Anschläge auf zwei Angehörige der sowjetischen Armee
27. Mai 1971
Information Nr. 511/71 über gewaltsame Anschläge auf zwei Angehörige der Sowjetarmee
In den späten Abendstunden des 20.5.1971 wurde im Stadtgebiet von Stendal, [Bezirk] Magdeburg ein gewaltsamer Anschlag auf zwei Angehörige der Sowjetarmee durchgeführt, bei welchem der Oberleutnant [Name 1, Vorname], Gehilfe des Kommandanten der sowjetischen Kommandantur Stendal, eine Messerstichverletzung auf der linken Rückseite erlitt und der Sergeant [Name 2] ärztlichem Gutachten durch einen Messerstich schwere innere Verletzungen und Blutungen davontrug.
Bei [Name 2] besteht akute Lebensgefahr.
Die von den Organen des MfS durchgeführten Maßnahmen zur Aufklärung des Verbrechens führten am 21.5.1971 zur Festnahme des dieser Tat dringend verdächtigen [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1942, zuletzt tätig als Straßenbauer bei der Bezirksdirektion für Straßenwesen Magdeburg, Außenstelle Stendal, wohnhaft Stendal, [Straße, Nr.], [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] [Name 4, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1934, zuletzt: Arbeiter im VEB Meliorationsbau Magdeburg, wohnhaft Stendal, [Straße, Nr.].
Zum Tathergang wurde erarbeitet, dass sich die Angehörigen der Sowjetarmee nach dem Besuch einer Kulturveranstaltung auf dem Weg in ihre Unterkünfte befanden. Auf der Höhe des Wohnhauses des [Name 3] und [Name 4] wurden die Angehörigen der Sowjetarmee von der Ehefrau des [Name 3] angesprochen. Eine weitere weibliche Person, die zusammen mit anderen an einer in der Wohnung des [Name 3] durchgeführten Feier teilnahm, nahm dies zum Anlass, der Geburtstagsgesellschaft fälschlicherweise mitzuteilen, dass die Angehörigen der Sowjetarmee die Ehefrau des [Name 3] vergewaltigen würden.
Die unter Alkoholeinfluss stehenden Beschuldigten sahen sich – nach bisherigen Feststellungen – zur Tat veranlasst.
Bei [Name 3] handelt es sich um einen geistig primitiven Menschen, der aus der 3. Klasse der Grundschule entlassen wurde.
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]
Hinweise zu dessen ideologischer Grundhaltung sind aus einem bei der Hausdurchsuchung aufgefundenen Notizbuch abzuleiten, worin von [Name 4] seit dem 1.3.1971 bis 23.5.1971 eigenhändig vollständige Aufzeichnungen über das Programm des zweiten westdeutschen Fernsehens gemacht wurden.
Gegen [Name 3] wurde wegen Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung und gegen [Name 4] wegen versuchtem Mord Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen werden mit dem Ziel fortgesetzt,
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den Tathergang widerspruchsfrei zu rekonstruieren und die Täterschaft des [Name 4] zweifelsfrei nachzuweisen;
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die Motive, Umstände und Hintergründe der Tat umfassend aufzuklären und festzustellen, inwieweit die Handlungen gezielte Provokationen auf der Grundlage einer feindlichen Einstellung gegen die Sowjetunion darstellen;
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alle die Straftaten begünstigenden Umstände und die Rolle der beteiligten Personen umfassend aufzuklären und zu prüfen, inwiefern weitere strafrechtliche Maßnahmen gegen die beteiligten Personen eingeleitet werden müssen.