Verletzung des völkerrechtlichen Status der Westalliierten in der DDR
[ohne Datum]
Information Nr. 334/70 über die ständige Verletzung des völkerrechtlichen Status der in der besonderen politischen Einheit Westberlin stationierten amerikanischen, englischen und französischen Besatzungsmächte
Am 14.11.1944 wurde in London von der »Europäischen Beratenden Kommission«1 der Alliierten ein Abkommen über den nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus durchzuführenden Kontrollmechanismus in Deutschland beschlossen.2
Dieses Kontrollverfahren wurde von den Alliierten am 5.6.19453 in Kraft gesetzt und wird von der Mehrheit der Staaten der Antihitlerkoalition4 als Bestandteil des Potsdamer Abkommens5 betrachtet. Der Hauptinhalt dieses Abkommens besteht darin, die Ziele des Potsdamer Abkommens zu verwirklichen, die im Artikel III, Ziffer 3, wie folgt fixiert sind:
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völlige Abrüstung, Entmilitarisierung und Entfaschisierung Deutschlands
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Auflösung aller nazistischen, militaristischen Organisationen und Einrichtungen, Verbot jeglicher nazistischer und militaristischer Betätigung und Propaganda, Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher u. a.6
Diese geltenden Völkerrechtsnormen sind durch die westlichen Besatzungsmächte in Westberlin nicht nur nicht erfüllt worden, sondern besonders ausgehend vom USA-Imperialismus wurden nach der von ihm völkerrechtswidrig betriebenen und durchgeführten Spaltung Berlins im Jahre 19497 die Westsektoren in zunehmendem Maße zum Brückenkopf für subversive Handlungen gegen die DDR und die anderen sozialistischen Staaten ausgebaut.
Unter Ausnutzung des durch die Alliierten beschlossenen Viermächte-Status8 und der damit verbundenen Immunitäten für Dienststellen und Angehörige der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin ist besonders durch die bei den Hauptquartieren der Westberliner Militärkommandanten bestehenden Geheimdienststellen ein auf eindeutig aggressive Zielsetzung gegen die DDR und die anderen sozialistischen Staaten gerichtetes Spionage- und Agentennetz entwickelt worden.
Von diesen Dienststellen wird dabei nicht nur laufend die Souveränität der DDR verletzt, sondern auch die ihnen nach Viermächte-Status auferlegten Rechte und Pflichten.
Nach der Gründung der DDR im Jahre 1949 und dem Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen der DDR und der UdSSR im Jahre 19649 erlangte die DDR die volle Souveränität, womit eindeutig fixiert wurde, dass die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens durch die DDR strikt erfüllt worden waren und damit auch die Funktionen der Besatzung für die Hauptstadt der DDR gegenstandslos wurden. Damit wurde auch die Besonderheit des Viermächte-Status für Berlin seitens der UdSSR berücksichtigt, die darin bestand, dass die gemeinsame Besetzung und die gemeinsame Leitung der Verwaltung Berlins nur ein zeitweiliger Akt ist, und zwar für den Zeitraum, in dem die Hauptforderungen der Antihitlerkoalition zu erfüllen waren.
Im Gegensatz dazu haben die westlichen Besatzungsmächte durch das dem Potsdamer Abkommen widersprechende und für die Westsektoren erlassene sogenannte kleine Besatzungsstatut vom 14.5.194910 sich Rechte und Vorbehalte eingeräumt, die eindeutig politische und militärische Zielsetzungen gegen die DDR, die Sowjetunion und andere sozialistische Staaten des Warschauer Vertrages11 tragen und das Besatzungsregime unbefristet aufrecht erhalten.
Selbst diese eindeutig völkerrechtswidrigen Festlegungen werden von den westlichen Besatzungsmächten nicht eingehalten.
So werden z. B. in zunehmendem Maße gemäß dem Artikel 8 über den »Kontrollmechanismus in Deutschland«12 in Westberlin nach 1945 errichtete Militär- u. a. Missionen weiterer Vereinter Nationen und deren Status durch den amerikanischen Geheimdienst für feindliche Handlungen gegen die DDR und andere sozialistische Staaten missbraucht und ausgenutzt.13
Die bei den westlichen Militärkommandanten bestehenden Militärinspektionen missbrauchen die ihnen laut Viermächte-Status zustehenden Rechte, indem sie sich nicht nur in vielen Fällen außerhalb des Territoriums der Hauptstadt der DDR aufhalten und militärische Aufklärung betreiben, sondern auch festgelegte Sperrgebiete verletzen, in militärische Objekte der Organe der DDR eindringen, Einheiten der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland aufklären, Grenzgebiete verletzen, staatliche und gesellschaftliche Symbole missachten und Provokationen begehen.
Nachfolgende Fakten beweisen eindeutig die eingangs erwähnten Status-Verletzungen:
In dem im August 1966 vor dem Obersten Gericht der DDR stattgefundenen Prozess gegen den Agenten Laudahn, Günter,14 wurde eindeutig nachgewiesen, dass er im Auftrag in Westberlin stationierter US-Geheimdienststellen einen Düsenjäger MiG 21 der NVA nach Westdeutschland entführen wollte. Die Instruktionen dazu erfolgten durch den Amerikaner Stock,15 der den Agenten Laudahn auch mit den entsprechenden gefälschten Personaldokumenten zur Einreise in die Hauptstadt der DDR versah.
Im Prozess vor dem Obersten Gericht der DDR im April 1966 gegen den Franz, Gerhard,16 wurde nachgewiesen, dass die US-Geheimdienststelle im US-Hauptquartier Westberlin, Clayallee 170–172 Mitglieder Westberliner Menschenhändlerorganisationen17 für eine subversive Tätigkeit gegen die DDR nutzten, sie als sogenannte Werber und Kuriere und für eigene Aktionen zur Personenschleusung einsetzten.
Als Mitarbeiter der o. g. US-Geheimdienststelle traten dabei Walter18 und Max19 in Erscheinung, die den Franz beauftragten,
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in der Westberliner Terror- und Menschenhändlerorganisation Wagner20 mitzuwirken, um über geplante Grenzprovokationen, die Mitglieder der Organisation und über Westberliner Bürger zu berichten, die an der Verschleppung von DDR-Bürgern interessiert sind;
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DDR-Bürger als Spione anzuwerben und
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sogenannte Tote Briefkästen in der Hauptstadt der DDR zur Versorgung weiterer Agenten mit nachrichtendienstlichen Hilfsmitteln anzulegen.
Zum Zwecke der Ausschleusung von Personen sollte der Franz die Uniform eines Angehörigen der US-Armee erhalten sowie die entsprechenden Militärpapiere, ausgestellt auf den Namen Georg Fischer, bekommen.
Darüber hinaus sollte für die vorgesehene Personenschleusung ein Militärfahrzeug der US-Armee benutzt werden, um die auszuschleusende Person unter Missbrauch der zeitweiligen Verbindungswege über Marienborn nach Westdeutschland zu verbringen.
Diese Handlungen, die unter grobem Missbrauch und Verletzung des Viermächte-Abkommens über das Kontrollverfahren und den Status von Militärpersonen der Antihitlerkoalition – die Diplomaten gleichgestellt sind – durchgeführt wurden, konnten durch die Organe der DDR aufgedeckt und verhindert werden.
Es ist bekannt und bewiesen, dass in Westberlin befindliche Dienststellen des französischen Geheimdienstes ebenfalls eine subversive Tätigkeit gegen die DDR durchführen.
