Grenzverletzung Bundesrepublik–DDR bei Probstzella
6. August 1976
Information Nr. 559/76 über eine ohne Anwendung der Schusswaffe am 5. August 1976 erfolgte Festnahme eines Grenzverletzers an der Staatsgrenze zur BRD
Am 5. August 1976, gegen 15.00 Uhr wurde im Raum Probstzella, Kreis Saalfeld, Bezirk Gera, auf dem Territorium der DDR – ca. 100 m von der Staatsgrenze zur BRD entfernt – der Bürger der BRD [Name des BRD-Bürgers], geboren am [Tag] 1959 in Heilbronn-Sondheim, [Adresse], Schüler am Theodor-Heuss-Gymnasium in Heilbronn, durch Angehörige der Grenztruppen der DDR ohne Anwendung der Schusswaffe festgenommen.
Seinen eigenen Angaben zufolge hält sich [der Schüler], seit dem 1. August 1976 zu einem einwöchigen Erholungs- und Ferienaufenthalt bei den Eltern seines Schulfreundes [Name] in Lichtenfels/BRD auf. [Der Schüler] und [sein Schulfreund] hätten die Absicht gehabt, am 5. August 1976 eine Touristenreise in die DDR nach Saalfeld zu unternehmen. Da der Pass des [Schulfreundes] nicht in Ordnung gewesen sei, entschloss sich [der Schüler], diese Reise allein anzutreten. Da er, wie er angab, der Auffassung war, er könne unter Vorlage seines BRD-Personalausweises in die DDR einreisen, versuchte er auf dem Bahnhof in Kronach eine Fahrkarte nach Saalfeld zu lösen, erhielt jedoch nur eine Fahrkarte bis Probstzella. Während der Fahrt von Kronach nach Ludwigsstadt wurde er von der BRD-Zollkontrolle aufmerksam gemacht, dass er ohne Visum nicht in die DDR einreisen könne. [Der Schüler] verließ in Ludwigsstadt den Zug und beschloss, die Staatsgrenze der DDR zu besichtigen. Mit diesem Ziel fuhr er mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Lauenstein und begab sich zu Fuß in Richtung Staatsgrenze der DDR. Dort sei er erst einen ausgetretenen Pfad entlang gelaufen, dann jedoch unbeabsichtigt von diesem abgekommen. Außer blau-weiß gestrichenen Pfählen (bayerische Grenzpfähle) will er keine Grenzschilder und Grenzmarkierungen festgestellt haben, die den Verlauf der Staatsgrenze zur DDR kennzeichnen. Als er den Grenzzaun wahrnahm, näherte er sich diesem bis auf wenige Meter angeblich in der Annahme, dass dieser den Grenzverlauf markiert. Daraufhin erfolgte nach vorherigem Anruf seine Festnahme, der er keinen Widerstand entgegensetzte.
Seinen Angaben zufolge lebt er in geordneten Familienverhältnissen. Sein Vater, [Name und Adresse], ist als Erzieher im Rehabilitationskrankenhaus in [Ort] und seine Mutter [Name], als Realschullehrerin in [Ort] tätig.
[Der Schüler] wurde nach eindringlicher Belehrung in die BRD zurückgeführt.