Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (November 1976)
22. Dezember 1976
Information Nr. 890/76 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. November bis 30. November 1976
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. November bis 30. November 1976 1 371 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 409 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.
Darunter befanden sich 647 Angehörige (188 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs.1
An den Einreisen von Angehörigen der in Westberlin stationierten MI im Monat November in die Hauptstadt der DDR, Berlin, waren 401 Angehörige der MI der USA (122 Kfz), 127 Großbritanniens (34 Kfz) und 119 Frankreichs (32 Kfz) beteiligt. Die täglichen Einreisen erfolgten bei Angehörigen der MI der USA mit drei bis sechs Kfz, Großbritanniens und Frankreichs mit je einem bis zwei Kfz.
Auch im Monat November begingen die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, Gesetze und Ordnungen der DDR verletzende Handlungen.
In der Zeit vom 1. November bis 30. November 1976 wurde durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt, dass Angehörige der in Westberlin stationierten drei westlichen MI – unter Verletzung der ihnen eingeräumten Befugnisse – in insgesamt 214 Fällen Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt haben, woran Angehörige der MI der USA in 135 Fällen, Großbritanniens in 75 und Frankreichs in vier Fällen beteiligt waren.
Von den Angehörigen der drei westlichen MI wurden im vorgenannten Zeitraum u. a. in 75 Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt, indem z. B. durch
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Parken bzw. Halten im Parkverbot bzw. Halteverbot (Verstoß gegen § 19 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – (49 Fälle)
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Befahren gesperrter Straßen (Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO) – (16 Fälle)
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 der StVO) – (4 Fälle)
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Missachtung der Verkehrsregelung durch Zeichengebung (Verstoß gegen § 2 der StVO) – (2 Fälle)
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Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Verstoß gegen § 7 der StVO) – (2 Fälle)
grobe Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.
Durch das verkehrswidrige Verhalten kam es zu erheblichen Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheit im Straßenverkehr wurde insbesondere durch die hohe Anzahl der wegen Missachtung des Parkens bzw. Haltens im Parkverbot bzw. Halteverbot verursachten Behinderung des nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehrs beeinträchtigt.
Hierzu folgende Beispiele:
Am 17. November 1976, 9.47 Uhr, verletzten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der USA – MI BC 227 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Lichtenberg mehrfach vorsätzlich Rechtsnormen der DDR und gefährdeten in rücksichtsloser Art und Weise Leben und Gesundheit von Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei. Das auf der Frankfurter Allee aus Richtung Bahnhof Berlin-Lichtenberg kommende Fahrzeug der USA – MI befuhr mit überhöhter Geschwindigkeit die Ruschestraße unter Missachtung der Verkehrsverbote des Abbiegens und des Durchgangsverkehrs für Kraftfahrzeuge aller Art (außer Anlieger). In der Ruschestraße kamen die Insassen dieses US-Fahrzeuges in zwei Fällen der Aufforderung zum Halten durch unabhängig voneinander eingesetzte Verkehrsposten nicht nach, erhöhten jeweils die Geschwindigkeit und streiften die Kleidung eines dieser Verkehrsposten. Danach entfernte sich das Fahrzeug ohne die Änderung der Fahrtrichtung anzuzeigen und unter Missachtung des Stoppschildes in der Rusche-/Ecke Normannenstraße in Richtung Jacques-Duclos-Straße. Das Verhalten der Angehörigen der US-Armee stellt insbesondere einen schweren Angriff gegen Leben und Gesundheit der eingesetzten Verkehrsposten dar. Nur durch das schnelle Reagieren und umsichtige Verhalten der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei konnten außerordentlich schwerwiegende Folgen verhindert werden (Straftat gemäß § 115 StGB – Vorsätzliche Körperverletzung – Verstoß gegen §§ 2, 3, 4, 7 und 15 der StVO). (siehe Fotodokumentation)2
Am 23. November 1976 hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug der MI der USA (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee)
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12.25 Uhr, in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße,
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12.53 Uhr, in Berlin-Lichtenberg, Siegfriedstraße und
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13.28 Uhr, in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße
jeweils im Halteverbot vor Objekten der bewaffneten Organe der DDR, blockierte teilweise die Ein- und Ausfahrt zu diesen Objekten und behinderte den nachfolgenden Verkehr.
Darüber hinaus befuhr dieses Aufklärungsfahrzeug am gleichen Tage um 13.30 Uhr die in Berlin-Biesdorf gelegene und für Fahrzeuge aller Art (außer Kfz der NVA) gesperrte Lindenstraße (Verstoß gegen §§ 3, 4 und 19 der StVO).
Am 9. November 1976, 10.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 55 XB 05 (4 Insassen), in Berlin Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg (Verstoß gegen § 9 der StVO).
