Zweite Tagung der Synode des BEK
7. Juli 1970
Information Nr. 690/70 über die zweite Tagung der Ersten Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR
Die zweite Tagung der ersten Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR1 fand vom 26. bis 30.6.1970 in Potsdam-Hermannswerder – Kirchliches Oberseminar (Hoffbauerstiftung) statt.
An der Tagung nahmen außer den 72 Synodalen folgende Gäste teil:
- –
der Beigeordnete Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf Thomsen;2
- –
Pfarrer Walter,3 Berlin, als Vertreter der katholischen Kirche;
- –
Direktor Pohl,4 Buckow, als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR;
- –
Kirchenpräsident Grünbaum,5 Potsdam, als Vertreter der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU);6
- –
Oberkirchenrat Heidler,7 Berlin, als Vertreter der »Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen in der DDR« (VELK DDR).8
Im Verlaufe der Tagung nahmen die Gäste die Gelegenheit wahr, die Synode zu begrüßen.
Der Beigeordnete Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen Thomsen überbrachte die Grüße des Generalsekretärs des Ökumenischen Rates der Kirchen, Dr. Blake,9 und sagte, in Genf bestünde der Eindruck, dass durch die Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR die Einheit der evangelischen Landeskirchen in der DDR gefestigt wird. Darüber hinaus würden alle evangelischen Kirchen in der Ökumene vereint sein, trotz organisatorischer Trennung.
Oberkirchenrat Heidler, Berlin, brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass der Bund existiert. Aufgrund der gegebenen Realitäten müsse mit den konfessionellen Bünden (EKU und VELK DDR) kooperiert werden. Der Blick müsse auf die Zukunft gerichtet sein, neue Maßstäbe dürfe man nicht in Traditionen suchen.
Pfarrer Walter überbrachte die Grüße von Kardinal Bengsch,10 der persönlich an der Teilnahme verhindert war.
Direktor Pohl von der Arbeitsgruppe Christlicher Kirchen in der DDR führte u. a. aus, dass die Freikirchen froh seien, mit den anderen Kirchen in der DDR einen gemeinsamen Weg zu gehen. Es komme darauf an, die Struktur- und Organisationsfragen nicht zu stark in den Mittelpunkt zu stellen, sondern mehr die eigentlichen Fragen des kirchlichen Lebens zu behandeln.
Die Synode nahm während ihrer zweiten Tagung den Bericht über die seit der ersten Tagung geleistete Arbeit entgegen.11
Dieser Bericht war vom Berichtsausschuss ausgearbeitet, einstimmig verabschiedet und vom Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen, Bischof Schönherr,12 Berlin, vorgetragen worden.
Für den Bericht ist kennzeichnend, dass alle Schärfen, die das Verhältnis zwischen Staat und Bund belasten könnten, vermieden wurden.
In Bezug auf die weitere Verselbstständigung der evangelischen Kirchen in der DDR und das Verhältnis zu den evangelischen Kirchen in Westdeutschland wurden keine weiterführenden Konsequenzen gezogen.
Über den Zweck der Bildung des Kirchenbundes und die Beziehungen zu den westdeutschen Kirchen heißt es im Bericht:
»… Die acht Landeskirchen der DDR haben sich vor einem Jahr zu einem eigenen Bund zusammengeschlossen. Die Gründe dafür sind oft dargelegt worden, sie brauchen hier nicht wiederholt zu werden. Zwei deutsche Staaten in zwei verschiedenen Gesellschaftssystemen: Das erforderte organisatorische Unabhängigkeit der Kirchen nicht nur aus Gründen der Staatsräson, sondern vor allem wegen des Dienstes, der sich auf beiden Seiten verschieden gestalten muss. Auch hier heißt es, nach vorn zu schauen. Aus der organisatorischen Einheit wurde Partnerschaft, die gewiss auch Spannungen, unbequeme und besorgte Fragen mit sich bringt. Aber wir leben mit den Christen in der Bundesrepublik und der ganzen Ökumene in der einen Gemeinschaft des Glaubens zusammen, die wir weder selbst gemacht haben noch die von selbst gewachsen ist: Sie ist ein Werk des Heiligen Geistes und darum unzerstörbar. Es wird viel darauf ankommen, dass sich diese Gemeinschaft im Heiligen Geist im Dienste der Versöhnung und der sozialen Gerechtigkeit als wirklich und wirksam erweist …«
Zu den Ergebnissen der Synode der »Evangelischen Kirche in Deutschland« (EKD) im Mai 197013 in Stuttgart wird ausgeführt:
»… Die Synode, die als Regionalsynode West einberufen worden war, hat sich zur Synode der EKD gemäß deren Grundordnung erklärt und als Gebiet ihrer Aufgaben und Befugnisse die Bundesrepublik und Westberlin bezeichnet. Für den gleichen Bereich hat nunmehr auch die Grundordnung der EKD Geltung.
