Schadensfälle in der Volkswirtschaft
2. August 1971
Information Nr. 783/71 über einige Probleme der Schadensfälle in der Volkswirtschaft
Im Jahre 1970 und im 1. Halbjahr 1971 analysierte und informierte das MfS über eine Reihe wichtiger Probleme und Vorkommnisse auf dem Gebiet Brände und Störungen in der Volkswirtschaft – ohne Verkehrswesen –, dass heißt über Brände, Explosionen, Werkbahnhavarien, Havarien u. a. Störungen.
Schwerpunktmäßig wurden nachstehend angeführte Probleme bzw. einzelne Vorkommnisse komplex oder als Einzelfälle eingehender untersucht und darüber auch informiert.
1. Brände und Störungen bzw. erkannte Mängel in Datenverarbeitungszentren (Neubrandenburg, Schwerin, Rostock)
Im DV-Zentrum Neubrandenburg ereignete sich ein Großbrand (Schaden insgesamt 9 Mio. Mark – zwei R 300 vollständig zerstört), dessen Ausgangspunkt und sehr wahrscheinliche Ursache ein Kurzschluss infolge von Querschnittsverengung oder Isolationsfehler war.
Begünstigend für den Großbrand wirkte sich eine Reihe von Verletzungen und Verstöße gegen Prinzipien von Ordnung und Sicherheit aus, so u. a.
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fehlende Rauchgaswarnanlagen (Ausnahmegenehmigung hierfür durch MdI, HA Feuerwehr, erteilt),
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keine unmittelbare Kontrolle in Rechnerräumen durch VEB Maschinelles Rechnen dem Wachpersonal gestattet,
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keine Telefonleitung für das Alarmieren vorhanden,
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keine Abstimmung mit örtlichen Brandschutzorganen durch VEB Kombinat Robotron erfolgt,
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keine genügende Klassifizierung der Gefahrenstufen, d. h. der große Holzanteil im Ausbau war nicht entsprechend berücksichtigt worden.
Außerdem wurden nachträglich eine Reihe von Missständen in der Aufbauphase des DV-Zentrums Neubrandenburg festgestellt (Terminverzüge, Mängel beim Ausbau, Improvisation in der Stromversorgung, Verletzungen bei der Schaffung von Voraussetzungen des vorbeugenden Brandschutzes).
Die Mängel in den DV-Zentren Schwerin und Rostock wurden ebenfalls auf den elektrischen Teil der Installation lokalisiert.
2. Gefährdung des Kraftwerkbetriebes infolge von Trommelrissen an Dampferzeugern – ein internationales Problem –, das bis zum Zerstören der Dampferzeuger in Kraftwerken und zum teilweisen Ausfall derselben führen kann. Als vermutliche Ursachen werden das Zusammenwirken thermischer und mechanischer Spannungen und zu hohe Dampftemperaturänderungsgeschwindigkeiten angegeben.
3. Zunehmende Beschädigungen bzw. Zerstörungen von erdverlegten Versorgungsleitungen für Elektroenergie, Gas und Wasser infolge von Erdarbeiten, wobei vor allem ungenügende Informationen über bereits verlegte Leitungen, Pflichtverletzungen und Unachtsamkeit, fehlende Genehmigung für Erdarbeiten (Schachtschein) und auch fehlende Bestandspläne zu schweren Unfällen (mit Todesfolge) führten.
4. Instabilität des Ferngasverbundnetzes der DDR (ND-64-System) durch zunehmende Anzahl von Rissen, die zu ernsthafter Gefährdung von Menschenleben in Wohngebieten geführt hatte. Die Expertenuntersuchungen ergaben, dass u. a.
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mangelhafte Schweißnahtausführungen beim Verlegen (VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf),
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Spannungsrisskorrosionen (zu hoher Schwefelgehalt des Gases),
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Mängel in der Rohrherstellung im VEB Rohrwerke Bitterfeld,
für diese Gefährdungen in Betracht kommen. Aus diesen Gründen muss die Betriebsführung des Ferngasverbundnetzes der DDR mit reduziertem Betriebsdruck erfolgen und bleibt dennoch risikobehaftet.
5. Schadensgeschehen durch Blitzschlag (Schaden 1970 5,5 Mio. Mark – ein großer Schaden mit 3 Mio. Mark im BKK Regis, Kreis Borna, Bezirk Leipzig) vor allem in der Landwirtschaft (jährlicher Schaden etwa 2,5 bis 3 Mio. Mark).
Im Bereich der Landwirtschaft hemmen vor allem die Vorschriften des RLN der DDR (Errichtungspflicht für Blitzschutzanlagen erst für Wertobjekte ab 30 000 Mark) einen wirkungsvollen Blitzschutz.
