Berichte der Westpresse über eine Zwangsadoption
9. August 1976
Information Nr. 558/76 über die Zusammenhänge der angeblichen Zwangsadoption des Kindes der Bürgerin der BRD [Name der Mutter]
Im Interesse der Richtigstellung der in der Westpresse vom 20. Juli1976 veröffentlichten Artikel1 über die angeblich in der DDR erfolgte Zwangsadoption des o. g. Kindes werden nachstehend die wesentlichsten, den tatsächlichen Sachverhalt charakterisierenden Fakten dargelegt.
Am 28. Juni 1976 wurde dem Ehepaar [Name der Ehefrau], geboren am [Tag] 1926, [Ort], Kreis Hildburghausen [Straße] und [Name des Ehemannes], geboren am [Tag] 1941, wohnhaft gewesen wie Ehefrau, durch die staatlichen Organe der DDR die Übersiedlung nach der BRD genehmigt.
Seit dem 11. Juni 1975 hatte der [Ehemann] insgesamt zwölf Anträge auf Übersiedlung nach der BRD gestellt und war hartnäckig und in demonstrativer Art und Weise mehrmals im Monat bei der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises Hildburghausen erschienen, um den Anträgen, die aus einer verfestigten negativen Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR heraus gestellt wurden, Nachdruck zu verleihen.
In keinem Fall wurde dabei durch das Ehepaar [Name] für den aus der ersten Ehe der [Ehefrau] mit dem [früheren, verstorbenen Ehemann] hervorgegangenen Sohn [Name], geboren am [Tag] 1961, ein Antrag auf Übersiedlung nach der BRD mit gestellt. […]
Im Oktober 1968 wurde das Kind [Name] im Alter von sieben Jahren durch die Kindesmutter an die jetzigen Pflegeeltern [Name des Pflegevaters], geboren am [Tag] 1927, wohnhaft: Bad Klosterlausnitz, [Adresse], Mitglied der SED, und dessen Ehefrau [Name der Pflegemutter], geboren am [Tag] 1938, wohnhaft: wie Ehemann (Stieftochter der [Mutter] – Tochter des 1965 verstorbenen [ersten Ehemannes der Mutter]), mit der Bitte übergeben, die Erziehung dieses Kindes zu übernehmen.
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Die Familie [Name der Pflegeeltern] erklärte sich bereit, die Erziehung des [Kindes] zu übernehmen und regelte die Formalitäten der Umschulung zum damaligen Wohnort nach Weimar.
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Bereits im Jahre 1971 hatte die Familie [der Pflegeeltern] versucht, die Pflege und Erziehung des Kindes [Name] rechtlich fixieren zu lassen. Während einer diesbezüglich durch das Referat Jugendhilfe Hildburghausen mit der Kindesmutter veranlassten Aussprache, lehnte diese die Übertragung des Erziehungsrechtes auf die Familie [der Pflegeeltern] ab und bestand auf der weiteren formellen Pflege ihres Sohnes [Name] durch Familie [der Pflegeeltern].
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Am 8. August 1975 wurde die Familie [der Pflegeeltern], laut Protokoll des Referates Jugendhilfe [Ort], als Pfleger für das Kind [Name] eingesetzt, und am 18. September 1975 wurde durch eine Verfügung des Referates Jugendhilfe Hildburghausen – gemäß § 104 des Familiengesetzbuches der DDR – die Pflegschaft angeordnet. Eine Adoption des Kindes [Name] wurde durch die Familie [der Pflegeeltern] nie in Erwägung gezogen, mit der Begründung, dass es sich bei der [Pflegemutter] und dem Kind [Name] um Stiefgeschwister handelt.
[Satz mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Aufgrund der insgesamt vorliegenden Erkenntnisse kann eingeschätzt werden, dass es sich bei den Aktivitäten der [Mutter und ihres Ehemannes] in erster Linie um von gegnerischen Kräften initiierte provokatorische Angriffe handelt. Im Interesse des Kindes sowie der Pflegeeltern erscheint es dringend geboten, an der bestehenden Rechtslage nichts zu ändern.