So beauftragten die Vertreter Augustin21 und Georges22 einer französischen Geheimdienststelle [Name 1, Vorname],
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unter missbräuchlicher Benutzung seines französischen Reisepasses sogenannte Kurierfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, durchzuführen und dabei eingeschleuste, als Postsendungen getarnte nachrichtendienstliche Mitteilungen an weitere Agenten zum Versand zu bringen;
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Aufklärung und Ermittlung von DDR-Bürgern für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit zu betreiben;
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Sammlung von Informationen über das System der Grenzsicherung und Grenzkontrollen an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin durchzuführen.
Der Mitarbeiter der Geheimdienststelle, Georges, verlangte in den Jahren 1966 bis 1967 von [Name 1] darüber hinaus
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die Aufklärung von Trefforten in der Hauptstadt der DDR, Stadtbezirk Berlin-Mitte,
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die Durchführung von zwei Zusammenkünften mit einem Agenten des französischen Geheimdienstes an diesen Trefforten, um Spionagematerial entgegenzunehmen und an den französischen Geheimdienst in Westberlin auszuliefern.
Unter Verletzung des Westberlin-Status führt eine Dienststelle des französischen Geheimdienstes in Berlin-Reinickendorf, Kurt-Schumacher-Damm (Quartier Napoleon) ständig eine subversive Tätigkeit gegen die DDR durch.
Diese subversive Tätigkeit zeigt sich u. a. in den Handlungen des Geheimdienstmitarbeiters Doh, Yann, geb. 5.12.1913, der neben anderen Decknamen sich z. B. »Dorwal« nennt.
Doh, der offiziell als Angehöriger der französischen Besatzungsmacht galt, führte unter dieser Tarnung ausschließlich eine subversive Tätigkeit gegen die DDR durch, in dem er sowohl Westberliner Bürger als auch DDR-Bürger zur Spionagetätigkeit für den französischen Geheimdienst angeworben hat und Spionageaufträge erteilte. Er trug dabei die Uniform der französischen Armee, legte während der Fahrt zum Treffort Uniformmantel und -mütze ab und führte die Zusammenkünfte mit den Agenten in Zivilkleidung durch. Bei der Ausreise aus der Hauptstadt der DDR trug er wieder Uniform. Zu den Agenten von Doh gehörte u. a. Teschner, Ruth,23 geb. am [Tag, Monat] 1923 in Brandenburg.
Die Teschner stand als langjährige Agentin bis Ende 1966 mit der französischen Geheimdienststelle im Quartier Napoleon in Verbindung. Ihre monatlichen Zuwendungen vom Geheimdienst erreichten zuletzt die Höhe von 750 DM.
Die Aufträge der Dienststelle an die Teschner hatten bis 1961 eine umfassende Spionage auf politischem Gebiet zum Inhalt. Nach 1961 bis zum Jahre 1963 führte die Teschner vorwiegend Kurieraufträge dieser Dienststelle in der Hauptstadt der DDR durch. Sie wurde dazu von der französischen Geheimdienststelle mit einem gefälschten Personalausweis der BRD auf den Namen Jochum, geb. Herges, Erika, Anna, geb. am 11.4.1923 in Braunschweig, wohnhaft Worms, Goethestraße 14, ausgerüstet.
Bis 1963 wurden die Aufträge der Dienststelle an die Teschner im Wesentlichen durch Doh erteilt. Nach dem 13.8.1961 traf sich Doh u. a. mit den Agenten seiner Dienststelle [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1927 in Schalkendorf und [Name 3, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1918 in Berlin in der Hauptstadt der DDR, um nachrichtendienstliche Instruktionen zu erteilen bzw. die illegale Ausschleusung des [Name 3] zu leiten und zu organisieren.
Diese illegale Ausschleusung erfolgte Anfang 1962 mittels eines Schweizer Passes über Sassnitz – Trelleborg. Dieser Schweizer Pass wurde von der Dienststelle des französischen Geheimdienstes durch Doh besorgt und durch die Teschner in die Hauptstadt der DDR eingeschleust.
Der Einsatz von USA-Bürgern zur Spionagetätigkeit in der DDR wurde durch den im September 1967 vor dem Strafsenat 1a des Stadtgerichtes Groß-Berlin stattgefundenen Prozess gegen [Name 4, Vorname] bewiesen.
Gleichzeitig konnte das Zusammenwirken des US-Geheimdienstes mit Westberliner Hochschulen und der »Freien Universität« nachgewiesen werden.
[Name 4] wurde 1961 durch den Leutnant der US Armee in Westberlin Manning24 dem US-Geheimdienst zugeführt.
Die Mitarbeiter der US-Geheimdienstelle im Hauptquartier der US-Armee in Westberlin, Clayallee 170–172 »Herrmann«25 und »Janes«26 setzten den Agenten [Name 4] sowohl zur Spionagetätigkeit gegen die DDR als auch gegen demokratische und fortschrittliche Kräfte, speziell unter Studenten in Westberlin ein.
[Name 4, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1939 in USA, zuletzt wohnhaft Berlin-Moabit, [Straße, Nr.], Staatsangehörigkeit USA, nahm zur besseren Tarnung seiner Spionagetätigkeit auf Weisung des US-Geheimdienstes ein von ihm abgebrochenes Studium an der Westberliner Hochschule für Bildende Künste wieder auf. Er betrieb umfangreiche Spitzeltätigkeit unter der studentischen Jugend und Informationen von ihm flossen nachweislich über den US-Geheimdienst zu Mittelsmännern in Leitungen von Hochschulen und Universitäten (speziell in der »Freien Universität«).
Zu DDR-Bürgern unterhielt [Name 4] zahlreiche Kontakte. Er verkehrte laufend in der Hauptstadt der DDR und sammelte auftragsgemäß Spionageinformationen über
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das Hoch- und Fachschulwesen der DDR,
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Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
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Fragen der Kulturpolitik.
Bei einigen DDR-Bürgern, die der US-Geheimdienst zur späteren Anwerbung vorsah, konzentrierte sich [Name 4] neben der allseitigen Aufklärung auf die Sammlung kompromittierenden Materials. Seine Festnahme durch die Sicherheitsorgane der DDR erfolgte im Oktober 1966.
Der Strickland,27 Jack, geb. [Tag, Monat] 1942 in New York, Beruf: Ozeanograph, zuletzt ohne Beschäftigung, wohnhaft Santa Barbara/Calif. 93105, [Straße, Nr.], 2. Wohnsitz: Westberlin 19, [Straße], Staatsbürger der USA, 1969 durch die Organe der DDR festgenommen, hat an der am 6. Mai 1969 erfolgten Ausschleusung von zwei DDR-Bürgern aktiv mitgewirkt. Beide DDR-Bürger wurden in einem »Volkswagen-Bus« mit polizeilichem Kennzeichen der in Westberlin stationierten amerikanischen Besatzungstruppen nach Westberlin transportiert. Fahrer des »Volkswagen-Busses« war der Angehörige der US-Besatzungstruppen Sergeant [Name 5, Vorname], ca. 35 Jahre alt, Beruf: Klempner, Angehöriger der US-Luftstreitkräfte in Berlin-Tempelhof.
Strickland brachte anschließend beide DDR-Bürger in Westberlin mit einer Dienststelle des US-Geheimdienstes in Verbindung, wo ihnen von einem Geheimdienstmitarbeiter eine Schleusungsmöglichkeit für eine weitere DDR-Bürgerin unter Einbeziehung der westdeutschen Botschaft in der SR Rumänien aufgezeigt wurde.
Die beiden DDR-Bürger wurden außerdem vom amerikanischen Geheimdienst zum umfassenden Verrat veranlasst.
Über die von der US-Geheimdienststelle aufgezeigte Schleusungsmöglichkeit über die SR Rumänien informierte der DDR-Bürger nach der erfolgten Ausschleusung den nach Westberlin gekommenen Jenkins, Lyle,28 geb. am [Tag, Monat] 1939 in St. Louis/USA, Student am Massachusetts Institute of Technologie, Lingustic/Boston, wohnhaft [Postleitzahl, Ort]/County Norfolk/Virginia. 2. Wohnsitz: Westberlin-Charlottenburg, Studenten-Gästehaus, Staatsbürger der USA.
