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Störung der geheimen Regierungsverbindung der Botschaft Rumäniens

1. September 1970
Information Nr. 912/70 über eine Störung der geheimen Regierungsverbindung der Botschaft der SRR in der DDR

Auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Sicherheitsorganen der Sozialistischen Republik Rumänien erfolgte durch das MfS die Einrichtung eines Telefon-Anschlusses für geheime Regierungsverbindungen (WTsch-Anschluss1) in der Botschaft der SRR in Berlin, während die Installierung einer derartigen Anlage in der Botschaft der DDR in Bukarest durch die rumänischen Sicherheitsorgane vorgenommen wurde.

Ausgehend von den internationalen Festlegungen und Gepflogenheiten bei der Errichtung und Unterhaltung von WTsch-Verbindungen wurde zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes dieser Verbindung gegen jeglichen Missbrauch Unbefugter festgelegt, dass die Einrichtung, Wartung und Sicherung dieser Verbindung vom Sicherheitsorgan des Staates wahrgenommen wird, wo der Teilnehmer angeschlossen ist.

Am 26.8.1970, um 20.15 Uhr, löste sich im Ministerium für Staatssicherheit ein Alarmsignal aus, das anzeigte, dass im WTsch-Kabel zur Botschaft der SRR ein Sicherheitssystem nicht einwandfrei arbeitet, also der objektiv gegebene Verdacht besteht, dass von unbefugter Seite ein Eingriff in die WTsch-Leitung erfolgte. Im Ergebnis der Untersuchungen des MfS wurde festgestellt, dass die Störung innerhalb der Botschaft der SRR liegt.

Den mit der Störungssuche beauftragten Mitarbeitern des MfS wurde am 27.8.1970 vom Attaché der Botschaft der SRR, Lupu,2 die Überprüfung in der Botschaft verweigert mit der Begründung, dass es international üblich sei, den Defekt selbst zu beheben.

Daraufhin wurde durch einen leitenden Mitarbeiter des MfS die Verbindung zum Attaché der Botschaft der SRR aufgenommen und ihm der Sachverhalt sowie die Notwendigkeit der Störungsbeseitigung durch das MfS dargelegt. Lupu teilte im Ergebnis dieses Gesprächs mit, dass er darüber nicht befinden kann und die Entscheidung vom Botschafter getroffen werde, der in zwei Tagen zurückkomme.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Verhinderung des Missbrauchs des WTsch-Netzes wurde – auf der Grundlage der internationalen Vereinbarungen der Sicherheitsorgane der sozialistischen Staaten zum Betrieb und zur Gewährleistung der Sicherheit des WTsch-Netzes und der daraus resultierenden Sicherheitsbestimmungen für das WTsch-Netz der DDR – der WTsch-Anschluss der Botschaft der SRR in Berlin bis zur Ermittlung der Störungsursache und deren Beseitigung gesperrt.

Durch das MfS wurde am 30.8.1970, 21.00 Uhr, das Erlöschen des Alarmsignals festgestellt, was offenkundig auf entsprechende Arbeiten an der WTsch-Leitung innerhalb der Botschaft zurückzuführen ist.

Ungeachtet dessen wurde jedoch aus Sicherheitsgründen die Sperrung des Anschlusses aufrechterhalten.

Am 31.8.1970 bat der Attaché der Botschaft der SRR in Berlin, Lupu, den zuständigen Mitarbeiter des MfS um eine Aussprache in dieser Angelegenheit. In diesem Zusammenhang führte er zur Begründung der Verweigerung der Überprüfung des WTsch-Anschlusses in der Botschaft der SRR aus, dass die Botschaft der DDR in Bukarest die Zuleitung des WTsch-Anschlusses nur bis zum Botschaftsgebäude von Spezialisten aus der DDR vorgenommen worden sei. Auch die Kontrolle und Sicherung des WTsch-Anschlusses sei von Spezialisten der DDR übernommen worden.

Aus diesen Gründen sehe sich die Botschaft der SRR in Berlin veranlasst, die Kontrolle und Sicherung der WTsch-Leitung innerhalb des Botschaftsgebäudes ebenfalls selbst durchzuführen.

Sollten bei den rumänischen Spezialisten Schwierigkeiten in der Sicherung der WTsch-Leitung innerhalb der Botschaft auftreten, würden sie sich mit der Bitte um Unterstützung an die zuständigen Organe der DDR wenden. Nach Feststellung der rumänischen Spezialisten liege z. T. in der WTsch-Leitung innerhalb der Botschaft keine Störung vor.

Überprüfungen seitens des Staatssekretärs des MfAA, Gen. Florin,3 in Bukarest haben ergeben, dass die Darstellung von Lupu, wonach der WTsch-Anschluss in der Botschaft der DDR in Bukarest von DDR-Spezialisten ausgeführt worden sei, nicht den Tatsachen entspricht. Der genannte WTsch-Anschluss, bis zur Endstelle in der Botschaft, wurde – wie international üblich und vereinbart – von Spezialisten des rumänischen Sicherheitsorgans eingerichtet und gesichert.

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung dieses Vorganges ist zu beachten, dass aus den bereits genannten technischen und sicherheitstechnischen Gründen eine Aufhebung der Sperrung des WTsch-Anschlusses der Botschaft der SSR erst möglich ist, wenn Mitarbeitern des MfS gestattet wird, in der Botschaft selbst die Ursache der Störung aufzuklären sowie eine ordnungsgemäße Beseitigung derselben und eine entsprechende Sicherheitsprüfung vorzunehmen.

Erst nach Durchführung dieser Arbeiten bis zur Endstelle des WTsch-Anschlusses in der Botschaft kann die erforderliche Sicherheit der WTsch-Leitung und damit des WTsch-Netzes gewährleistet werden.

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    3. September 1970
    Information über einige Probleme der Versorgung der Bevölkerung [K 1/16]

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    1. September 1970
    Information Nr. 910/70 über die Sicherstellung von weiteren Hetzflugblättern auf dem Reichsbahngelände in Westberlin