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Tagung der Synode der EKU

16. Juni 1970
Information Nr. 593/70 über die Tagung der Synode der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU) vom 22. bis 24. Mai 1970 in Magdeburg, Pfeiffersche Stiftungen

Die Synode der Landeskirchen der »EKU«1 in Magdeburg hatte grundsätzliche Bedeutung, da sie die erste Tagung war

  • nach Inkrafttreten der sozialistischen Verfassung der DDR,2

  • nach Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR3 und

  • nach der damit verbundenen Verselbstständigung gegenüber der westdeutschen »Evangelischen Kirche in Deutschland« (EKD).

Obwohl die »EKU« die einzige noch existierende und effektiv funktionierende evangelische Institution mit gesamtdeutschen Charakter ist, lehnten es die leitenden Gremien der »EKU« bisher ab, Schlussfolgerungen aus der sozialistischen Verfassung der DDR zu ziehen und die Staatsgrenzen der DDR als Kirchengrenzen anzuerkennen sowie für die fünf Gliedkirchen in der DDR eigene juristische und kirchenrechtlich selbstständige Leitungsorgane zu schaffen.

Den Bemühungen einer Reihe progressiver kirchlicher Kräfte, mit der Schaffung einer selbstständigen »EKU« in der DDR den verfassungsmäßigen Realitäten Rechnung zu tragen, setzten reaktionäre und konservative Gruppen in der »EKU« in letzter Zeit in zunehmendem Maße harten Widerstand entgegen mit der Zielstellung, nichts an dem gesamtdeutschen Status der »EKU« zu ändern.

Obwohl es den progressiven Kräften im Verlauf der Synode in Magdeburg nicht gelang, die Maximalforderungen auf Verselbstständigung der »EKU«-Kirchen in der DDR durchzusetzen, ist einzuschätzen, dass die reaktionären Kräfte ihre aggressive, antisozialistische Konzeption nicht verwirklichen konnten. Das findet seinen Ausdruck besonders in der Zurückweisung des von Pfarrer Hamel4/Naumburg im Auftrage des Öffentlichkeitsausschusses vorgelegten antisozialistischen Dokumentes (über Amt und Gemeinde, Denken und Handeln der Christenheit, Aufgaben des einzelnen Christen, Zusammenarbeit der Kirchen des ökumenischen Rates, die »Zertrennung« Deutschlands u. a.) und des von Propst Ringhandt5/Berlin eingebrachten Dokumentes, die Einheit der »EKU« als gesamtdeutsches Gremium aufrechtzuerhalten.

Es ist einzuschätzen, dass die reaktionären Kreise bemüht waren, besonders mit dem Dokument des Öffentlichkeitsausschusses ihre Plattform zu stärken. Ursprünglich sollte diese Vorlage zur Mitbeteiligung der Christen am Aufbau einer Friedensordnung auffordern. Die Vorlage, die unter Mitwirkung westdeutscher Mitglieder der »EKU« erarbeitet wurde, ist jedoch ihrem Inhalt nach eine feindliche Konzeption, die die christlich gebundenen Staatsbürger in direkten Widerspruch zur Politik von Partei und Regierung der DDR bringen kann.

Im Verlaufe der Synode gelang es progressiven Kräften, eine Diskussion zu den Grundforderungen in Gang zu bringen, obwohl ein großer Teil der anwesenden Synodalen neu in ihr Amt gewählt waren und bei ihnen noch eine Reihe Unklarheiten zu politischen Grundfragen bestanden.

Im Ergebnis der Synode konnte eine beachtliche Differenzierung des Kräfteverhältnisses unter den Synodalen festgestellt werden. Obwohl die reaktionären Kräfte nicht isoliert werden konnten, erlitten [sie] einen erheblichen Prestigeverlust.

Die Auseinandersetzungen während der Synode haben offensichtlich dazu beigetragen, das Selbstbewusstsein der progressiven Kräfte zu stärken und eine Reihe schwankender Synodalen für die positive Konzeption zu gewinnen. Nicht mehr als ca. ein Drittel der stimmberechtigten Anwesenden unterstützte die antisozialistische Konzeption der reaktionären Kräfte.

Es ist einzuschätzen, dass mit der Synode der Prozess der Verselbstständigung der unierten Kirchen in der DDR eingeleitet wurde. Die gefassten Beschlüsse – vor allem die Bildung eines Ausschusses zur Überarbeitung der Grundordnung – sowie erfolgte Personalentscheidungen – es wurden solche Kräfte in leitende Funktionen gewählt, die der Entwicklung in der DDR loyal bzw. positiv gegenüberstehen – geben dafür die reale Möglichkeit.

Über den Verlauf der Synode wurden dem MfS eine Reihe Einzelheiten bekannt, von denen die wesentlichsten im folgenden Bericht angeführt werden:

Die Synode der »EKU« vom 22. bis 24.5.1970 stand unter dem Thema »Amt und Gemeinde«. Es war nach Ablauf der vorherigen Legislaturperiode und Neuwahl der Synodalen die erste Regionalsynode der »EKU« für den Bereich der DDR.

Kirchenpräsident Müller,6 Dessau, als Sprecher des Nominierungsausschusses, unterbreitete der Synode den Vorschlag, Rechtsanwalt Waitz,7 Magdeburg, und den Rektor des Erfurter Predigerseminars Gutjahr8 als Kandidaten für die Wahl des neuen Präses aufzustellen. Die Vorstellung der Kandidaten wurde durch Präsident Hildebrandt9 vorgenommen. Hildebrandt sprach sich dabei bereits für Waitz aus, indem er betonte, es sei wünschenswert, dass ein Laie diese Funktion ausübe.

Die Kandidaten wurden von der Synode bestätigt.

Durch geheime Wahl wurde Rechtsanwalt Waitz mit 41 Stimmen als neuer Präses der Synode und damit als Nachfolger für Kreyssig10 gewählt.

Nach dieser Wahl ergriff Bischof Fränkel,11 Görlitz, als Ratsvorsitzender der »EKU« das Wort und sprach dem bisherigen Präses den Dank aus. Er hob hervor, dass Kreyssig mit der Geschichte der »EKU« eng verbunden sei. Kreyssig habe als Christ, Theologe und Künstler seinem Amt als Präses eine besondere Note gegeben. Wörtlich sagte Fränkel: »Du warst von Beginn an ein Anwalt des Rechts. Wir danken Dir in der Gewissheit, dass wir alle in Brüderlichkeit und in der Einheit der EKU verbunden bleiben.«

Kreyssig dankte für das ihm erwiesene Vertrauen und gab bekannt, dass er in Form eines Testamentes seine Gedanken zur »EKU« niedergeschrieben habe. Er hoffe, dass er noch Gelegenheit erhalte, der Synode seine Gedanken in schriftlicher Form vorlegen zu können.

Der neugewählte Präses Waitz leitete dann die Wahl für die beiden Stellvertreter des Präses. Als 1. Vizepräses wurde Gutjahr (46 Stimmen) und als 2. Vizepräses die Leiterin des Burckhardthauses12 Berlin, Frau Gisela Fengler,13 (42 Stimmen) gewählt.

In einer Stellungnahme zu seiner Wahl machte Waitz u. a. folgende Ausführungen:

z. B.:

  • »Du kannst nicht zwei Herren dienen«,

  • »Ich glaube, ich werde sehr geplagt sein«.

Durch Präses Kreyssig wurde ein Schreiben von Präses Wilm14 (Präses der Synode der »EKU« in Westdeutschland) verlesen.

In diesem Brief heißt es unter anderem:

»Als stellvertretender Präses der Synode der Evangelischen Kirche der Union und damit als leitender Präses der Regionalsynode West, die vom 13. bis 16. Juni in Berlin-Spandau tagen wird, grüße ich Sie im Namen der Synodalen aus den Gliedkirchen Berlin (West), Rheinland und Westfalen herzlich. Wir erbitten für Ihre Synodaltagung Gottes heiligen Geist, der allein geben kann, ›dass wir uns von Herzen einander lieben und in Frieden auf einem Sinn bleiben‹. …

Es ist, als ob alle diese Bibelworte für uns ausgesucht worden wären, die wir in diesen Wochen so besonders aneinander denken und füreinander beten – wie wir es in den Notzeiten der Kirche manchmal mit Gottes Wort erlebt haben und dadurch reich getröstet wurden.

Auf der Regionaltagung West der Synode der ›EKD‹ in Stuttgart ist die alte Erkenntnis und Erfahrung der Gemeinden in unserer Evangelischen Kirche der Union, nämlich dass lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in einer Kirche beieinander sein können, … fruchtbar geworden …«

Zur Wahl des Präsidiums wurde auf Vorschlag von Kreyssig ein Nominierungsausschuss gebildet, der aus folgenden Personen bestand:

  • Kirchenpräsident Müller, Dessau

  • Oberkonsistorialrat Juergensohn,15 Görlitz

  • Konsistorialpräsident Kupas,16 Berlin

  • Superintendent Brinksmeier,17 Querfurt

  • Konsistorialpräsident Woelke,18 Greifswald

  • Präsident Hildebrandt, Berlin

An der Tagung nahmen 60 Synodalen und eine Reihe kirchlicher Gäste teil. Von staatlichen Organen waren keine Vertreter anwesend. Als Gäste wurden u. a. begrüßt:

  • der Leiter der Pfeifferschen Stiftungen als Gastgeber;

  • als Vertreter des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, Ingenieur Teichmann,19 Dresden und Oberkonsistorialrätin Lewek,20 Berlin;

  • als Vertreter des Dekanats Schmalkalden, Kirchenrat Schreiber;21

  • als Vertreter der lutherischen Kirchen der DDR, Oberkirchenrat Heidler,22 Berlin.

Die Synode hatte folgende Tagesordnung:

  • Eröffnung

  • Konstituierung

  • Begrüßung der Gäste

  • Wahlen zu den Ausschüssen

  • Bericht des Vorsitzenden des Rates der »EKU«

  • Vorlage der vom Rat erlassenen Verordnungen

  • Besetzung des Verwaltungsgerichtshofes

  • Referat über Amt und Gemeinde

  • Bericht zur Überprüfung des Pfarrerausbildungsgesetzes

  • Finanzangelegenheiten

  • Kurzbericht über die Arbeit des Liturgischen Ausschusses

  • Anträge und Eingaben

In seiner Eröffnungsansprache versuchte Präses Kreyssig, Berlin, offensichtlich, die Synodalen emotional gegen unseren Staat zu beeinflussen, indem er u. a. eine Vielzahl zweideutiger Bibelsprüche, die man in dieser Richtung auslegen kann, zitierte.

Er möchte keine programmatische Erklärung abgeben. Er sei von Beruf her empfindlich in Fragen von Interessenkollisionen. Er würde die Wahl des Präses nicht angenommen haben, wenn er dabei Interessenkollisionen entdeckt hätte.

Er habe die Absicht, sich nur um die Aufgaben als Präses zu kümmern, für die er in dieser Funktion befugt ist. Er wolle keine Gleise benutzen, die ihm nicht zustehen. Weiterhin betonte er, dass er in seiner neuen Funktion auch die Interessen des Bundes vertreten möchte.

Oberkonsistorialrat a. D. Grünbaum,23 Brandenburg, gab dann mehrere Verordnungen bekannt, die der Rat der »EKU« nach der Februarsynode 1968 in Potsdam24 verabschiedet hat.

Dazu gehören:

  • die Regionalordnung der »EKU« vom 1.10.196825

  • Verordnung über die Besoldung und Versorgung von Pfarrern vom 4.3.196926

  • Verordnung über den Verwaltungsgerichtshof der »EKU« vom 4.11.196927

  • Verordnung über die Abänderung der Regionalordnung der »EKU« vom 3.2.197028 u. a.