Jenkins reiste daraufhin im Juni 1969 in die DDR ein, um die betreffende DDR-Bürgerin von diesem Vorhaben zu instruieren. Er war auch von dem DDR-Bürger über sein Zusammenwirken mit der US-Geheimdienststelle unterrichtet.
Die breite Ausnutzung von Bürgern anderer kapitalistischer Staaten zur Schaffung von Spionageagenturen in der DDR wird durch folgende Tatsache bewiesen:
Mitarbeiter einer in Westberlin stationierten US-Geheimdienststelle, die unter den Decknamen
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»Bender«
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»Groszmann«
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»Cool«
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»Reinhardt«
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»Wilski«
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»Coolmann«
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»Wend«
in Erscheinung treten, benutzten in der Zusammenarbeit mit Agenten die Telefonanschlüsse: [Telefonnummer 1]; [Telefonnummer 2]; [Telefonnummer 3].
Bevorzugte Trefforte einzelner Mitarbeiter waren
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ein Café am Olivaer Platz,
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ein Café gegenüber der Technischen Universität,
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das Café Reimann am Kurfürstendamm.
Der Amerikaner »Bender« beauftragte z. B. im Jahre 1964 den niederländischen Staatsbürger Willems,29 einen Angehörigen der NVA im Bezirk Rostock zur Spionagetätigkeit anzuwerben.
Willems, Willy, geb. [Tag, Monat] 1936 in Holland, wohnhaft Westberlin, arbeitete bis kurz vor seiner Anwerbung durch den US-Geheimdienst als Zivilangestellter und Kraftfahrer bei der US-Armee in Westberlin.
In Durchführung des Auftrages zur Anwerbung eines weiteren Agenten unternahm Willems unter Ausnutzung seines holländischen Passes drei Reisen in den Bezirk Rostock.
Willems nahm die Anwerbung vor und überbrachte nachrichtendienstliche Hilfsmittel. Außerdem hatte Willems die Aufgabe, seine ständigen Fahrten als Fernfahrer der Firma Kehrbein in Berlin-Neukölln auf den Transitstrecken der DDR zwischen Westberlin und Westdeutschland zur Sammlung von Spionageinformationen über militärische Bewegungen und Verlauf der Grenzkontrollen zu nutzen.
Die in Westberlin wohnhafte italienische Staatsbürgerin Lola de Mori,30 Bibliothekarin der TU Westberlin, wurde 1965 zur Zusammenarbeit mit der Dienststelle des US-Geheimdienstes verpflichtet.
Ihr Auftrag bestand ebenfalls in der Anwerbung eines DDR-Bürgers, der zur Spionage gegen die zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte eingesetzt wurde. Die Besuche der de Mori in der Hauptstadt der DDR wurden im Auftrage der Amerikaner »Groszmann«, »Bender« und »Cool« zur Anwerbung des DDR-Bürgers, zur Erteilung der Spionageinstruktionen und zur Entgegennahme von Spionageberichten genutzt.
Von der Tätigkeit der Lola de Mori hatten Kenntnis:
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der Bibliotheksdirektor der Technischen Universität Westberlin, Dr. Kaegbein,31
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Regierungsinspektor Stettin32 vom Landesamt für Verfassungsschutz Westberlin, Fehrbelliner Platz,
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der Untermieter der de Mori, Hans-Joachim Arbeiter33 und gleichzeitig Geliebter ihrer Tochter. Arbeiter war ebenfalls Agent des US-Geheimdienstes.
Wie auf der Pressekonferenz des MfS der DDR vom 8. August 1967 in Berlin veröffentlicht wurde,34 gipfelte hier die Feindtätigkeit in der Ermordung der Sonja de Mori am 13. Mai 1967 durch den Agenten Arbeiter. Der Agent Arbeiter hatte vorher wiederholt versucht, die Sonja de Mori zur Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst zu zwingen.
Im Auftrage des Mitarbeiters des US-Geheimdienstes »Wilski« baute die in der Hauptstadt der DDR wohnende österreichische Staatsbürgerin Handtke, Gerda35 eine Spionagegruppe in der DDR auf.
Handtke, die als österreichische Staatsbürgerin auch nach Einleitung der Sicherungsmaßnahmen vom August 1961 die Möglichkeit hatte, Westberlin aufzusuchen, wurde im November 1963 durch ihren Vater, den Agenten [Vorname Name 6], in Westberlin dem amerikanischen Geheimdienst zugeführt und ließ sich im Mai 1964 von dem Mitarbeiter »Wilski« für eine in Aussicht gestellte Ausschleusung ihres Ehemannes und ihres Kindes zur Spionagetätigkeit anwerben.
Auftragsgemäß bildete sie eine Agentengruppe, indem sie ihren Ehemann sowie ihren Schwager, der Unteroffizier und Lagerleiter in der Transportfliegerstaffel 27 Dresden der Luftstreitkräfte der DDR ist, anwarb und unter Ausnutzung ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft die Verbindung dieser Gruppe mit dem amerikanischen Geheimdienst durch regelmäßige Zusammenkünfte mit Mitarbeitern desselben in Westberlin aufrechterhielt. Außer mit »Wilski« und einem Mitarbeiter namens »Reinhardt« stand die Handtke vorübergehend auch mit den Mitarbeitern »Kohlmann«, »Jäglow« und Frau »Wend« in Verbindung.
»Wilski« und »Reinhardt« waren unter der Westberliner Telefonnummer [Telefonnummer 4] und »Reinhardt« außerdem ab Oktober 1966 unter den Rufnummern [Telefonnummer 5], [Telefonnummer 6], [Telefonnummer 7] zu erreichen.
Die Ausnutzung von Mitarbeitern der griechischen Militärmission in Westberlin für die Organisierung der Spionagetätigkeit des US-Geheimdienstes wurde durch den inhaftierten Spion Georgulas36 bestätigt.
Georgulas, Nikos, geb. [Tag, Monat] 1923 in Kavala/Griechenland, wohnhaft Halle, wurde 1962 in der Griechischen Militärmission in Westberlin durch Vermittlung eines Sekretärs dieser Mission mit dem Mitarbeiter des US-Geheimdienstes »Wilski« in Verbindung gebracht.
Es handelt sich hierbei um einen Mitarbeiter der bereits genannten Dienststelle, die in starkem Maße Ausländer zum Aufbau von Spionageagenturen in der DDR nutzt.
Zur Vorbereitung der Werbung nutzte »Wilski« einen Bekannten des Georgulas, den in Westberlin lebenden Griechen [Name 7, Vorname] aus, in dessen Wohnung [Straße, Nr.], die späteren Treffs stattfanden.
Bemerkenswert ist das Motiv der Feindtätigkeit des Georgulas, indem er aussagte:
Er habe festgestellt, dass der Amerikaner »Wilski« enge Beziehungen zur Griechischen Militärmission unterhält und hatte deshalb Angst, dass ihm bei einer Ablehnung des Angebotes des US-Geheimdienstes Schwierigkeiten entstehen und er eventuell seine griechische Staatsangehörigkeit verliert.
Der Missbrauch des Status der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin durch Bürger dieser Staaten kommt auch im folgenden Beispiel zum Ausdruck:
Dem Leiter der Westberliner Redaktion der BBC und englischen Staatsbürger Johnson, Peter,37 geb. [Tag, Monat] 1925 in Eccleshill, wohnhaft Westberlin, [Straße, Nr.], wurde durch das MdI für die Zeit vom 14.2. bis 31.12.1969 die Einreise in die Hauptstadt der DDR und das gesamte Gebiet der Republik gesperrt, da er laufend in entsprechenden Rundfunksendungen die DDR verleumdete und Unwahrheiten publizierte.
