Vorkommnis mit einem amerikanischen Fahrzeug
20. Juli 1970
Information Nr. 736/70 über ein Vorkommnis mit einem amerikanischen Fahrzeug (Pkw) am 10. Juli 1970 in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 17.7.1970, gegen 12.15 Uhr, befuhr das US-Kfz DE 45 86, besetzt mit einem Feldwebel der amerikanischen Luftwaffe, einer weiblichen Zivilperson und zwei Kindern (Mädchen) von der Liebknechtstraße kommend die Spandauer Straße, um links in die Rathausstraße einzubiegen.
Dabei beachtete der Fahrer des US-Fahrzeuges nicht den Gegenverkehr aus Richtung Stralauer Straße und stieß mit einem ihm entgegenkommenden, mit zwei DDR-Bürgern aus Marienthal, Kreis Gransee, besetzten Krad, polizeiliches Kennzeichen DO 84–30, zusammen.
Durch den Zusammenstoß wurden am US-Fahrzeug die Tür des Beifahrers eingedrückt sowie der rechte hintere Kotflügel beschädigt.
Am Krad ist der Rahmen sowie die Vorderradgabel durch den Zusammenstoß verzogen worden. Weiter wurde ein Kotflügel stark beschädigt. Der durch Sachverständige der Unfallbereitschaft der DVP geschätzte Schaden beträgt mindestens 1 000 Mark. Personenschaden ist nicht entstanden.
Das unmittelbar nach dem Verkehrsunfall am Ereignisort eintreffende Fahrzeug der Unfallbereitschaft der Volkspolizei stellte nach den durchgeführten Untersuchungen einwandfrei die Schuld des Fahrers des US-Fahrzeuges fest.
Der Fahrer des US-Fahrzeuges lehnte es ab, zur ordnungsgemäßen Aufnahme des Verkehrsunfalles seine Legitimation vorzuzeigen mit dem Bemerken, dass er seine Personaldokumente nur einem sowjetischen Offizier übergeben könne.
Auch gegenüber den gegen 13.40 Uhr eintreffenden Vertretern der Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR weigerte sich der US-Angehörige, sich auszuweisen, obwohl er darauf hingewiesen wurde, dass damit die Unfallaufnahme verzögert wird.
Daraufhin wurde das US-Fahrzeug durch zwei Funkstreifenwagen blockiert.
Zwischenzeitlich, gegen 13.15 Uhr, verließ die weibliche Insassin des US-Fahrzeuges den Ereignisort und begab sich zur GÜST Friedrichsstraße, um die amerikanischen Dienststellen in Westberlin zu verständigen. Sie kehrte gegen 14.00 Uhr zum Ereignisort zurück.
Im Ergebnis dessen erschienen am Unfallort folgende Fahrzeuge der US-Besatzungsmacht:
18.05 Uhr | DM 90 14 | besetzt mit zwei Uniformierten und zwei weiblichen Zivilpersonen |
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18.30 Uhr | BC 80 | besetzt mit zwei Uniformierten |
19.13 Uhr | DR 43 48 | besetzt mit einem Uniformierten (Oberstleutnant) und einer weiblichen Zivilperson |
19.17 Uhr | BC 61 | besetzt mit vier Uniformierten |
19.23 Uhr | BC 65 | besetzt mit zwei Uniformierten (Fahrer und Oberstleutnant der Militärpolizei sowie eine männliche Zivilperson/Dolmetscher) |
Die uniformierten Insassen dieser genannten Fahrzeuge versuchten, mit dem den Unfall verursachenden US-Feldwebel des US-Fahrzeuges Verbindung aufzunehmen und übermittelten z. T. per Funk Westberliner US-Dienststellen Mitteilungen. Das Letztere betrifft die Fahrzeuge BC 61 und BC 80.
Der gegen 19.23 Uhr am Ereignisort eintreffende Oberstleutnant der amerikanischen Militärpolizei, der sich als Chef der amerikanischen Militärpolizei in Westberlin vorstellte, nahm über Dolmetscher Verbindung zu den Vertretern der Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR auf und zog Erkundigungen über den Tathergang und die noch nicht erfolgte Freigabe des den Unfall verursachenden US-Fahrzeuges ein.
Durch die Vertreter der Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR wurde nachdrücklich auf die bei derartigen Fällen international übliche Praxis der Legimitation der am Unfall beteiligten Personen gegenüber den untersuchenden Organen des entsprechenden Staates hingewiesen, und sie verlangten, den Unfall verursachenden US-Feldwebel zu veranlassen, sich dementsprechend auszuweisen.
Der US-Oberstleutnant der Militärpolizei lehnte dieses Verlangen mit Berufung auf vorliegende Weisung ab.
Nach Konsultation der Vertreter der Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR mit ihren Vorgesetzten wurde nochmals die gleiche Forderung gegenüber dem US-Oberstleutnant erhoben, die dieser mit dem gleichen Bemerken erneut ablehnte und darauf verwies, dass Schadenersatzansprüche in der Vergangenheit über die Botschaft der UdSSR geregelt worden seien.
Nach einer weiteren Konsultation der Vertreter der Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR mit der vorgesetzten Dienststelle wurde dem US-Oberstleutnant empfohlen, dass sich die US-Stadtkommandantur in Westberlin über die Regelung der Identifizierung der US-Militärangehörigen bei Unfällen in der Hauptstadt der DDR Gedanken machen solle, da die DDR die uneingeschränkten Souveränitätsrechte in ihrem Territorium ausübt und diesen Verkehrsunfall als den letzten ansieht, bei dem sich die beteiligten US-Militärangehörigen nicht ausweisen.
Die Organe der DDR würden für die Zukunft entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Damit wurde gegen 21.00 Uhr die Blockierung des US-Fahrzeuges DE 45 86 aufgehoben.
Alle US-Fahrzeuge verließen den Ereignisort und passierten 21.08 Uhr die GÜST Friedrichstraße in Richtung Westberlin.