Waitz betonte, diese Verordnungen seien rechtskräftig und bedürfen nicht einer Bestätigung durch die Synode.

Prof. Hanfried Müller,29 Berlin, meldete sich im Zusammenhang mit der Bekanntgabe dieser Verordnungen zu Wort. Er bemerkte zur Regionalordnung vom 1.10.1968, dass diese als unzureichend angesehen werden muss. Sie bilde nicht die Grundlage, um die Probleme zu lösen, die jetzt gelöst werden müssen. Er beantragte die Überweisung eines diesbezüglichen Antrages an den Ordnungsausschuss der Synode. (siehe Anlage)

Der Antrag ist unterschrieben von Prof. Müller, Konsistorialpräsident Kupas, Berlin, Moderator Langhoff,30 Berlin, und Diakon Joachim Franke,31 Potsdam.

Prof. Müller forderte die Synodalen auf, den Antrag, in dem die Verselbstständigung der »EKU« in der DDR gefordert wird, zu unterstützen.

Waitz entgegnete, dass eine Abstimmung über die Behandlung des Antrages nicht erforderlich sei, da dieser im engen Zusammenhang mit den Verordnungen des Rates der »EKU« stehe und die gesamte Problematik von der Synode behandelt werden kann. Waitz richtete an die Synode die Frage, ob sein Standpunkt Zustimmung findet. Als dazu keine Wortmeldungen erfolgten, bat er Prof. Müller, seinen Antrag zu begründen. Im Anschluss daran erklärte Waitz, dass der Antrag von Prof. Müller sofort vervielfältigt wird und als Drucksache den Synodalen zugeleitet wird.

Oberkonsistorialrat Ammer,32 Magdeburg, nahm zu Verfahrensfragen in Bezug auf die Verordnungen des Rates der »EKU« und in Bezug auf den Antrag von Prof. Müller Stellung. Er hob hervor, dass die Überweisung des Antrages an den zuständigen Ausschuss schon eine halbe Zustimmung bedeute und man müsse sich darüber einig werden, wie zu diesem Antrag inhaltlich Stellung zu nehmen ist. Nach seiner Auffassung gehe es bei diesem Antrag um grundsätzliche Fragen der Entwicklung der »EKU«. Aus diesem Grunde schlage er vor, den Antrag mit zum Gegenstand der Generaldebatte im Plenum der Synode zu machen und ihn des Weiteren an den Tagungsordnungsausschuss zu überweisen.

Oberkonsistorialrat Ringhandt, Berlin, unternahm den Versuch, die Wirkung des Antrages von Prof. Müller abzuschwächen. Er hob hervor, dass er sich verpflichtet fühle, darauf hinzuweisen, dass ein Teil der Synodalen nicht einmal die Verordnungen des Rates der »EKU« geschweige denn den Antrag von Prof. Müller kennen würde. Man solle die Debatte darüber zurückstellen bis jeder Synodale die Texte der Anträge und Verordnungen vor sich habe.

Dem Einwand von Ringhandt wurde nicht stattgegeben, sondern es erfolgte die Überweisung der Verordnungen des Rates der »EKU« und des Antrages von Prof. Müller an den Ordnungsausschuss.

Die Nachmittagssitzung des 1. Beratungstages wurde von Vizepräses Gutjahr geleitet.

Im Auftrag des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR sprach Diplom-Ingenieur Teichmann ein Grußwort. Ihm folgte Oberkirchenrat Heidler als Vertreter der lutherischen Kirchen in der DDR. Beide Redner hoben hervor, dass mit der Verselbstständigung der lutherischen Kirchen in der DDR im November 1968 ein positiver Weg eingeschlagen wurde. Es käme nach wie vor darauf an, den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zu stärken, die theologischen Unterschiede zu überwinden und ausstehende Fragen weiterhin kontinuierlich zu klären.

Vor der Synode der »EKU« stünden deshalb wichtige Entscheidungen, und es sei dabei zu berücksichtigen, dass der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR keine Belastungen gegenüber den staatlichen Organen erfährt.

Nach den Grußworten erfolgte die Bildung des Ältestenrates und der Tagungsausschüsse.

Es wurden folgende Ausschüsse gebildet:

  • Berichtsausschuss

  • Theologischer Ausschuss

  • Ordnungsausschuss

  • Finanzausschuss

Nachdem sich die Ausschüsse konstituiert haben, meldete sich Pfarrer Hamel, Naumburg, zu Wort, um den Angriff der reaktionären Kräfte, der durch Oberkonsistorialrat Ringhandt eingeleitet war, weiterzuführen.

Er erklärte, das Thema der Synode sei vom Rat vorbereitet. Daraus sei nicht ersichtlich, dass hier eine Entscheidung zu treffen wäre, ob man sich von den Brüdern im Westen trennen soll oder nicht.

Dieses Problem sei erst durch den Antrag von Prof. Müller in die Synode hineingetragen worden. Die Synode habe sich in erster Linie mit den vorbereiteten Themen zu befassen, und er müsse deshalb zu einer Selbstbeschäftigungsfrage über das Problem: Was wird aus uns? warnen. Einem Umfunktionieren der Synode müsse er in aller Form und Klarheit widersprechen.

Gutjahr antwortete darauf, dass in dem an die Synodalen ausgegebenen Material u. a. auch die Regionalordnung enthalten sei und sich die Ausschüsse mit dem Antrag und anderen Materialien zu dieser Frage befassen müssten. Man könne auch nicht sagen, diese Problematik sei erst durch Prof. Müller aufgeworfen worden. Seiner Meinung nach bestehe kein Zweifel über die Notwendigkeit der Behandlung dieser Frage. Diese Thematik müsse angesprochen werden, auch wenn die Synode mit ihrer Tagesordnung erheblich überfordert werde.

Anschließend erfolgte der Bericht des Vorsitzenden des Rates der »EKU«, Bischof Fränkel, Görlitz.

Fränkel ging zunächst darauf ein, dass die Synode der »EKU« in der DDR nicht zusammen mit der Synode der »EKU« in Westdeutschland stattfinden könne. Diesen Umstand bezeichnete er als äußerst schmerzlich. Trotzdem sei es möglich gewesen, die Ratssitzungen regelmäßig durchzuführen und auch mit den westdeutschen Ratsmitgliedern alle wichtigen Fragen abzustimmen.

Nachdem von Fränkel personelle und strukturelle Veränderungen und einige Probleme der Ökumene behandelt waren, ging er auf das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ein.

Er befasste sich sehr ausführlich mit der sogenannten Gewissensfreiheit, mit dem Verhältnis zwischen den evangelischen Landeskirchen der DDR und den evangelischen Landeskirchen in Westdeutschland und stellte fest, dass die Kirche insgesamt vor schwerwiegende Fragen gestellt sei. Dabei unternahm er den Versuch, die staatliche Forderung nach Anerkennung der Staatsgrenzen durch die Kirche zu diskreditieren.

Die Schaffung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR sei nicht schlechthin eine Reaktion auf die neue Verfassung. Eine Verfassung müsse zwar auch durch die Kirche respektiert werden, könne aber niemals als Norm für Gestalt und Ordnung der Kirche sein. In diesem Zusammenhang zog er Vergleiche zur Naziherrschaft und hob hervor, dass auch in dieser Zeit die Kirche den damaligen staatlichen Forderungen Widerstand entgegenbrachte. Fränkel warf dann die Frage auf, was die Bildung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR für die »EKU« bedeute. Er stellte fest, dass ein schriftliches Ersuchen der Regierung der DDR an die »EKU«, ihre Ordnung zu ändern, nicht vorliege.

Lediglich in Einzelgesprächen und in Teilbereichen der Öffentlichkeit sei unter Ausklammerung der Organe der »EKU« dieses Thema aufgeworfen worden. Den gesamten dazu bisher vorgebrachten Argumenten vermöge er nicht zu folgen.

Er erklärte, dass die meisten der Gliedkirchen der »EKU« im Bereich der DDR liegen und dass die »EKU« eine völlig andere Struktur habe als die »EKD«.

Die Angriffe gegen ihn und gegen die »EKU« müsse er zurückweisen. Diesbezügliche Veröffentlichungen – er nannte dabei besonders den Pfingstartikel von Prof. Bassarak,33 Berlin, in der »Neuen Zeit«34 – müsse er wehrlos zur Kenntnis nehmen.

Im Schlussteil seines Berichtes ging Fränkel auf die Probleme der Teilung Deutschlands ein und sprach sich in diesem Zusammenhang gegen »Schwarz-Weiß-Malerei«, gegen das »Freund-Feind-Denken« und gegen das Durchsetzen weltanschaulicher Monopolansprüche aus. Er vertrat die Meinung, für die Christen in der DDR sei hier der »Raum ihrer Bewährung« und man müsse sich gegen jeden »Missbrauch der Christen« in politischer Hinsicht wenden.

Fränkel kritisierte die Regelung der Fragen des Wehrersatzdienstes in der DDR und behauptete, dass in der Praktizierung der Bausoldatenordnung35 eine rückläufige Entwicklung festzustellen sei. Er sprach weiter über eine »zunehmende Verhärtung in ideologischer Hinsicht, besonders auf dem Gebiet des Bildungswesens«.

Dadurch würde viel Not in bewusste christliche Familien gebracht. Es müsse darauf bestanden werden, dass jeder seine sittlich begründete Überzeugung in allen für Staat und Gesellschaft wichtigen Fragen auch dann frei sagen darf, wenn sie mit der »offiziell herrschenden Meinung« nicht übereinstimmt.

(Der Bericht von Fränkel liegt dem MfS im vollen Wortlaut vor und kann bei Bedarf angefordert werden.)

In den Abendstunden des ersten Beratungstages wurde die Synode mit der Behandlung weiterer Vorlagen über Amt, Gemeinde, Ordination, Pfarrerausbildungsgesetz, Öffentlichkeitsausschuss fortgesetzt. Die Vorlagen Amt, Gemeinde, Ordination und Pfarrerausbildungsgesetz haben rein innerkirchliche Fragen zum Inhalt.

Hervorzuheben ist die vom Öffentlichkeitsausschuss eingebrachte Vorlage, die einen politisch negativen Inhalt hat.

Diese Vorlage war in Vorbereitung der Synode der »EKU« unter Mitwirkung westdeutscher Mitglieder der »EKU« und unter vorrangiger Initiative von Pfarrer Hamel/Naumburg als Vorsitzender des Öffentlichkeitsausschusses erarbeitet worden. Pfarrer Hamel, der die Vorlage begründete, kommentierte einzelne Abschnitte und machte u. a. folgende Ausführungen:

»… Wir wissen doch, dass es viele Gefängnisse gibt und manche junge Christen zu unverständlich hohen Strafen verurteilt sind …

Um der heute notwendigen Gemeinschaft aller Völker Willen sollte sich der Christ in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich dafür einsetzen, dass die politische Führung der DDR nicht den Marxismus-Leninismus unter Einsatz der Macht und Autorität staatlicher Stellen bei allen Bürgern als die Grundlage aller Lebensform durchzusetzen versucht, sodass die in der Verfassung gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle die nicht aufrechterhalten werden kann, die sich nicht zum Marxismus-Leninismus zu bekennen vermögen; und dass die Kommunikation zwischen Familien hüben und drüben, die zur Zeit völlig ungenügend ist, verbessert und die Zusammenführung von Eheleuten, Verlobten und Eltern und Kindern usw. am Ort ihrer Wahl ermöglichen wird.«

Hamel bemerkte dazu, der Wortlaut des vorgenannten Textes sei fast wörtlich aus einem Brief36 übernommen, die die »EKU«-Synode 1960 an Ministerpräsident Grotewohl37 sandte.