Johnson reiste dennoch unter missbräuchlicher Benutzung eines Zivilfahrzeuges der englischen Besatzungstruppen in Westberlin, Kennzeichen YF 126 B, in diesem Zeitraum 45mal in die Hauptstadt der DDR ein.
Er benutzte dabei eine Identitätskarte – ID-Karte –, die nur an Angehörige der englischen Armee, erwachsene Angehörige von Militärpersonen und Zivilbeschäftigte der englischen Armee ausgegeben wird.
(Inhaber der ID-Karten sind im grenzüberschreitenden Verkehr zur DDR von der Kontrolle laut Viermächte-Status befreit.)
Inwieweit die amerikanischen Militärbehörden in Westberlin, besonders Geheimdienststellen, feindliche und subversive Handlungen gegen die DDR von deutschen Organisationen bzw. staatlichen Dienststellen dulden und direkt unterstützen bzw. mit ihnen zusammenarbeiten, beweisen folgende Fakten:
Seit Ende des Jahres 1961 ist der amerikanische Geheimdienst in Westberlin in engster Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Westberliner Verfassungsschutzes bemüht, auf die staatsfeindliche Tätigkeit von Schleuserbanden gegen die DDR aktiven Einfluss zu nehmen, sie teilweise unter Kontrolle zu halten und Gruppen zu organisieren, die in ihrem Auftrag Ausschleusungen aus der DDR organisieren.
Mit dieser Aufgabe wurde eine amerikanische Geheimdienststelle betraut, die unter der Tarnbezeichnung »X 10« bekannt ist.
Diese Dienststelle hat in Berlin-Dahlem, Luciusstraße 11 ihren Sitz.
Die Dienststelle wird vom Mitarbeiter des Amtes für Verfassungsschutz Roseneck alias Treskow alias Mertens geleitet.38 Damit gewährleistet Roseneck eine enge Zusammenarbeit mit den offiziellen Dienststellen des Verfassungsschutzes in Westberlin.
Nach vorliegenden Informationen gehören der Dienststelle »X 10« u. a. folgende Mitarbeiter an:
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Roseneck alias Treskow alias Mertens als Leiter der Dienststelle und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes –
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Roseneck, Rolf – auch Roseneck II – genannt, als Mitarbeiter.
Durch Untersuchungen seitens der Organe der DDR ist bewiesen, dass diese Dienststelle »X 10«
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den Aufbau der Schleusergruppe Streck39 organisierte und
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unter ihrer Regie das durch Loeffler40/Dawid41 gebildete FF-Reisebüro als Tarnorganisation genutzt wurde, um Ausschleusungen von Personen aus der DDR durchzuführen.
Des Weiteren wurden Verbindungen geschaffen zu den Menschenhändler-Banden um
In den nachfolgenden Jahren nahm die Dienststelle »X 10« zu allen bekannten Schleuserbanden Verbindung auf, so auch zu Fuchs,46 Bley47 und Wordel.48
Insbesondere arbeitete die amerikanische Geheimdienststelle »X 10« eng mit der Menschenhändlerbande um Fuchs, Wolfgang, geb. am 8.1.1939, tätig: Inhaber einer Drogerie, wohnhaft 1 Berlin 47, [Straße, Nr.], zusammen.
Diese Tatsache wurde insbesondere durch den 1966 festgenommenen ehemaligen Kurier der Bande Fuchs, Heinz, Volker,49 geb. [Tag, Monat] 1943 in Kassel, letzte Wohnanschrift: 53 Bonn, [Straße, Nr.], in den gegen ihn durch die Organe der DDR geführten Untersuchungen bestätigt.
Die Tätigkeit der Geheimdienststelle »X 10« besteht weiter darin
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die auszuschleusenden DDR-Bürger und z. T. auch die Westberliner Schleuser auf ihre politische Zuverlässigkeit zu überprüfen und
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alle durch die Menschenhändlerbande Fuchs ausgeschleusten DDR-Bürger einer Erstbefragung zu unterziehen.
Es ist erwiesen, dass die Dienststelle »X 10« über alle Schleusungsvorhaben der Bande Fuchs informiert war. Fuchs selbst gab erst Anweisung zur Durchführung der Schleusung, wenn dieser Dienststelle das Einverständnis gegeben wurde.
Im Zusammenhang mit dem Viermächte-Status verletzenden Handlungen von Angehörigen Westberliner Besatzungsmächte wurde durch die Organe der DDR der Cziesche, Horst,50 wohnhaft Westberlin-Wedding, [Straße, Nr.], festgenommen.
Cz. traf seit 1966 Vorbereitungen, um unter Ausnutzung der in die Hauptstadt der DDR einreisenden Pkw der amerikanischen Besatzungstruppen in Westberlin die DDR-Bürgerin [Name 8, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1950 illegal aus der DDR auszuschleusen.
Zu diesem Zweck beobachtete Cz., der sich durch falsche Angaben die Genehmigung zum Betreten der Hauptstadt der DDR erschlichen hatte, von Oktober 1966 bis Mitte Dezember 1966 an der GÜST Friedrichstraße einreisende Militärkraftfahrzeuge der USA und fuhr in etwa zwölf Fällen diesen Kfz mit seinem Pkw »VW 1600«, polizeiliches Kennzeichen N-KU 433, hinterher. In etwa acht bis zehn Fällen gelang es ihm, durch Lichtsignale diese Militärfahrzeuge in den Stadtbezirken Berlin-Pankow, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Köpenick und Berlin-Mitte zu stoppen und die Fahrzeuginsassen zur Ausschleusung der [Name 8] anzusprechen.
Einer der Insassen des von Cziesche im Oktober 1966 in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, angehaltenen Militärfahrzeuges, der amerikanische Militärangehörige [Name 9, Vorname], etwa 1930 bis 1935 geboren, wohnhaft in Newark/US-Staat New Jersey erklärte sich gegenüber Cz. bereit, die Ausschleusung der [Name 8] durchzuführen. Beide Personen vereinbarten, dazu noch weitere Absprachen in Westberlin zu führen. Etwa eine Woche danach fand Cziesche in seinem Pkw »VW 1600«, polizeiliches Kennzeichen N - KU 433, eine schriftliche Mitteilung des [Name 9] vor, er könne sich mit ihm um 22.00 Uhr des gleichen Tages am »Chek Point Charley«51 treffen. Der Treff kam jedoch durch beim Cz. eingetretene besondere Umstände nicht zustande.
Wie Cziesche in den geführten Untersuchungen aussagte, sei er mit [Name 9] während einer Flugreise von Frankfurt/M. nach New York im September 1965 bekannt geworden. Bei dem angeführten Gespräch auf der Prenzlauer Promenade im Oktober 1966 wären die anderen drei Insassen des US-Militärfahrzeuges nicht zugegen gewesen.
Mitte Dezember 1966 stoppte Cziesche in Berlin-Mitte, Liebknechtstraße, einen anderen US-Militärkraftwagen, deren ihm namentlich nicht bekannt gewordene Insassen sich zustimmend zu einer Schleusung der [Name 8] äußerten. Um weitere Absprachen durchführen zu können, übergab Cziesche einem der amerikanischen Militärangehörigen seine Westberliner Wohnanschrift. Am darauffolgenden Tag erschienen in seiner Wohnung zwei Angehörige der amerikanischen Militärpolizei, die ihm mitteilten, künftig keine Fahrzeuge der US-Besatzungstruppen mehr zu stoppen und ihm den Hinweis gaben, stattdessen Fahrzeuge des diplomatischen Corps in der Hauptstadt der DDR anzuhalten und deren Insassen zur Ausschleusung der [Name 8] zu gewinnen.
