Brand im Bergbaubetrieb Schmirchau der SDAG »Wismut«
29. Januar 1976
Information Nr. 78/76 über einen Brand im Bergbaubetrieb Schmirchau, Gera der SDAG »Wismut« am 26. Januar 1976
Am 26. Januar 1976, gegen 10.40 Uhr entstand im Erzbunker über Tage des Schachtes 368 im Bergbaubetrieb Schmirchau/Gera der SDAG »Wismut« ein Brand.1 Der Brand konnte durch sofort eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen bis gegen 12.00 Uhr restlos abgelöscht werden.
Durch den Brand entstanden Schäden am Erzbunker sowie an elektrischen Leitungen in Höhe von ca. 50 000 Mark. Außerdem musste durch den Ausfall der elektrischen Leitungen die Förderung auf dem Schacht 368 bis gegen 15.00 Uhr des gleichen Tages unterbrochen werden. Da es sich bei dem Schacht 368 um einen wettereinziehenden Schacht handelt, wirkte der Erzbunker über Tage wie ein Schornstein, und der durch das Feuer entstandene Rauch wurde in den Schacht gesaugt. Durch am Schachtmund infolge des Brandes entstandene Hitze war es unmöglich geworden, die Brandtüren, die als Sicherheitseinrichtung für derartige Fälle angebracht sind, sofort zu schließen. Diese Maßnahme konnte erst gegen 11.30 Uhr durchgeführt werden.
Infolge dieser Umstände entstand im Grubengebäude unter Tage eine schwache Kohlenmonoxyd-Konzentration, die bei längerer Einwirkung auf die unter Tage beschäftigten Bergarbeiten zu Gesundheitsschäden hätte führen können. Aus diesem Grunde wurden die zum Zeitpunkt des Brandes unter Tage beschäftigten ca. 1 000 Bergarbeiter sicherheitshalber über Tage gebracht. Zwei Bergarbeiter erlitten eine Rauchvergiftung und wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. (Lebensgefahr besteht nicht.)
Gegen 15.00 Uhr war das Grubengebäude frei von Kohlenmonoxyd, sodass die Arbeit durch die Spätschicht wieder aufgenommen werden konnte. (Bis zum Morgen des 27. Januar 1976 wurde eine Tagesleistung von 100 % erreicht.)
Die durch die Sicherheitsorgane in Verbindung mit Experten bisher geführten Untersuchungen ergaben, dass der Brand durch ungenügende Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Schweiß- und Schneidarbeiten im unteren Teil des Erzbunkers im Schacht 368 entstanden ist. Diese Arbeiten waren notwendig im Rahmen der Rekonstruktion des Erzbunkers. (Der Erzbunker ist 30 m hoch und hat einen Durchmesser von 3 m. Er steht ca. 2 m neben dem Schachtgebäude über Tage und wird von oben mittels Förderband mit Erz beschickt.) Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass der Erzbunker im Oktober 1975 durch den Mechanischen Dienst des Bergbaubetriebes Schmirchau zum Schutz des Stahlmantels beim Einschütten des Erzes mit alten Gummiförderbändern ausgelegt worden war. Dieser Gummibelag geriet bei vorgenannten Schweiß- und Schneidarbeiten, die von einer Brigade des Bau- und Montagebetriebes 17 der SDAG »Wismut« durchgeführt wurden, durch herabfallende glühende Teile in Brand.
Die mit der Durchführung der Schweiß- und Schneidarbeiten beauftragten fünf Schweißer haben übereinstimmend ausgesagt, dass sie keine Kenntnis vom Vorhandensein des Gummibelages im Erzbunker hatten. Demzufolge ist bei der Ausstellung der Schweißerlaubnis durch den dafür Verantwortlichen des Bergbaubetriebes Schmirchau die Brandgefahrenklasse entsprechend der ABAO 615/1 nicht ordnungsgemäß festgestellt und festgelegt worden. Eine Pflichtverletzung durch den Schweißerbrigadier liegt insoweit vor, dass er versäumte, sich vom Vorhandensein brennbarer Materialien im Bereich der Schweißstellen zu überzeugen.
Die weiteren näheren Umstände, die zum Entstehen des Brandes führten, sowie das mögliche Vorliegen einer strafbaren Handlung werden geprüft.