In diesem Brief, so führte Hamel an, sei formuliert worden, dass durch den marxistisch-leninistischen Druck, der auf viele Menschen ausgeübt worden sei, viele Menschen zerbrochen seien und teilweise nach Westdeutschland gegangen sind. Heute noch entstehe viel Hass und Bitterkeit bei dem Versuch des Staates, den Marxismus-Leninismus als Lebensform bei allen Bürgern durchzusetzen. Hamel bezog sich nochmals auf den in der Vorlage dazu angeführten Text und sagte, dass es sehr wichtig sei zu sehen, dass dahinter »Hunderte und Aberhunderte Tragödien stehen: Frauen, die nicht zu ihren Männern können, Verlobte, die seit vielen Jahren drüben sind und nicht herüber kommen können, weil sie drüben aus beruflichen Gründen bleiben müssen; eine 56-jährige Frau, die nicht zu ihrem Vater fahren konnte, der einen Schlaganfall erlitten hatte.«

Wenn die Kirche hier schweige und sich dieser Fragen nicht annehme, dann vergesse sie ihren Auftrag.

Hamel schlug der Synode vor, die Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zu übergeben, weil sie von gesamtkirchlichem Interesse sei, oder sie dem Rat der »EKU« zur weiteren Überarbeitung zu übergeben und sie als Arbeitsmaterial den Gemeinden zuzustellen. Die Vorlage wurde an den Berichtsausschuss überwiesen.

(Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses befindet sich im vollen Wortlaut in der Anlage 2)

(Aufgrund des reaktionären Inhaltes der Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses wurde das Präsidium der Synode am 23.5.1970 durch den Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Bezirkes Magdeburg zu einer Aussprache vorgeladen, um das Präsidium zu veranlassen, diese Vorlage nicht zum Verhandlungsgegenstand der Synode zu machen. Vom Präsidium der Synode nahmen an diesem Gespräch der Präses der Synode Waitz und die Vizipräses des Gutjahr und Fengler teil.

Diese Aussprache fand am 23.5.1970 um 16.00 Uhr statt. Präses Waitz gab dabei die Erklärung ab, dass die Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses kein offizielles Dokument der Synode werden und weder dem Bund noch den Gemeinden zugeleitet wird.)

Am 23.5.1970, dem zweiten Beratungstag, wurde die Synode der »EKU« mit der Generaldebatte im Plenum fortgesetzt.

Die Morgenandacht hielt Pfarrer Dr. Wollstadt38 aus Rothenburg.

Er gebrauchte in seiner Predigt solche Redewendungen wie »Freundschaft gegen Hass, Frieden gegen Trennung, Fürbitte für die Inhaftierten [Name 1] und [Name 2].«

Die Vormittagssitzung wurde von Vizepräses Fengler geleitet. Begonnen wurde mit der Aussprache zum Bericht von Bischof Fränkel, Görlitz.

Zuerst sprach Konsistorialrat Schicketanz,39 Magdeburg, zu drei Problemen:

1. Der Disput zur Ausbildung zwischen den Kandidaten und der Kirchenleitung sei größer geworden. Deshalb gebe es auch im Ausbildungssektor keinen Frieden. Der Versuch der »EKD«, durch ihr Ausbildungsgesetz diese Schwierigkeiten zu überwinden, sei gescheitert.

2. Die theologischen Ausführungen am Ende des Ratsberichtes seien nach seiner Meinung wichtig und müssten weiter diskutiert werden. Die Warnungen, die dort ausgesprochen wurden, seien zu beherzigen. Jede Form des Sozialismus müsse sich die Frage nach einer gerechten Form gefallen lassen. Da es ja heute eine Vielzahl von Sozialismen in der Welt gebe, müsse er auf zwei Feststellungen im Ratsbericht hinweisen. Einerseits sei das Bekenntnis ausgesprochen worden, dass sich die »EKU« auf dem Boden der sozialistischen Wirtschaftsverhältnisse und seiner Republik befindet, andererseits werde aber die Integration der Kirche in die sozialistische Menschengemeinschaft abgelehnt.

In dieser Beziehung müsse man differenzierter reden. Die sozialistische Menschengemeinschaft sei umfassender als eine Glaubensgemeinschaft der Marxisten-Leninisten. Die Kirche wird sich in diese sozialistische Menschengemeinschaft integrieren müssen, wenn sie das Bekenntnis, auf dem Boden der sozialistischen Wirklichkeit zu leben, wirklich ernst nimmt.

3. Das wichtigste Thema sei das Verhältnis von »EKU« und Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Den Widerspruch bzw. die Spannung von Einheit und Bekenntnis möchte er in den Bund einbringen. Die Lehrgespräche der »EKU« und der »Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche« (VELK)40 sollten sie Grundlage für die Verkündigung bilden.

In den 1950er-Jahren habe man den Lutheranern gegenüber die Überlegenheit der »EKU« noch herausstellen können. Die »VELK« habe aber seitdem eigene Gedanken entwickelt und gedenke, sich immer mehr institutionell in dem Bund aufzulösen. Auch die »EKU« müsse ein freudiges Ja zum Bund sagen. Das Verhältnis des Bundes zur »EKU« sei das einzig mögliche Kriterium für das, was für Regionalräte zu bedenken sei; die Frage, soll die Einheit der »EKU« die Einheit des Rates sein, sei nicht das Kriterium. Wird die »EKU« durch einen einheitlichen Rat zu einem Hemmschuh für den Bund, dann müsste man die Regionalordnung verändern. Er lasse aber diese Frage offen. Die Existenz eines einheitlichen Rates könnte vielleicht helfen, dass der Bund den Artikel 4.4 seiner Grundordnung41 besser wahrnimmt.

Als nächster Redner sprach Kirchenpräsident Müller, Dessau. Er sagte unter anderem, die »EKU« stehe vor einer Fülle von Aufgaben, sodass es schwer sei, in drei Tagen zu befriedigenden Ergebnissen zu kommen. Die Zukunft der »EKU« und der gemeinsame Weg mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR müsse an erster Stelle stehen.

Nur eine »EKU«, die zu klaren Entscheidungen kommt, kann ihren Dienst hier in unserem Raum recht ausrichten.

Der Ratsbericht sei auf den Unterschied der Rechtssituation der »EKD« und der »EKU« orientiert.

Wenn die bisherige Einheit in der »EKU« zerschlagen sei, müsste die »EKU« sehen, dass sie diese im Bund wahrnehmen könnte.

Er könne nicht verstehen, dass die »EKU« in dem jetzigen Status weiterbestehen solle, während die »EKD«-Einheit preisgegeben werden musste.

»Ist die Frage nach dem einen Rat wirklich die entscheidende Frage? Legt uns das nicht fest, nach dem Begriff einer sogenannten letzten Klammer der Kirchengemeinschaft, einer institutionellen Kirchengemeinschaft mit den Westkirchen? Eine solche Festlegung einer institutionellen Kirchengemeinschaft mit den Westkirchen lähmt den Bund, hindert seine Kirchwerdung, lähmt aber auch die Arbeit der »EKU« und macht sich schließlich uninteressant«. Darum sei ein klarer Schritt hinsichtlich der Regionalisierung des Rates erforderlich. Durch diesen Schritt würde auch die Gemeinschaft mit den Kirchen in Rheinland und Westfalen nicht zu Bruch gehen.

Anschließend sprach Pfarrer Hamel, Naumburg, und macht u. a. folgende Ausführungen:

Nach den beiden ersten Reden sei zum Antrag von Prof. Hanfried Müller, Kirchenpräsident Kupas, Moderator Langhoff und Diakon Franke eine neue Idee hinzugekommen.

Natürlich habe der Vorteil der Gliedschaft in der »EKD« für den Text der Ordnung der »EKU« eine gewisse Bedeutung und Konsequenz, aber damit habe es noch einige Zeit. Die Verfassung der DDR von 1949 sei ja auch viele Jahre in Kraft gewesen, nachdem die Länder bereits seit Jahren abgeschafft waren.42 Also könne man hier auch abwarten. Er erinnerte weiter daran, dass auf der Stuttgarter »EKD«-Synode43 die Namensänderung der »EKD« wohl diskutiert, aber noch nicht vorgenommen worden sei. Solange diese Namensänderung der »EKD« nicht erfolgt sei, müsse man ebenfalls abwarten. Der Antrag von Prof. Müller verlange viel mehr als nur eine kleine Namensänderung. Er verlange den Einsatz eines Ausschusses, der in Konsultation mit dem Rat der »EKU« – Region DDR – über die bestehenden Ratsverordnungen hinaus eine Veränderung der Ordnung herstellen soll. Dies solle in Beratung mit dem Rat der »EKU« – Region DDR – geschehen. Mit der Sektion DDR solle erstens die Sektion BRD ausgeschaltet und zweitens die Selbstständigkeit der »EKU« und ihrer Organe in der DDR hergestellt werden.

»Wir reden von Selbstständigkeit bei früheren Kolonien, reden von Selbstständigkeit der Persönlichkeit usw. Alle Begriffe von Selbstständigkeit sind auf die Kirche nicht zutreffend. In der ›EKU‹ hat es niemals ein Hörigkeitsverhältnis gegeben, es sei denn, dass man die große bedingungslose Hilfe, die die Brüder des Westens gegeben haben, als »Angestelltengehalt« betrachtet.«

Die ganze Rede von Selbstständigkeit sei eine fiktive Tarnbezeichnung. Hamel griff dann die Forderungen von Schicketanz und Prof. Müller nach einer größeren Gemeinschaft auf. Er sei dafür, so erklärte er, dass es innerhalb des Bundes eine Abendmahlsgemeinschaft gibt, aber man dürfe die Augen nicht davor verschließen, dass die Reformationskirchen drauf und dran seien, in einen östlichen und westlichen Antagonismus zu verfallen.

1968 und 1970 habe der Rat der »EKU« in »großer Weisheit« sich dem Gang der Verhältnisse angepasst. Der Rat tagte immer gemeinsam, und die DDR-Regierung habe es bis jetzt gestattet, obwohl es ihr ein leichtes gewesen wäre, so wie beim Rat der »EKD« zu verfahren.44 Trotzdem habe der Rat eine Sektionsbildung vorgesehen.

»Solange durch Gottes Freundlichkeit gemeinsame Ratssitzungen möglich sind, können und wollen wir uns nicht trennen …

Wenn nun der Antrag von Kupas und seinem Anhang genommen wird, so hat das einige Folgen. Wenn die West-Synode diesem Antrag nicht zustimmt, wird ein hier gefasster Beschluss nicht gültig. Die Zeitungsartikel von einer ›gewissen Presse‹ kann man sich schon jetzt ausmalen.«

Im Rat der »EKU« hätten die westlichen Brüder mit einer bis ans Veto gehenden Dringlichkeit geäußert, nicht solche Schritte zu gehen. Wenn man einen kleinen Schritt vom Wege tut, dann landet man im Sumpf. Die westlichen Brüder hätten immer wieder geäußert, dass man die Entscheidungen in Bezug auf die weitere Existenz der »EKU« vom Staat vornehmen lassen soll. Anderenfalls würden die westlichen Gliedkirchen in Ungehorsam verfallen.

(Hamels Ausführungen erhielten von einigen reaktionären Kräften starken Beifall)

Im Anschluss an die Ausführungen Hamels kam es zu den von ihm angesprochenen Problem zu Disputen zwischen den Progressiven und den reaktionären Kräften.