Synode, Kirchenkonferenz und Rat beantworten Art. 4.4. der Ordnung des Bundes14 in entsprechender Weise.
Damit ist die nunmehr vorhandene organisatorische Trennung ebenso klar anerkannt wie die weiterbestehende geistliche Gemeinschaft …«
Der Bund hofft, mit den bestehenden gliedkirchlichen Zusammenschlüssen, der VELK DDR und der EKU zu intensiver Zusammenarbeit zu kommen. Beide konfessionellen Zusammenschlüsse haben ihre Bereitschaft dazu zum Ausdruck gebracht.
Auf die unzureichenden Entscheidungen der »EKU«-Synode vom 22. bis 24. Mai 1970 in Magdeburg15 in Bezug auf die Verselbstständigung der »EKU« in der DDR wird im Bericht nicht eingegangen.
Im Bericht wird weiter festgestellt, dass »… mit der Annahme der Ordnung des Bundes durch die Synoden der Landeskirchen und die Konstituierung der Organe des Bundes … die evangelischen Kirchen der DDR nicht mehr Gliedkirchen der EKD sind. Die Gliedkirchen haben, soweit sie in der Zwischenzeit tagten, folgerichtig der veränderten Rechtslage Rechnung getragen und ihre Verfassung und Gesetze dementsprechend berichtigt. Das ist je nach dem vorhandenen Verfassungstext auf verschiedene Weise geschehen – meist durch Veränderung des grundlegenden Artikels, der die Zugehörigkeit der betreffenden Kirche zur Gesamtkirche regelt, aber auch, wie im Falle Berlin-Brandenburg, durch eine Generalklausel …«
(Die Evangelische Landeskirche in Berlin-Brandenburg in der DDR gehört dem Bund an, die Regionalsynode Westberlin der »EKD«.)
Im Zusammenhang damit beauftragte die Synode unter maßgeblicher Einwirkung solcher einflussreichen Vertreter des Bundes wie Präses Braecklein,16 Bischof Schönherr, Oberkonsistorialrat Stolpe17 u. a. den Berichtsausschuss mit der Einarbeitung einer Stellungnahme zum Bericht des Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen, in der eine klare Aussage gegen die reaktionäre Interpretation des Artikels 4.4. der Ordnung des Bundes und die Einmischungsversuche auf die Entwicklung des Bundes durch Bischof Scharf,18 Westberlin, und andere Vertreter der »EKD« zu formulieren war.
In der mit zwei Stimmenthaltungen von der Synode angenommen Erklärung (siehe Vorlage Nr. 9 in der Anlage) heißt es u. a.
»… Der Bund wird sich als eine Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von Kirchen in der sozialistischen Gesellschaft der DDR bewähren müssen …
Nach Meinung der Synode ist mit dieser Aussage des Konferenzberichts die einzig legitime Interpretation des Artikels 4.4. der Bundesordnung gegeben. Wir weisen alle Versuche zurück, die bestehende geistliche Gemeinschaft zu entleeren oder sie so zu interpretieren, dass dadurch die organisatorisch-rechtliche und institutionelle Selbstständigkeit des Bundes infrage gestellt wird. Es ist allein Sache des Bundes, verbindliche Aussagen über Selbstverständnis und Auftrag des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR zu machen …«
Diese Stellungnahme ist als das wesentlichste Ergebnis der zweiten Tagung der Ersten Synode des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR zu werten, weil damit ein erneuter Schritt zur weiteren Verselbstständigung im Sinne der bestehenden Realitäten auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung getan wurde, um das Verhältnis zum Staat zu verbessern.
Zum Verhältnis zwischen Bund und Staat lagen der Tagung auch sechs Eingaben vor, die eine konkrete Interpretation des Artikels 4.4. gefordert hatten (siehe Vorlage Nr. 6 in der Anlage).
