Erschießung M. Gartenschlägers an der Grenze zur Bundesrepublik
1. Mai 1976
Information Nr. 328/76 über eine provokatorische Grenzverletzung an der Staatsgrenze der DDR
Am 30. April 1976 überschritt gegen 23.45 Uhr eine Person zwischen den Ortschaften Wendisch-Lieps und Bürgerhof, Kreis Hagenow, an der Grenzsäule 12.31 aus der BRD kommend die Staatsgrenze der DDR und näherte sich der bereits 30 m auf dem Territorium der DDR befindlichen ersten pioniertechnischen Anlage, dem Streckmetallzaun.
Unmittelbar davor stieß er auf Grenzsicherungskräfte, auf die er das Feuer eröffnete.
Die Grenzsicherungskräfte machten zur Abwehr der Provokation von der Schusswaffe Gebrauch, wobei der Provokateur getroffen wurde und seinen Verletzungen erlag.1
Der tödlich verletzte Provokateur trug keine Personaldokumente bei sich, besaß aber eine Pistole, Kaliber 7,65 vom Typ »Espania/Star«, Nr. 1094483, mit der er auf die Grenzsicherungskräfte geschossen hatte. Die Waffe war gespannt und entsichert; im Magazin befanden sich noch sieben Patronen. Außerdem hatte er zwei Seitenschneider, einen Ringschlüssel und mehrere Meter Angelsehne bei sich.
Das Gesicht des Provokateurs war zur Tarnung geschwärzt, und er trug zu dem gleichen Zweck dunkle Bekleidung.
Die Identifizierung ergab jetzt, dass es sich um den vorbestraften und den Justizorganen der BRD wegen krimineller Delikte hinreichend bekannten BRD-Bürger Gartenschläger, Michael, geboren am [Tag] 1944 in Strausberg, wohnhaft: 2000 Hamburg 20, [Adresse], handelt.
Gartenschläger wurde am 19. August 1961 festgenommen und wegen Terrorhandlungen zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Am 4. Juni 1971 erfolgte seine Entlassung aus dem Strafvollzug der DDR und die Ausweisung in die BRD.
Gartenschläger hatte bereits in der Nacht vom 31. März 1976 zum 1. April 1976 und am 23. April 1976 im gleichen Grenzabschnitt schwere Anschläge auf die Staatsgrenze der DDR verübt.
Die Ermittlungen des MfS zur weiteren Klärung des Sachverhaltes werden fortgesetzt.
Anliegend ein Entwurf einer Pressemitteilung mit der Bitte um Entscheidung.
Anlage zur Information Nr. 328/76
Bewaffneter Angriff gegen Grenzsicherungskräfte der DDR
In der Nacht vom Freitag, den 30. April 1976, zum Sonnabend, den 1. Mai 1976, wurden von einem aus der BRD in das Territorium der DDR eingedrungenen Provokateur im Raum Hagenow/Bezirk Schwerin Grenzsicherungsanlagen zerstört und auf die Grenzsicherungskräfte der DDR ein bewaffneter Anschlag verübt.
Bei der Abwehr des Verbrechens wurde der Täter tödlich verletzt.
In seinem Besitz befanden sich eine Pistole 7,65 mm vom Typ »Espania/Star« mit zwei Patronenmagazinen und weitere Tatwerkzeuge.
Zur Tarnung seines Vorgehens trug er dunkle Kleidung und hatte sich sein Gesicht schwarz gefärbt.
Er hatte keinerlei Ausweispapiere bei sich und ist in dem Gebiet eingedrungen, in dem bereits mehrfach schwere Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR verübt worden sind.