6. Die Sicherheit und Ordnung in den Tanklagern der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve ist seit mehreren Jahren nicht gewährleistet, da u. a.
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ungenügend von Außen abgesichert wird;
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Festlegungen zur Einrichtung und zum Betreten von Sicherheitszonen nur formal angewendet werden;
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ungenügende Wartung und Pflege der technischen Einrichtungen der Tanks erfolgt;
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der Brandschutz durch ernsthafte bautechnische Mängel, durch das Betreiben nicht explosionsgeschützter Anlagen und durch das Fehlen vollständiger Dokumentationen nicht umfassend gewährleistet wird;
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die erteilten Auflagen der TÜ nur schleppend, zum Teil überhaupt nicht realisiert werden;
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durch Mängel in der Bauausführung teilweise Undichtigkeiten auftreten, die zum Stilllegen der Tanklager führten (Cunnersdorf bei Kamenz).
Im Interesse einer baldmöglichen Überwindung erkannter Mängel und Missstände und zur Herstellung gesetzlich vorgeschriebener Bestimmungen (ASAO usw.) unterbreitete das MfS zu den verschiedenen Problemkomplexen eine Reihe von Vorschlägen und Hinweise:
Zur Erhöhung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz in Rechenzentren wurden nachstehende Empfehlungen unterbreitet:
1. Die häufig anzutreffende Praxis, Teile von noch im Aufbau befindlichen Objekten an die Nutzer zu übergeben, brachte in der Regel eine erhöhte Gefahrensituation mit sich. Eine solche Situation ist nicht nur verbunden mit Schwierigkeiten der äußeren und inneren Absicherung (z. B. schwer kontrollierbare Personenbewegung), sondern verführt auch oft zur »Legalisierung« von Provisorien jeglicher Art.
Wie vorliegende Erfahrungen beweisen, waren über einen längeren Zeitraum geduldete Provisorien fast immer mit Gesetzesverletzungen verbunden (z. B. Verstöße gegen Arbeits- und Brandschutzbestimmungen, Verletzung der Bauordnung) und entwickelten sich zum »Gewohnheitsrecht«, mit seinen gefährlichen Konsequenzen.
In Verbindung mit den zuständigen staatlichen Organen sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass Provisorien auf ein Minimum reduziert werden. Bei der teilweisen Nutzung von Objekten, deren Auf- bzw. Ausbau noch nicht abgeschlossen ist, muss in Zukunft nachdrücklich die Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen für Sicherheit und Ordnung – bei klarer Abgrenzung der Verantwortlichkeit – gefordert werden.
2. Für bereits arbeitende bzw. für noch entstehende Zentren der elektronischen Datenverarbeitung sollte entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen ein wirkungsvolles Verschluss-, Bewachungs- und Alarmierungssystem geschaffen werden.
Dabei wäre besonders zu beachten:
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Die Ausrüstung der Rechnerräume mit Rauchgaswarnanlagen bzw. anderen Indikatoren wie: Schalter mit Spezialmagneten, Widerstandsthermometer, Schmelzstreifensicherung und Bimetallschalter, wodurch bereits Temperaturerhöhungen signalisiert würden.
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Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb von Rechenanlagen ohne Brandmeldesystem sollten generell nicht mehr erteilt werden.
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Die generelle Bestimmung, wonach das Wachpersonal Rechenerräume, Archive u. Ä. nicht betreten darf, sollte aufgrund notwendiger Sicherheitsprinzipien nur in äußerst dringenden Fällen durch eine befristete Ausnahmeregelung aufgehoben werden, bis andere technische Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
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Zum Schutz der Rechnerräume sowie der Räume, in denen zum Betrieb der Anlagen notwendiges Material gelagert wird, sollten nach Möglichkeit technische Raumschutz-einrichtungen zum Einsatz kommen.
3. In jedem Datenverarbeitungszentrum sind Brandschutzverantwortliche und -helfer einzusetzen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, mit dem örtlichen Brandschutzorgan Einsatzvarianten für den Fall einer Brandbekämpfung festzulegen. In allen zugehörigen Räumen müssen genügend Handfeuerlöscher vorhanden sein.
Die Brandschutzordnung ist zum Gegenstand regelmäßiger Belehrungen zu machen, ihre Einhaltung ist ständig zu kontrollieren (besonders auch im Hinblick auf Verstöße gegen das Rauchverbot und die Verwendung nichtzulässiger Elektrogeräte). Besonders brandgefährdete Anlagen müssten für die Zeit, in der sie unmittelbar in Betrieb sind, ständig beaufsichtigt werden.
