Brand im VEB Heimgestaltung Lieberose (Frankfurt/O.)
6. Mai 1976
Information Nr. 350/76 über den Ausbruch eines Brandes im VEB Heimgestaltung Lieberose, Kreis Beeskow, Bezirk Frankfurt/O. am 5. Mai 1976
Am 5. Mai 1976, gegen 11.05 Uhr brach im VEB Heimgestaltung Lieberose in einer Produktionshalle ein Brand aus, der zur völligen Vernichtung dieses Objektes führte.
Durch den Brand entstand ein Sachschaden in Höhe von 330 000 Mark, der sich in 230 000 Mark für Gebäude und Maschinen sowie in 100 000 Mark für Fertig- und Halbfertigteile aufgliedert. Eine Produktionsarbeiterin erlitt leichte Brandverletzungen. Der Betrieb stellt ausschließlich Schlafzimmer vom Typ »Favorit« für die schwedische Firma IKEA her. Die jährliche Warenproduktion hat einen Wert von ca. 1 Million Mark.
Durch die verantwortlichen Funktionäre wurden Maßnahmen eingeleitet, dass ab 6. Mai 1976 in einer anderen Produktionshalle des Betriebes die Zuschnittwerkstatt wieder die Arbeit aufnehmen kann. Es wird damit gerechnet, dass ab 19. Mai 1976 wieder voll produziert wird. Weiterhin sind Maßnahmen zur Übernahme bestimmter Teilfertigungen durch den VEB Innenausbau Finkenheerd eingeleitet worden.
Die bisherigen Untersuchungen der Sicherheitsorgane zu den Ursachen des Brandausbruches ergaben:
Seit dem 3. Mai 1976 werden vom VEB (K) Kreisbaubetrieb Beeskow in den Betriebsräumen des VEB Heimgestaltung neue Heizungen installiert. Für die dazu erforderlichen Schweißarbeiten wurde am 29. April 1976 vom Produktionsleiter des VEB Heimgestaltung Lieberose, [Name], ein Schweißerlaubnisschein für die Zeit vom 3. Mai 1976 bis 5. Mai 1976 ausgestellt, ohne eine Gefährdungsstufe zu vermerken oder Maßnahmen zur vorbeugenden Brandsicherheit festzulegen, die bei den Schweißarbeiten zu beachten sind. (Im konkreten Fall lag eine Brandgefährdung durch die Schweißarbeiten vor, da die Arbeiten im Wesentlichen bei laufender Produktion vorgenommen wurden und aufgrund der Produktion leicht brennbare Materialien ausreichend vorhanden waren.)
Am 5. Mai 1976 beabsichtigte der [Name], Schweißer im VEB (K) Kreisbaubetrieb Beeskow, Schweißarbeiten in einem Raum auszuführen, der unmittelbar an eine Farbspritzkabine angrenzt. In der Farbspritzkabine befanden sich zum Zeitpunkt des Brandausbruches Farben und Nitroverdünnung der Gefahrenklasse A 1.
Bei der Besichtigung des Arbeitsplatzes stellte der Schweißer [Name] fest, dass in der Trennwand zur Farbspritzkabine ein Mauerdurchbruch in der Größe von 30 × 30 cm vorhanden war, den er mit nassen Tüchern verstopfte, da in unmittelbarer Nähe des Mauerdurchbruches die Schweißarbeiten durchzuführen waren.
Von der Farbspritzkabine aus wurde durch die dort tätige Produktionsarbeiterin, [Name], der Mauerdurchbruch ebenfalls mit nassen Tüchern verstopft. Der Raum selbst, in dem die Heizung installiert werden sollte, war Teil des ausgebrannten Produktionsgebäudes, in welchem Möbelteile lagerten. (Vorfertigung von Möbelteilen) Nachdem der Schweißer [Name] ca. zwei Minuten seine Schweißarbeiten durchgeführt hatte, trat eine Verpuffung mit Brandfolge ein, die sich aufgrund der in beiden Räumen vorhandenen leicht brennbaren Stoffe schnell ausbreiten konnte.
Die zur Untersuchung der elektrischen Anlagen eingesetzten Experten der Technischen Überwachung schließen Mängel auf diesem Gebiet als Ursache für die Brandentstehung aus.
Durch den Kreisstaatsanwalt wurde gegen den Schweißer [Name] ein Ermittlungsverfahren gemäß § 188 StGB – fahrlässige Verursachung eines Brandes – ohne Haft eingeleitet.
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.