Am 17. November 1976, 9.52 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 54 XB 27 (4 Insassen), in Berlin Köpenick die Straße An der Wuhlheide und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h (Verstoß gegen § 7 der StVO).
Am 27. November 1976, 11.35 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst die als Einbahnstraße ausgeschilderte Zwieseler Straße entgegen der vorgeschriebenen Richtung (Verstoß gegen § 9 der StVO).
Am 29. November 1976, 16.12 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs, 651 0478 (3 Insassen der französischen Armee), in Berlin-Friedrichshain das Verbotsschild für Linksabbieger und fuhren von der Straße der Pariser Kommune in die Karl-Marx-Allee (Verstoß gegen § 3 und 4 der StVO).
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat November 1976 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten insgesamt in
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7 Fällen bis zu zwei Stunden,
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168 Fällen von zwei bis zu vier Stunden,
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13 Fällen über vier Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 h | 2–4 h | über 4 h |
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MI der USA | 1 Kfz | 120 Kfz | 1 Kfz |
MI Großbritanniens | 2 Kfz | 20 Kfz | 12 Kfz |
MI Frankreichs | 4 Kfz | 28 Kfz | – |
Im Monat November 1976 wurden zu Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, durch die MI der USA sieben und durch die MI Großbritanniens und Frankreichs je sechs verschiedene Kfz eingesetzt.
Die Aufklärungsfahrten durch Angehörige der MI finden nach wie vor insbesondere auf solchen Fahrtrouten statt, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.
So wurden im Monat November in 820 Fällen Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, festgestellt, darunter in
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458 Fällen an Objekten des MfS,
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154 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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53 Fällen an Objekten der GSSD,
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30 Fällen an Objekten der NVA,
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24 Fällen an Objekten des MdI.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 663 (81 %), Großbritanniens in 117 (14 %) und Frankreichs in 40 (5 %) Fällen beteiligt.
Des Weiteren drangen im November 1976 in 123 Fällen Angehörige der drei westlichen MI widerrechtlich in für sie gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen ein, woran Angehörige der MI der USA in 95 und Großbritanniens in 27 Fällen beteiligt waren. Angehörige der MI Frankreichs wurden diesbezüglich nur in einem Falle festgestellt (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21. Juni 1963).
Das widerrechtliche Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen erfolgte u. a. in
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48 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee,
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22 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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15 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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12 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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10 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.
Insbesondere während des widerrechtlichen Parkens und Haltens, vor allem im Zusammenhang mit dem Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, wurden wiederum militärische und andere Objekte sowie Einrichtungen bzw. Personen und Kfz-Bewegungen fotografiert und anderweitige Aufklärungshandlungen durchgeführt (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963, § 4).
Hierzu folgende ausgewählte Beispiele:
Am 7. November 1976 beobachteten und fotografierten die drei Angehörigen der MI der USA des Aufklärungsfahrzeuges BC 221 um 10.30 Uhr bzw. 18.58 Uhr die in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, und in Berlin-Hohenschönhausen, Arendsweg, gelegenen Objekte des MfS.
Am 15. November 1976, in der Zeit von 14.10 Uhr bis 15.45 Uhr fuhren drei Insassen der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC 223 die Objekte
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des MfS in Berlin-Friedrichsfelde, Hans-Loch-Straße,
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der NVA in Berlin-Köpenick, Seelenbinderstraße,
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der Grenztruppen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße und Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße
an, beobachteten diese und fertigten Aufzeichnungen.
Am 1. November 1976, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 10.20 Uhr hielten sich drei Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 59 XB 05 auf dem Güter- und Verladebahnhof in Berlin-Adlershof auf. Sie beobachteten und fotografierten die Entladung von Militärtechnik der NVA.
Die Insassen des gleichen Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens hielten am 2. November 1976 von 11.50 Uhr bis 11.55 Uhr vor dem Objekt der NVA in Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße, beobachteten das Objekt und fertigten Aufzeichnungen an. Des Weiteren hielten sie am gleichen Tag um 12.30 Uhr am Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Treptow, Karl-Hunger-Straße, wobei ein Angehöriger der MI aus dem Fahrzeug ausstieg und Vorgänge im Innern des Objektes beobachtete.
Am 4. November 1976, 14.25 Uhr, fotografierten sie die Wachposten am Objekt des MfS in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, und am 5. November 1976 beobachteten sie in der Zeit von 4.00 Uhr bis 4.15 Uhr auf dem Ostbahnhof Berlin, Bahnsteig C, den einfahrenden Zug Moskau – Wünsdorf.
Am 27. November 1976, in der Zeit von 9.20 Uhr bis 10.45 Uhr wurden durch vier Insassen der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 59 XB 11 folgende militärische Objekte und Einrichtungen angefahren, beobachtet und fotografiert:
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9.20 Uhr, Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Treptow, Am Treptower Park,
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9.35 Uhr, Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,
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9.50 Uhr, Militärpolitische Hochschule der NVA »Wilhelm Pieck« in Berlin-Grünau, Regattastraße,
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10.13 Uhr, Objekt der NVA in Berlin-Köpenick, Seelenbinderstraße, und
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10.45 Uhr, Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg.