Die Diskussion der progressiven und loyalen Kräfte leitete Prof. Hanfried Müller, Berlin, ein und brachte zum Ausdruck, dass er die Absicht gehabt habe, sachlich aufzutreten. Jedoch der letzte Teil des Berichtes von Bischof Fränkel fordere geradezu zur Polemik heraus. Die von Fränkel aufgeworfenen Probleme hätten nichts mit der Synode zu tun und könnten von ihr auch nicht gelöst werden. Zu Hamel bemerkte er, dass dieser klarstellen müsse, was er eigentlich will und meint.

Seitens der Unterzeichner des Antrages sei klar und eindeutig die organisatorische Selbstständigkeit der »EKU« in der DDR gefordert worden. Danach griff er Hamels Auslegungen zum Begriff Kirche an, und sagte, die Kirche sein nichts Abstraktes und müsse daher von den Realitäten, wie z. B. die Anerkennung und Respektierung der Staatsgrenzen, ausgehen. Die Gestaltung der kirchlichen Ordnung sei deshalb auch eine politische Entscheidung.

Dr. Rogge,45 Dozent am Sprachenkonvikt Berlin, widmete sich dem Thema Kirche und stellte zum Antrag von Prof. Müller und Konsistorialpräsident Kupas fest, dass nach seiner Meinung einige der hier Anwesenden diesen Antrag vom Tisch haben möchten.

Moderator Langhoff, Brandenburg, leitete seine Ausführungen damit ein, dass er nicht auf den Unterschied zwischen Reformierten und Lutheranern, sondern auf den Unterschied zwischen Informierten und Nichtinformierten in der Synode hinweisen möchte. Hamel habe den Eindruck zu erwecken versucht, als ob er über enorm viele Informationen verfüge. Hamel ginge von der Kenntnis schriftlicher Materialien aus, die bisher kaum jemandem bekannt waren. Dies träfe fast auf alle Ratsverordnungen seit 1968 zu.

Danach griff er die Tagesordnung an, aus der nicht von den anstehenden Problemen zu entnehmen gewesen sei. Er habe sich deshalb verpflichtet gefühlt, den Antrag von Prof. Müller und Kupas zu unterschreiben, um eine Initiative in die Wege zu leiten. Jetzt müsse eine effektive Beratung in den Ausschüssen erfolgen.

Bischof Schönherr,46 Berlin ging in einem theologischen Beitrag darauf ein, dass die bestehenden Bedingungen zu den westdeutschen Kirchen geistlicher Art seien, die mit organisatorischen Formen nichts zu tun hätten. Die Kirche müsse den staatsrechtlichen Gegebenheiten freiwillig und freimütig Rechnung tragen.

Er sprach weiter über die Tätigkeit des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR sowie über seine Effektivität und zukünftige Wirksamkeit. Er wandte sich gegen die Darstellung westdeutscher Äußerungen durch Pfarrer Hamel. Hamel habe den Grad der Vertraulichkeit verletzt und außerdem überspitzte Darstellungen von Gesprächen, an denen er selbst (Schönherr) teilgenommen habe, gegeben.

Konsistorialpräsident Kupas, Berlin, begründete seine Unterschrift unter den Antrag von Prof. Müller und erklärte, man könne nicht auf halbem Wege stehenbleiben.

Zu Hamel gewandt sagte er, dass die Unterzeichner nicht die Absicht hätten, die Synode umzufunktionieren. Der Ratsbericht würde das ebenfalls widerlegen.

Er kritisierte die mangelnde Informierung der Synodalen und wandte sich dagegen, dass die Synode der »EKU« in der DDR – wie Hamel behauptete – keine eigenen Beschlüsse fassen könne.

Bischof Krummacher,47 Greifswald, wandte sich dagegen, dass man einigen Synodalen unterstelle, die geistliche Gemeinschaft mit den westdeutschen Brüdern zu verneinen.

Auch er kritisierte öffentlich den Rechenschaftsbericht von Bischof Fränkel, der den Blick nach vorn mit prognostischen Erwägungen nicht zugeben wolle. Man solle auch in theologischen Dingen die Vernunft walten lassen.

Krummacher sprach sich gegen einen gemeinsamen Rat der »EKU« aus, der ein »exemplarisches Establishment« sei. Wenn man vom Bund ausgehe, dann beeinflusse dieser auch die Regionalordnung der »EKU«.

Der Synodale Böhme,48 LPG-Vorsitzender in Letschin, kritisierte ebenfalls den Rechenschaftsbericht und die Forderung von Dr. Schiele,49 die Wurzel der »EKU« nicht anzutasten. Es gehe nicht schlechthin um einen Weg nach vorn, sondern darum, der uns umgebenden Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Er forderte anstelle von Fragezeichen klare Entscheidungen.

Der Synodale Dr. Schiele, Naumburg, unterstützte im Wesentlichen die Auffassungen reaktionärer Kräfte und behauptete, dass die »EKU« ein geschichtliches Produkt sei. Deshalb dürfe auf dieser Synode die Wurzel der »EKU« nicht angegriffen werden.

Oberkonsistorialrat Ringhandt, Berlin, warnte die Synode vor opportunistischen Lösungen. Es müsse auch weiterhin ein brüderliches Verhältnis zu den westdeutschen Kirchen bestehen. Viele Argumente würden davon ausgehen, dass der Horizont an den Grenzen der DDR aufhöre. Man müsse den Westdeutschen klarmachen, dass die Gemeinsamkeit bestehen bleibt. Er müsse sich deshalb für das Weiterbestehen der »EKU« aussprechen. Beide Seiten in der Welt behaupten von sich, die richtige Art des Freund-Feind-Denkens zu haben. Die »EKU« sei die einzige Kirche, die real diesem Sog widerstanden habe. Die »EKU« müsse weiter einheitlich bleiben. Vor der Presse beider Seiten und den Parteien dürfe man keine Verbeugungen machen.

Oberkonsistorialrat Ammer, Magdeburg, trat im weiteren Verlauf dieser Diskussion auch gegen das Material des Öffentlichkeitsausschusses auf. Obwohl er zum Ausschuss gehöre, habe er aus dienstlichen Gründen nicht mitgearbeitet. Er könne bestätigen, dass die Verfasser gute politische, ökonomische und ökumenische Kenntnisse haben. Er müssen den Abschnitt 5 der Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses entschieden ablehnen (In dem Abschnitt wird in übelster Weise die Staatsführung der DDR diffamiert.).50

Im Gegensatz zu Hamel müsse er feststellen, dass sich die Menschen in der DDR in ihrem Zusammenleben immer mehr stärken. Er könne von einer Fülle von Beispielen der staatlichen Arbeit mit und für die Menschen berichten. Die Synode könne seiner Meinung nach keinerlei Verantwortung für dieses Dokument übernehmen. Der Berichtsausschuss solle sich von dieser Position her mit dem Material beschäftigen.

In seinem Schlusswort zur Diskussion über den Bericht des Ratsvorsitzenden bemerkte Bischof Fränkel, dass er sich in einigen Punkten missverstanden fühle. Er habe prognostische Gesichtspunkte eingearbeitet und sei nach wie vor der Meinung, die »EKU« könne sich niemals aus politischen Gründen selbst preisgeben. Nur geistliche Gründe dürften hierbei eine Rolle spielen.

Auch bei der Bildung des Bundes seien nicht äußere Gründe ausschlaggebend gewesen. Wenn es keine Stimmen aus dem politischen Raum gegeben hätte, würde die Preisgabe der »EKU« überhaupt nicht auf der Tagesordnung stehen.

Im Anschluss an die Diskussion und das Schlusswort von Bischof Fränkel wurden die Leiter der Ausschüsse bekannt gegeben:

  • Berichtsausschuss: Kirchenpräsident Müller, Dessau

  • Theologischer Ausschuss: Bischof Schönherr, Berlin

  • Ordnungsausschuss: Bischof Krusche,51 Magdeburg

  • Finanzausschuss: Bischof Krusche, Magdeburg

Präses Waitz gab eine Reihe von Eingaben an die Synode bekannt, die sich sämtlich mit der Frage einer Neuordnung der »EKU« in der DDR beschäftigen. Den Synodalen ging eine Liste über Eingaben zu, die an den Ordnungsausschuss überwiesen werden.

Zu den Ausschusssitzungen, die am Nachmittag des 2. Beratungstages stattfanden, wurde Folgendes bekannt:

Im Ordnungsausschuss wurde der Antrag von Prof. Müller, Berlin behandelt. Unter Führung von Oberkonsistorialrat Ringhandt, Berlin, richteten die reaktionären Kräfte Angriffe gegen diese Vorlage. Ringhandt legte ohne Diskussion ein Dokument vor, das die alte sogenannte Regionalordnung und damit die einheitliche Führung der gesamtdeutschen »EKU« zementieren soll. Dieses Dokument gliedert sich in folgende Punkte:

1. Die Synode bejaht, dass ihre Gliedkirchen sich an der Bildung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR beteiligt haben und unterstützt den Prozess des Zusammenwachsens der Kirchen in der DDR, der damit eingeleitet wurde.

2. Sie bildet einen Ausschuss, der in Konsultation mit dem Rat der »EKU« prüfen soll, was das für das Verhältnis der beiden Regionen (DDR und Westdeutschland) zueinander bedeutet und welche Konsequenzen hinsichtlich der Ordnung der »EKU« und der gemeinsamen Verantwortung für das Zeugnis der Union zu ziehen sind.

3. Sie stellt fest, dass die Bezugnahme auf die »EKD« in der Ordnung der »EKU« durch die Bildung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR und die Beschränkung der »EKD« auf die BRD gegenstandslos geworden ist.52

Ringhandt setzte durch, dass über dieses Dokument ohne Diskussion abgestimmt wurde (Angenommen mit einer Gegenstimme – Prof. Müller).

Im Berichtsausschuss wurde ein Beschluss gefasst, der ebenfalls von einigen reaktionären Kräften vorbereitet worden war.

In diesem Beschluss wird Bischof Fränkel, Görlitz, der Dank für seinen Bericht ausgesprochen, insbesondere für die Darstellung des bisherigen Weges der »EKU«.

Weiter heißt es, dass die Synode die Regionalordnung bejaht, eine Weiterarbeit an ihr jedoch für möglich hält.

An der Einheit der »EKU«, wie sie sich in den Grundartikeln der Ordnung widerspiegelt, wird festgehalten.

Präses Waitz, Magdeburg, versuchte in diesem Ausschuss, einige reaktionäre Passagen in den Ausführungen von Pfarrer Hamel, Naumburg, in vorsichtiger Form anzugreifen und zurückzuweisen.

Im Ordnungsausschuss unternahm Bischof Krusche, Magdeburg, den Versuch, Prof. Müller, Berlin, gegenüber den Angriffen Hamels zu verteidigen. Er erklärte, dass er sich dazu verpflichtet fühle, obwohl er mit Prof. Müller in vielen Fragen nicht übereinstimme.

Zum Schluss des 2. Beratungstages erfolgte die Wahl von Moderator Langhoff, Brandenburg, zum Mitglied des Rates der »EKU«. Langhoff vertritt im Rat die reformierten Kirchen und ist das einzige gewählte Mitglied im Rat.

Am 3. Beratungstag wurde die Synode um 9.00 Uhr mit einem Gottesdienst fortgesetzt. Die Predigt hielt Bischof Krusche, Magdeburg. Er führte u. a. aus, dass es zum Spezifikum der »EKU« gehöre, immer klar und eindeutig zu reden. (Er habe begreifen müssen, dass ein Zetern gegen historische Entwicklungen nichts nützt.)

Krusches Predigt enthielt keine negativen Aspekte.

