuchungen sind noch im Gange).
Durch die Beschädigung der Isolation entwickelte sich im Laufe der Zeit infolge der Belastung des Kabels ein schleichender Kurzschluss, der schließlich zur Lichtbogenbildung führte.
Durch die im Objekt des DVZ Schwerin-Lankow tätige Expertenkommission, die im Ergebnis und in Auswertung des Großbrandes im DVZ Neubrandenburg eine Überprüfung der Brandschutzbedingungen, Probleme von Ordnung und Sicherheit usw. vornimmt, wird der vorgenannte Entstehungsbrand mit ausgewertet.