Anlage 1 zur Information Nr. 890/76
In Ergänzung der Information Nr. 751/76 vom 4. November 1976 werden folgende ausgewählte Beispiele über rechtswidrige Handlungen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, nachgereicht:
Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR
Am 25. Februar 1976, gegen 19.15 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC 227 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) das Adlergestell in Richtung Grünau. Mit dem offensichtlichen Ziel der Beobachtung einer entgegenkommenden Kolonne von Militärkraftfahrzeugen fuhren sie während der Vorbeifahrt dieser Kolonne verkehrswidrig auf den Mittelstreifen, wendeten ihr Fahrzeug und überholten die Kolonne von Militärkraftfahrzeugen mit einer um 30 km/h überhöhten Geschwindigkeit (Verstoß gegen §§ 7, 8 und 16 StVO).
Am 17. März 1976, gegen 9.15 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC 228 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Oberschöneweide den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Grenzweg in Richtung Rummelsburger Straße. Anschließend wurde mit dem gleichen Fahrzeug in wiederum grober Missachtung der Straßenverkehrsordnung der DDR die als Einbahnstraße gekennzeichnete Nalepastraße in entgegengesetzter Richtung befahren (Verstoß gegen §§ 3 und 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO)).
Am 19. April 1976, in der Zeit von 14.28 bis 14.33 Uhr parkten vier Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug BC 225 in Berlin-Lichtenberg, Hans-Loch-Straße, zum Zwecke der Beobachtung vor einem Objekt des MfS im Parkverbot und blockierten dadurch die Ein- bzw. Ausfahrt zu diesem Objekt (Verstoß gegen § 19 der StVO).
Am 24. April 1976, gegen 21.10 Uhr verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA BC 225 (besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Friedrichsfelde, Frankfurter Allee/Ecke Jacques-Duclos-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des Pkw hielt nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Krad ein und fuhr auf dieses auf. Am Krad entstand Sachschaden (Verstoß gegen § 7 der StVO).
Am 19. Mai 1976, gegen 13.25 Uhr verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges des MI der USA BC 227 (3 Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Straße der Pariser Kommune/Erich-Steinfurth-Straße infolge Nichtbeachtung des Gegenverkehrs beim Linkseinbiegen schuldhaft einen Verkehrsunfall, indem der Pkw mit einem Moped zusammenstieß. Durch den Zusammenstoß wurde der Fahrer des Mopeds verletzt, am Moped entstand Sachschaden (Verstoß gegen § 13 StVO).
Am 19. Juli 1976, gegen 19.17 Uhr verstießen die drei Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug BC 225 in Berlin-Lichtenberg gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR. Die Insassen des US-Fahrzeuges missachteten aus der Frankfurter Allee kommend und in die Ruschestraße einbiegend sowohl das Verbotsschild für Rechtsabbieger als auch das Verbot des Durchgangsverkehrs durch die Ruschestraße. Darüber hinaus kamen sie der Aufforderung zum Halten durch einen Angehörigen der DVP nicht nach (Verstoß gegen §§ 2, 3 und 4 StVO).
Am 1. Mai 1976, gegen 8.45 Uhr stieß der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens 59 XB 16 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee) in Berlin-Mitte, Lichtenberger Straße/Singerstraße, infolge rücksichtsloser Fahrweise gegen einen Pkw und ein Krad. Nur durch das schnelle Reagieren der Fahrer der geschädigten Fahrzeuge wurde ein größerer Schaden vermieden (Verstoß gegen § 8 der StVO).
Am 24. August 1976, gegen 17.10 Uhr ereignete sich in Berlin-Friedrichshain, Lichtenberger Straße/Holzmarktstraße ein Verkehrsunfall zwischen dem Pkw der britischen Armee in Westberlin, Kennzeichen 78 AM 37 (besetzt mit einem Angehörigen der britischen Armee und 3 Personen in Zivilkleidung) und einem Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Der Fahrer des erstgenannten Pkw befuhr bei Ampelschaltung »rot« die Kreuzung Holzmarktstraße/Lichtenberger Straße und stieß mit einem Pkw zusammen. Infolge des Zusammenstoßes wurde ein DDR-Bürger verletzt, und es entstand ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen von ca. 10 000 Mark (Sachschaden am DDR-Pkw ca. 6 000 Mark) (Verstoß gegen § 2 StVO).
