Verkehrsunfall des Botschafters der Demokratischen Republik Sudan
30. Juni 1970
Information Nr. 666/70 über einen Verkehrsunfall mit Beteiligung des Botschafters der Demokratischen Republik Sudan in der DDR
Am 29. Juni 1970, gegen 8.20 Uhr, ereignete sich in Berlin-Pankow, vor dem Grundstück Mühlenstraße 80a (in diesem Gebäude befindet sich die Botschaft der VAR in der DDR) ein Verkehrsunfall, an welchem die Fahrzeuge Pkw CD 25 – 06 – Fahrzeug der Botschaft der Demokratischen Republik Sudan, Fahrer: El Amin Salih, Hassan Mohammed,1 geboren [Tag, Monat] 1925 im Sudan, wohnhaft 111 Berlin, [Straße, Nr.], Botschafter der Demokratischen Republik Sudan in der DDR, und der Lkw IF 75 – 04 – Fahrzeug der Genossenschaft des Berliner Glashandwerks, Fahrer: [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1939 in Warnsdorf, wohnhaft Erkner, [Straße, Nr.], beteiligt waren.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen des Verkehrsunfalles durch die zuständigen Organe des MfS im Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei wurde bekannt:
Der Botschafter der Demokratischen Republik Sudan in der DDR befuhr mit dem genannten Pkw als Selbstfahrer die Mühlenstraße in Richtung Stadtmitte.
In Höhe des auf der linken Seite gelegenen Grundstückes Mühlenstraße 80a geriet der Botschafter mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und stieß mit dem entgegenkommenden Lkw frontal zusammen.
Der Fahrer des Lkw [Name] bemerkte plötzlich, dass der Pkw ohne Blinkzeichen den Trennstrich überfuhr und brachte seinen Lkw mit dem Ziel, einen möglichen Unfall zu verhüten, sofort zum Stehen.
Im gleichen Moment erfolgte der frontale Zusammenstoß.
Der Lkw stand beim Unfall auf der sechs Meter breiten Fahrbahn (Gesamtstraßenbreite 12 m), 1,20 bis 1,50 m von der Bordsteinkante entfernt.
Der Pkw, ein Wartburg 353, war äußerlich nicht als Fahrzeug des Botschafters gekennzeichnet.
Die Dokumente und Wertsachen des Botschafters wurden unmittelbar nach dem Verkehrsunfall an der Unfallstelle vom Botschafter der VAR in der DDR übernommen.
Der Botschafter der Demokratischen Republik Sudan in der DDR wurde unmittelbar nach dem Verkehrsunfall in das Regierungskrankenhaus gebracht. Im Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen wurden Verletzungen in Form von Prellungen sowie mehrere Schnittwunden festgestellt. Die Verletzungen sind nicht als ernsthaft einzuschätzen.
Nach ärztlicher Auskunft besteht die Möglichkeit, dass der Botschafter bereits am 30.6.1970 aus stationärer Behandlung entlassen werden kann.
Zu bemerken ist, dass sich der Botschafter der Demokratischen Republik Sudan bereits am 25.6.1970 [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] in das Regierungskrankenhaus begeben hatte.
Nach persönlicher Auskunft des Botschafters der Demokratischen Republik Sudan kam der Verkehrsunfall ohne bewusste oder unbewusste Handlungen anderer Personen zustande.
Dem bisherigen Stand der Untersuchungen zufolge liegen keine Anzeichen einer feindlichen Tätigkeit oder bewussten Handlung zur Herbeiführung des Verkehrsunfalles vor.
Die weiteren Maßnahmen zur Untersuchung der Ursachen des Verkehrsunfalles sowie der technischen Überprüfung der am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge werden den zuständigen Organen des MfS im Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei geführt.