Fluchtversuch einer Gruppe Jugendlicher im Bezirk Suhl
[ohne Datum]
Information Nr. 1113/71 über den Versuch des ungesetzlichen Grenzübertritts durch eine Gruppe Jugendlicher im Kreis Neuhaus, [Bezirk] Suhl am 19. November 1971
Am 19.11.1971 wurden durch Kontrollkräfte der DVP in der Nähe des Kontrollpunktes Sülzfeld (KP zum 5-km-Sperrgebiet)1 die Jugendlichen [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft [Ort], Kreis Bad Salzungen, beschäftigt im VEB Leimbach als Betonwerkerlehrling, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft [Ort], Kreis Bad Salzungen, beschäftigt im VEB Leimbach als Betonwerkerlehrling, festgenommen.
Beide gaben zu, mit weiteren Jugendlichen ihres Umgangskreises die DDR verlassen zu wollen. Zu diesem Zweck wollten sie sich bei Henneberg, Kreis Meiningen treffen, um dann gemeinsam die Staatsgrenze nach der BRD zu durchbrechen. Die in diesem Zusammenhang und aufgrund von Vermisstenanzeigen einiger Eltern eingeleitete Fahndung führte noch am gleichen Tage gegen 21.00 Uhr zur Festnahme weiterer Jugendlicher im Raum Lichte, Kreis Neuhaus.
Dabei handelt es sich um folgende fünf Personen:
[Name 3, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], beschäftigt im VEB Straßen- und Tiefbaukombinat Suhl als Betonfacharbeiterlehrling; [Name 4, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], beschäftigt im VEB BMK Suhl als Betonfacharbeiterlehrling; [Name 5, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], beschäftigt im VEB Straßen- und Tiefbaukombinat Suhl als Betonfacharbeiterlehrling; [Name 6, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Schüler einer 8. Klasse, und Raabe, Martin,2 geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Schüler einer 7. Klasse.
Die Jugendlichen waren am 19.11.1971 mit dem Zug von Meiningen nach Suhl gefahren, von wo aus sie dann mit dem Bus nach Neuhaus fuhren und sich zu Fuß nach Lichte, Kreis Neuhaus, begaben.
Der ursprünglich zu dieser Gruppe Jugendlicher gehörende [Name 7, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Schüler einer 8. Klasse, fuhr von Neuhaus aus wegen eines Streites mit den anderen Jugendlichen nach Meiningen zurück.
Diese Gruppe Jugendlicher traf sich am 19.11.1971, gegen 20.00 Uhr, in Lichte mit einem gewissen [Name 8, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft Lichte, [Straße, Nr.], beschäftigt im BMK Suhl als Betonfacharbeiterlehrling, der ebenfalls festgenommen wurde.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen ergaben Folgendes:
Der Initiator dieser Handlung war [Name 3], der die mit ihm in der BBS Meiningen internatsmäßig untergebrachten Jugendlichen seit ca. drei Wochen für einen ungesetzlichen Grenzübertritt zu gewinnen versuchte und in diesem Zusammenhang zu [Name 8] Verbindung aufnahm. Der [Name 8] zeichnete [Name 3] auf einer Autokarte den Weg zur Staatsgrenze ein, wobei der genaue Durchbruchsort bei Spechtsbrunn, Kreis Neuhaus, liegen sollte. Der [Name 8] wollte die Jugendlichen für eine Nacht in einer Waldhütte unterbringen und am Morgen des 20.11.1971 über die Staatsgrenze bringen.
Die ebenfalls festgenommenen Schüler [Name 6] und Raabe hatten sich aufgrund ihrer Bekanntschaft mit [Name 2] und [Name 1] diesem Vorhaben angeschlossen.
Die Jugendlichen führten bei ihrer Festnahme ein Beil und zwei Fahrtenmesser mit, die nach bisherigen übereinstimmenden Aussagen zum Aufbau eines ebenfalls mitgenommenen Zeltes sowie zum Bau von Hütten dienen sollten.
Die Jugendlichen beabsichtigten, sich mehrere Monate in der BRD illegal aufzuhalten und in Hütten, Höhlen oder Bunkern zu leben. Der Polizei wollten sie sich nicht stellen, da sie eine Rückführung in die DDR befürchteten. Einer Kontrolle durch Erwachsene wollten sie aus dem gleichen Grunde ausweichen.
