Havariegeschehen in Industrie seit 1968
25. August 1971
Information Nr. 893/71 über einige Entwicklungstendenzen im Brand- und Havariegeschehen in der Industrie der DDR (seit dem Explosionsunglück mit Katastrophencharakter im VE Chemiekombinat Bitterfeld im Juli 1968)
Die Entwicklung des Brand- und Havariegeschehens in der Industrie der DDR gibt Anlass, erneut auf einige negative Tendenzen hinzuweisen.
In der Industrie der DDR ereigneten sich seit Beginn des 2. Halbjahres 1968 bis Ende des 1. Halbjahres 1971 ca. 4 500 Brände, Explosionen und Havarien. Durch diese Vorkommnisse entstand ein Sachschaden. in Höhe von ca. 350 Mio. Mark. (Bei dieser Summe handelt es sich nur um den real errechneten Sachschaden, jedoch nicht um die ökonomischen Verluste, die durch Produktions- und Gewinnausfall eintraten. Diese ökonomischen Verluste übersteigen den Wert des Sachschadens um ein Vielfaches.) Durch diese Vorkommnisse kamen ca. 130 Bürger ums Leben bzw. erlitten zahlreiche Werktätige Verletzungen und fielen für einen längeren Zeitraum für den Produktionsprozess aus.
Nach dem Bitterfelder Explosionsunglück mit Katastrophencharakter1 konnte im 2. Halbjahr 1968 zunächst ein wesentlicher Rückgang des Brand- und Havariegeschehens festgestellt werden. So trat im 2. Halbjahr 1968, abgesehen von den 80 Mio. Mark der Bitterfelder Katastrophe, nur noch ein Sachschaden in Höhe von 27 Mio. Mark ein. (Diese Schadenssumme lag erheblich unter denen vorangegangener und nachfolgender Zeiträume.)
Dieser Rückgang der Vorkommnisse wurde nach übereinstimmenden Feststellungen vornehmlich dadurch erreicht, dass sich viele Leiter in der VE-Industrie nach dem Bitterfelder Vorkommnis verstärkt den Problemen des Brandschutzes, der technischen Sicherheit und der Ordnung und Sicherheit insgesamt zuwandten.
Im 1. Halbjahr 1969 entstand jedoch durch 735 Brände, Explosionen und Havarien bereits wieder ein Sachschaden in Höhe von 38 Mio. Mark.
Im 2. Halbjahr 1969 erhöhte sich der Sachschaden durch 713 Vorkommnisse nochmals um 53 Mio. Mark, sodass 1969 ein Sachschaden von insgesamt 91 Mio. Mark entstand.
1970 traten insgesamt 1 488 Vorkommnisse mit einem Gesamtschaden von 73 Mio. Mark auf. Im 1. Halbjahr 1971 war mit 768 Bränden, Explosionen und Havarien und einem Sachschaden von 78 Mio. Mark die bisher höchste Schadenssumme seit dem 2. Halbjahr 1968 zu verzeichnen. (Durch drei Vorkommnisse entstand allein zwei Drittel des Gesamtschadens.)
Die vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen aus den letzten drei Jahren verdeutlichen, dass es insbesondere in den Industriezweigen und Betrieben zu einer Häufung von Vorkommnissen gekommen ist, in denen flüssige, gasförmige und feste explosible und brennbare Medien in gefahrdrohenden Mengen produziert, verarbeitet, gelagert oder transportiert werden.
Das bezieht sich in erster Linie auf Kombinate und Betriebe der Chemie und der Gaserzeugung, auf Gasleitungen, Tanklager für brennbare Medien, Betriebe der speziellen Produktion und Sauerstofferzeugungsanlagen.
Weitere Schwerpunkte bildeten Kraft- und Umspannwerke, Datenverarbeitungszentren sowie die Lager- und Materialwirtschaft.
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen traten als wesentlichste Ursache für Brände, Explosionen und Havarien die ungenügende Durchsetzung der staatlichen Normative und betrieblichen Weisungen für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie für die technische Sicherheit in Erscheinung.
Bei über 90 % der Vorkommnisse wurden Fahrlässigkeit und Schlamperei als Ursachen herausgearbeitet.
