Behinderung des Reiseverkehrs an der GÜST Friedrichstraße
14. Juni 1976
Information Nr. 448/76 über die provokatorische Behinderung des Reiseverkehrs an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße durch Bürger arabischer Staaten
Am 13. Juni 1976, gegen 15.40 Uhr sperrte eine Gruppe von Bürgern arabischer Staaten durch provokatorische Handlungen auf Westberliner Gebiet unmittelbar gegenüber der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße den gesamten Ein- und Ausreiseverkehr. Gegen 15.30 Uhr hatte eine Gruppe von ca. 45 Bürgern arabischer Staaten die Staatsgrenze überschritten und begab sich bis ca. 25 m auf das der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße vorgelagerte Territorium der DDR. Während 28 von ihnen sich zum Abfertigungsgebäude begaben und in die Hauptstadt der DDR einzureisen versuchten, kehrte der andere Teil unverzüglich wieder auf Westberliner Gebiet zurück.1
Aufgrund vorliegender Hinweise über eine geplante derartige Provokation und der sich durch die Umkehr und Ansammlung von Bürgern arabischer Staaten auf Westberliner Gebiet abzeichnenden provokatorischen Absichten wurden die zur Einreise erschienenen 28 Personen im Abfertigungsgebäude sofort unter Kontrolle gestellt.
Der andere Teil der Bürger arabischer Staaten sperrte auf Westberliner Gebiet den Ein- und Ausreiseverkehr, indem sich einige von ihnen auf die Fahrbahn legten, andere eine Sperrkette bildeten und außerdem einen Pkw mit Westberliner Kennzeichen als Sperrfahrzeug einsetzten.
Unter den Fahrzeugen, die an der Ausreise nach Westberlin gehindert wurden, befanden sich
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zwei Fahrzeuge des sowjetischen Generalkonsulats in Westberlin mit insgesamt 26 Personen,
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ein Fahrzeug der australischen Botschaft mit zwei Diplomaten,
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zwei Fahrzeuge der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR mit vier Diplomaten und zwei Kindern,
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ein Fahrzeug der französischen Botschaft mit zwei Personen und
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ein US-Militärfahrzeug mit einem Militärangehörigen.
Nach Mitteilung eines Fahrers des sowjetischen Generalkonsulats in Westberlin sei von den Bürgern arabischer Staaten erklärt worden, »Russen werden nicht nach Westberlin gelassen«.
Versuche australischer Diplomaten sowie Angehöriger der US-Besatzer in Westberlin, durch Kontaktaufnahme mit den arabischen Bürgern die Fortsetzung der Fahrt zu erreichen, waren ergebnislos.
Die an der Westberliner Grenzübergangsstelle eingesetzten Angehörigen der westlichen Besatzer und der Westberliner Polizei sowie des Zollgrenzdienstes beobachteten lediglich diese Handlungen ohne einzugreifen. Erst 16.08 Uhr erschien ein Einsatzkommando der Westberliner Polizei (40 Polizisten, 5 Fahrzeuge), bildete eine Sperrkette, beseitigte die durch arabische Bürger aufgestellten Hindernisse und löste die Menschenansammlung (ca. 200 Schaulustige waren noch hinzugekommen) auf, sodass gegen 16.13 Uhr der Ein- und Ausreiseverkehr wieder ohne Behinderung erfolgte.
Der Anführer der Provokateure wurde zwar durch Westberliner Polizeikräfte zunächst isoliert, konnte aber nach fünf Minuten die Westberliner Grenzübergangsstelle in Richtung Westberlin ungehindert verlassen.
Die durch die Grenzsicherungskräfte der DDR im Abfertigungsgebäude unter Kontrolle gestellten 28 Personen wurden nach erfolgter Identifizierung sowie nach Beendigung der provokatorischen Behinderung des Ein- und Ausreiseverkehrs jeweils in kleineren Gruppen nach Westberlin zurückgewiesen. Die Identifizierung ergab, dass diese Personen zu einem größeren Kreis arabischer Bürger gehören, die schon mehrfach gegen die gesetzlichen Bestimmungen der DDR über Ordnung und Sicherheit verstoßen haben (Führen von Kfz unter Alkoholeinwirkung, Verstöße gegen die Zoll- und Devisenbestimmungen, Versuche der Einreise mit falschen Reisedokumenten, provokatorisches Auftreten gegenüber Grenzsicherungskräften der DDR).
Es handelt sich dabei um sechs Bürger der SAR, einen Bürger Tunesiens, zehn Bürger Libanons, zwei Bürger Iraks und neun Bürger Jordaniens. Seitens dieser Personen kam es während ihres Aufenthaltes auf der Grenzübergangsstelle sowie anlässlich ihrer Zurückweisung zu keinen Vorkommnissen.
Maßnahmen zur Identifizierung der an der provokatorischen Handlung beteiligten Personen sind eingeleitet.