Aufgrund dieses Vorschlages unternahm Cziesche entsprechende Versuche, die jedoch durch die Organe der DDR verhindert werden konnten.
Der im November 1965 durch die Organe der DDR festgenommene [Name 10, Vorname], ein in der Hauptstadt der DDR mehrfach vorbestrafter krimineller Verbrecher, wurde durch Angehörige der französischen Besatzungsmacht, die er aus eigener Initiative dazu aufgefordert hatte, in einem Militärbus, polizeiliches Kennzeichen FFA 600 – 991, unter den Sitzbänken versteckt, am 12. Februar 1965, gegen 17.40 Uhr, von der Hauptstadt der DDR nach Westberlin ausgeschleust.
Aufgrund der Tatsache, dass er in den Sichtungsstellen52 im Lager Berlin-Marienfelde53 wegen einer abgegebenen Schweigeverpflichtung keine Angaben über die Art des Verlassens der DDR machte, wurde er unverzüglich zu einer amerikanischen Geheimdienststelle in Berlin-Zehlendorf gebracht.
In ähnlicher Weise werden von westlichen Geheimdienststellen in Westberlin auch andere Personen, die sich illegal oder legal dorthin begeben, intensiven Befragungen nach geheim zu haltenden und anderen interessierenden Tatsachen aus der DDR unterzogen, z. T. zur ständigen Zusammenarbeit angeworben und zur Durchführung von Spionageaufträgen in die DDR zurückgeschickt.
Unter anderem wurden während ihres Aufenthaltes im Lager Berlin-Marienfelde in der Sichtungsstelle des amerikanischen Geheimdienstes am
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12.5.1969: Langerwisch, Karl-Heinz54
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22.9.1969: [Name 11]
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21.10.1969: [Name 12, Vorname]
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28.10.1969: [Name 13]
Sichtungsstelle des englischen Geheimdienstes am
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13.5.1969: Langerwisch, Karl-Heinz
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22.10.1969: [Name 12, Vorname]
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28.10.1969: [Name 13]
Sichtungsstelle des französischen Geheimdienstes am
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14.5.1969: Langerwisch, Karl-Heinz
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18.9.1969: Dettmann, Christel55
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26.9.1969: [Name 12]
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23.10.1969: [Name 11, Vorname]
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3. oder 4.11.1969: [Name 13]
zum Verrat geheim zu haltender Tatsachen veranlasst.
Zum Zwecke weiterer intensiver Befragungen werden solche Personen, welche besonders wichtige oder interessante Angaben machen können, außerdem Dienststellen der westlichen Geheimdienste außerhalb des Lagers Marienfelde zugeführt.
Solche Dienststellen sind u. a. die
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Dienststelle des amerikanischen Geheimdienstes, als »Amerikanische Registrierungsstelle für Ausländer« bezeichnet, Berlin 37 (Zehlendorf), Sven-Hedin-Straße 9–11,
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Dienststelle des englischen Geheimdienstes Berlin-Charlottenburg, Olympiastadion und
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Dienststelle des französischen Geheimdienstes am Flugplatz Tegel.
Unter anderem hielten sich auf in der amerikanischen Geheimdienststelle Sven-Hedin-Straße
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28.9.–29.10.1968: Lindigkeit, Richard56
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8.–13.5.1969: Russmann, Alfred57
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5.–6.7.1969: [Name 14]
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23.–24.9.1969: [Name 12]
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25., 26. und 29.10.1969: [Name 15]
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8.–10.9. und 16.9.1969: Dettmann, Christel
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29.–30.10.1969: [Name 13]
englischen Geheimdienststelle am Olympiastadion
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18.10.1968: Lindigkeit, Richard
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19.9.1969: Dettmann, Christel
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25.9.1969: [Name 12]
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31.10.1969: [Name 13]
französischen Geheimdienststelle am Flugplatz Tegel
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23. oder 24.10.1968: Lindigkeit, Richard
Der Binnenschiffer Russmann, Alfred, festgenommen am 14.5.1969, wurde z. B., nachdem er am 7.5.1969 mit gültigen Personalpapieren nach Westberlin ausgereist war und sich im Lager Marienfelde gemeldet hatte, am 8.5.1969 durch die amerikanische Sichtungsstelle im Lager der amerikanischen Geheimdienststelle in Berlin-Zehlendorf, Sven-Hedin-Straße 9–11, zugeführt und im Anschluss an den von ihm begangenen umfangreichen Verrat zur Zusammenarbeit angeworben.
Am 13.5.1969 kehrte er auftragsgemäß zur Durchführung von Spionageaufträgen in die DDR zurück.
Die Ausnutzung zu feindlichen Handlungen gegen die DDR auf den für die Garnison der Besatzungsmächte in Westberlin laut Viermächte-Status zugelassenen Verbindungswegen wird durch folgende Fakten bewiesen.
Der Pump, Siegfried58 sprang in den Abendstunden des 22.11.1961 an einer Langsamfahrstelle in der Nähe des Ortes Gerwisch bei Magdeburg auf einen nach Westdeutschland fahrenden amerikanischen Militärzug auf und gelangte nach dem Einschlagen einer Fensterscheibe in das Innere eines Waggons. Dort erklärte Pump, der wegen krimineller Delikte vorbestraft ist und aufgrund erneuter krimineller Handlungen eine gerichtliche Bestrafung zu erwarten hatte, einem Offizier der US-Armee, dass er wegen angeblicher Auseinandersetzungen mit seiner Pflegemutter die DDR verlassen wolle. Der Offizier versprach ihm, ihn bei seinem Vorhaben zu unterstützen, hinderte den Zugführer der Deutschen Reichsbahn daran, die Personalien des Pump pflichtgemäß festzustellen und verweigerte gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen in Marienborn die Herausgabe dieses kriminellen Verbrechers.
Erst nach entsprechenden Verhandlungen zwischen den Militärmissionen wurde Pump den sowjetischen Organen übergeben, und der Militärtransport konnte mit 24-stündiger Verspätung seine Fahrt fortsetzen.
Der Leitner, Manfred59 verließ am 2. September 1962 gemeinsam mit seinem Freund [Name 16] aus Magdeburg mit einem amerikanischen Militärzug illegal die DDR, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Beide sprangen auf einer Langsamfahrstrecke in der Nähe von Gerwisch auf den amerikanischen Militärzug. Mit Unterstützung amerikanischer Armeeangehöriger gelangten beide über die Staatsgrenze nach Helmstedt.
Sie wurden nach Oberursel ins »Camp King«60 gebracht, wo sie sich schriftlich verpflichten mussten, gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen über ihren »Fluchtweg« zu wahren. Ihnen wurde empfohlen, bei den deutschen Behörden anzugeben, sie hätten die Staatsgrenze bei Tanna/Harz durchbrochen. Gleichfalls wurden von Leitner und [Name 16] Informationen über militärische und wirtschaftliche Objekte im Bezirk Magdeburg verlangt.
Da sich in Westdeutschland seine Erwartungen nicht erfüllten, versuchte Leitner Mitte September 1962 in der Nähe von Coburg die Staatsgrenze nach der DDR zu passieren, wurde dabei festgenommen und kam erneut ins »Camp King«. Da vonseiten des amerikanischen Geheimdienstes angenommen wurde, Leitner habe im Auftrage der Sicherheitsorgane der DDR am 2.9.1962 den amerikanischen Militärzug bestiegen, wurde er mehrfach vernommen und auf dem »Lügendetektor« überprüft.
Anschließend wohnte Leitner bei seiner Cousine in Köln und hatte dort mehrere Zusammenkünfte mit dem Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes »Wegner«, der ihn davon abbringen wollte, in die DDR zurückzukehren.
