Verletzung des Luftraumes der DDR durch westliche Flugzeuge
9. Oktober 1970
Information Nr. 1063/70 über die Verletzung des Luftraumes der DDR durch westliche Flugzeuge
Durch Posten der NVA-Grenze wurden in den letzten Tagen an der Staatsgrenze West der DDR verstärkt Luftraumverletzungen durch westliche Flugzeuge festgestellt.
Am 2.10.1970 flog ein Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes vom Typ »Alouette 2« um 11.04 Uhr in einer Höhe von 150 m bei Lenschow1 etwa 200 m in das Gebiet der DDR ein. Er verließ es um 11.05 Uhr an der Nordspitze des Ratzeburger Sees im Raum Rothenhusen, Kreis Grevesmühlen.
Am 6.10.1970 überflog um 11.03 Uhr ein weiterer Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes vom Typ »Alouette 2« bei Lenschow die Staatsgrenze, drang in 150 m Höhe etwa 200 m in das Gebiet der DDR ein und verließ es um 11.04 Uhr im Raum Rothenhusen.
Am 7.10.1970, gegen 12.20 Uhr, wurde der Einflug eines Hubschraubers der US-Armee bei der Ortschaft Großburschla, Kreis Eisenach, beobachtet. Der US-Hubschrauber, Kennzeichen GH-58 A, drang in einer Höhe von etwa 50 m ca. 1,5 km in das Gebiet der DDR ein und verließ es gegen 12.23 Uhr.
Am 7.10.1970 meldete ein Posten der NVA-Grenze, dass um 15.28 Uhr ein einmotoriges Sportflugzeug unbekannter Nationalität die Staatsgrenze der DDR überflog und in Richtung Dippach – Bad Berka – Eisenach in einer Höhe von etwa 400 m weiterflog. Nach Auskunft des Zentralen Gefechtsstandes des MfNV wurde das Flugzeug funkmäßig nicht erfasst. Auch der Einsatz von Abfangjägern erbrachte keine weiteren Hinweise.
Die Führung der NVA und die sowjetischen Freunde wurden zur Einleitung entsprechender Maßnahmen über die Luftraumverletzungen verständigt.