Weiterhin war das Betreiben von Anlagen ohne die erforderliche Schutzgüte laut ABAO 3/12 und ohne Einhaltung der Bedingungen der technischen Sicherheit Ursache für eine größere Anzahl von Schadensfällen. (Gegenwärtig werden noch viele Produktionsanlagen – auch neu errichtete Anlagen – ohne Schutzgütenachweis betrieben. Dadurch vergrößert sich das ohnehin vorhandene Produktionsrisiko. Teilweise erfolgt der Betrieb von Anlagen nur auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen der Technischen Überwachung bzw. der Feuerwehr.)
Wesentliche Gefahrenpunkte gehen auch von mangelhaft oder unsachgemäß durchgeführten Reparaturen, ungenügender Wartung und Pflege von Anlagen, gleichgültigem Verhalten gegenüber Anzeichen einer möglichen Gefahr und von der Herausbildung schädlicher Gewohnheiten im gesamten Arbeitsprozess aus.
Desgleichen wird die notwendige Qualifizierung der Werktätigen und der Nachweis ihrer Eignung zur Bedienung von Anlagen in der Leitungstätigkeit häufig unterschätzt.
Oftmals beherrschen die Betriebsangehörigen die Technologien und Produktionsprozesse nur unvollständig bzw. völlig unzureichend, sodass sie bei Gefahren bzw. bei der Entstehung von Vorkommnissen nicht schadensverhütend wirksam werden können. Ein ständiges Anti-Havarie-Training zum Erkennen und zur Beherrschung von Gefahrensituationen wurde in den Betrieben bzw. Betriebeteilen, in denen es zu Bränden, Havarien und Störungen kam, nur in Einzelfällen durchgeführt.
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse lassen zusammenfassend erkennen, dass in der Leitungstätigkeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate und Betriebe sowie der gesellschaftlichen Organe und Organisationen den entscheidenden Fragen zur Verhütung von derartigen Vorkommnissen, der Erziehung der Leiter und Werktätigen im Sinne einer hohen Verantwortung für die Erhaltung und Mehrung des sozialistischen Eigentums und zur Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Missständen aller Art und an jedem Ort, häufig noch nicht die genügende Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Es ist bisher offenkundig nicht gelungen, bei einer ganzen Reihe von Leitern ideologische Klarheit darüber zu schaffen, dass
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Planung, Produktion und Sicherheit eine Einheit darstellen,
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die vorbeugende Arbeit kontinuierlicher Bestandteil der Leitungstätigkeit ist,
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die Erziehung der Werktätigen zur Erhaltung [und] Mehrung des sozialistischen Eigentums die Grundfrage zur Verhütung von Schäden ist,
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wertvolle Anlagen nur von dazu qualifizierten Werktätigen bedient, gewartet und repariert werden dürfen,
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Anlagen ohne Schutzgütenachweis eine akute Gefahr darstellen,
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die vorbeugende Arbeit bei der Projektierung beginnt, Schutzgüte und Sicherheitstechnik im richtigen Verhältnis zum Wert der Anlage stehen müssen und die planmäßige vorbeugende Instandhaltung einschließlich der dazu benötigten Mittel und Materialien Bestandteil der Planung sein muss.
Nachfolgend werden aus der Vielzahl von Vorkommnissen einige charakteristische Beispiele angeführt, die Aufschluss über die im Bericht genannten Ursachen und begünstigenden Bedingungen und Umstände geben:
Am 20.9.1968 ereignete sich in der Ammonitrittfabrik der Leuna-Werke eine schwere Explosion,3 wodurch die Anlagenfahrerin getötet und acht weitere Betriebsangehörige verletzt wurden (Sachschaden 2 Mio. Mark). Die Automatik der Anlage war wegen eines Schadens außer Betrieb genommen worden; die Handsteuerung wurde nicht beherrscht.
Diese Produktionsanlage war über Jahre hinaus ständig havariegefährdet betrieben worden.
