Verhinderter Grenzübertritt DDR– Westberlin am 24.2.1971
24. Februar 1971
Information Nr. 152/71 über die Verhinderung eines ungesetzlichen Grenzübertrittes DDR – Westberlin vom 24. Februar 1971
Am 22.2.1971, gegen 20.40 Uhr, wurde der Grenzverletzer [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1963, wohnhaft in Berlin Weißensee, Stadttei1 Fa1kenberg, [Straße Nr.], Beruf Maurer, Arbeitsstelle [Firma] nach erfolglosem Versuch des ungesetzlichen Grenzübertrittes DDR – Westberlin und Fehlanwendung der Schusswaffe der eingesetzten Grenzsicherungskräfte durch Hinterlandsicherungskräfte der Deutschen Volkspo1izei in Berlin-Schönholz, Provinzstraße 74 (Hausflur), festgenommen.
Die Rekonstruktion des versuchten ungesetzlichen Grenzübertrittes und die bisherigen Untersuchungen der zuständigen Organe des MfS ergaben folgenden Sachstand:
Der Grenzverletzer näherte sich aus Richtung Klemkestraße den pioniertechnischen Grenzsicherungsanlagen, überwand ohne Zwischenfälle nacheinander den Hinterlandsicherungszaun, ein Signalfeld, ein Signalgerät, den Kontrollstreifen und die Höckersperre und gelangte ungehindert bis auf drei Meter vor die Sperrmauer. Hier wurde er um 20.20 Uhr durch den Grenzposten am sogenannten Bunkergelände in einer Entfernung von ca. 350 m erkannt. Der Postenführer, Gefreiter [Name 2], eröffnete das Feuer auf den Grenzverletzer und gab insgesamt 30 Schuss ab, ohne diesen zu treffen. Daraufhin bewegte sich der Grenzverletzer parallel zur Sperrmauer in Richtung Schützenstraße. Hier wurde er in einer Entfernung von ca. 200 m von drei in der Meldesammelstelle eingesetzten Grenzsicherungskräften erkannt, die sämtlich sofort das Feuer eröffneten und insgesamt 45 Schuss abgaben, gleichfalls jedoch ohne den Grenzverletzer zu treffen.
Daraufhin bewegte sich der Grenzverletzer in Richtung Hinterland der Hauptstadt der DDR und entzog sich damit dem Blickfeld der Grenzsicherungskräfte. Seine Festnahme erfolgte – wie bereits angeführt – durch die zur Absicherung des Hinterlandes eingesetzten Kräfte der Deutschen Volkspolizei.
Der rekonstrutierte Weg des Grenzverletzers lässt darauf schließen, dass er genaue Kenntnis von diesem Grenzabschnitt und der Beschaffenheit der pioniertechnischen Grenzsicherungsanlagen hatte. Er überwand die Anlagen an einer Stelle, wo die Hundelaufanlage Klemkestraße endet und keine Flächensperre mehr vorhanden ist.
Die taktischen Handlungen der Grenzsicherungskräfte zur Verhinderung des ungesetzlichen Grenzübertrittes lassen die Schlussfolgerung zu, dass eine Festnahme des Grenzverletzers mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne die erfolglos eingesetzte hohe Feuerkraft im Rahmen des Zusammenwirkens der Sicherungskräfte möglich gewesen wäre.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen des versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts werden fortgeführt.