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Grenzprovokation im Grenzabschnitt Bouchestraße/Harzer-Straße

13. März 1970
Information Nr. 287/70 über eine vom Territorium der besonderen politischen Einheit Westberlin durchgeführte Grenzprovokation im Grenzabschnitt Bouchéstraße/Harzer Straße am 2. Februar 1970

Am 12. und 13.3.1970 fand vor dem Stadtgericht Groß-Berlin die Hauptverhandlung gegen den Westberliner Bürger Breul, Eberhard,1 geboren [Tag, Monat] 1944, zuletzt wohnhaft Berlin-Neukölln [Straße, Nr.], statt, in dessen Ergebnis B. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt wurde.2

Breul nahm bereits am 24.1.1970, gegen 12.00 Uhr, an einer Grenzprovokation im Abschnitt Heidelberger Straße teil, in deren Folgen zwei Westberliner Bürger in das Territorium der Hauptstadt der DDR eindrangen und unter Anwendung von Waffengewalt durch Angehörige der Grenztruppen der NVA festgenommen wurden.3

Am 25.1.1970 wurde Breul in seiner Wohnung in Westberlin durch den Redakteur der »Bildzeitung« Look, Gerhard4 aufgesucht, der sich von B. alle Einzelheiten der Grenzprovokation vom 24.1.1970 schildern ließ. Am 26.1.1970 erschien in der »Bildzeitung« ein Hetzartikel im Zusammenhang mit dem erfolgten Grenzdurchbruch der beiden Westberliner, in welchem die von Breul gemachten Angaben mit dessen Foto wiedergegeben wurden.5

In einer am 29.1.1970 zwischen dem »BZ«-Redakteur Look und Breul vereinbarungsgemäß stattgefundenen Zusammenkunft stiftete Look den Breul dazu an, gegen sofortige Aushändigung von 500 Westmark, am 2.2.1970, gegen 22.00 Uhr, eine erneute Grenzprovokation gegen die Staatsgrenze der DDR durchzuführen.

In diesem Zusammenhang beauftragte Look den Breul, vor der Tatausführung Alkohol zu sich zu nehmen und den Sicherheitsorganen der DDR vorzutäuschen, dass ihm durch die Angehörigen der im Zusammenhang mit der Provokation am 24.1.1970 festgenommenen zwei Westberliner Bürger massive Vorwürfe gemacht worden seien und er sich deshalb nach dem Verbleib seiner Freunde erkundigen wolle.

Look sicherte dem Breul zu, dass er bei Beibehaltung dieser Legende durch die Organe der DDR spätestens nach acht Tagen wieder nach Westberlin entlassen würde.

Nach Erfüllung dieses Auftrages, der als Grundlage für weitere Hetzartikel in der »Bildzeitung« vorgesehen war, versprach der Look dem Breul weitere 1 000 Westmark als Honorar.

Im Ergebnis der von Look ausgeübten Beeinflussung – des Erhaltes von 500 Westmark sowie der in Aussicht gestellten weiteren 1 000 Westmark – führte Breul am 2.2.1970 die Grenzprovokation durch.

Bei Breul handelt es sich [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben], der durch Westberliner Gerichte wegen Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft ist. Gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR besitzt er eine ablehnende Einstellung.

In Abstimmung mit dem Sekretär des ZK der SED Gen. Lamberz6 ist vorgesehen, am 14.3.1970 im Fernsehen der DDR innerhalb der Aktuellen Kamera eine Dokumentation von ca. zehn Minuten Dauer zu senden. Kommentator ist Gen. Hubert Gröning.7 Das Ziel besteht darin, einen Beitrag zur Entlarvung der Provokationspolitik des Springer-Konzerns als Bestandteil der gegen die völkerrechtliche Anerkennung der DDR gerichteten aggressiven westdeutschen Politik zu leisten.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktion der Bevölkerung zum Treffen Stoph– Brandt in Erfurt (I)

    17. März 1970
    Information Nr. 294a/70 über die Reaktion der Bevölkerung der DDR zum bevorstehenden Treffen Stoph – Brandt in Erfurt

  2. Zum vorherigen Dokument Aufenthalt des Staatssekretärs Klaus Dieter Arndt in Leipzig

    11. März 1970
    Information Nr. 240/70 über den Aufenthalt des westdeutschen parlamentarischen Staatssekretärs Arndt in Leipzig während der LFM 1970