Am 23. Februar 1969 trat am Maschinensatz 8 des Kraftwerkes Lübbenau aufgrund eines Lagerschadens eine Havarie mit Brandfolge auf. Durch mangelhafte Betriebsführung und fehlende Entscheidungsfreudigkeit des leitenden Personals wurde die Gefahrensituation, erkennbar durch Lagerschwingungen, unterschätzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 6 Mio. Mark.
Weitere Vorkommnisse mit großen Schäden ereigneten sich in der Energiewirtschaft am 9.8.1969 im Kraftwerk Vetschau und am 9.12.1969 im Kraftwerk Lippendorf.
Die Untersuchungen ergaben, dass im Kraftwerk Vetschau ein Maschinist – Epileptiker – vom Schichtleiter mit dem komplizierten Prozess des Hochfahrens der Turbinenanlage beauftragt worden war. Dem Maschinisten unterliefen Bedienungsfehler, weil er unter dem Einfluss von Medikamenten stand und sich durch einen bevorstehenden epileptischen Anfall nicht konzentrieren konnte. (Dieser Maschinist hatte sogar einen zweiten Arbeitsvertrag und fuhr oft zwei Schichten hintereinander.)
Im Kraftwerk Lippendorf wurde die im Aufbau befindliche und teilweise bereits genutzte Bekohlungsanlage durch einen Großbrand so schwer beschädigt, dass das Kraftwerk zeitweilig stillgelegt werden musste.
Der Brand wurde durch fahrlässige Ausführung von Schweißarbeiten verursacht.
Am 3. September 1969 brach im Generatorenhaus des Gaskombinates Schwarze Pumpe ein Brand aus (Sachschaden 10 Mio. Mark). Als Ursache wurde ermittelt, dass ein Krümmer der Rohgasleitung infolge Verschleißes aufgerissen war und das austretende Gas sich infolge der hohen Eigentemperatur entzündet hatte. Der Verschleiß des Krümmers beruhte auf dem Einbau einer speziellen Düse, die zur Erhöhung der Gasgewinnung beitragen sollte. Von den dafür Verantwortlichen der Forschung und Entwicklung war nicht beachtet worden, dass durch diese Düse es zu einer starken mechanischen Beanspruchung des Krümmers (durch feste Teilchen im Gasstrom) kommt. Aufgrund dessen wäre es notwendig gewesen, den Krümmer ständig auf Verschleiß zu kontrollieren und häufig auszuwechseln.
Infolge einer am 25. Juli 1969 auf der Bohranlage Rambow 12 des VEB Erdöl/Erdgas Grimmen aufgetretenen Gaseruption mit Brandfolge wurden ein Werktätiger getötet und acht weitere verletzt. (Es entstand ein Sachschaden von 7,8 Mio. Mark.)
Die Untersuchungen ergaben, dass laufend gegen die Bohrordnung sowie betriebliche Weisungen verstoßen worden war. Unter anderem war versäumt worden, am Doppelflansch des Kolonnenkopfes im Bohrkeller einen Bolzen einzubauen, sodass der Kolonnenkopf dem anstehenden Druck nicht standhielt und das Gas in Richtung Maschinenhaus abgeblasen wurde, wo es sich an einem Dieselaggregat entzündete.
Am 29. April 1970 explodierte im Zentralen Umspannwerk Ragow ein Kombiwandler und verursachte eine Störung im Energieübertragungssystem. Bei der Behebung dieser Störung funktionierte ein automatischer Leistungsschalter nicht ordnungsgemäß, sodass ein Stromrückfluss zum Kraftwerk Lübbenau eintrat und dort den Generator 13 im Wert von 2,5 Mio. Mark zerstörte.
Am 13. Juni 1970 kam es durch fahrlässiges Rauchen im Tanklager 511 Magdeburg des VEB Minol zu einem Großbrand, wodurch ein Schaden von 1,5 Mio. Mark eintrat. Trotz des bestehenden Rauchverbotes hatte sich bei einigen Arbeitern die schädliche Gewohnheit herausgebildet, im Wiegehaus zu rauchen. Zahlreiche Mängel im Lager begünstigten die Brandausbreitung.
