Schließung von GÜST durch die VR Polen
30. April 1976
Hinweise auf die Durchsetzung einseitiger Maßnahmen der Organe der VR Polen zur Schließung von Grenzübergangsstellen für den pass- und visafreien Reiseverkehr zwischen der DDR und der VR Polen [Bericht O/26a]
Seit dem 9. April 1976 werden in mehreren Kreisen der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Frankfurt/O. aufgrund der aufgetretenen Fälle von Maul- und Klauenseuche bzw. vesikulärer Schweinepest umfangreiche veterinär-hygienische und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt sowie mehrere Sperr- und Schutzzonen eingerichtet.
Über die Lage zum Seuchengeschehen informierte die Abt[eilung] Veterinärwesen des Ministeriums für Forst-, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft das Veterinärwesen der VR Polen.
Mit Wirkung vom 17. April 1976 wurden auf Anordnung des veterinärhygienischen Dienstes der VR Polen einseitig auf polnischer Seite die Grenzübergangsstellen Ahlbeck, Pomellen, Linken, Grambow-Gumience und Schwedt für Reisende aus der DDR und der VR Polen im pass- und visafreien Reiseverkehr gesperrt. Der Berufs-, Transit- und Dienstreiseverkehr unterlag zu diesem Zeitpunkt (17.4.1976) keinen Beschränkungen.
Die Einleitung der den grenzüberschreitenden Verkehr beeinträchtigenden Maßnahmen der Organe der VR Polen vom 17. April 1976 sowie die seither weiteren Einschränkungen erfolgten ohne eine vorherige offizielle Informierung oder Abstimmung mit den zuständigen Organen der DDR, wie sie im »Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der VR Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gemeinsamen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs vom 25. November 1971« vereinbart wurde.1
Zur Herbeiführung von Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr haben, wurde gemäß Abkommen vom 25. November 1971 eine »Gemeinsame Kommission der Verkehrs-, Grenz- und Zollorgane« gebildet, deren Aufgaben u. a. in der Vorbereitung notwendiger abgestimmter Maßnahmen, der Regelung von Fragen der gemeinsamen Kontrolle, der Eröffnung neuer Grenzübergangstellen, der Erweiterung der Verkehrsarten und der Abwicklung des Verkehrs bestehen. Durch die Organe der VR Polen wurden keine Aktivitäten unternommen, um diese Probleme in der gemeinsamen Kommission zu erörtern.
Dem MfS vorliegende Informationen beinhalten, dass von polnischer Seite zur Begründung der Schließung der Grenzübergangsstellen angegeben wurde, vonseiten der DDR seien ungenügende Seuchenschutzmaßnahmen eingeleitet worden, sodass die VR Polen gezwungen sei, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.
Seit dem 17. April 1976 ist festzustellen, dass die einseitigen Maßnahmen der Organe der VR Polen an den Grenzübergangsstellen unterschiedlich durchgesetzt und ständig erweitert wurden.
An der Grenzübergangsstelle Gumience – VR Polen – wird allen Bürgern der DDR, die mit dem Zug E 315 (Berlin – Angermünde – Szczecin) in die VR Polen reisen, die Einreise gestattet, auch wenn sich unter ihnen Bürger aus dem Bezirk Neubrandenburg befinden. Andererseits wird Bürgern der DDR, die mit dem Zug P 2123 (Pasewalk – Szczecin) an der gleichen Grenzübergangsstelle in die VR Polen reisen, die Einreise nicht gestattet.
Ausreisen von Bürgern der VR Polen nach der DDR wird stattgegeben, wenn sie versichern, nach Berlin oder in südliche Bezirke der DDR reisen zu wollen, während Bürgern der DDR, unabhängig, aus welchen Bezirken der DDR sie kommen, die Einreise in die VR Polen über die genannten Grenzübergangsstellen zum pass- und visafreien Reiseverkehr grundsätzlich nicht gestattet wird.
Dem MfS vorliegende Informationen beinhalten, dass ein Schreiben der DDR an das Gesundheitsministerium der VR Polen über im Kreis Angermünde aufgetretene Fälle der Maul- und Klauenseuche dem Ersten Sekretär der PVAP zugeleitet und durch ihn veranlasst worden sei, die Grenzübergangsstellen der VR Polen zur DDR mit Wirkung vom 29. April 1976 bis zur Beendigung der Quarantäne zu schließen.
Am 29. April 1976, 1.00 Uhr, wurden diese einseitigen Maßnahmen auf die Grenzübergangsstellen Frankfurt/O. – Stadtbrücke und Frankfurt/O. – Autobahn sowie ab 19.30 Uhr auf die Grenzübergangsstelle Wilhelm-Pieck-Stadt Guben erweitert. Die Schließung der Grenzübergangsstelle Wilhelm-Pieck-Stadt Guben für den pass- und visafreien Reiseverkehr wurde durch den diensthabenden Gruppenführer der polnischen Passkontrolleinheit übermittelt.
In den Abendstunden des 29. April 1976 informierte der Leiter der polnischen Zollstelle zusätzlich darüber, dass auf Anweisung der vorgesetzten veterinärmedizinischen Dienststelle die Einfuhr von Fleischwaren aus der DDR nach der VR Polen nicht mehr gestattet sei. Durch die polnischen Zollorgane wurden in der Folge alle Fleisch- und Wurstwaren sowie Erzeugnisse aus tierischen Fetten, einschließlich Konserven, die durch in der DDR tätige polnische Werktätige in die VR Polen eingeführt wurden, ohne Beschlagnahmeprotokoll eingezogen, in Müllcontainer oder demonstrativ aus Reisezügen auf Bahnsteige geworfen und anschließend in der Lokomotive des D-Zuges 499 verbrannt. Unter den polnischen Bürgern führten diese Maßnahmen zu heftigen Protesten.
