Beendigung der Tätigkeit der Berliner Kontrollpunkte
Oktober 1976
Information über die Beendigung der Tätigkeit der an der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, befindlichen Kontrollpassierpunkte [Bericht K 2/10]
Eine dem Politbüro des Zentralkomitees der SED vom Minister für Auswärtige Angelegenheiten zur Beschlussfassung unterbreitete Vorlage sieht vor, die ständige Tätigkeit der an der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, befindlichen Kontrollpassierpunkte zu beenden.1
Dabei ist beabsichtigt, die ständige Tätigkeit der Kontrollpassierpunkte zu dem Zeitpunkt zu beenden, mit dem die Visapflicht für Bürger nichtsozialistischer Staaten, die aus Westberlin in die Hauptstadt der DDR zu Tagesaufenthalten einreisen, eingeführt wird. Es ist vorgesehen, die Visapflicht für den genannten Personenkreis mit Wirkung vom 1. Januar 1977 einzuführen.
Die Beendigung der Tätigkeit der Kontrollpassierpunkte, die der weiteren Festigung der Stellung der Hauptstadt Berlin als untrennbarer Bestandteil der DDR dient und Versuchen der Westmächte und anderer westlicher Kreise begegnet, noch bestehende Überreste des früheren Viermächte-Status Berlins auszunutzen, um sich in die inneren Angelegenheiten der DDR einzumischen bzw. einen angeblichen Sonderstatus für die Hauptstadt der DDR, Berlin, zu propagieren, wurde mit der Botschaft der UdSSR in der DDR abgestimmt.
An den Kontrollpassierpunkten werden von den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei folgende Aufgaben gelöst:
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Kontrolle der Insassen der Kraftfahrzeuge mit polizeilichen Kennzeichen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins und Verhinderung des unberechtigten Passierens durch Bürger nichtsozialistischer Staaten und Westberliner.
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Verhinderung des Passierens der Kontrollpassierpunkte durch Angehörige der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungsmächte, einschließlich der beim Oberkommandierenden der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland akkreditierten Militärverbindungsmissionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs.2
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Auswahlmäßige Kontrolle der Insassen von Kraftfahrzeugen mit polizeilichen Kennzeichen der DDR und sozialistischer Staaten sowie Personen, die anderweitig die Kontrollpassierpunkte zu passieren beabsichtigen.
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Kontrolle der Fahrzeuge mit den polizeilichen Kennzeichen CD 07 – .., CY 07 – .. (Diplomatische Vertretung der Volksrepublik China in der DDR), wenn keine Genehmigung für die Fahrt aus der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, in die anderen Bezirke der DDR durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten vorliegt und Registrierung aller Fahrten.
Mit dem Wirksamwerden der vorgesehenen Maßnahmen werden die Gebäude und Einrichtungen der Kontrollpassierpunkte geschlossen und nur bei Fahndungen oder anderer operativer Notwendigkeit besetzt. Davon betroffen sind 23 Kontrollpassierpunkte, davon 15 ständig besetzte Kontrollpassierpunkte, 8 zeitweilig besetzte Kontrollpassierpunkte. Darunter befinden sich auch die Kontrollpassierpunkte Nr. 4, Waltersdorfer Straße, Nr. 7, Lindenberg, Nr. 12, Erkner/Berliner Straße, an denen durch Angehörige der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland Fahrzeuge dieser Streitkräfte kontrolliert werden.
An die vorgenannten Kontrollpassierpunkte werden auch die Insassen von Fahrzeugen der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland verwiesen, wenn sie an den anderen Kontrollpassierpunkten die Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, passieren wollen und nicht im Besitz eines Sonderausweises »Freie Fahrt A« oder einer durch das Ministerium des Innern herausgegebenen Ausweiskarte sind, die zum Passieren aller Kontrollpassierpunkte berechtigt. Diese Maßnahmen waren äußerst selten notwendig und spielen in der Praxis fast keine Rolle.
Die Verhinderung einer unberechtigten Ausfahrt von Fahrzeugen von Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin und anderen in Westberlin ansässigen westlichen Militärmissionen in andere Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik wird durch operative schwerpunktmäßige Maßnahmen der Deutschen Volkspolizei gewährleistet.
Hinsichtlich von Fahrzeugen der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland und ihrer Insassen, die die Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, passieren wollen, bitte ich Sie, sich mit dem Oberkommandierenden der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland in Verbindung zu setzen, um in gegenseitiger Abstimmung eine Klärung herbeizuführen, wie die weitere Kontrolle von Fahrzeugen ihrer Kräfte ohne Aufrechterhaltung von Kontrollpassierpunkten an der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, durchgeführt werden kann.