Durch einen Blitzschlag kam es am 16. Juni 1970 zu einer Kohlenstaubexplosion in den Pressenhäusern 1 und 2 der Brikettfabrik Regis. (Zwei Tote und zwei Verletzte sowie 4 Mio. Mark Sachschaden war die Folge.) Wie die Untersuchungen ergaben, war die Blitzschutzanlage nicht ordnungsgemäß geerdet worden. Begünstigend wirkten die starken Kohlenstaubablagerungen in den Pressenhäusern, für deren kontinuierliche Beseitigung nicht gesorgt worden war.
Am 20. Juli 1970 entstand im Datenverarbeitungszentrum Neubrandenburg ein Brand, durch den zwei Datenverarbeitungsanlagen Typ Robotron 300 vernichtet wurden. Insgesamt entstanden 10 Mio. Mark Schaden. Als Ursache wurde ein Kurzschluss in der elektrischen Leitung in einem der beiden Rechnerräume ermittelt. Bei den Untersuchungen wurden zahlreiche Mängel und Missstände festgestellt, die eine sofortige Überprüfung anderer Rechenzentren erforderlich machten. Auch in diesen Zentren wurden akute Gefahrensituationen festgestellt, was zur Einleitung umfangreicher vorbeugender Maßnahmen führte.
Auch im 1. Halbjahr 1971 traten erneut einige schwere Vorkommnisse auf:
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Am 15. April 1971 ereignete sich in der Öldruckvergasung der Leuna-Werke eine schwere Explosion, wobei 67 Personen Verletzungen unterschiedlichen Grades erlitten und 15 Mio. Mark Sachschaden entstand. Als objektive Ursache wurde das Versagen eines Magnetventils ermittelt, sodass Sauerstoff in die dem Reaktor nachgeschalteten Teile der Anlage eindringen und die Explosion auslösen konnte. Weiter wurde festgestellt, dass die Anlage, obwohl erst kürzlich in Betrieb genommen, ohne die erforderliche Schutzgüte betrieben wurde. Dies trifft auch bei anderen Anlagen in den Leuna-Werken zu.
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Am 28. April 1971 ereignete sich im Gaskombinat Schwarze Pumpe am Sauerstoffturboverdichter 2 des Druckgaswerkes eine folgenschwere Explosion mit Brandfolge.4 Der Brand konnte sich durch begünstigende Umstände schnell ausdehnen und vernichtete neben dem Verdichter besonders Anlagen der BMSR- und Elektrotechnik, sodass 25 Mio. Mark Sachschaden entstand.
Die unmittelbare Ursache der Explosion war eine durch unqualifizierte Schlosser fehlerhaft ausgeführte Reparatur. Die Verantwortung dafür sowie für die begünstigenden Bedingungen, die zur Brandausdehnung führten, sind beim Leitungspersonal zu suchen.
In dem Bemühen, die Wirksamkeit der geschilderten Faktoren einzuschränken bzw. auszuschließen, hatte sich der Ministerrat der DDR, insbesondere nach der folgenschweren Explosion im Chemiekombinat Bitterfeld und anderen Vorkommnissen, mehrfach mit den Problemen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie der technischen Sicherheit befasst. Diese Beschlüsse sind jedoch nach den Feststellungen des MfS in der Praxis ungenügend verwirklicht worden. Sicherheit und Ordnung sind noch nicht überall zum kontinuierlichen Bestandteil der Leitungstätigkeit geworden.
Eine Überprüfung in Bezug auf die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen durch die Inspektion der Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsführung sowie durch die Organe des MfS ergab, dass trotz verstärkter Anstrengungen seitens der verantwortlichen Leiter noch nicht alles getan wurde, um die aus der Bitterfelder Katastrophe abgeleiteten Schlussfolgerungen in unmittelbare Maßnahmen zur Beseitigung noch vorhandener Unsicherheitsfaktoren, Mängel und Schwächen umzusetzen, um das Auftreten von Bränden, Havarien und Störungen zu verhindern.
Die Erarbeitung der wichtigsten Beschlüsse des Ministerrates der DDR (siehe Anlage) über die Verbesserung der vorbeugenden Arbeit und die Verantwortung der Leiter in den Ministerien, wirtschaftsleitenden Organen, VEK und VEB auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung, Erhöhung der Betriebssicherheit usw. wurde durch entsprechende Untersuchungen aller Sicherheitsorgane unterstützt.
