Eindringen einer Person in die sowjetische Botschaft
28. Oktober 1970
Information Nr. 1140/70 über das Eindringen einer männlichen Person in das Objekt der Handelsvertretung sowie der Botschaft der UdSSR am 28. Oktober 1970
Am 28.10.1970, gegen 1.30 Uhr, betrat der DDR-Bürger [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1935, wohnhaft Berlin-Friedrichshain, [Straße, Nr.], Diplom-Ökonom, zur Zeit ohne feste Beschäftigung, durch eine nicht verschlossene Tür das Wohnobjekt der Handelsvertretung der UdSSR in Berlin-Mitte, Behrenstraße, und klingelte an mehreren Türen der dort wohnhaften Diplomaten. (Das Wohnhaus grenzt unmittelbar an den Botschaftstrakt an.) [Name] erklärte gegenüber den sowjetischen Diplomaten, den Botschafter der UdSSR in der DDR sprechen zu müssen.
Nachdem [Name] abgewiesen worden war, überkletterte er innerhalb des Botschaftsobjektes eine Abgrenzungsmauer und lief durch eine zum Botschaftsobjekt gehörende Tiefgarage, wo er von Sicherungskräften des Missionsschutzes gestellt und festgenommen wurde.
Die Untersuchungen ergaben, dass es sich bei [Name] um eine geisteskranke Person handelt (Wahnvorstellungen), die bereits längere Zeit in der Nervenheilanstalt Herzberge stationär untergebracht war und sich gegenwärtig noch in psychiatrischer Fürsorge befindet.
[Name] sprach in der Vergangenheit auch bereits mehrmals offiziell beim MfS vor und wollte führende Funktionäre sprechen. Bei der Zurückweisung seines Ansinnens verhielt er sich höflich und es kam nie zu irgendwelchen Vorkommnissen.
Entsprechende Maßnahmen zur weiteren klinischen Behandlung des [Name] sind eingeleitet worden.