Die durch Geheimdienststellen der westlichen Besatzungsmächte unter Verletzung der Regeln des Völkerrechts betriebene systematische feindliche Tätigkeit gegen die DDR und die anderen sozialistischen Staaten und die dabei sichtbaren engen Wechselbeziehungen und die arbeitsteilig organisierten Maßnahmen mit deutschen staatlichen Dienststellen und Organisationen, zeigen sich auch in der fortgesetzten Störtätigkeit gegen die ökonomische Entwicklung der DDR und deren Außenhandelsbeziehungen zu den anderen sozialistischen Staaten.
Der festgenommene Agent des US-Geheimdienstes Beile,61 bis zum Tage seiner Festnahme in Westberlin wohnhaft, wurde von amerikanischen Geheimdienstoffizieren, die in Dienststellen in Westberlin stationiert sind, beauftragt, folgende Informationen über die DDR auszuliefern:
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Sammlung von Angaben über den Umfang und Inhalt der ökonomischen Beziehungen des Außenhandelsunternehmens Technocommerz62 der DDR mit den Deutschen Industrie-Werken, Reedereien und Schiffseignern in Westberlin und Westdeutschland sowie weiteren Firmen im kapitalistischen Ausland.
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Dazu gehören weiterhin die bestehenden geschäftlichen Vereinbarungen der DIW zu den sozialistischen Staaten, Polen, Rumänien, ČSSR und Jugoslawien.
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Aufklärung der Mitarbeiter des AHU Technocommerz, die zu Verhandlungen bei den DIW weilten sowie der Angestellten der DIW, die in die Hauptstadt der DDR einreisten.
Während seiner Tätigkeit bei der Krone KG63 in Berlin-Zehlendorf, Goerzallee 311, von 1967 bis zum Tage seiner Festnahme, lieferte der Agent Beile auftragsgemäß folgende Informationen an den amerikanischen Geheimdienst aus:
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Erkundung von Informationen über die im Frühjahr 1968 geführten Verhandlungen der Krone KG in Westberlin mit staatlichen Außenhandelsstellen der ČSSR in Prag und in einem staatlichen Betrieb der ČSSR;
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Auslieferung des mit dem AHB Elektrotechnik der DDR und Westberliner Betrieben im Jahre 1967 abgeschlossenen Handelsvertrages zur Lieferung von Telefonkabeln und Garnituren im Werte von etwa 40 Mio. Verrechnungseinheiten;
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Sammlung von ökonomischen Informationen auf Inhalt und Umfang bestehender Handelsabmachungen des Außenhandels der DDR und des Außenhandels der sozialistischen Staaten mit Westberliner und westdeutschen Firmen.
Neben seiner Tätigkeit als Vertriebssachbearbeiter war der inhaftierte US-Geheimdienst-Agent Beile Bevollmächtigter der Fa. Krone KG für die Bundeswehr. Diese Firma produziert und versendet getarnt Ausrüstungen für die westdeutsche Bundeswehr. Es handelt sich dabei besonders um
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Kabelausrüstungen für die militär-technische Infrastruktur,
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Anschalt- und Verteilerkästen,
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Feldtelefone,
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Kabelschränke, Gehäuse und Spezialschränke,
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Gabelgarnituren,
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Ersatzteile,
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Belüfter- und Belüftungseinrichtungen,
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Luftbefeuchter.
Es ist eindeutig festgestellt, dass derartige Handlungsweisen in eklatanter Art und Weise gegen das Potsdamer Abkommen verstoßen. Es ist erwiesen, dass die zuständigen US-Dienststellen in Westberlin von diesen völkerrechtswidrigen Praktiken Kenntnis haben und keine energischen Schritte zu deren Unterbindung unternommen haben.
Auch der zur Aburteilung vor dem Obersten Gericht der DDR gelangte Hüttenrauch, Herrmann64 war langjähriger Agent des US-Geheimdienstes in Westberlin.
Hüttenrauch wurde aufgrund seiner Geschäftsbeziehungen zu DDR-Unternehmen 1960 vom amerikanischen Geheimdienst in Westberlin zur Zusammenarbeit angeworben und insbesondere nach der Einleitung der Sicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961 unter Ausnutzung dieser Beziehungen, die ihm eine ständige Einreise in die Hauptstadt der DDR ermöglichten, zur Sammlung von Spionageinformationen über die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR einschließlich der Perspektivplanung sowie der Forschung, Entwicklung und Produktion der elektronischen und elektrotechnischen Industrie der DDR beauftragt und zur schwerpunktmäßigen Aufklärung von Reisekadern und Wirtschaftsfunktionären hinsichtlich einer nachrichtendienstlichen Eignung sowie zielgerichtet zur Schaffung einer Spionagegruppe in der DDR eingesetzt.
Seine Auftraggeber waren Mitarbeiter des US-Geheimdienstes »Hoffsky«65 und »Eichmann«,66 deren Dienststelle sich im Objekt des US-Hauptquartiers für Westberlin in Berlin-Dahlem, Clayallee 170, befindet und die unter der Telefonnummer [Telefonnummer 8], Apparat [Nummer] zu erreichen waren. »Eichmann« übergab Hüttenrauch außerdem seine private Rufnummer [Telefonnummer 9], unter der er nach 17.00 Uhr erreicht werden konnte.
Wie bereits anfangs erwähnt, missachteten die bei den Westberliner Militärkommandanten der drei Westmächte bestehenden Militärinspektionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs permanent die ihnen laut Viermächte-Status zustehenden Rechte im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR.
1. Verlassen des Territoriums der Hauptstadt der DDR, Berlin, zum Zwecke der militärischen Aufklärung
Am 14. April 1968, um 9.35 Uhr, fuhr das britische Militärfahrzeug 53 XB 66 (VW Variant, Farbe olivgrün), mit vier Uniformierten besetzt, in die Hauptstadt der DDR ein und bewegte sich zielgerichtet nach Berlin-Buch, wo es unter Umgehung der KPP Stadtgrenze das Gebiet der Hauptstadt der DDR verließ und um 10.50 Uhr am Objekt der Volkspolizei in Zepernick, Kreis Bernau, erschien.
Der wachhabende Posten stellte fest, dass das Fahrzeug unmittelbar vor dem Haupteingang des Objektes parkte. Um genauere Umstände festzustellen, näherte sich der Posten bis auf wenige Meter dem Fahrzeug. Ein Besatzer stand vor dem Fahrzeug und beobachtete das Objekt. Genosse [Name 17] wurde von dem am Pkw stehenden Uniformierten mit »Hallo, Süßer!« angesprochen. Er antwortete nicht und begab sich zurück in seinen Wachraum. Von hier aus sah er, wie die Besatzer mit einer Filmkamera aus dem Pkw heraus die Toreinfahrt und die Postenkauen67 filmten. Kurz darauf fuhr das Militärfahrzeug mit allen vier Insassen in Richtung Röbellweg davon.
2. Sperrgebietsverletzungen
Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 22. Juni 1963 Gesetzblatt der DDR 1963, Teil I, Nr. 7
Am 23. Januar 1967, gegen 11.10 Uhr, hielt sich das Fahrzeug der britischen Militärinspektion 53 XB 52, besetzt mit vier Uniformierten, im bzw. am Sperrgebiet in Berlin-Rahnsdorf auf. Die wichtigsten Zufahrtsstraßen und -wege zu diesem Sperrgebiet sind durch Schilder »Durchfahrt für Angehörige der drei westlichen Militärverbindungsmissionen verboten« markiert.
