Vorkommnis mit einem sowjetischen Staatsbürger
2. April 1971
Information Nr. 288/71 über ein Vorkommnis mit einem sowjetischen Staatsbürger am 2. April 1971
Am 2.4.1971, gegen 0.25 Uhr, wurde in Magdeburg, Klausenerstraße, durch dort wohnende Bürger die Abgabe von mehreren Schüssen festgestellt.
Die Überprüfung dieser Wahrnehmungen führte zum Auffinden einer verletzten Person, bei der es sich um den sowjetischen Staatsbürger [Name 1], 46 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder, handelte. [Name 1] ist Zivilangestellter beim HO-Spezialhandel in Magdeburg. Am Vorkommnisort wurden vier Patronenhülsen, Kaliber 7,65 mm, gefunden.
[Name 1] wurde sofort in das sowjetische Hospital überführt, wo er infolge der erlittenen Verletzungen (Durchschuss in der rechten Brustseite) in den frühen Morgenstunden des 2.4.1971 verstarb.
Nach Angaben der behandelnden Ärzte äußerte sich [Name 1] vor seinem Tod, dass er mit einem VP-Angehörigen in Streit geraten sei und er diesen als Faschist bezeichnet hätte.
Gegen 0.45 Uhr des 2.4.1971 wurde durch Angehörige der Transportpolizei1 auf dem Bahnhof Magdebug-Sudenburg eine männliche Person festgestellt und, aufgrund ihres betrunkenen Zustandes, einer Kontrolle unterzogen. Es handelte sich um den VP-Angehörigen Unterleutnant [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1943, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.], Sachbearbeiter in der Abt. K des VPKA Magdeburg, Kommissariat II.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich [Name 2] in Besitz einer Schusswaffe, Kaliber 7,65 befand, in deren Magazin sieben Schuss fehlten.
Die zwischenzeitlich durchgeführte gerichtsballistische Untersuchung ergab, dass die am Vorkommnisort Klausenerstraße aufgefundenen vier Patronenhülsen aus der Waffe des [Name 2] abgefeuert wurden.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen ergaben weiter, dass [Name 2] am 1.4.1971 gegen 18.30 Uhr seinen Dienst beendete und anschließend die HO-Gaststätte »Gewerkschaftshaus« aufgesucht hat, wo er nach eigenen Angaben drei Bier und vier doppelte Weinbrand trank. (Um 4.00 Uhr betrug der Blutalkoholgehalt 1,5 Promille.)
Von diesem Zeitpunkt an will sich [Name 2] an nichts erinnern können. Erst bei der Kontrolle seitens der Trapo-Angehörigen auf dem Bahnhof Magdeburg-Sudenburg habe sein Denkvermögen wieder eingesetzt.
Die Untersuchungen des Vorkommnisses werden durch das MfS weitergeführt.