Nach dem Gottesdienst wurden in den Ausschüssen Dokumente erarbeitet, die in der Nachmittagssitzung der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.

Die Nachmittagssitzung wurde von Vizepräses Gutjahr geleitet. Er dankte zu Beginn der Sitzung Bischof Krusche für dessen Gottesdienst.

Im Anschluss an ein Grußwort der Vereinigten Evangelischen Kirchen Japans machte Gutjahr die Mitteilung, dass auf Beschluss des Ältestenrates der Synode Präses Waitz eine Erklärung vortragen wird. Bevor Waitz das Wort zu seiner Erklärung ergriff, wurde auf Beschluss der Synode die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Waitz informierte die Synode in sachlicher und präziser Form über das Gespräch beim Rat des Bezirkes am Vortage. Er sagte dazu, dass die Kirche nicht das Recht habe, in gehässiger Art und Weise den Staat und seine Ordnung anzugreifen. Die Sachlichkeit sei in jeder Situation einzuhalten.

Das Dokument des Öffentlichkeitsausschusses könne nicht weiter behandelt werden.

Nach dieser Erklärung erfolgte die zweite Lesung zum Pfarrerdienstrecht durch Konsistorialpräsident Kupas, Berlin. Die entsprechende Vorlage wurde bei drei Stimmenthaltungen angenommen.

Bei den Berichten der Ausschüsse begann Frau Dr. Becker,53 Berlin, als Vertreterin des Berichtsausschusses.

Sie erklärte, dass unter Vorsitz von Superintendent Pietz,54 Berlin, der Ausschuss den Ratsbericht und den Vorschlag von Prof. Müller behandelt habe. Man sei sich einig darüber gewesen, die »EKU« zu erhalten und nicht aufzugeben. Es sei in dieser Hinsicht auch eine Abstimmung mit dem Ordnungsausschuss erfolgt.

Zu der Vorlage des Berichtsausschusses entstand eine sehr lebhafte Diskussion.

Prof. Müller, Berlin, wandte sich gegen jede Form des Festhaltens an der Einheit der »EKU«. Er sei nicht davon überzeugt, dass seine Vorschläge in der notwendigen Form Beachtung gefunden hätten.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf den westdeutschen Militärseelsorgevertrag55 und die Reaktion der Regierung der DDR. Er stellte die Frage, ob sich die »EKU« selbst zum Tode verurteilen wolle.

Bischof Krusche, Magdeburg, machte den Vorschlag, anstelle des Begriffs »Einheit der EKU« den Begriff »Gemeinschaft der EKU« zu setzen.

Moderator Langhoff beantragte daraufhin die Streichung des Satzes von der Aufrechterhaltung der Einheit der »EKU«.

Pfarrer Hamel vertrat die Ansicht, dass in der Vorlage der Ratsbericht nicht genügend gewürdigt worden sei. Er machte den Vorschlag, den Bericht den Kirchenleitungen, Pfarrern und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Im Ergebnis der Diskussion wurde der Begriff von der Aufrechterhaltung der Einheit der »EKU« gestrichen und durch die Forderung nach Erhaltung der »EKU« ersetzt.

Die Vorlage des Berichtsausschusses hat folgenden Wortlaut:

»Die Synode wolle beschließen:

1. Synode dankt dem Ratsvorsitzenden für den Bericht, insbesondere für die Darstellung des bisherigen Weges der EKU und ihres Dienstes, der von Gott in vielerlei Weise gesegnet worden ist.

2. Synode bejaht den Weg, der durch die Verordnungen über die Regionalisierung von Synode und Rat beschritten ist, hält aber Weiterarbeit an dieser Sache für dringend nötig. Dabei sollte im Anschluss an die Verordnungen vom 1. Oktober 1968 und 3. Februar 1970 die Arbeitsweise des Rates überprüft werden.

3. Die Synode bejaht, dass sich ihre Gliedkirchen an der Bildung des Bundes beteiligt haben und unterstützt den Prozess des Zusammenwachsens der Kirchen in der DDR, der damit eingeleitet wurde.

4. Die Evangelische Kirche der Union soll erhalten bleiben und nicht aufgegeben werden. Wir bekennen uns zum Grundartikel ihrer Ordnung, halten es jedoch für erforderlich, dass andere Artikel, wie etwa Artikel 15 ff neu bearbeitet werden; zum Beispiel sollten laiensynodale Elemente im Rat verstärkt werden.

5. Für die Aufgaben, die mit Ziff. 2 und 4 dieses Beschlusses gegeben sind, bildet die Synode einen Ausschuss. Der Nominierungsausschuss wird beauftragt, Namensvorschläge zu machen. Der Rat wird gebeten, ein bis zwei seiner Mitglieder zu entsenden.

Der Rat wird gebeten festzustellen, ob und in welcher Weise [die] Regionalsynode West sich an dieser Arbeit beteiligt. Die Synode erteilt den Auftrag, Ergebnisse bis zum 1. März 1971 vorzulegen.«56

Die Abstimmung zu diesem Dokument erfolgt punkteweise. Gegen die Formulierung von der Aufrechterhaltung der Einheit der »EKU« stimmen Bischof Krummacher, Greifswald, Konsistorialpräsident Woelke,57 Greifswald, die übrigen Synodalen des Greifswalder Kirchengebietes, die Mehrheit der Synodalen der Landeskirche Berlin-Brandenburg u. a. Dafür stimmen die Vertreter der Görlitzer Kirche, Superintendent Pietz, Berlin, Pfarrer Hamel, Naumburg, Präses Kreyssig, Berlin, Dr. Schiele, Naumburg.

Unter den fünf Stimmenthaltungen befand sich Bischof Krusche, Magdeburg.

Den Bericht des Theologischen Ausschusses gab Prof. Nagel,58 Greifswald. Das von ihm vorgelegte Dokument beinhaltet rein theologische Fragen und beschäftigt sich mit Problemen der Gemeinde, des theologischen Amtes und der Ordination.

Die Vorlage des Ordnungsausschusses wurde einstimmig angenommen.

Die Vorlage hat folgenden Wortlaut:

»Die Synode stellt fest, dass die Bezugnahme auf die EKD in der Ordnung der EKU durch die Bildung des Bundes und durch die Beschränkung der EKD auf die Bundesrepublik für die EKU (Regionalbereich Ost) gegenstandslos geworden ist.«59

Durch Dr. Rogge, Berlin, wurde ein weiteres Dokument des Berichtsausschusses vorgetragen. Darin heißt es u. a.:

»Die Synode bittet, bei der Weiterarbeit an der Vorlage insbesondere folgende im Tagungsberichtsausschuss aufgekommenen Fragen zu erörtern.

Es möge behandelt werden:

  • a)

    der ökumenische Horizont in der Anlage des Dokumentes,

  • b)

    die Konkretion eines Ansprechens der gesellschaftlichen Situation in den jeweiligen Regionalbereichen.

Es möge mehr als in dem vorgelegten Text bedacht werden, dass mit dem zu erarbeitenden Wort den Gemeinden die Chance bezeugt wird, in der jeweiligen Situation aus dem Evangelium verantwortlich zu leben.«

Das Dokument wurde bei vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen von der Synode angenommen.

Im Anschluss daran wurden vom Nominierungsausschuss Vorschläge für den Sonderausschuss unterbreitet, der über die Zukunft der »EKU« beraten soll. Es wurden folgende Personen genannt:

  • Pastorin Becker, Berlin

  • Konsistorialpräsident Kupas, Berlin

  • Dr. Schicketanz, Magdeburg – Konsistorialrat

  • Superintendent Wollstadt,60 Görlitz

  • Landwirt Böhme, Letschin

  • Superintendent Brinksmeier, Querfurt

  • Diplom-Forstwirt Bormeister,61 Zehdenick

  • Pfarrer Reimer,62 Hohenbollentin

  • Pfarrer Siegfried Schulze,63 Dessau

  • Superintendent Pietz, Berlin

  • Prof. Müller, Berlin

Nach den Berichten der Ausschüsse hielt Präses Waitz ein kurzes Schlusswort. Er hob darin hervor, dass die Synode viele Punkte, die ursprünglich auf der Tagesordnung standen, durch die Fülle der Probleme nicht behandeln konnte. Er dankte allen Synodalen für ihre aktive Mitarbeit. Ebenfalls sprach er dem ehemaligen Präses Kreyssig den Dank für seine Arbeit in der »EKU« und für seine letzte schriftliche Ausarbeitung aus.

(Am letzten Beratungstag wurde den Synodalen ein sogenanntes Testament von Präses Kreyssig überreicht – siehe Anlage).

Die Synode wurde am 24. Mai [1970] um 18.00 Uhr beendet.

Im Ergebnis der Synode und im Zusammenhang mit dem vom Öffentlichkeitsausschuss der Synode vorgelegten Material feindlichen, antisozialistischen Inhalts schlägt das MfS vor, dass vom Staatssekretariat für Kirchenfragen mit dem Ratsvorsitzenden der »EKU« in der DDR, Bischof Fränkel, Görlitz, in Gegenwart des Vorsitzenden des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, Bischof Schönherr, Berlin, eine Aussprache geführt werden sollte. Bischof Fränkel müsste dabei besonders auf den staatsfeindlichen und verfassungswidrigen Inhalt dieser genannten Vorlage hingewiesen werden.

Im Ergebnis dieser Aussprache müsste

  • erreicht werden, dass diese Vorlage auf Veranlassung von Bischof Fränkel zurückgezogen und keinesfalls als sogenanntes kircheninternes Material zu Informationszwecken den Pfarrern und Gemeinden zugeleitet wird;

  • Bischof Fränkel nahegelegt werden, dass er den Mitgliedern des Öffentlichkeitsausschusses, besonders Pfarrer Hamel, Naumburg, die grundsätzliche Einstellung des Staates zu dieser Vorlage übermittelt, weil sie im völligen Widerspruch zu der aktiven Mitwirkung Tausender Christen an der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus steht;

  • Bischof Fränkel unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass diese unverantwortliche Handlungs- und Arbeitsweise einen politischen Missbrauch der Synode der EKU und des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR darstellt.

Da die Erarbeitung der Vorlage in Vorbereitung der Synode der »EKU« durch den Öffentlichkeitsausschuss unter Mitwirkung westdeutscher Mitglieder der »EKU« erfolgte, wurden vom MfS Maßnahmen zur Ermittlung der Namen der westdeutschen Ausschussmitglieder der »EKU« eingeleitet mit dem Ziel, Einreisesperre in die DDR zu verfügen.

Diese Information darf wegen Quellengefährdung offiziell lediglich in ihrer Tendenz, aber nicht in den Einzelheiten, ausgewertet werden.

Anlage 1 zur Information Nr. 593/70

Antrag

Synode möge beschließen:

Synode (Region DDR) stellt fest, dass ihre Gliedkirchen dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR beigetreten sind und nicht mehr der EKD angehören.

Sie bildet für den Bereich der DDR einen Synodalausschuss, der in Konsultation mit dem Rat der EKU (Region DDR) Gesetzes- bzw. Beschluss-Vorlagen ausarbeitet, die notwendig sind, um

  • in der DDR die Selbstständigkeit der EKU und aller ihrer Organe herzustellen,

  • die Bezugnahmen auf die EKiD in der bisherigen Ordnung sinngemäß durch Bezugnahmen auf den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zu ersetzen und

  • den Weg für eine sachgemäße Neuordnung der EKU in der DDR zu eröffnen.

Der Synodalausschuss hat diese Arbeit so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum Ende dieses Jahres abzuschließen.

