Festnahme eines Westberliners an der GÜST Heinrich-Heine-Straße
5. September 1976
Information Nr. 609/76 über die Festnahme eines Einwohners von Westberlin am 1. September 1976 an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße
Am 1. September 1976, gegen 10.55 Uhr wurde an der Grenzübergangsstelle (GÜST) Heinrich-Heine-Straße auf dem Territorium der DDR der Einwohner von Westberlin [Name], geboren am [Tag] 1956, Beruf: Feinblechner, tätig als Raumpfleger bei der Firma [Name], Westberlin 26, Roedernallee, wohnhaft: Westberlin 61, [Adresse], Mitglied der SPD seit 1974, ohne Funktion, wegen des Verdachtes des Rowdytums, der Staatsverleumdung sowie des Verstoßes gegen die Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze der DDR festgenommen. Gegen [den Westberliner] wurde auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehl erlassen.
[Der Westberliner] war zum o. a. Zeitpunkt von Westberlin aus ca. 15 m widerrechtlich in den Bereich der Grenzübergangsstelle eingedrungen und versuchte, Verkehrsleiteinrichtungen der Grenzübergangsstelle zu beschädigen. Zum Zeitpunkt der Provokation stand [der Westberliner] unter erheblichem Alkoholeinfluss (laut Gutachten 2,1 Promille). Unmittelbar vor den provokatorischen Handlungen hatte sich [der Westberliner] auf Westberliner Seite mit einem Angehörigen der Westberliner Polizei sowie einem Zollbeamten unterhalten.
[Der Westberliner] ist den Grenzsicherungsorganen der DDR bereits aus einer am 22. August 1976 an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße begangenen Grenzprovokation bekannt.
Über die dabei von [dem Westberliner] begangenen Provokationen war in mehreren Westberliner Tageszeitungen in kurzer Form berichtet worden.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [der Westberliner] mit diesen Grenzprovokationen seinen »Protest« gegen die Staatsgrenze und die Grenzsicherungsorgane der DDR zum Ausdruck bringen wollte.
Seinen Aussagen zufolge habe er insbesondere in den letzten Wochen mehrfach durch Westberliner Massenmedien Kenntnis von Provokationen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD sowie zu Westberlin erhalten und sei durch diese Veröffentlichungen dazu inspiriert worden, gleichfalls derartige Provokationen zu verüben.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.