4. Besondere Beachtung sollte der sorgfältigen Prüfung, Wartung und Pflege aller elektrischen Einrichtungen wie z. B. Starkstromkabel, Licht- und Steckdosenstromkreise, Verteilungen und Schalteinrichtungen, Notstromerzeuger usw. geschenkt werden.
5. Aus dem entsprechenden Typenprojekt für EDVA-Gebäude ist ersichtlich, dass der VEB Kombinat Robotron bestrebt ist, keine Trennwände für Geräte der 2. Peripherie anzubringen.
Im Objekt Neubrandenburg wurden vorgenannte Räume lediglich durch Holztrennwände abgeteilt.
Dadurch wird einerseits das Ausbreiten eines eventuellen Brandherdes begünstigt und andererseits das Einleiten einer straffen Kontrolle der Personenbewegung erschwert. Es wäre deshalb ernsthaft zu prüfen, die betreffenden Räume zukünftig durch massive Wände bis zum eigentlichen Fußboden voneinander zu trennen. Dadurch würde auch verhindert, dass der doppelte Fußboden – wie im Objekt Neubrandenburg – über mehrere Räume hinweg eine zusammenhängende Holzfläche bilden kann.
6. Vorgenannte Schlussfolgerungen und in bereits betriebenen Anlagen durchaus vorhandene zweckmäßige Sicherungsmaßnahmen sollten nach Möglichkeit zu einem Sicherungsprojekt für Rechenzentren verarbeitet werden, das im Wesentlichen folgende Probleme beinhalten müsste:
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Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz bei Gestaltung des Bauprojektes und während der Bauausführung
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Technische Sicherungsanlagen
- c)
Schlüsselordnung
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Organisationssystem und Anordnungen zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz im Rechenzentrum selbst.
Die Probleme a) bis c) wären vom GAN nach entsprechender Vorgabe des Auftraggebers zu erarbeiten, die Aufgaben unter d) müssten vom Auftraggeber auf der Grundlage von a) bis c) erarbeitet werden. Damit wäre gesichert, dass bei Übergabe des Projektes an den Nutzer alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Absicherung des Objektes getroffen werden könnten.
Im Zusammenhang mit der Schaffung einer Art Sicherungsprojekt sollte geprüft werden, ob vom MdI in Zusammenarbeit mit dem VEB Kombinat Robotron generelle Maßnahmen zur Brandbekämpfung an EDVA erarbeitet werden können. Hinzu käme, zukünftig bereits bei der Projektierung entsprechender Anlagen durch den GAN Möglichkeiten für eine eventuell notwendige Brandbekämpfung in klimatisierten Räumen vorzusehen.
Zur Gewährleistung und Erhöhung der Sicherheit an gefährdeten Dampferzeugern in den Kraftwerken der DDR orientiert die Technische Überwachung der DDR darauf, die aufgetretenen Risse auszuschleifen und die Lochkanten abzuschleifen. Für die verbleibenden Querschnitte sollte entsprechend den geltenden Vorschriften die noch vorhandene Sicherheit gegenüber der Technischen Überwachung nochmals nachgewiesen werden.
Weiterhin wird von Fachexperten auf die Notwendigkeit hingewiesen, wegen der hohen Temperaturänderungsgeschwindigkeit beim An- bzw. Abfahren der Dampferzeuger die geltenden An- und Abfahrkurven neu zu überrechnen, um auf diese Art und Weise zu minimalen Temperaturunterschieden zu gelangen. Die neu berechneten Werte müssten dann durch verbindliche Festlegungen des Herstellerbetriebes den Betreibern von Großdampferzeugern, besonders in den Großkraftwerken, vorgeschrieben werden.
Zur Vermeidung weiterer Beschädigungen unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen bei Erdarbeiten müsste geprüft werden,
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ob die ASAO 631/21 – Herstellung von Baugruben, Leitungsgräben und Verlegen von Leitungen unter der Erde – vom 8.1.1966 gegenwärtig den technologischen Bedingungen der Bauwirtschaft, insbesondere dem Einsatz moderner Baumechanisierungsmittel, noch entspricht;
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ob es im Interesse der Erhöhung von Verantwortung in den bauausführenden Betrieben und zur besseren Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung zweckmäßiger wäre, in die ASAO 631/2 generell einzuarbeiten, dass bei Erdarbeiten zum Kenntlichmachen von unterirdischen Versorgungsleitungen einheitlich die 2,50 m hohen, rot-weiß markierten Fluchtstangen anzuwenden sind;
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ob nicht eine Veränderung des gesetzlich bestimmten Sicherheitsabstandes (§ 8 der ASAO 631/2) von der äußeren Begrenzung der unterirdischen Versorgungsleitung notwendig geworden ist. (Die im § 8 der ASAO 631/2 festgelegten Sicherheitsabstände von 1 m bis 0,3 m erscheinen in Anbetracht der zum Einsatz gelangenden schweren Technik als sehr gering.)