Präses Braecklein ging in seinem Schlusswort ebenfalls auf diese Problematik ein und führte dazu u. a. aus:
»Wir sind von staatlicher Seite gefragt worden nach der Selbstständigkeit des Bundes. Wir haben aus tiefstem Herzen unseren Standpunkt zur organisatorischen Selbstständigkeit des Bundes und der geistlichen Gemeinschaft dargelegt.
Ich glaube, dass wir hier zum Artikel 4.4. vom Standpunkt der Synode die einzig richtige Antwort gegeben haben.
Auch die Eingaben und Anträge verlangten die Interpretation von Artikel 4.4. Die einzig mögliche Antwort wurde gegeben. Es ist uns ernst mit der ehrlichen organisatorischen Selbstständigkeit und der geistlichen Gemeinschaft, die wir haben und festhalten. Es ist ein Zeichen der Hoffnung des jungen Bundes, dass in dieser Frage bei der Zustimmung zur Vorlage des Berichtsausschusses völlige Einstimmigkeit herrscht. Wir sind dadurch auf dem Wege, die rechte Gestalt unseres Zeugnisses in der sozialistischen Umwelt zu finden.«
Im Bericht der Konferenz der Kirchenleitungen war auch auf die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen eingegangen worden. Dazu heißt es im Bericht:
»… Der Vorsitzende der Konferenz, der Präses der Synode und der Leiter des Sekretariats, haben am 25.9.1969 dem Staatssekretär für Kirchenfragen die Ergebnisse der ersten Tagung der Synode des Bundes und der ersten Sitzung der Konferenz der Kirchenleitungen erläutert. Der Vorstand der Konferenz hatte bisher noch keine Gelegenheit zu einem offiziellen Besuch. Arbeitskontakte zwischen dem Staatssekretariat und dem Leiter und dem stellv. Leiter des Sekretariats gab es in größerer Zahl …«
Auf die Frage von Landesjugendpfarrer Günther,19 Potsdam, warum es dem Vorstand noch nicht gelungen sei, beim Staatssekretär für Kirchenfragen zu offiziellen Gesprächen empfangen zu werden, antwortete Präses Braecklein, dass es am Vorstand nicht gelegen habe.
Vom Kommissionsausschuss wurde der Vorschlag unterbreitet, eine Arbeitsgruppe Prognose zu bilden. Diese Vorlage wurde begründet durch den Synodalen Semper,20 Diplom-Geophysiker aus Oranienburg, der im Elektronischen Forschungszentrum in Berlin arbeitet. Der Synodale Diplom-Ingenieur Gehlsen,21 Schkopau, der den Antrag eingebracht hatte, sprach sich dafür aus, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Hierarchie in der Kirche nicht zum Hemmnis wird. Es würde zu viele Leitungsebenen in der Kirche geben und einen großen Informationsverlust. Aus diesem Grunde sei es notwendig, Stabsorgane zu bilden und Befehlszentren zu schaffen, die Führungsgrößen ausarbeiten.
Präses Braecklein, Eisenach, und Bischof Schönherr, Berlin, entgegneten darauf, dass Weisung und Leitung in der Kirche andere Aufgaben beinhalten als bei einem VEB. Die Kirche sei keine Maschine. Die Kirche könne keine Leitungsmethoden im Sinne der staatlichen Organe einführen. Sie müsse unter anderen Bedingungen leiten. Deshalb sei zu prüfen, was von den organisationswissenschaftlichen Problemen auf die Kirche übertragen werden kann.
Nach heftiger Diskussion wurde dem Antrag auf Bildung einer selbstständigen Prognosegruppe für ein Jahr zugestimmt.
Durch Superintendent Zilz,22 Jena, wurde die Vorlage 12 über die Erarbeitung eines »Glaubensbuches für Erwachsene« erläutert.
Bischof Fränkel,23 Görlitz, sprach sich für diese Vorlage aus, wies jedoch darauf hin, es müsse gesichert sein, dass der Aktualitätscharakter garantiert wird. Man müsse sich darüber im Klaren sein, welches Werk man damit in Angriff nehme. Auf keinen Fall dürfe man zulassen, dass bei der Drucklegung ein Buch entsteht, »dem die Zähne gezogen« sind.