Der Rat der EKU (Region DDR) wird beauftragt, die Arbeitsergebnisse dieses Ausschusses in kirchlicher Öffentlichkeit zur Aussprache zu stellen und so bald wie möglich, spätestens jedoch zum Frühjahr 1971 eine außerordentliche Synode der EKU (Region DDR) zwecks entsprechender Beschlussfassung einzuberufen.64

Berlin, den 21. Mai 1970

gez. Kupas, Konsistorialpräsident | gez. Joachim Franke | gez. Pfr. Langhoff, Moderator | gez. Hanfried Müller

Anlage 2 zur Information Nr. 593/70

Vorlage des Öffentlichkeitsausschusses65

(Endgültiger Text 22.5.1970)

Wir danken Gott, dass die Christenheit auf Erden in diesen Jahrzehnten immer mehr zu gemeinsamer Erkenntnis des Evangeliums zusammenwächst und sich zu gemeinsamem Handeln im Dienst der Liebe Jesu Christi zusammenfindet.

Wir danken Gott, dass sein Geist von vielen Orten Denken und Handeln der Christenheit erneuert, sodass sie ihren Beruf in der Welt erkennen und erfüllen kann. Sie folgt Jesus Christus nach, der nicht gekommen ist, sich dienen zu lassen, sondern dass er diene und gebe sein Leben zur Erlösung für viele.

Wir danken Gott, dass er verheissen hat, seine Schöpfung zu erhalten. Zu den Zeichen seiner bewahrenden Geduld gehören auch vielfältige Bemühungen vieler Staaten und Regierungen, die Rüstungen zu begrenzen, die Spannungen zu mindern, Kriege zu beenden und Frieden zu schließen.

Wir danken Gott für alle Regierungen, die sich redlich für dieses Ziel einsetzen und dabei eigene Interessen und Wünsche diesem Ziel ein- und unterordnen.

Weil uns Barmherzigkeit widerfahren ist, lasst uns prüfen, was Gottes Wille an uns ist, um das Gute, das Wohlgefällige und das Vollkommene zu tun. Lasst uns als Mitarbeiter Gottes, als Boten des Evangeliums daran mitwirken, dass alle Völker und Menschen in einer weltweiten Friedensordnung zu Gottes Ehre miteinander leben können, statt sich durch einen neuen Weltkrieg unvorstellbares Unheil zu bereiten. Das Evangelium will alle zum Umdenken, zur Umkehr, zur Erneuerung unseres Sinnes befreien.

Im Hören auf dies Gebot unseres Herren begegnen wir den Stimmen vieler Einzelner, gleich welcher religiösen oder politischen Haltung – wir nennen nur den Namen des Atomphysikers und Philosophen Carl Friedrich von Weizsäcker –, die zu einem ethischen Umdenken aufrufen.

Alle Einzelnen und alle Gesellschaften sollten sich zu echter und geduldiger Nachbarlichkeit bekehren, von jeder Art politischer, nationaler, rassischer oder ideologischer Selbstvergötzung abkehren, um den Weg zu einer bis dahin in der Geschichte der Völker und Staaten nicht gekannten und viel weniger praktizierten Zusammenarbeit frei zu machen. Nur so wird die Menschheit einer sich selbst bereiteten Katastrophe entgehen, die alle in vielfältiger Weise, nicht nur in Gestalt eines eventuellen Weltkrieges bedroht.

Dieses Umdenken wird angesichts des Rüstungswettlaufes, der sich ausbreitenden Kriegsherde, Bürgerkriege, Rassenkonflikte und unmenschlicher Diktaturen unausweichlich und treibt alle Menschen in die Besinnung: Was können und müssen sie und was kann und muss jeder Einzelne tun, um nicht an einem neuen Morden mitschuldig zu werden?

Vor allem aber sind wir zum Umdenken herausgefordert angesichts der Tatsache, dass politische Propaganda in zunehmendem Maße ganze Völker und Gesellschaften in ein Freund-Feind-Denken hineinzuzwingen versucht, das die eigene Rasse, den eigenen Staat, die eigene Nation, die eigne gesellschaftliche Ordnung verherrlicht und vergöttert, den möglichen Gegner aber verteufelt. Dadurch wird die physische Bekämpfung der jeweils anderen geistig und machtmäßig vorbereitet, und werden die Menschen im eigenen Bereich verführt, zu Mitschuldigen gemacht und entwürdigt. Wer Wind sät, wird Sturm ernten und was mit Lüge und Unrecht beginnt, endet in einem Meer von Blut und Tränen.

Es liegt nahe, dass der Einzelne sagt: »Was kann ich schon an dem Gang der Geschichte ändern?« und sich resigniert treiben lässt und in sein Familienleben und seine Berufsarbeit zurückzieht. Solche Haltung ist verständlich und wird durch vordergründige Erfahrung bestätigt. Christen aber hören und wissen, dass Gott die Welt geliebt und seinen eigenen Sohn dahin gegeben hat, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Aus dieser Botschaft kommt die Bereitschaft, an den Aufgaben mitzuarbeiten, die heute allen Menschen vor die Füße gelegt sind, das von Gott Gebotene anzugreifen, weltweit für das Recht »des Nächsten« einzutreten und dabei Opfer mannigfaltiger Art zu bringen. Aber auch vernünftige Überlegung zeigt, dass selbst mächtige Regierungen mehr oder weniger von Stimmung und Erkenntnis, Wollen, Handeln der Bürger abhängig sind und sie berücksichtigen müssen. Es gibt in den letzten Jahrzehnten Beispiele genug, dass Gott einzelnen Menschen beigestanden hat, die im Tun des Guten und Gebotenen anfangs allein vorangegangen sind.

Die Erkenntnis: »Alle Menschen, Geschöpfe Gottes und zur Kindschaft berufen, leben von seiner Gnade, stehen unter seinem Ruf und gehen ihm entgegen« hat die Christenheit dazu geführt, neue Wege für die Zusammenarbeit der reichen und armen Nationen und für das Miteinanderleben rassisch verschiedener Menschen zu suchen und zu beschreiten. Erinnert sei an die Konferenzen in Genf,66 Uppsala,67 Montreux68 und anderswo. Die Synode der EKU behandelte 1968 die Frage: »Die Evangelische Kirche und der soziale Friede in der Welt«. In allen diesen Beratungen mit den ihnen entsprechenden Aktionen ist sich die Christenzeit weiterhin in folgenden Erkenntnissen einig:

a) Es geht um ein neues Verhalten der Völker und Rassen zueinander. An die Stelle eines Überlegenheitsgefühls, das Jahrhunderte lang vor allem das Verhalten von Angehörigen europäischer Völker zu den anderen bestimmte, tritt das Bewusstsein, aufeinander angewiesen zu sein, voneinander abzuhängen, sich gegenseitig als Partner gleichen Rechtes und gleicher Würde anzuerkennen und gemeinsam daraufhin zu wirken, dass alle Völker in gemeinsamer Anstrengung drohende Hungerkatastrophen vermeiden, eine gerechtere Sozialordnung aufrichten, Technik und Wissenschaft zum Wohl der Menschen gebrauchen, statt sie zur Entwürdigung des Menschen und zum Unheil der Menschheit zu missbrauchen.

b) Zusammenarbeit und Zusammenleben sind durch frühere und gegenwärtige Schuld vielfältig belastet und erschwert. Selbstrechtfertigung aufseiten der Nationen, die aus früheren Kolonien meist reichen Gewinn gezogen haben, und verbitterte Anklagen gegen ehemalige Kolonialherren hindern die neue Partnerschaft. Wo Nationen helfen, um so wirtschaftliche, politische und militärische Eigenziele zu erreichen, werden bestehende Konflikte in andere Teile der Erde getragen, neue Spannungsherde geschaffen und militärische Aufrüstung betrieben, statt dem wirtschaftlichen und sozialen Aufbau gedient.

c) Die gleichgewichtige und gleichberechtigte Partnerschaft erfordert es, dass die Entwicklungsländer sich wesentlich stärker am Welthandel beteiligen können. Das aber schließt für die industriell entwickelten Gesellschaften Risiken und Opfer ein:

Sie müssen ihre Volkswirtschaften z. T. umbauen, damit die Produkte aus den neu entstehenden Industrien einen Absatzmarkt finden können. Auch ist die bisher geleistete Hilfe ungenügend: Wachsende Preise der Industrieprodukte und sinkende Rohstoffpreise sowie Zinsen und Rückzahlungsverpflichtungen haben gewährte Hilfe zu einem großen Teil unwirksam gemacht. Der Abstand in den Volkseinkommen zwischen den reichen und den armen Nationen ist nicht kleiner, sondern größer geworden.

Was können wir einzelnen Christen tun? Gewiss geht es zunächst um ein Umdenken. Es geht auch um Überprüfung unseres Verhaltens zu Menschen anderer völkischer oder rassischer Herkunft, wo immer wir mit ihnen zusammenleben. Es geht auch darum, sich laufend durch Informationen über die einzelnen Aufgaben und Probleme zu orientieren. In der Aktion »Brot für die Welt« versuchen die Kirchen in Deutschland zu ihrem Teil an der allen Menschen gestellten Aufgabe mitzuwirken: Ein jeder sollte sein Opfer für diese Aktion vermehren und in Gesprächen dafür eintreten, dass die öffentlichen Mittel zum Aufbau der Industrien in den genannten Ländern vermehrt werden.

Die Aufgabe, vor der die Völker und Gesellschaften miteinander gestellt sind, ist kaum zu lösen. Eingefahrene Denkschemata und Verhaltensweisen im Großen und Kleinen blockieren das Tun des Notwendigen. Das Misstrauen der Mächte gegeneinander hindert sie am Zusammenwirken. Zur Umkehr bleibt wenig Zeit. Experten schätzen, dass die ersten großen Hungerkatastrophen um 1980 beginnen werden. Die Drohung: »gewogen, gewogen und zu leicht befunden« gilt einer trägen Christenheit ebenso wie den reichen, vor allem den weißen Nationen. Verspielen die ihnen gebotene Chance, könnten sie einmal aus der Geschichte verschwinden, wie Gott so viele Völker hinweg getan hat. Der Christenheit aber sagt der Herr: »Wenn du nicht umkehrst, werde ich über dich kommen und deinen Leuchter wegstoßen von seiner Stätte«.

In Europa ist die Zusammenarbeit der Kirchen des ökumenischen Rates in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Sie leben in einem Erdteil, durch den eine Grenze zwischen zwei antagonistischen Gesellschaftssystemen, zwei politisch-militärischen Blöcken und Ideologien verläuft, und sie leben unter Völkern, die durch vielfältige Feindschaften früherer Jahrzehnte und Jahrhunderte belastet sind. In dieser Lage hören die Kirchen das Evangelium in neuer Weise: »Gott versöhnte in Christus die Welt mit ihm selber, rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung«.

