Rechtswidrige Handlungen eines Westberliners an der GÜST Drewitz
8. Dezember 1976
Information Nr. 863/76 über rechtswidrige Handlungen eines ständigen Einwohners von Berlin (West) im Bereich der Grenzübergangsstelle Drewitz am 5. Dezember 1976
Am 5. Dezember 1976, gegen 12.30 Uhr erschien der ständige Einwohner von Berlin (West), [Name], geboren am [Tag] 1940, [Angaben zu Wohnsitz, Beruf und Tätigkeit], mit dem Pkw [Wagentyp, Kennzeichen], aus Richtung Berlin (West) an der Grenzübergangsstelle Drewitz zur Abfertigung im Transit in Richtung BRD.
Bei der Abfertigung wurde festgestellt, dass der [Name] nicht im Besitz eines Kraftfahrzeugscheines war. Dem [Name] wurde mitgeteilt, dass aufgrund der fehlenden Kfz-Zulassung eine Transitreise in Richtung BRD nicht möglich ist und er nach Westberlin zurückfahren müsse. Zu diesem Zweck wurde er auf die Ausreisespur in Richtung Westberlin gelotst. Unmittelbar vor der letzten Ausreisekontrolle wendete [Name] das Fahrzeug und fuhr in entgegengesetzter Richtung bis zur Ausreise-Zollkontrolle zurück. Dort hielt er kurz an, legte ohne jegliche Begründung 5,00 DM auf den Zollkontrollständer, entfernte selbstständig den Sperrkegel von der Fahrspur und bestieg wieder den Pkw.
Durch die Kontrollorgane wurde dem [Name] erneut mitgeteilt, dass er aufgrund unvollständiger Reisedokumente nach Westberlin zurückfahren müsse. Dieser Aufforderung kam der [Name] wiederum nicht nach, sondern fuhr plötzlich an und versuchte, mit überhöhter Geschwindigkeit, unter rücksichtsloser Gefährdung von Leben und Gesundheit eines Zollangehörigen, die Grenzübergangsstelle in Richtung BRD zu verlassen.
Durch sofort eingeleitete Sicherheitsmaßnahmen wurde die Flucht des [Name] verhindert und seine Festnahme durchgeführt. In diesem Zusammenhang war die Ein- und Ausreise an der Grenzübergangsstelle für drei Minuten (12.40 Uhr bis 12.43) unterbrochen. Zum Zeitpunkt dieser Maßnahme war der Verkehr nur mäßig.
[Passage mit überwiegend schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Diese Verhaltensweisen spiegelten sich auch während der gesamten Untersuchung durch äußerst renitentes und aggressives Auftreten des [Name] wider.
Es ist deshalb vorgesehen, den [Name] am 8. Dezember 1976 nach Westberlin abzuschieben und ihn an Beauftragte des Westberliner Roten Kreuzes zu übergeben. Von der Einleitung strafrechtlicher Sanktionen wurde Abstand genommen.
Weiter ist vorgesehen, durch den Beauftragten der Regierung der DDR, Genossen Dr. Mitdank, beim nächsten Gespräch mit dem Beauftragten des Westberliner Senats dieses Vorkommnis in geeigneter Form auszuwerten und gegen das Auftreten des [Name] Verwahrung einzulegen.