Rückführung westlicher »Grenzverletzer«
22. Juni 1976
Information Nr. 464/76 über die vorgesehene Rückführung des am 5. Februar 1976 von der BRD aus ungesetzlich in das Hoheitsgebiet der DDR eingedrungenen westdeutschen Ehepaares [Name]
Am 5. Februar 1976, 16.30 Uhr, drangen die BRD-Bürger [Name], geboren am: [Tag] 1955, wohnhaft: Kassel, [Adresse], Schulbildung: drei Klassen Hilfsschule, ohne erlernten Beruf, letzte Tätigkeit: arbeitslos, Familienstand: verheiratet mit [Name], keine Kinder und [die Ehefrau], geboren am: [Tag] 1955, wohnhaft: Kassel, [Adresse], Schulbildung: 9. Klasse Sonderschule, ohne erlernten Beruf, letzte Tätigkeit: arbeitslos, von der BRD aus im Grenzabschnitt Hohengarndern, Kreis Heiligenstadt, Bezirk Erfurt, ungesetzlich in das Hoheitsgebiet der DDR ein.
Beim gewaltsamen Überwinden der Grenzsicherungsanlagen der DDR zog sich die [Ehefrau] schwere Verletzungen zu, in deren Folge – trotz umfangreicher medizinischer Hilfe im Kreiskrankenhaus Heiligenstadt und in der Medizinischen Akademie Erfurt – ihr der rechte Unterschenkel amputiert werden musste.1
Wie die im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Eindringen in die DDR durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben, erfolgte der Grenzdurchbruch auf intensives Betreiben des Stiefvaters der [Name der Ehefrau, Vorname des Stiefvaters], wohnhaft in Kassel, unter Ausnutzung der sozialen Notlage des Ehepaares [Name].
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Der Gesundheitszustand der [Ehefrau] ist jetzt wieder soweit hergestellt, dass sie aus stationärer Behandlung entlassen werden konnte.
Während des Aufenthaltes in der DDR wurde das Ehepaar [Name] intensiv betreut und in sozialer, materieller und finanzieller Hinsicht umfangreich unterstützt. Durch die zuständigen staatlichen Organe erfolgte eine korrekte und zuvorkommende Betreuung.
Das Ehepaar [Name] hat Antrag auf Rückführung in die BRD gestellt.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Rückführung zuzustimmen. Durch das MfAA sollte die Ständige Vertretung der BRD in der DDR über den Sachverhalt in geeigneter Form informiert werden mit dem Ziel, einer möglichen Verleumdungskampagne gegen die DDR nach Rückkehr des Ehepaares [Name] in die BRD vorzubeugen.