Der Auftrag der Kirchen, an Christi statt zu bitten: »Lasst euch versöhnen mit Gott« schließt den Auftrag ein, diese Versöhnung mit Gott in der Weise zu bekräftigen, dass sie zum Frieden zwischen ihren Völkern und Gesellschaften helfen. Wo Frieden – statt des gegenwärtigen Nichtkriegszustandes – entsteht, ist eine Versöhnung vorausgegangen. Die Friedfertigen, die Frieden schaffen, werden von Jesus selig gepriesen. Ihm nachzufolgen und dabei das Kreuz auf uns zu nehmen, werden wir eingeladen. Im Dienst dieses Friedensmachens in Europa sollte sich ein jeder Christ für folgende Grundsätze einsetzen, ein jeder in seinem Verantwortungsbereich:

a) Als reiche Nationen sind die Völker Europas in der Lage und verpflichtet, durch intensives Zusammenwirken mitzuhelfen, dass wirtschaftlich schwächere Nationen ihre Volkswirtschaften entwickeln und sich sozial und politisch konsolidieren können.

b) Um eines besseren Zusammenlebens in jedem Staat und der Staaten untereinander willen, sollte die Deklaration der Menschenrechte als Leitlinie für eine Reform aller gesellschaftlichen Ordnungen in Europa nicht nur grundsätzlich anerkannt, sondern auch Schritt für Schritt praktiziert werden. Etwaige Behauptungen, dass dies zwar längst im eigenen Bereich, nicht aber in dem der anderen geschähe, sind unhaltbar.

c) Wenn das Ziel einer europäischen Friedensordnung erreicht werden soll, müssen alle Nationen Freiheit und Sicherheit erhalten, ihre gegenwärtig gesellschaftliche Ordnung nach ihrem Ermessen zu bewahren und zugleich im Sinn der Deklaration der Menschenrechte umzugestalten. Das schließt Europa den Verzicht darauf ein, die jeweils andere Ordnung durch politischen Druck, militärischen Drohungen und Aktionen oder auch durch offene und geheime Anfachung und Unterstützung revolutionärer Bewegungen zurückzudrängen zu wollen.

d) Um des neu zu gewinnenden nachbarlichen und partnerschaftlichen Verhältnisses der Nationen willen, sollte an die Stelle des Verlangens, gegenwärtige Siedlungsräume verschiedener Nationen wieder zu verändern, die Bereitschaft treten, diese Besiedlung anzuerkennen. Das schließt den Verzicht ein, verlorene Gebiete sich wieder politisch angliedern zu wollen. Grenzen sollten nicht verändert werden, sondern erniedrigt werden! Wenn der zu erstrebende Frieden in Europa geschenkt wird, werden solche Verzichte weit aufgewogen werden.

In Deutschland steht die Aktion »Sühnezeichen«69 seit vielen Jahren im Dienst der Versöhnung untereinander. Alle können sie unterstützen. Vor allem die jüngeren Glieder unserer Gemeinden weisen wir darauf hin, an dieser Stelle ein Stück Zeit und Kraft für eine bessere Zukunft einzusetzen.

IV

Das Evangelium lädt uns ein, die Zertrennung Deutschland als Gericht und Gnade zu erkennen, anzunehmen und zu bewältigen. Müssen wir nicht, wenn wir Gott fürchten, unser Gewissen von seinem Wort treffen lassen und der Wahrheit Raum geben, diese Zertrennung unter zwei antagonistische Systeme als verdientes Verhängnis, als Folge freventlicher, nationaler und rassischer Überhebung annehmen? Hätten wir nicht noch ganz anderes verdient? Hatten die Deutschen den Polen nicht vorher das Geschick bereitet, unter ideologisch verfeindete Mächte aufgeteilt zu sein, ein eiserner Vorhang mit Wachttürmen dazwischen? War die Liquidierung des polnischen Volkes nicht das Ziel Hitlers? Hat nicht lediglich die totale Niederlage unser Volk vor der vollständigen, planmäßigen Versklavung vieler Völker bewahrt?

Gewiss gibt es noch eine Reihe anderer, mitwirkender und nachfolgender historischer Ursachen für diese Zertrennung. Aber Gottes lebendiges Wort rückt sie uns alle gegenüber dem eigentlichen Grund in die zweite Reihe. Darum sollten wir zwar die Zertrennung nicht als endgültiges Geschick hinnehmen, wohl aber den gegenwärtigen Zustand mit seinen persönlichen Bitterkeiten und Sorgen im Blick auf die Zukunft der deutschen Nation als den Ausgangspunkt für ein politisches Handeln annehmen, das wir vor Gott verantworten können. Ist die ältere Generation unter uns gefragt, wie sie es dabei besser als früher zu machen gedenke, so ist die junge Generation, die die Folgen der Sünden ihrer Väter und Großväter mitzutragen hat, davor gewarnt, ihren Gehorsam gegen Gott auf dem politisch-gesellschaftlichen Felde zu unterlassen, wie so viele der älteren Generation dies getan haben.

Die gegenwärtige Lage enthält aber auch das in ihr beschlossene Angebot, im Herzen Europas mitzuwirken, dass verfeindete Gesellschaftssysteme und Machtblöcke von der sogenannten friedlichen Koexistenz zu einer Zusammenarbeit voranschreiten. Wenn das deutsche Volk diese Aufgabe ehrlich und konsequent verfolgt, öffnet sich vielleicht einmal auch die Tür für ein engeres Zusammenleben der Nation. In Verfolg dieser Aufgabe ergeben sich zwingend folgende Erkenntnisse:

a) Einer europäischen Friedensordnung, in der die Völker enger und vertrauensvoller zusammenarbeiten können, sind Vereinbarungen zwischen beiden deutschen Staaten angemessen, die auch ihre Zusammenarbeit und Kommunikation erleichtern.

b) Ein Beharren auf Zwangsalternativen: »Entweder betrachten sich die beiden deutschen Staaten gegenseitig als Ausland oder sie müssen auf ein rechtlich und vertraglich geregeltes Zusammenleben und auf eine zu erstrebende Zusammenarbeit auf eine Völkergemeinschaft hin verzichten« dürfte eine europäische Friedensordnung hindern. Diese verlangt gleichberechtigte Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten in angemessenen Rechtsformen, um den Weg der europäischen Nationen in eine friedliche Zukunft zu ebnen. Gegenseitige Anerkennung darf nicht als Legitimation dafür genutzt werden, den gegenwärtig Kalten Krieg fortzusetzen.

c) Kritiklosigkeit gegenüber der eigenen Ideologie, der eigenen Ordnung, dem eigenen Staat hindert ein von Wahrhaftigkeit und Offenheit füreinander abhängendes Zusammenleben der beiden deutschen Staaten. Statt Schwarz-Weiß-Malerei, herabsetzende Polemik und Hasspropaganda zu betreiben, sollte das deutsche Volk sich für neue Erkenntnisse im Blick auf den Weltfrieden und die Zukunft der Nation offen halten und die Nöte und Chancen im jeweils anderen Teil nüchtern miterkennen, mitbedenken und mittragen.

d) Die wachsende Wirtschaftskraft beider deutscher Staaten legt es nahe, dass sie sich zu gemeinsamer Hilfe für wirtschaftlich schwache Nationen zusammenfinden.

Im Vertrauen auf Gottes schöpferische Gnade dürfen die Christen in der Deutschen Demokratischen Republik dabei mithelfen, ein gerechteres Zusammenleben auf dem Boden der gegebenen gesellschaftlichen Ordnung zu verwirklichen. Das Evangelium macht uns frei, dabei Opfer an Zeit und Kraft zu bringen. In der Kreuzesnachfolge werden wir etwaige Risiken, Kränkungen oder Zurücksetzungen nicht scheuen, sondern aus Gottes Hand zu unserem Heil annehmen. Dieser Auftrag enthält u. a.:

a) Der einzelne Staatsbürger sollte seine Entscheidungen in Verantwortung für ein gerechteres Zusammenleben in der Gesellschaft einsatzbereit, sorgfältig und mutig treffen und vertreten. Wer Gottes Zusage gewiss ist, ist frei.

b) Wahrhaftigkeit im Gespräch, Bereitschaft eine eigene Überzeugung zu gewinnen und zu vertreten und Willigkeit, sich für das Recht des Nächsten auch unter persönlichen Opfern einzusetzen, gehören zur politischen Verantwortung eines Christen.

c) Um der heute notwendigen Gemeinschaft aller Völker willen sollte sich der Christ in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich dafür einsetzen,

dass die politische Führung der DDR nicht den Marxismus-Leninismus unter Einsatz der Macht und Autorität staatlicher Stellen bei allen Bürgern als die Grundlage aller Lebensform durchzusetzen versucht, sodass die in der Verfassung gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle die nicht aufrechterhalten werden kann, die sich nicht zum Marxismus-Leninismus zu bekennen vermögen; und dass die Kommunikation zwischen Familien hüben und drüben, die zzt. völlig ungenügend ist, verbessert und die Zusammenführung von Eheleuten, Verlobten und Eltern und Kindern usw. am Ort ihrer Wahl ermöglicht wird.

»Ich ermahne euch nun, liebe Brüder, durch die Barmherzigkeit Gottes, dass ihr eure Leiber gebet zum Opfer, das da lebendig, heilig und Gott wohlgefällig sei. Das sei euer vernünftiger Gottesdienst. Und stellet euch nicht dieser Welt gleich, sondern verändert auch durch Erneuerung eures Sinnes, auf dass ihr prüfen möget, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene«.

Anlage 3 zur Information Nr. 593/70

Das Herz der Väter für die Söhne

Dankgabe an eine Synode

»Zu der Zeit wirst du sagen: Ich danke dir, Herr, dass du bist zornig gewesen über mich, und dein Zorn sich gewendet hat und du mich tröstest.«

Am 8. dieses Monats war über der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen zum Ende des zweiten Weltkrieges ein Vierteljahrhundert vergangen, Zeit genug für Überlebende und Nachgeborene, sich davon überführen zu lassen, wessen der Mensch im Frevel gewissenloser Selbstbehauptung und Selbstvergötzung fähig ist, und wie wenig seine bessere Überzeugung eine Gewähr gegen die losgelassenen Mächte des Bösen bedeutet. Im Gefolge der Katastrophe Tod, Knechtschaft, Vertreibung, Zerstörung war am ärgsten die Gefahr, in Resignation und Verstockung, Nihilismus und Materialismus über dem totalen Bruch mit der eigenen Geschichte innerlich zu veröden und als Volk wesenlos zu werden. Was am 8. Mai in öffentlicher Rechenschaft zu lesen und zu hören war, noch mehr, wie seit Monaten in beiden Teilen Deutschlands Regierende und Regierte sich dem Bann doktrinärer Selbstrechtfertigung und ideologischer Selbstverherrlichung in einer Wendung zur Versöhnlichkeit zu entwinden seien, lässt hoffen, dass im verdienten Gericht über Abfall und Empörung nicht umsonst gelitten und uns Heilung zugedacht ist. Um nicht weniger geht es, als den Durchbruch zu einer Friedensordnung und unseren deutschen Beitrag dazu. Als Rettung aus dauernder Selbstvergiftung in Hass, Angst und Misstrauen, aus immer gegenwärtiger Gefahr der Selbstvernichtung, würde das so gnadenvoll sein, wie im gewaltsamen Sterben von 60 Millionen das Gericht über den abtrünnigen Menschen schreckensvoll war.

Beglückt und beschämt durch diese hoffnungsvollen Anzeichen einer Heilung aus besserer Einsicht danken wir Gott, der aus der Vergebung das neue Leben wachsen lässt und finden uns ermuntert und ermächtigt, Hand anzulegen für eine neue, friedfertige Bestimmung unseres Volkes. Denn aus dem Danken, in welches das Dienen mündet, lebt und wächst es auch. Und Versöhnung, Gottes eigentliches Interesse an Seiner Schöpfung, ist selber Wiedervereinigung im Ursprung. (Paul Tillich)

So groß wie die Ermächtigung ist auch die Erwartung. Die Verantwortlichkeit des Menschen umgreift heute die ganze Welt und behaftet zugleich persönlich, wie nie zuvor. Er ist durch sein eigenes, die ganze Erde und ihn überflutendes technisches Vermögen überwältigt. Zugleich ist er aber mitten in der scheinbar totalen Versachlichung aller Daseinsbedingungen an der Entscheidung zwischen Selbstvernichtung und einer neuen Qualität von Mitmenschlichkeit und Frieden persönlich und unmittelbar beteiligt. Denn er muss zu einem verantwortlich begrenzten Gebrauch seines explosiv gesteigerten technischen Vermögens die Ethik einer mündigen Existenz erst noch gewinnen, in der ihm die Erde als unermessliches Kräftepotenzial wirklich untertan wird. Darüber sind sich Physiker, Philosophen, Gelehrte, Konferenzen einig.