Das Tatmotiv und diese Zielvorstellungen lassen erkennen, dass es sich fast durchgängig um unausgereifte, unerfahrene Jugendliche handelt, die sich von abenteuerlichen Erwägungen leiten ließen. Konkrete Vorstellungen über die Realisierbarkeit ihres Vorhabens und die Lebensweise in der BRD hatten sie nicht. Sie waren aufgrund von Gesprächen mit gleichaltrigen Freunden und untereinander der Meinung, dass das Leben in der BRD »einfacher und angenehmer« sei. Insbesondere erwarteten sie günstige Kaufmöglichkeiten.
Eine durchdachte politische Motivation konnte bisher nicht erarbeitet werden.
Bei allen wirkte wesentlich die Aufforderung zum gemeinsamen ungesetzlichen Grenzübertritt durch [Name 3] bzw. später durch [Name 8] als auslösender Umstand. Die entsprechende Entschlussfassung liegt außer bei [Name 8] bei keinem der Täter weiter zurück als 14 Tage bis maximal vier Wochen. [Name 8] gibt an, den Entschluss vor ca. fünf Wochen gefasst zu haben.
Eine erste analytische Einschätzung der Persönlichkeitsbilder dieser neun genannten Jugendlichen lässt erkennen, dass bei einem großen Teil eine soziale Fehlentwicklung zu verzeichnen ist bzw. zumindest Anfänge dazu vorliegen.
Insgesamt sechs der Täter – [Name 3], [Name 5], [Name 4], Raabe, [Name 6], und [Name 7] – sind in der Vergangenheit zum Teil wiederholt und trotz Auswertung mit dem Elternhaus und dem Referat Jugendhilfe, wegen kleinerer Diebstähle aus Verkaufsstellen, Lauben u. Ä. angefallen. Keiner der Täter hat eine höhere Schulbildung erreicht als die 8. Klasse, wobei alle lediglich durchschnittliche bis schlechte schulische Leistungen erreichten, die meist durch Desinteresse am Unterricht bedingt waren.
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]
Aus den Aussagen der Beschuldigten ist weiter ersichtlich, dass die Eltern nur geringen bzw. gar keinen Einfluss auf die politische Erziehung ihrer Kinder genommen haben. (Die Väter von [Name 4] und Raabe sind Mitglied der SED.)
Sämtliche Täter sind Mitglied der FDJ bzw. des Pionierverbandes. Die meisten gehören weiteren Organisationen wie FDGB, DSF, DTSB oder GST an, leisten aber keine gesellschaftliche Tätigkeit.
Aus den Aussagen der Täter ist in diesem Zusammenhang einzuschätzen, dass außer im Betonwerk Leimbach und an der Theo-Neubauer-Oberschule Meiningen keine groben politischen Versäumnisse in der Erziehung vorliegen, es jedoch häufig nicht gelungen ist, die gesellschaftspolitische Einbeziehung der Jugendlichen interessant und kontinuierlich zu gestalten.
Zum Beispiel wird im VEB Betonwerk Leimbach keine FDJ-Arbeit geleistet, die FDJ-Mitgliedschaft besitzt nur formelle Bedeutung.
An der Theo-Neubauer-Oberschule Meiningen gibt es zwar Bemühungen der Pionierleitung, da die FDJ- bzw. Pionierarbeit jedoch uninteressant ist, haben diese keinen Erfolg. Es gibt keine zielgerichtete Vorbereitung der Pioniere auf eine spätere FDJ-Mitgliedschaft.
Außer den angeführten neun Personen wurden im Zuge der Überprüfungen fünf weitere Jugendliche des Umgangskreises der Täter zugeführt.
Dabei ergab sich, dass Matz, Rolf, geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft Lichte, [Straße, Nr.], beschäftigt im VEB BMK Erfurt als Betonfacharbeiterlehrling, und Hieronymus, Klaus-Dieter, geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Schüler einer 7. Klasse, ebenfalls Kenntnis vom Vorhaben der anderen Jugendlichen hatten. (Gegen beide wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren ohne Haft gemäß § 225 StGB – Unterlassung der Anzeige3 – eingeleitet. Der H. wird in eine Erziehungseinrichtung der Volksbildung eingewiesen.)
Gegen die in der Information genannten Täter wurde – mit Ausnahme des Schülers [Name 7] – ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 213 StGB – Ungesetzlicher Grenzübertritt –4 eingeleitet. Der Schüler [Name 7] wurde seinen Eltern übergeben. Es ist jedoch vorgesehen, ihn ebenfalls in einer Erziehungseinrichtung unterzubringen.