Durch das MfS wurde seit Juli 1968 u. a. über folgende Komplexe und Schwerpunkte informiert, wobei umfangreiche Vorschläge zur Veränderung der Situation unterbreitet wurden:
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Störanfälligkeit der Kraftwerksanlagen in den Kraftwerken Lübbenau/Vetschau,
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Situation im PCK Schwedt und Düngemittelfabrik,
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Situation im Druckgaswerk des Kombinates Schwarze Pumpe,
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Schadengeschehen in der Industrie und Landwirtschaft infolge Blitzschlages,
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Beschädigungen unterirdischer Versorgungsleitungen für Elektroenergie, Gas und Wasser bei der Durchführung von Erdarbeiten,
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Störungen an Ferngasleitungen im Ferngasverbundnetz der DDR,
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Vorkommnisse und Gefahrensituationen in Datenverarbeitungszentren und -anlagen der DDR.
Durch die Inspektion der Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsführung wird der Ministerrat seit 1968 jährlich bzw. halbjährlich und durch Einzelinformationen über das Schadensgeschehen in der Volkswirtschaft informiert und werden entsprechende Empfehlungen zur wirksamen Beseitigung bzw. Zurückdrängung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen und Umstände unterbreitet. Die zum Beschluss erhobenen und den Ministern und Leitern anderer zentraler staatlicher und wirtschaftsleitender Organe zugeleiteten Schlussfolgerungen werden von diesen – nach vorliegenden Feststellungen – jedoch nur ungenügend realisiert.
Die Technische Überwachung und die Oberste Bergbehörde haben auf Empfehlung des MfS Spezialistenkommissionen zur Aufdeckung und Zurückdrängung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Schadensfällen gebildet, jedoch ist deren Wirksamkeit bisher noch eingeschränkt.
Ein wesentliches Hemmnis für die konsequente Durchsetzung einer einheitlichen staatlichen Sicherheitskonzeption in der Industrie besteht nach den Erkenntnissen und Erfahrungen des MfS darin, dass die staatlichen Organe für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie technische Sicherheit isoliert und nicht unter einer einheitlichen Leitung arbeiten. Wie dem MfS bekannt wurde, hat die Technische Überwachung einen Vorschlag zur Schaffung einer gesamtstaatlichen Regelung zur Gewährleistung der Anlagensicherheit unterbreitet, der jedoch nicht weiterverfolgt wurde.
(Nach Auffassung des MfS könnten jedoch die vorgeschlagenen Grundsätze eine bestimmte Basis für eine schrittweise Lösung dieses Problems bilden und zur Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit beitragen.)
Umfangreiche Maßnahmen wurden von den Organen des MfS ergriffen, um in Zusammenarbeit mit Leitungskräften der VE-Industrie, den Sicherheitsbeauftragten und gesellschaftlichen Kräften eine breite Basis für einen wirkungsvollen Kampf gegen Brände, Havarien und Störungen zu schaffen.
Ein derartiges Beispiel wirkungsvoller Zusammenarbeit wurde im VEB Holzverarbeitungswerk Klosterfelde geschaffen. Dort waren seit 1965 laufend Brände, Havarien und Betriebsstörungen aufgetreten, welche eine kontinuierliche Produktion und Planerfüllung hemmten. Durch umfangreiche Untersuchungs- und Ermittlungshandlungen gelang es, eine Reihe von Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufzudecken und zu beseitigen und im Februar 1970 einen Betriebsschlosser festzunehmen, welcher unter Ausnutzung von Missständen Brände gelegt und Maschinen beschädigt sowie staatsfeindliche Hetze betrieben hatte. Dieser Verbrecher konnte nur wirksam werden und über längere Zeit unerkannt bleiben, weil die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen zahlreichen Missstände im Werk gute Tarnungsmöglichkeiten boten. Durch diese Maßnahmen und die darauf basierende vorbeugende Arbeit konnte die Sicherheit und Ordnung im Betrieb wiederhergestellt werden. Im Jahre 1970 wurde erstmals wieder der Plan erfüllt. Während im Jahre 1969 noch 69 Brände im Betrieb zu verzeichnen waren, traten im Jahre 1970 nur noch sechs bzw. 1971 bisher nur ein Brand mit unbedeutendem materiellem Schaden in Erscheinung.