Die Synode behandelte weiter Fragen des Haushaltes und der Verteilung der finanziellen Mittel. Dabei wurde eingeschätzt, dass die finanzielle Lage keine Erhöhung der Ausgaben erlaube. Auf einigen Gebieten müssen Einschränkungen vorgenommen werden.
Des Weiteren wurde über eine Reihe Vorlagen debattiert, die sich mit rein innerkirchlichen Problemen beschäftigten. Ein Teil dieser Vorlagen verfiel der Ablehnung.
Angenommen wurde u. a. das Gesetz zur Angliederung der evangelischen Brüderunität Herrnhut24 und das Kirchengesetz über die Innere Mission und das Hilfswerk. Die Synode beschloss, dass die Innere Mission jährlich vor der Synode Rechenschaft ablegt zu den Hauptfragen ihrer Arbeit.
In seinem Schlusswort schätzte Präses Braecklein den Verlauf der Synode so ein, dass sie eine Vielfalt und Unterschiedlichkeit zu den verschiedenen Problemen gezeigt habe. Die Synodalen sollten jedoch dankbar sein, dass diese Unterschiedlichkeit vorhanden ist und zum Ausdruck gebracht werden kann. Trotz der Unterschiedlichkeit sei die Synode jedoch nicht auseinandergefallen. Die Synode habe aber auch eine große Einmütigkeit gegenüber den Anfragen von außen gezeigt.
Anlage 1 zur Information Nr. 690/70
Vorlage Nr. 9
Der Berichtsausschuss hat den von Bischof D. Schönherr im Namen der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen erstatteten Bericht ausführlich erörtert. In der Aussprache blieben die Ausführungen über die Kommissionen und Ausschüsse unberücksichtigt, da diese Thematik in einem besonderen Tagungsausschuss erarbeitet wurde. Der Ausschuss beschäftigte sich auch mit verschiedenen Äußerungen in Pressemeldungen, durch die versucht worden ist, dem Selbstverständnis des Bundes von außen eine bestimmte Interpretation zu geben.
Als Ergebnis seiner Aussprache legt der Ausschuss der Synode folgende Stellungnahme zum Bericht der Konferenz vor und bittet die Synode, sich diese zu eigen zu machen:
In dem Bericht der Konferenz sieht die Synode einen guten Versuch, den Standort des Bundes zu bestimmen. Wir sind dankbar für die Art, in der der Bericht das Bemühen um theologische Grundlegung mit nüchterner Sach- und Situationsbezogenheit verbunden hat. Wir bejahen die im Bericht gegebene Auftragsbestimmung für den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, die mit den Stichworten
- –
Umkehr zu Gott
- –
Hinwendung zum Nächsten
- –
Verzicht auf Privilegien
gekennzeichnet wird. Der Bund wird sich als eine Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von Kirchen in der sozialistischen Gesellschaft der DDR bewähren müssen.
Die Synode begrüßt, dass im Sinne der Artikel 4,2 und 4,5 der Bundesordnung die Regelung der Beziehungen zum Ökumenischen Rat der Kirchen in Angriff genommen worden ist. Es ist erfreulich, dass durch gegenseitige Besuche eine offizielle Kontaktaufnahme mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen erfolgt ist. Wir halten es auch für wichtig, dass die angebahnten offiziellen Beziehungen zu den Kirchen in den sozialistischen Staaten verstärkt werden. Wir hoffen, dass der eigene Beitrag der Kirchen in der DDR zum ökumenischen Gespräch intensiviert werden kann. Dazu gehören persönliche Kontakte, aber auch die gründliche Kenntnis ökumenischer Literatur und ökumenischer Studiendokumente. Die Synode bittet die Konferenz, die in dieser Sache notwendigen Verhandlungen mit staatlichen Stellen fortzusetzen.
Im Blick auf das Verhältnis zu den Kirchen der EKD haben wir von der Erklärung der Synode in Stuttgart vom Mai 1970 Kenntnis genommen und sind wie die Konferenz der Auffassung, dass »die nunmehr vorhandene organisatorische Trennung ebenso klar anerkannt (ist) wie die weiterbestehende geistliche Gemeinschaft«. Nach Meinung der Synode ist mit dieser Aussage des Konferenzberichtes die einzig legitime Interpretation des Artikels 4.4. der Bundesordnung gegeben. Wir weisen alle Versuche zurück, die bestehende geistliche Gemeinschaft zu entleeren oder sie so zu interpretieren, dass dadurch die organisatorisch-rechtliche und institutionelle Selbstständigkeit des Bundes infrage gestellt wird. Es ist allein Sache des Bundes, verbindliche Aussagen über Selbstverständnis und Auftrag des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR zu machen.
