Mord an Mitarbeiter des MfAA und Suizid der Ehefrau
6. September 1971
Information Nr. 842/71 über den Mord am politischen Mitarbeiter des MfAA [Name, Vorname 1] sowie die Selbsttötung der Ehefrau [Name, Vorname 2] am 20. bzw. 21. August 1971 in Suhl
Am 21.8.1971, gegen 12.00 Uhr, wurde der [Name, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1933, wohnhaft Suhl, [Straße, Nr.], verheiratet, […], Diplom-Gesellschaftswissenschaftler, Politischer Mitarbeiter des MfAA, Mitglied der SED, im Schlafzimmer der ehelichen Wohnung erschlagen und seine Ehefrau, [Name, Geburtsname, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1933, wohnhaft Suhl, [Straße, Nr.], Hauptsachbearbeiterin im MfAA, im Bad der ehelichen Wohnung erhängt aufgefunden.
Die durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben, dass die [Name] ihren Ehemann am 20.8.1971, gegen 23.30 Uhr, mit einem Beil erschlagen hat und sich in den Vormittagsstunden am 21.8.1971 durch Erhängen selbst tötete.
Dieser Tathergang wurde durch die bisherige Untersuchung des Tatablaufes sowie durch einen am Tatort aufgefundenen Abschiedsbrief der [Name, Vorname 2] zweifelsfrei bestätigt.
Die aus dem Brief erkennbaren Motive beinhalten, dass die [Name] ihren Ehemann wegen [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] tötete und anschließend Selbstmord verübte.
[Name] hatte im Februar/März 1971 während seiner Tätigkeit als Vizekonsul im Generalkonsulat der DDR in Alexandria/VAR [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben].
Darüber hatte die [Name, Vorname 2] den Parteiorganisator des ZK der SED in der Botschaft der DDR in der VAR Ende Mai 1971 unterrichtet [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben].
Im Ergebnis mehrerer Aussprachen mit den Ehepartnern seitens der Leitung des DDR-Generalkonsulates hatte der [Name] zugesagt, [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]. Diese Versprechungen hat [Name] nicht eingehalten.
Da die [Name, Vorname 2] ihren Ehemann auf Empfängen ohrfeigte [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben], wurde auf Entscheidung des Botschafters der DDR in der VAR, Gen. Dr. Bierbach,1 das Ehepaar [Name] am 7.7.1971 vorzeitig in die DDR zurückbeordert, da ihr Verhalten eine direkte Gefährdung des Ansehens der DDR darstellte.
Seit dieser Zeit arbeitete [Name, Vorname 1] wieder im MfAA, während seine Ehefrau arbeitsunfähig geschrieben war und sich in Suhl aufhielt.
Am 19.8.1971 begab sich [Name] von Berlin nach Suhl, um am 20.8.1971 am ersten Termin der von ihm beantragten Ehescheidung teilzunehmen.
Es ist bekannt, dass die [Name, Vorname 1] diesen Scheidungsabsichten ablehnend gegenüberstand und die Ehe erhalten wollte.