Es ist ein Symptom, ja Folge eines noch schlafenden Weltgewissens, einer Unmündigkeit im Ganzen, wenn die Mächtigen die offene Gewalt in Vietnam, Kambodscha und um Israel nicht zu beenden wissen, Rassenkonflikte und den Rüstungswettlauf nicht zu bändigen vermögen.

Der Mensch hört und blickt heute um die Welt herum. Er kann sehen und wissen, dass bei allen Unterschieden von Geschichte, Wirtschaft und Weltanschauung angesichts der modernen Waffentechnik einerseits, der wechselseitigen, unlöslichen Abhängigkeit der Völker und Kontinente andererseits, der Friede unteilbar ist. Indem ihm sein Wissen zum Gewissen wird, ist er in Person der Schauplatz der schicksalhaften Entscheidung, ob die Menschheit in den Konflikten ihrer nationalen, rassischen weltanschaulichen Gegensätze kraft einer neuen Mitmenschlichkeit überdauern wird, die sich immer besser als Aufgabe einer Weltinnenpolitik in einer Weltgesellschaft der Völker versteht.

Unter diesem Anspruch ethischer Reife für eine Friedensordnung ist der Mensch Instrument des Geistes und gerade nicht ein von anonymen Mächten manipulierbares Etwas. Aber das will getan, ja eingeübt sein, um sich zu entschließen. Der immer offene Zugang ist Versöhnung, die er vorzuleben berufen ist. Sie ist als »ansteckende Gesundheit« (Johannes Jänicke) und Quellgrund immer neu wirksamen Friedens in Christus allem Wesen und Geschehen. (Kol. 1,15 ff.) ursprünglich eingestiftet. Sie allein ist mächtig, vor der Ansteckung mit Antiideologie, der verderblichsten Wirkung aller absolutistischen Ideologie, zu bewahren. Und in der immer ungelösten Spannung zwischen Sinnerfüllung und Sinnverfehlung, im Widerstreit der Ismen und Ideologien, ermächtigt sie zu jeweils nächsten, notwendigen, hilfreichen Schritten aus einer je relativ besseren Einsicht.

Darüber aber sind in jedem Volk und in jedem staatsbürgerlichen Bereich handgreifliche Notwendigkeiten in Menge erkennbar und zugänglich. Wenn über Kleinmut, Trägheit, Eigensucht oder Verstockung eine neue Weltkatastrophe hereinbräche, vor der wir gewarnt sind, wie kein Geschlecht vor uns, könnte auch diesmal kein Überlebender sagen, er habe nichts gewusst oder zu seinem Teil nicht tun können. So liegt es auch an dir und mit, an dem, was wir unseren Kindern und Nachbarn vorleben, ob die Menschheit die ethische Reife einer Gesinnung verständnisbreiter, dienstwilliger, geduldiger Nachbarlichkeit an der Stelle rechthaberischer Selbstdarstellung gewinnt.

In der ursprünglichen Kraft der Versöhnung Mitstifter einer Friedensordnung zu werden, in einer Dienstgemeinschaft Dasein als Fürsein verstehen, ist auch im Ganzen die neue, nationale Bestimmung, für die wir in der Katastrophe aufbehalten worden sind. Wir werden dieser Berufung zu neuer, sinnhafter Existenz nur in den Realitäten eben dieser Katastrophe als einer Gewissensfrage an uns oder überhaupt nicht inne.

Sie gipfelt zunächst in der Zerteilung unter zwei weltanschaulich verfeindete Welthälften. Mit Stacheldraht, Wachtürmen, Minenfeldern und Feuerwaffen von Norden nach Süden aufgeteilt zu sein, ist genau das Schicksal, das wir 1939 den Polen bereitet und auf unbegrenzte Zeit zugedacht haben. Wie ein Atom im Innersten und Ganzen gespalten, haben wir die Identität mit uns selbst verloren. Und die Trennungslinie zwischen einem lebendigen, gewachsenen Ganzen ist mit dem Potenzial einer metaphysischen Feindseligkeit geladen, derselben, welche die ganze Welt mit Selbstvernichtung bedroht. Ist, das für harmlos zu halten, überhaupt eine Denkweise? Und wird uns nicht an der Haltung, in der wir in dieser Lage Deutsche mit Deutschen umgehen, ein Spiegel vorgehalten, wie wir zuvor in der ungebrochenen Potenz auf andere gewirkt haben?

Aber im Blick auf den kärglichen Bestand an Verbindung, der uns verblieben ist, werden wir angeleitet, auch für den Zorn zu danken, der uns auszulösen drohte. Was an dem Geschichtsgebilde Deutschland mehr war als nationaler Mythos, ist auf dem Trümmerberg des restlosen Einsturzes und durch den radikalen Zwiespalt im nachwachsenden Leben hindurch heute noch nicht auszumachen. Die Entfremdung der Teile wächst. Was an Artung, Sprache, Geschichte unleugbar gemeinsam geblieben ist, scheint weithin ins Unbewusste abzusinken. Aber die Liebe ist in der Tiefe lebendig geblieben und macht uns den beschämend geringen Verbindungsmöglichkeiten unbeirrt und unermüdlich, was sie kann. Wie unscheinbar und doch verheißungsvoll ist diese in der Beugung unter das verdiente Verhängnis beharrlich sich aufsammelnde Hoffnung neben den Regungen vergangenen Nationalbewusstseins.

Aber Hoffnung worauf? Nicht auf eine dem untilgbaren Restbestand allmählich entwachsende Wiedervereinigung. Das wäre zu billig.

Vielmehr ist in der lebensgefährlichen Teilung selbst das Angebot einer neuen, sinnhaften Existenz als Nation verborgen, auch …? der Atomspaltung vergleichbar, indem sie rettende Energiequelle in diesem Weltzeitalter werden kann und soll.

In dieser Erwartung haben wir an dem Zwiespalt zweier ideologisch verfeindeter Weltmächte und Gesellschaftssysteme leibhaftig und unentrinnbar Anteil. Da wir es waren, die diesen Zwiespalt radikalisiert und zur Parole eines Kampfes auf Leben und Tod gemacht haben, gebührt es uns auch nicht anders. Wären wir stattdessen im Gefolge der totalen Niederlage von dem Zwiespalt ausgespart und der Mitverantwortung für den Fortgang enthoben worden, so würden wir gerade damit geschichtslos, wurzellos, unwesentlich geworden sein. Diese Flucht (»ohne mich«) ist uns verlegt. Jetzt erfahren wir als Bürger zweier souveräner Staaten aber zugleich in der unaufgebbaren Verantwortung der Deutschen für die Deutschen, unmittelbar, was auf dem Wege zu einer Weltgesellschaft der Völker unter den Notwendigkeiten einer arbeitsteiligen, technisierten Massengesellschaft jeder der beiden widerstreitenden Wirtschafts- und Sozialordnungen ist und vermag.

Nachdem offene oder subversive Gewalt, um dem anderen die eigene Lösung aufzunötigen, beiderseits als selbstmörderisch erkannt sind, könnte nur noch ideologischer oder antiideologischer Starrsinn und inferiore, unwissenschaftliche Selbstgerechtigkeit eine wechselseitige Öffnung der beiden Erfahrungsbereiche zu fruchtbarem Austausch vereiteln. Die Bekehrung zu nachbarlicher, partnerschaftlicher Gesinnung, wie sie heute Völkern obliegt, die bisher kaum etwas miteinander zu tun hatten, sollte die Deutschen vielmehr befähigen, die Erfahrungen des anderen Teils als stellvertretend für alle gemacht zu erkennen und in der Freiheit des kritischen Abstandes etwas für die eigene Verantwortung daraus zu machen. Denn in der Schicksalsfrage nach der Überwindung der ideologischen Feindseligkeit wird der Sache nach eine Aufgabe unabweisbar, der wir uns – die Christen unter uns zumal – allzulange entzogen haben: Bessere soziale Gerechtigkeit für alle. Niemand zweifelt heute mehr, dass sie nicht ohne eingreifende Veränderung des aus einem vergehenden Zeitalter überkommen wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Grundgefüges verwirklicht werden kann. Dazu könnte zum Beispiel ein Gespräch zwischen den Sozialpartnern der beiden Erfahrungsbereiche darüber aktuell und fruchtbar sein, inwieweit die in dem einen Erfahrungsbereich geleistete Vergesellschaftung der Produktionsmittel die im anderen umkämpfte Mitbestimmung erübrigt – und umgekehrt.

Wenn der angstvolle Bann der Verabsolutierung relativ richtiger, auch nächstnotwendiger Einsichten als vermeintlich ganzer und endgültiger Wahrheit der ideologische Pharisäismus, in der eine echte Sendung sich selbst widerlegt, der Bereitwilligkeit wiche, einander gelten zu lassen und den anderen besser zu verstehen, als er sich selbst versteht, wäre jener erste Schritt getan, ohne den der Zugang zu der globalen Verantwortlichkeit der Weltstunde blockiert bleibt. Wenn wir nicht zuerst die Freiheit des nachbarlichen Umganges mit uns selbst gewinnen, bleiben wir im Provinzialismus unserer nationalen Problematik und im ideologischen Zwiespalt der reichen Völker gefangen, in dem sie vor der herannahenden Hungerkatastrophe der Menschheit waffenstarrend in monumentaler Unfruchtbarkeit verharren.

Ohne diese für uns vor anderen gewissensandringlichen, nächsten Schritt in eine lebensnotwendige Friedensordnung können wir heute nicht auf einer Gemeinsamkeit bestehen, die wir zuerst durch eigene Schuld verwirklicht haben. Aus der gleichen Verantwortung füreinander und für alle können wir auf das unveräußerliche Menschenrecht einer endlichen Selbstbestimmung nicht verzichten. Aber niemand kann und wird uns hindern, ohne Untreue gegenüber unseren Weggenossen und Bündnisverpflichtungen füreinander da zu sein, unterwertige Coexistenz in Proexistenz zu verwenden und eben darin Selbstbestimmung als Beitrag zu einer Ethik der Mitmenschlichkeit zu ergreifen.

Die Bereitwilligkeit, dem Anblick des Unwesens von gestern und seines Endes in todtrunkener Raserei und einem Meer von Leiden standzuhalten und die verwandlerische Kraft einer Bekehrung zu nachbarlicher, dienstbereiter Existenz in der Völkerfamilie sind der eine und selbe Quellgrund einer in der Tiefe lebendigen Hoffnung: Heilung aus Versöhnung. Ja, »Auferstanden aus Ruinen«; aber Auferstehungwirklichkeit ist die Realität des Lebens mitten im Sterben. Der Gekreuzigte und kein anderer ist der Auferstandene.

Lothar Kreyssig

  1. Zum nächsten Dokument Verkehrsunfall des 1. Sekretärs der SED-BL Erfurt Alois Bräutigam

    16. Juni 1970
    Information Nr. 610/70 über einen Verkehrsunfall mit Beteiligung des Pkw des 1. Sekretärs der Bezirksleitung der SED Erfurt

  2. Zum vorherigen Dokument Brand im VEB Minol Magdeburg am 13.6.1970

    15. Juni 1970
    Einzelinformation Nr. 607/70 über einen Brand im VEB Minol Magdeburg am 13. Juni 1970