Im Bericht nimmt die Aufgabenstellung, intensivere Kontakte zwischen den Gliedkirchen und den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen zu schaffen, einen breiten Raum ein. Die Synode erwartet, dass Zusammenarbeit und Zusammenwachsen der Gliedkirchen nicht verzögert werden und fordert die Konferenz auf, ihre Bemühungen um Kooperation fortzusetzen. Die Angebote der VELK DDR sollten alsbald aufgenommen werden. Mit Genugtuung haben wir den Beschluss der EKU-Synode in Magdeburg zur Kenntnis genommen, dass auch die Synode der EKU den Prozess des Zusammenwachsens der Kirchen in der DDR bejaht und unterstützt. Wir halten die Übereinkunft der Gliedkirchen, sich über beabsichtigte Beschlüsse und Gesetze rechtzeitig zu konsultieren, für wichtig und hoffen, dass die Übereinkunft praktiziert wird.
Die Synode unterstreicht die Erwartung der Konferenz, dass dem berechtigten Verlangen der Gemeinden nach Information mehr Rechnung getragen wird. Die Aussage im Bericht, die Konferenz habe sich von Anfang an bemüht, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit teilnehmen zu lassen, erscheint etwas kühn. Der Publizistische Ausschuss des Bundes sollte dafür sorgen, dass der Informationsfluss zwischen den Organen des Bundes und den Gemeinden reichlicher strömt.
Die Synode spricht der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen, ihrem Vorsitzenden, dem Leiter und den Mitarbeitern des Sekretariats ihren Dank für die Arbeit im Berichtszeitraum aus.
Anlage 2 zur Information Nr. 690/70
Vorlage Nr. 6
Vorlage des Rechtsausschusses der Synode
Folgende Eingaben lagen dem Rechtsausschuss der Synode zur Beschlussfassung nach § 13 der Geschäftsordnung der Synode des Bundes vor:
- a)
Eingabe des Kreisausschusses Nauen der Nationalen Front25 des demokratischen Deutschlands »Arbeitsgruppe christliche Kreise«.
- b)
Eingabe der Arbeitsgruppe »Christliche Kreise« beim Kreisausschuss Oranienburg der Nationalen Front.
- c)
Eingabe aus Dresden, unterschrieben von Pfarrer Walter Feurich und sechs weiteren Personen aus Dresden.
- d)
Eingabe aus Leipzig, [Straße, Nr.], unterschrieben von [Vorname Name 1] und sechs weiteren Personen, darunter dem Vorsitzenden der AG Christliche Kreise beim Stadtausschuss der Nationalen Front.
- e)
Eingabe vom Rat des Bereichs Theologie der Karl Marx Universität Leipzig.
- f)
Eingabe von [Vorname Name 2] aus Dessau.
Die Eingaben a bis d sind einander recht ähnlich; sie beziehen sich auf Art. 4 (4) der Ordnung des Bundes und fordern eine Überprüfung oder Interpretation dieses Artikels.
Zu den Eingaben stellt der Rechtsausschuss nach § 13 der Geschäftsordnung einstimmig fest:
»Den Anliegen der Eingaben zu Art. 4 (4) der Ordnung des Bundes ist Rechnung getragen durch den Absatz 5 des Berichtes der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen vor der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (2. Tagung, 26.–30.6.1970) in Verbindung mit der der Synode vorliegenden ›Erklärung der Synode und der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Gründung des Bundes der Evangelischen Kirche in der DDR und zur Rechtslage innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland‹ vom 15. Mai 1970 in Stuttgart. Eine Behandlung der Eingaben zu Art. 4 (4) im Plenum der Synode ist deshalb nicht erforderlich.
Zu den Eingaben vom Rat des Bereichs Theologie der Karl Marx Universität Leipzig und von [Vorname Name 2], soweit sie nicht den Art. 4 (4) der Ordnung des Bundes betreffen, schlägt der Rechtsausschuss der Synode vor, sie als Material dem Theologischen Ausschuss der Konferenz und dem Rechtsausschuss der Konferenz zu überweisen.«