Im Interesse einer geeigneten Lösung des Problems Blitzschutz sollten nochmals nachfolgende Vorschläge zur Verbesserung des Blitzschutzes geprüft werden:
1. Herstellung der Übereinstimmung zwischen der Verfügung Nr. 4 und der Arbeits- und Brandschutzordnung 955/12 hinsichtlich der zu schützenden Objekte in der sozialistischen Landwirtschaft. Insbesondere wäre dabei eine Korrektur der Formulierung »Objekte, die über das Jahr 1980 hinaus genutzt werden« notwendig.
2. Zur Beschleunigung des Prozesses bei der Nachrüstung bisher nicht geschützter Objekte mit Blitzschutzanlagen entsprechend den Forderungen des Gesetzgebers könnte u. a. auch für die speziellen Belange der Landwirtschaft der zeitweilige Einsatz gesellschaftlicher Kräfte, so Abgeordnete der Kreistage und Gemeindevertretungen, Mitglieder Ständiger Kommissionen für Ordnung und Sicherheit usw., im Zusammenwirken mit den Organen des MdI, HA Feuerwehr, und ihren nachgeordneten Organen einschließlich der Freiwilligen Feuerwehr sowie weiteren fachlich zuständigen Organen der Örtlichen Organe der Staatsmacht erwogen werden.
3. Bei grober Missachtung und Unterschätzung des vorbeugenden Blitzschutzes sollte von der Möglichkeit des Aussetzens des Versicherungsschutzes bzw. dessen Androhung Gebrauch gemacht werden.
4. Dem Staatlichen Komitee für Landtechnik sollte vorgeschlagen werden, auf der Basis der durch das Komitee gesammelten Erfahrungen beim Blitzschutzanlagenbau auf landwirtschaftlichen Bauten nunmehr auch eine systematische Kontroll- und Überwachungstätigkeit in Zusammenarbeit mit der TÜ zu organisieren und erforderliche Auflagen bei wesentlichen Gesetzesverletzungen mit den Organen der TÜ vorzubereiten.
Zur Verbesserung der Situation in der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve wurde durch das MfS u. a, vorgeschlagen:
Von der Verwaltung der Staatsreserve ist sicherzustellen, dass für alle Tanklager ein einheitliches System der technischen Sicherheit geschaffen wird. Dabei sind die Pläne nach drei Schwerpunkten zu erarbeiten:
- a)
Überwachungspflichtige Anlagen durch die TÜ,
- b)
Revisionsarbeiten,
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Pflege- und Wartungsarbeiten.
Die unter a) bis c) festgelegten Maßnahmen sollten alle vorzunehmenden Arbeiten an sämtlichen Anlagen und Gebäuden aufzeigen, erforderliche Termine beinhalten und hinsichtlich ihrer Durchführung regelmäßig kontrolliert werden.
Von der Verwaltung der Staatsreserve wäre außerdem ein Programm für die ständige Ausbildung und Qualifizierung der Lagerarbeiter zu erarbeiten. Das Programm müsste darauf ausgerichtet sein, diese eingehend mit der Bedienung der Lagertechnik vertraut zu machen, damit sie bei auftretenden Störungen gegebenenfalls auch selbstständig exakte Schalthandlungen zur Abwendung von Gefahrenzuständen ausführen können.
Im Interesse der Sicherheit sollte der Personalbestand so ausgebildet werden, dass er in der Lage ist, alle Revisionsarbeiten, Pflege- und Wartungsarbeiten den größten Teil der Reparaturarbeiten auszuführen.
Die für die Sicherheit und Ordnung, den Brandschutz und die technische Sicherheit sowie für die Ein- und Auslagerung und andere Fragen erlassenen Weisungen oder Vorschriften sollten grundsätzlich überarbeitet und übersichtlicher gestaltet werden.
Es wird außerdem vorgeschlagen, in Abstimmung mit Staatssekretär Gen. Dr. Möbis,3 Leiter der Arbeitsgruppe Staats-und Wirtschaftsführung beim Ministerrat der DDR, ein gesondertes Dokument mit entsprechenden Weisungen dem Leiter der Staatsreserve zu übergeben und die Durchsetzung durch den Aufbau einer Inspektion in der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve durchzusetzen und zu kontrollieren.