Weitere Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR
Am 10. Mai 1976, 21.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC 221 (besetzt mit vier Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Karow, Bahnhofstraße/Ecke Blankenburger Straße. Ein Angehöriger der US-Armee stieg aus und entwendete eine vor dem Eingang der Ottomar-Geschke-Oberschule angebrachte Staatsflagge der DDR und eine Fahne der internationalen Arbeiterklasse (Straftat gemäß § 222 StGB).
Am 4. Juni 1976, gegen 23.58 Uhr führten drei Insassen der US-Armee des Aufklärungsfahrzeuges BC 224 in Berlin-Köpenick die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen durch, indem ein Angehöriger der US-Armee ein in der Friedrichshagener Straße aufgestelltes Verkehrsschild (Überholverbot) durch Zusammenbiegen unkenntlich machte.
Anschließend behinderten sie in der Straße Alt-Köpenick Dienst versehende Angehörige der Deutschen Volkspolizei durch Querstellen ihres Fahrzeuges zur Fahrbahn und beschimpften sie mit unflätigen Redensarten. Hierdurch wurde für ca. fünf Minuten der gesamte Straßenverkehr blockiert. Danach entfernte sich die Besatzung des Aufklärungsfahrzeuges ohne eingeschaltete Beleuchtung in Richtung Grünau (Straftat gemäß § 198 StGB, Verstoß gegen § 18 und 19 StVO).
Am 5. Juni 1976, gegen 17.15 Uhr bewegten sich Angehörige der in Westberlin stationierten britischen Armee in Berlin-Mitte in der Otto-Grotewohl-Straße, von der Straße Unter den Linden kommend, in Richtung Leipziger Straße unmittelbar am Zaun zum Grenzgebiet. In Höhe des Grundstückes Otto-Grotewohl-Straße erklomm einer der Angehörigen einen Lampenmast, riss eine daran angebrachte Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik aus der Halterung und warf sie über den Zaun ins Grenzgebiet. Nach Aufforderung durch Einwohner der Hauptstadt der DDR, Berlin, holte er die Fahne zurück und brachte sie wieder an (siehe Fotodokumentation).3
Anlage 2 zur Information Nr. 890/76
Zur persönlichen Information des Genossen Chotulew4
Am 5. November 1976, gegen 1.55 Uhr kam es in Berlin-Friedrichshain, Karl-Marx-Allee/Lebuser Straße, zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Pkw vom Typ Morris 1100 der britischen Armee in Westberlin, Kennzeichen YF 316 B, und dem Lkw W 50 (Kehrmaschine), polizeiliches Kennzeichen IC 64–74, des VEB Stadtreinigung Berlin.
Der Fahrer der Kehrmaschine befuhr die Lebuser Straße in Richtung Karl-Marx-Allee. Infolge Unaufmerksamkeit bzw. Nichtbeachtung des Gegenverkehrs beim Wenden des Fahrzeuges von der rechten zur linken Straßenseite im Einmündungsbereich der Karl-Marx-Allee stieß er mit dem genannten Pkw zusammen. Personen wurden hierbei nicht verletzt. Am Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Mark.
Während der Aufnahme des Unfalls durch die Verkehrsunfallbereitschaft der DVP verblieb die männliche Zivilperson im Pkw, wies sich nicht aus und beantwortete an sie gerichtete Fragen durch das untersuchende Organ der DDR nicht.5
Anlage 3 zur Information Nr. 890/76
Lesematerial für Gen[ossen] Dr. Mitdank über die zunehmend organisierte Nutzung von gastronomischen Einrichtungen der Hauptstadt der DDR, Berlin, durch Gruppen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs
In verstärktem Maße nutzen Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen gastronomische Einrichtungen der Hauptstadt der DDR, insbesondere des Interhotels »Stadt Berlin«, zur Durchführung gemeinsamer Zusammenkünfte.
Während z. B. im Spätherbst 1975 erstmalig im Interhotel »Stadt Berlin« eine »gemütliche Zusammenkunft« von dreistündiger Dauer in einem separaten Raum durch 20 britische Offiziere eines schottischen Regiments und deren Ehepartnern durchgeführt wurde, häufen sich in letzter Zeit derartige Bestrebungen. So wurde am 16. November 1976 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.30 Uhr wiederum in der Panoramaetage des Interhotels »Stadt Berlin« eine derartige Veranstaltung durch 20 britische Offiziere mit Ehepartnern durchgeführt, und am 20. November 1976 erschien erneut ein Angehöriger der in Westberlin stationierten britischen Besatzungsgruppen und führte eine Vorabsprache hinsichtlich der Bestellung eines Salons für eine Zusammenkunft von britischen Offizieren.
Zur Unterbindung derartiger Zusammenkünfte durch Gruppen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in gastronomischen Einrichtungen der Hauptstadt der DDR, Berlin, wird es für notwendig erachtet, durch das MfAA in Abstimmung mit dem Ministerium für Handel und Versorgung geeignete Maßnahmen einzuleiten.