Festnahme von Schweden und Polen wegen Fluchthilfe und Flucht
11. Oktober 1976
Information Nr. 704/76 über die am 10. Oktober 1976 erfolgten Festnahmen von in Schweden und der VR Polen lebenden Bürgern
Am 10. Oktober 1976, gegen 1.35 Uhr wurden von Angehörigen des MfS an der Grenzübergangsstelle Saßnitz/Rügen wegen Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt der in Schweden lebende Staatenlose [Name], geboren am: [Tag] 1952 in Krakow [weitere Angaben zur Person], und die schwedische Bürgerin [Name], geboren am: [Tag] 1954 in [Ort und weitere Angaben zur Person], sowie wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts der polnische Bürger M., geboren am: [Tag] 1945 in [Ort und weitere Angaben zur Person], festgenommen.
Am gleichen Tag, gegen 10.00 Uhr erfolgte im Rügenhotel Saßnitz wegen Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt die Festnahme der polnischen Bürger W., geboren am: [Tag] 1952 in [Ort]; Student für Ökonomie [Angaben zur Lehranstalt]; wohnhaft: Warschau, [Adresse], [weitere Angabe] und K., geboren am: [Tag] 1946 [weitere Angaben].
Die vom MfS durchgeführten Untersuchungen führten bisher zu folgenden Ergebnissen:
[Der Staatenlose, die Schwedin und der polnische Bürger W.] reisten mit dem Pkw »Volvo«, polizeiliches Kennzeichen […] am 9. Oktober 1976, gegen 11.00 Uhr aus Schweden kommend in Saßnitz in das Gebiet der DDR ein.
Sie ließen sich an der Grenzübergangsstelle Saßnitz im allgemeinen Transit nach Westberlin abfertigen, um die für die Einreise in das Gebiet der DDR erforderliche Visapflicht zu umgehen. (Angeblich habe [der polnische Bürger W.] in der Hauptstadt der DDR Sehenswürdigkeiten besichtigen wollen, weshalb bei einer Begegnung in Stockholm die genannten drei Personen übereingekommen seien, W. im Pkw nach Berlin mitzunehmen.) Bei ihrer Fahrt auf dem Gebiet der DDR wichen sie vorsätzlich von der Transitstrecke ab und fuhren bis zu einem vor Berlin befindlichen Kontrollpunkt der DVP. Sie wurden dort zur Rückkehr auf die Transitstrecke aufgefordert und fuhren zu einer in der Nähe Berlins gelegenen Raststätte.
Nach bisherigen Aussagen [des polnischen Bürgers W.] sei er anschließend mit einer Taxe nach Berlin gelangt und habe sich gegen 19.00 Uhr an der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz vereinbarungsgemäß mit dem polnischen Bürger M. und dessen Schwester [Name] getroffen. Das Zusammentreffen sei von einem in Schweden lebenden Polen, über den alle Festgenommenen bisher nähere Angaben verweigern, vermittelt worden. Diese drei Personen fuhren mit derselben Taxe zur Raststätte und von dort im Pkw »Volvo«, zusammen mit [dem Staatenlosen] und der schwedischen Bürgerin [Name], nach Saßnitz. Nach Aussagen [des polnischen Bürgers M.] habe er während dieser Fahrt im Beisein der anderen Personen von W. dessen Reisepass erhalten, um ihm die Ausschleusung nach Schweden zu ermöglichen.
Inzwischen wurden gegen M. wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts und gegen W., [den Staatenlosen], die [Schwedin] und [die polnische Bürgerin K.] wegen Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erwirkt.
Über die Inhaftierung der schwedischen Bürgerin [Name] wurde das MfAA informiert.
Die weitere Untersuchung ist vor allem auf die Aufklärung von Einzelheiten der Vorbereitung und des geplanten Ablaufs der Schleusungsaktion sowie der konkreten Tatbeiträge der Beschuldigten gerichtet.