An den genannten Grenzübergangsstellen wurden von polnischer Seite auch Bürger der DDR zurückgewiesen, die wegen Sterbefällen, Hochzeitsfeiern bzw. zur Anreise zu Urlaubsplätzen in die VR Polen einreisen wollten.
Am 22. April 1976 wurde durch die polnischen Organe die Fahrgastschifffahrt auf der Strecke Frankfurt/O. – Eisenhüttenstadt – Szczecin unterbunden. Die Fahrten des Fahrgastschiffes MS »Spree« (Passagierschiff der Weißen Flotte Berlin), welches zweimal wöchentlich zwischen der Grenzübergangsstelle Gartz (Frankfurt/O.) und Szczecin verkehrte, wurden mit Wirkung vom 29. April 1976 ebenfalls unterbrochen.
Internationale Warentransporte aus den Bezirken Rostock und Neubrandenburg sowie Transportfahrzeuge, die den Bezirk Neubrandenburg passierten, um im Transitverkehr durch die VR Polen nach der ČSSR, der VR Ungarn oder der SFR Jugoslawien zu fahren, werden durch die polnische Passkontrolle an der Grenzübergangsstelle Pomellen zurückgewiesen und aufgefordert, über andere Grenzübergangsstellen der DDR in diese Staaten zu fahren, was mit erheblichen Umwegen und Zeitverlusten verbunden ist.
Die weiteren Grenzübergangsstellen zur VR Polen im Bezirk Cottbus sind bisher für den pass- und visafreien Reiseverkehr auch weiterhin geöffnet; wobei am 29. April 1976 durch einen polnischen Passkontrolleur angekündigt wurde, dass die Grenzübergangsstelle Forst/Autobahn am 30. April 1976, 12.00 Uhr, geschlossen werden soll. Darüber hinaus sollen nach Äußerungen des Wojewodschaftstierarztes von Zielona Gora von polnischer Seite Überlegungen vorliegen, die Maßnahmen auf die Grenzübergangsstellen bis Bad Muskau auszudehnen und die Grenzübergangsstellen der Wojewodschaft Szczecin für den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr zu sperren (hat sich bisher nicht bestätigt).
Am 30. April 1976 wurde durch polnische Passkontrollorgane dazu übergegangen, von den polnischen Bürgern, die in Betrieben der DDR beschäftigt sind, Bescheinigungen über ihr Arbeitsrechtsverhältnis in der DDR zu verlangen. Durch die polnischen Organe soll beabsichtigt sein, ab 3. Mai 1976 die Ausreise solcher Bürger der VR Polen nach der DDR, die eine derartige Bescheinigung nicht besitzen, nicht mehr zu gestatten.
Im Zusammenhang mit diesen einseitigen Maßnahmen der Organe der VR Polen, die Erschwernisse bei der zügigen und reibungslosen Abfertigung des Reiseverkehrs zur Folge haben und zu politisch-negativen Auswirkungen führen, wurden weitere Feststellungen getroffen, aus denen zu schlussfolgern ist, dass offensichtlich bestimmte innenpolitische Probleme dafür ursächlich sind.
Dem MfS bisher vorliegende Informationen beinhalten, dass besonders im Zusammenhang mit Schwierigkeiten in Versorgungsfragen Unzufriedenheit zur Politik der Partei- und Staatsführung der VR Polen zum Ausdruck kommt.
Die Versorgungslage bei Lebensmitteln, besonders bei Fleisch- und Wurstwaren sowie Kartoffeln, sei sehr angespannt. In Szczecin ist es am 30. April 1976 zu großen Schlangenbildungen vor Geschäften gekommen. Unzufriedenheit soll es auch zu den kürzlich erfolgten zweimaligen Preiserhöhungen bei Inlandfahrten der Polnischen Staatsbahn geben.
Wie weiter bekannt wurde, sollen weitere Preiserhöhungen bevorstehen, z. B. bei bestimmten Industriewaren (Möbel um 100 Prozent) und bei Lebensmitteln (Fleisch- und Wurstwaren um 50 Prozent).
Unzufriedenheit unter Teilen der Bevölkerung soll auch darüber bestehen, dass einerseits die Versorgung mit Lebensmitteln nicht gesichert werden kann, andererseits aber Exporte in die BRD und nach Westberlin erfolgen.
Weitere Feststellungen ergaben, dass im Zusammenhang mit den einseitigen Reisesperrmaßnahmen durch die Organe der VR Polen die Kontakte auf unterer Ebene merklich schlechter geworden sind. So wurde z. B. festgestellt, dass die Angehörigen der polnischen Grenzkontrollkräfte sehr zurückhaltend gegenüber den Grenzkontrollkräften der DDR reagieren und jegliche Gespräche vermeiden.
Im Zusammenhang mit den einseitig durch die VR Polen eingeleiteten Maßnahmen traten unter den verschiedensten Bevölkerungsschichten der VR Polen vereinzelt Unklarheiten und Gerüchte auf, die im Wesentlichen beinhalten:
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Die Schließung der Grenzübergangsstellen erfolge wegen eines angeblich in Kürze stattfindenden Umtausches der Ausweise polnischer Bürger bzw. der polnischen Währung.
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Die Maßnahmen der Grenzschließung seien notwendig, da Preisänderungen im größeren Umfang, vor allem bei Lebensmitteln, bevorstehen würden.
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Die Festlegungen des polnischen Staates sollten verhindern, dass polnische Bürger am 1. Mai in der DDR umfangreiche Wareneinkäufe tätigen bzw. negativ in Erscheinung treten würden.
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Es sei bei der gegenwärtigen Lage in der VR Polen nicht auszuschließen, dass sich die Ereignisse von 1971 wiederholen würden.2