Einführung und Anwendung von Kontrollgeräten auf Flughäfen der DDR
4. November 1970
Information Nr. 1017/70 über die Einführung und Anwendung von Kontrollgeräten auf den Flughäfen der DDR
Zur Aufklärung und Abwendung von Angriffen gegen die Sicherheit im Zivilflugverkehr (Flugzeugentführungen, Sprengstoffattentate usw.) wurde im Ministerium für Staatssicherheit ein Metallspurgerät auf der Grundlage des in der NVA eingesetzten Minensuchgerätes der DDR-Produktion »MSG 64« – Hersteller: VEB Funkwerk Kölleda – umgebaut (Bild 1 und 2) und weiterentwickelt (Bild 3). Das am Körper zu tragende Gerät (Bild 4) ist geeignet, metallische Körper und Gegenstände sowohl in Gepäckstücken als auch am Körper bis zu einer Tiefe von ca. acht cm nachzuweisen. Damit wird den Kontrollorganen auf den Flughäfen der DDR, insbesondere den Mitarbeitern der Zollverwaltung der DDR, die Möglichkeit gegeben, eine zielgerichtete Kontrolle des Handgepäcks und der Personen vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Geräte wird darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Ländern der Welt die verschiedensten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Von den Fluggästen werden diese Maßnahmen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit als notwendig angesehen, obwohl die z. B. in einer Reihe kapitalistischer Staaten in der letzten Zeit übliche Praxis der offen durchgeführten Kontrollhandlungen (Leibesvisitation der Reisenden, bewaffnete Patrouillen, Einsatz technischer Kontrollgeräte) für die Reisenden sehr viel unangenehmer sind und über die der DDR noch weit hinausgehen.
Technische Daten des Gerätes:
Länge: | 250mm |
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Tiefe: | 85mm |
Breite: | 45mm |
Gewicht: | ca. 1,4 kg |
Anzeige: | akustisch (Kopfhörer) |
Stromversorgung: | vier Stück Gasdichte NK-Akkumulatoren 1,2 V, 225 mAh aufladbar |
Stromaufnahme: | ca. 8 mA |
Betriebszeit: | ca. 30 Stunden bei Dauerbetrieb |
Nachweisempfindlichkeit: | Metallscheiben mit einem Durchmesser von 50 mm in einem Abstand von ca. 8 cm nachgewiesen |
Bedienungselemente: | Schalter für Ein und Aus Schalter für Grobabstimmung Schalter für Feinabstimmung |
Mithilfe der beweglichen Handsuchspule, die durch eine Drahtverbindung mit dem Gerät gekoppelt ist, ist eine genaue Ortung von Metallgegenständen am Körper der Personen möglich (Bild 5). Der Kontrollierende erhält über Kopfhörer ein akustisches Signal.
Durch die Anwendung dieses Gerätes braucht der Körper der kontrollierenden Person im Gegensatz zur Leibesvisitation nicht berührt zu werden und ist somit von der Ästhetik gegenüber dem Reisenden wirksamer als die Leibesvisitation.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein Versuchsgerät fertiggestellt. Weitere Geräte sind in Arbeit. Das Metallspürgerät mittels beweglicher Handsuchspule soll zur Personenkontrolle auf den Flughäfen der DDR eingesetzt werden.
Die Ausbildung der Angehörigen der Zollverwaltung auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld anhand des fertigen Versuchsgerätes wurde begonnen.