Bürger hatten beobachtet, dass das Fahrzeug außerhalb des Sperrgebietes abgeparkt war und zwei der Uniformierten sich zur Objektbegrenzung begeben hatten und dort Aufzeichnungen machten. Beim Erscheinen von VP-Angehörigen entfernten sich die beiden Uniformierten in Richtung abgeparktes Kfz. Der Verantwortliche des Fahrzeuges, ein Oberleutnant der britischen Besatzungstruppen, warf beschriebenes Papier in das Fahrzeug und versuchte sofort über Funk eine Meldung abzusetzen. Einer der im Fahrzeug verbliebenen Insassen zerriss diese Aufzeichnungen, deren Fragmente später Oberst Blankenstein68 von der Stadtkommandantur Berlin auf dessen Verlangen ausgehändigt wurden.
Das Fahrzeug hielt sich von 9.10 bis 15.25 Uhr in der Hauptstadt der DDR auf. (Anlage 2)
Am 20. Februar 1969, gegen 14.30 Uhr, verletzte das britische Militärinspektionsfahrzeug 53 XB 59 (VW Variant), besetzt mit vier Uniformierten, das durch Schilder »Durchfahrt für das Personal der drei ausländischen Militärverbindungsmissionen verboten« gekennzeichnete örtliche Sperrgebiet in Berlin-Karlshorst, Dewetallee.69
Das Fahrzeug fuhr ca. 400 m in das Sperrgebiet hinein. Die Insassen mussten auf das gesetzwidrige Verhalten aufmerksam gemacht werden. (Anlage 3)
3. Eindringen in militärische Objekte zum Zwecke der Aufklärung und Provokation
Das Fahrzeug der französischen Besatzungsmacht 231 – 4138 (Opel Rekord, Farbe schwarz) reiste am 16. Mai 1969 um 7.25 Uhr, mit zwei Uniformierten und zwei Zivilisten besetzt, in die Hauptstadt der DDR ein.
Von 9.40 bis 9.45 Uhr wurde das Fahrzeug in Berlin-Hessenwinkel auf der Fürstenwalder Allee bis zum KPP Erkner fahrend gesehen. Vor dem Kontrollpunkt wendete es und fuhr zurück in Richtung Rahnsdorf.
Bei der Hin- und Rückfahrt wurde das Objekt der Sicherheitsorgane der DDR passiert. Gegen 10.25 Uhr kam das Fahrzeug in Berlin-Hessenwinkel aus Richtung Lutherstraße zur Lindenstraße und parkte in Höhe der Gaststätte »Lindengarten«.
Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug nur mit zwei Uniformierten besetzt. Einer der Uniformierten (Hauptmann) stieg aus und ging langsamen Schrittes durch die Lindenstraße bis zu einem Objekt der DDR-Sicherheitsorgane. Hier bog er gegen 10.30 Uhr in den Parkweg zum Dämmeritzsee ein und gelangte damit in den Postenbereich des Objektes. Der Hauptmann lief bis zu einer Parkbank, stellte sich mit einem Bein auf die Bank, zog Papier und Stift aus der Hosentasche und begann die Aufzeichnungen zu machen. Nach kurzer Zeit ging er weiter bis zum Ufer des Sees und beobachtete von hier aus das Objekt, wobei er ebenfalls Aufzeichnungen machte.
Gegen 10.40 Uhr bog er in die Lindenstraße ein und interessierte sich auffallend für die hinter einer Umfriedung abgestellte Militärtechnik. Danach bewegte er sich über das Gelände eines neu erbauten Garagenkomplexes, der zu diesem Objekt gehört. Da er sich nun wiederum im Postenbereich dieses Objektes befand, wurde er gegen 10.45 Uhr von den Sicherungskräften am Weitergehen gehindert.
Nach Klärung des Sachverhaltes wurde der französische Hauptmann von der Umstellung freigegeben und gegen 12.30 Uhr von einem Posten aus dem Objektbereich begleitet.
Gegen 12.50 Uhr näherte er sich abermals dem Objekt. Trotz Aufforderung von Angehörigen der militärischen Einheit, weiterzugehen, weigerte sich der Besatzer mit den Worten: »Ich werde mich nicht entfernen und hier verweilen.«
Außerhalb des Objektes, hinter dem Parkweg am Dämmeritzsee, fand eine Schießübung statt. Nach der Aufforderung zum Weitergehen versuchte der Hauptmann mehrmals, in den Parkweg einzudringen, um bei der Übung zuzuschauen. Um das zu verhindern, wurde durch eine Gruppe Soldaten der Parkweg blockiert.
Im weiteren Verlauf zählte der französische Offizier die ein- und ausrückenden Einheiten der militärischen Einheit und tätigte darüber Aufzeichnungen.
Gegen 16.00 Uhr wurde der Hauptmann in der Lutherstraße von einem Fahrzeug der französischen Militärinspektion, Kfz-Nr. 281–0980, abgeholt. (Anlage 4)
4. Aktive Aufklärung
Am 23. März 1966, gegen 15.30 Uhr, fuhr das Fahrzeug der französischen Militärinspektion 221 – 4715, besetzt mit vier Uniformierten, auf direktem Wege von der Güst zum KPP Gosen. Kurz vor dem KPP wendete das Fahrzeug und fuhr zurück zum Ortseingang Müggelheim. Zwei der Insassen stiegen 15.30 Uhr aus und gingen durch das Waldgelände in Richtung Schießlatz Seddingruben. Die Grenze des Schießplatzes ist durch Schilder, die Unbefugten das Betreten verbieten, gekennzeichnet.
Kurz vor dem Schießplatz verweilten die Uniformierten in einer Bodensenke und versuchten, vom Schießplatz kommende Geräusche wahrzunehmen. Danach näherten sie sich dem Schießplatz, wobei sie sich hinter Bäumen und Sträuchern verbargen und sogar ihre Mützen abnahmen.
Während der Einsichtnahme in das Schießplatzgelände wurden sie von Zivilpersonen gestört.
Anschließend begaben sie sich, anfangs im Normalschritt, später im Laufschritt, zu ihrem Fahrzeug. 16.00 Uhr, als sie am Fahrzeug eintrafen, stand dieses schon zur Abfahrt bereit. Die Türen des Wagens waren bereits geöffnet, und der Motor lief. (Anlage 5)
Die Restaurierung der am 23.1.1967 von den Insassen des GB-Fahrzeuges 53 XB 52 (siehe auch Punkt 2) an den Vertreter der Stadtkommandantur übergebenen Aufzeichnungsfragmente ergab, dass die Einfahrt dieses Fahrzeuges dem Zwecke der militärischen Aufklärung diente.
Soweit ersichtlich, wurde festgestellt, dass verschiedene Punkte in der Hauptstadt der DDR mit Zielnummerierungen versehen waren sowie Überlegungen angestellt, in welchem Objekt wer oder was stationiert sein könnte (siehe Anlage).
Am 6. April 1969, gegen 12.20 Uhr, hielt das Fahrzeug der britischen Militärinspektion 41 XC 65, mit drei Uniformierten besetzt, in Berlin-Wilhelmshagen, Biberpelzstraße/Ecke Straße 552, an einem Objekt der DDR-Sicherheitsorgane.
Die Uniformierten waren ausgestiegen und schauten von einer Anhöhe aus über den Zaun in das Objektinnere.
Während dieser Zeit machte einer der Uniformierten Aufzeichnungen in mitgeführtes Kartenmaterial und in ein Notizbuch. (Anlage 6)
5. Aufklärung der in der Hauptstadt der DDR, Berlin, stationierten Einheiten der Sowjetarmee
Am 16. Juli 1969, um 5.40 Uhr, befuhr das Fahrzeug der britischen Militärinspektion 41 XC 65, besetzt mit vier Uniformierten, das Gelände des Verladebahnhofes Adlershof.
