Veröffentlichungen im Fall Gerhard Meyer
27. Dezember 1971
Information Nr. 1238/71 über Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der Festnahme des Gewaltverbrechers Meyer
Am 27.12.1971 wurde in allen Ausgaben des Organs der Bezirksleitung der SED Suhl, »Freies Wort«, eine Pressenotiz folgenden Inhalts veröffentlicht:
»Mitteilung der Deutschen Volkspolizei
Am 24.12.1971 überfiel der Rechtsverbrecher Gerhard Meyer,1 geboren am 21.7.1952, wohnhaft in Kieselbach, Kreis Bad Salzungen, einen Arzt aus Sonneberg und verletzte diesen. M. war im Besitz einer Schusswaffe und erschoss einen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, als dieser den Verbrecher verfolgte. Mit einem gestohlenen Moped flüchtete M. in den Bezirk Gera. Dort schlug er eine Krankenschwester nieder.
Durch die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen und aufgrund der Hinweise der Bevölkerung konnte der Aufenthaltsort des M. festgestellt werden.
Durch Anwendung der Schusswaffe versuchte er, sich der Festnahme zu entziehen. Dabei wurde er erschossen. Ein Angehöriger der DVP wurde durch den Verbrecher verletzt und verstarb trotz sofortiger ärztlicher Hilfe.
Die Chefs der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Suhl und Gera sprachen den Angehörigen der verstorbenen Genossen der DVP ihr tief empfundenes Beileid aus und sicherten jegliche Hilfe und Unterstützung zu. Die Deutsche Volkspolizei dankt allen eingesetzten Kräften und der Bevölkerung für die aktive Unterstützung und für die gegebenen Hinweise.«2
Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Pressenotiz waren der Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der SED Suhl, Gen. Hans Linke,3 und der Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Suhl, Gen. Oberst Börner.4
Die Veröffentlichung dieser Pressenotiz wurde von den verantwortlichen Genossen ohne Abstimmung mit anderen Organen und entgegen den Festlegungen vorgenommen, die während der am 24.12.1971 erfolgten Sitzung der Bezirkseinsatzleitung Suhl getroffen worden waren.
Auf dieser Sitzung, die vom 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Suhl geleitet wurde, war festgelegt worden, dass im Falle des erfolgreichen Abschlusses der Fahndungsmaßnahmen am Montag, dem 27.12.1971, eine Pressenotiz folgenden Inhalts zu veröffentlichen ist:
»Gewaltverbrecher Meyer gefasst.
Die DVP dankt allen eingesetzten Kräften und der Bevölkerung für die aktive Unterstützung bei der Fahndung und für die gegebenen Hinweise.«
Die Bevölkerung sollte deshalb über die Festnahme des Gewaltverbrechers informiert werden, weil auf der Grundlage von Handzetteln mit Bild des Gewaltverbrechers in allen Orten des Bezirkes die Bevölkerung zur Mitfahndung aufgerufen war.
Des Weiteren war während der Sitzung der Bezirkseinsatzleitung festgelegt worden, dass im Kreisteil Hildburghausen der Bezirkspresse die Todesanzeige des tödlich verletzten ABV, Unterleutnant Michaelis, so zu erfolgen hat, dass die Bevölkerung des Kreises Hildburghausen lediglich davon Kenntnis erhält, dass Gen. Michaelis in Ausübung seines Dienstes tödlich verletzt wurde.
Diese Pressenotiz wurde am 27.12.1971 ordnungsgemäß mit dem festgelegten Inhalt veröffentlicht.5