Dieses Beispiel und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen wurden auf einer Tagung der Betriebsdirektoren des Industriezweiges Platten und Furniere am 3. August 1971 durch das MfS ausgewertet.
In diesem Zusammenhang wird vom MfS darauf hingewiesen, dass derartige betriebliche Mängel und Missstände, wie sie über längere Zeit auch im Holzverarbeitungswerk Klosterfelde zu verzeichnen waren, einerseits die Begehung von strafbaren Handlungen direkt ermöglichen und fördern und andererseits deren Aufklärung, besonders die Nachweisführung über die Ursachen und die Verantwortlichen, erheblich erschweren. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten konnten durch umfangreiche Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen seit Beginn des 2. Halbjahres 1968 bis Ende des 1. Halbjahres 1971 in Zusammenarbeit zwischen den Organen der DVP und den Organen des MfS insgesamt 370 Brandstifter aufgeklärt und überführt werden. Der auf Brandstiftung zurückzuführende Anteil beträgt jedoch in der Industrie nur 1,8 % des Gesamtschadens.
Diese Ergebnisse bestätigen bzw. unterstreichen die im Bericht bereits getroffenen Feststellungen über die Ursachen für die überwiegende Mehrheit aller Brände, Havarien und Störungen, die eindeutig auf Mängel und Missstände in der Durchsetzung der entsprechenden Normen für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und vor allem auf mangelnde Leitungstätigkeit, auf die ungenügende Wahrnehmung der Verantwortung durch die jeweiligen Leiter zurückzuführen sind.
In Anbetracht der geschilderten Situation wurden im MfS weitere Festlegungen getroffen, um die spezifischen Möglichkeiten des MfS noch konzentrierter an den erkannten Gefahrenpunkten einzusetzen und so noch stärker zur Erhöhung der Sicherheit beizutragen.
Es wird für notwendig erachtet, auch in allen anderen Bereichen den Kampf um die Verhinderung von Bränden, Havarien und Störungen und zur Gewährleistung von allseitiger Sicherheit und Ordnung – im Sinne der im Bericht aufgezeigten Möglichkeiten und Notwendigkeiten – noch wesentlich zielgerichteter, kontinuierlicher und energischer zu führen.
Anlage zur Information Nr. 893/71
Vom Ministerrat der DDR seit Juli 1968 gefasste Beschlüsse zur Erhöhung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie der technischen Sicherheit
- 1.
Beschluss über die Erarbeitung von Grundsätzen zur Organisation bei der Leitung der Bekämpfung von schweren Havarien vom 17.7.19685
- 2.
Beschluss über die Grundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Staats- und Wirtschaftsorganen, VVB, volkseigenen Kombinaten und Betrieben vom 25.9.19686
- 3.
Beschluss über die Herausgabe von gemeinsamen Hinweisen des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne und der Technischen Überwachung der DDR für die Minister, Leiter zentraler staatlicher Organe und Vorsitzenden der Räte der Bezirke zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit vom 27.11.19687
- 4.
Beschluss über Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit bei Erzeugnissen, Maschinen und Anlagen vom 11.12.19688
- 5.
Beschluss zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Erhöhung der Disziplin und Ordnung im zentralgeleiteten Verkehrswesen vom 19.2.19699
- 6.
Beschluss über Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien vom 19.2.196910
- 7.
Beschluss über den Einsatz von Direktoren für Betriebssicherheit in den Betrieben der VVB Kraftwerke und im Stammbetrieb des VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe vom 25.2.197011
- 8.
Beschluss zur wirksameren Gewährleistung der Brand- und Arbeitssicherheit bei Schweiß- und Schneidarbeiten sowie zur Verbesserung der Ausbildung der Schweißberechtigten vom 2.7.197012
- 9.
Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen vom 13.1.197113
- 10.
Beschluss zur Information des Ministers des Innern über Probleme der Sicherheit und Ordnung im VEB Kraftwerk Lippendorf/Thierbach und im VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe vom 10.2.197114