Das Fahrzeug befuhr die Laderampe, und die Insassen besichtigten dort die Spuren, die bei der Entladung einer sowjetischen Panzereinheit ca. 90 Minuten vorher entstanden waren. (Anlage 7)
Diese erwähnte Panzerkolonne wurde um 4.36 [Uhr] des gleichen Tages von einem Fahrzeug der amerikanischen Militärinspektion BC – 115, mit drei Uniformierten besetzt, registriert und die dabei gesammelten Angaben über Funk nach Westberlin gegeben. Zum gleichen Zeitpunkt gab auch das sich aus der Straße An der Wuhlheide dem Objekteingang nähernde US-Kfz BC – 61, mit zwei Uniformierten besetzt, Angaben über diese Panzerkolonne über Funk nach Westberlin durch.
Am 9. Februar 1970, um 3.45 Uhr, fuhr das USA-Fahrzeug BC – 90, besetzt mit drei Uniformierten, einer sowjetischen Panzerkolonne hinterher.
Auf dieser Feststellung basierend, erhielt am 9. Februar 1970, gegen 9.00 Uhr, das US-Kfz BC – 62, besetzt mit drei Uniformierten, über Funk von Westberlin die Weisung, das Gebiet Karlshorst aufzusuchen und dabei Panzerbewegungen festzustellen.
Zu diesem Zwecke sollten auch die hinteren Einfahrten von Objekten der Sowjetunion in Karlshorst unter Kontrolle gehalten werden.
6. Grenzgebietsverletzungen
Am 6. September 1967, gegen 11.30 Uhr, hielt das Fahrzeug der französischen Militärinspektion 231 – 4118, besetzt mit vier Uniformierten, in Berlin-Baumschulenweg, Britzer Allee/Ecke Späthstraße. Drei der Insassen stiegen aus und liefen die Britzer Allee entlang bis ca. 35 m vor die Grenzbefestigungsanlagen.
Hier befanden sich die Uniformierten ca. 30 m tief im Grenzgebiet.
7. Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole (StGB § 222)
Am 18. April 1966, gegen 3.15 Uhr, wurde durch den Bürger [Name 18, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1937, wohnhaft Berlin-Mitte, [Straße, Nr.], Angestellter der BVG, festgestellt, dass zwei amerikanische Militärangehörige in Uniform, Insassen des US-Kfz BC – 73, besetzt mit vier Uniformierten, in Berlin-Buchholz, Hauptstraße, in Höhe des Parkplatzes der HOG »Treffpunkt« von einem dort befindlichen Schaukasten 13 Staatsfahnen der DDR in der Größe 70 × 120 aus den Halterungen rissen und sich anschließend unter Mitnahme der Fahnen in ihrem Fahrzeug entfernten.
Der Bürger [Name 19, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1921, wohnhaft Berlin-Niederschöneweide, [Straße, Nr.], Meister im RAW Schöneweide, beobachtete am 10. Juni 1966, um 23.50 Uhr, wie das Fahrzeug der amerikanischen Militärinspektion BC – 90, besetzt mit vier Uniformierten, die Straße Adlergestell in Richtung Adlershof befuhr und in Höhe RAW hielt.
Einer der vier Insassen stieg aus und lief auf direktem Wege zum Grünstreifen des Adlergestells, entwendete aus einem Fahnenhalter, in dem vier rote Fahnen angebracht waren, eine Fahne und nahm diese mit.
Auf dem Rückwege zum Fahrzeug wurde der Uniformierte vom Bürger [Name 19], der den gesamten Vorfall beobachtete, angesprochen und auf das verwerfliche Verhalten hingewiesen. Der Uniformierte ergriff daraufhin die Flucht zum Pkw, bestieg diesen hastig, und danach entfernte sich das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Adlershof.
Am 13. November 1967, um 1.54 Uhr, befuhr der Bürger [Name 20, Vorname], geb. am [Tag, Monat]1941, wohnhaft Berlin-Friedrichsfelde, [Straße, Nr.], O-Bus-Fahrer der BVG, mit seinem leeren O-Bus die Koppenstraße am Ostbahnhof.
Beim Einbiegen in die Koppenstraße bemerkte er das unmittelbar an der Eisenbahnüberführung parkende Fahrzeug der amerikanischen Militärinspektion BC – 61.
Eine Tür des Fahrzeuges war geöffnet. Am Fahrzeug war Parklicht eingeschaltet.
Ein Besatzer hatte seine Uniformjacke ausgezogen und stand, mit Hemd und Hose bekleidet, an der Straßenlaterne, Koppenstraße/Ecke Am Ostbahnhof. Der Besatzer erkletterte die Laterne und brach von einem Fahnenhalter, der in ca. 3 bis 4 m Höhe an einem danebenstehenden Fahnenmast angebracht war, eine sowjetische Staatsflagge samt Stiel ab. Danach sprang er von der Laterne ab, rannte zu seinem Kfz und bestieg es.
Dann fuhr das Fahrzeug sofort in schneller Fahrt weiter in Richtung Karl-Marx-Allee.
8. Provokationen
Das Fahrzeug der amerikanischen Militärinspektion BC – 94 befand sich vom 1.9.1968, 23.56 Uhr, mit drei Uniformierten besetzt, bis zum 2.9.1968, 3.35 Uhr, auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR.
Am 2.9.1968 befand sich das Fahrzeug auf der Rudower Chaussee in Höhe Toreinfahrt Wachregiment »Feliks Dzierzynski«.70 Gegen 2.25 Uhr vernahmen die Posten Schüsse aus dem Pkw.
Gegen 2.40 Uhr befuhr das gleiche Fahrzeug in Berlin-Treptow die Straße Am Treptower Park, ohne dass die Beleuchtung eingeschaltet war.
Der Hauptwachtmeister der VP, Genosse Hänske,71 wurde auf das verkehrswidrige Verhalten aufmerksam und begab sich zum Straßenrand, um das Fahrzeug anzuhalten. Er gab jedoch dieses Vorhaben auf, als er merkte, dass sich das Fahrzeug mit über 80 km/h näherte. Um 2.45 Uhr kam das Fahrzeug aus Richtung Elsenstraße wieder zurück und fuhr in Schrittgeschwindigkeit am Genossen Hänske vorbei. Unmittelbar auf seiner Höhe wurde von dem neben dem Fahrer sitzenden Besatzer eine Pistole aus dem Fenster gehalten und vier Schüsse abgegeben.
Das Fahrzeug fuhr weiter, die Insassen drehten sich um und lachten.
Um 3.12 Uhr fielen dann vor der chinesischen Botschaft, Hermann-Duncker72/Ecke Hönower Straße, auf der gegenüberliegenden Straßenseite erneut zwei Schüsse, die durch den Botschaftsposten, Hauptwachtmeister der VP, Genossen Zugt,73 wahrgenommen wurden.
Als das Fahrzeug gegen 3.16 Uhr in der Frankfurter Allee in Höhe Siegfriedstraße an einem Streifenposten der VP vorbeifuhr, hörte dieser ebenfalls einen Schuss, der vermutlich aus einer der genannten Pistolen abgefeuert wurde. Danach erhöhte das Fahrzeug rasch seine Geschwindigkeit.
Obwohl die Angaben der einzelnen Posten in Bezug auf die von den Besatzern benutzte Waffe verschieden sind, sagten sie jedoch übereinstimmend aus, dass es sich nicht um eine Schusswaffe im herkömmlichen Sinne handelte, sondern um eine Schreckschusspistole.
Dieses Verhalten der Fahrzeuginsassen provozierte einen Schusswaffengebrauch der zur Objektsicherung eingesetzten Genossen. Nur durch das besonnene Verhalten dieser Genossen kam es zu keinem ernsthaften Zwischenfall.