Grabschändung auf sowjetischem Friedhof Eisleben
14. April 1971
Information Nr. 321/71 über die Aufklärung von Grabschändungen auf dem sowjetischen Ehrenfriedhof in Eisleben, [Bezirk] Halle
Am 25.3.1971 wurden Beschädigungen an sechs Grabsteinen auf dem sowjetischen Ehrenfriedhof in Eisleben, [Bezirk] Halle, bekannt. Unter anderem wurden die auf den Grabsteinen angebrachten Sowjetsterne verdreht, in einem Fall abgebrochen. Das MfS informierte bereits am 31.3.1971 im Zusammenhang mit einer weiteren Grabschändung über dieses Vorkommnis (Info-Nr. 273/71).
Im Zusammenwirken mit der Volkspolizei wurden als Täter ermittelt: [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1955 in Eisleben, Transportarbeiterlehrling im VEB Mansfeldkombinat, wohnhaft Eisleben, [Straße, Nr.], Lehrlingswohnheim, und [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1955 in Eisleben, Transportarbeiterlehrling im VEB Mansfeldkombinat, wohnhaft Eisleben, [Straße, Nr.], Lehrlingswohnheim.
Die Untersuchen ergaben:
Beide Täter besuchten bis 1970 eine Sonderschule [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] in Eisleben.
Nach der Schulentlassung wurde ihnen durch die Schule eine Lehrstelle für Transportarbeiter im VEB Mansfeldkombinat vermittelt.
Seit September 1970 wohnen beide im Lehrlingswohnheim des Kombinates. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben].
[Name 1] und [Name 2] sind in der Vergangenheit mehrfach wegen rowdyhafter Handlungen polizeilich angefallen. Sie zerstörten vorsätzlich Bänke und andere Gegenstände in öffentlichen Anlagen der Stadt, warfen ein Gedenkkreuz auf dem städtischen Friedhof um und begingen, hauptsächlich [Name 1], auch Diebstähle.
Die beiden Täter verließen am 19.3.1971 gegen 17.00 Uhr das Lehrlingswohnheim und gingen zunächst ziellos in der Umgebung von Eisleben spazieren.
Auf Vorschlag von [Name 1] brachen beide in der Absicht, sich etwas »Abwechslung« zu verschaffen, in eine Gartenlaube ein, zerstörten einige Einrichtungsgegenstände und zertrümmerten den elektrischen Stromzähler. Auf dem Weg in das Lehrlingswohnheim warfen sie Papierkörbe um und zerschlugen leere Flaschen.
Gegen 22.30 Uhr kamen sie am sowjetischen Ehrenhain vorbei, auf dem sich ca. 30, etwa 1,50 m hohe Gedenksteine für gefallene Sowjetsoldaten befinden.
Ohne Absprache zwischen [Name 1] und [Name 2] begann der Erstgenannte die auf den Gedenksteinen angebrachten, etwa 12 cm großen Sowjetsterne zu verbiegen.
[Name 2] beteiligte sich sofort an diesen Handlungen. Beide verbogen an fünf Gedenksteinen die Sowjetsterne, brachen an einem weiteren Gedenkstein den Stern ab und stießen anschließend einen Gedenkstein um.
In den bisherigen Vernehmungen sagten sie aus, diese Handlungen in Fortführung ihrer rowdyhaften Taten begangen zu haben, ohne bewusst zu unterscheiden, was sie zerstörten oder beschädigten. Sie hätten nicht aus politischen Motiven gehandelt, sondern wollten gegenüber den anderen Lehrlingen als »Helden« gelten.
Aufgrund dieser und der bekannten weiteren Straftaten (Diebstähle) wurde gegen [Name 1] ein Ermittlungsverfahren mit Haft nach § 222 StGB1 und gegen [Name 2] ein Ermittlungsverfahren ohne Haft, ebenfalls nach § 222 StGB eingeleitet.
Die Untersuchungen, insbesondere zur weiteren Klärung, ob staatsfeindliche Motive vorliegen, werden fortgeführt.