Strafverfahren wegen anonymer Telefonanrufe
9. Juli 1976
Information Nr. 505/76 über die beabsichtigte Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen den [Name des Beschuldigten] vor dem Kreisgericht [Ort], Bezirk Karl-Marx-Stadt
Durch das MfS wurde in engem Zusammenwirken mit der DVP am 5. Mai 1976 der selbstständige Dachdeckermeister [Name], geboren am [Tag] 1934, wohnhaft: [Adresse], Vorstrafen: 1975 10 000 Mark Geldstrafe und 40 000 Mark Steuernachzahlung wegen Steuerverkürzung, Familienstand: verheiratet, zwei Kinder, festgenommen und gegen ihn wegen Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit und Rowdytum in schwerem Fall gemäß §§ 214 (1) StGB, 215 (1) StGB, 216 (1) StGB, Brandstiftung gemäß § 185 (1) StGB, Verkürzung von Steuern gemäß § 176 StGB, Diebstahl sozialistischen Eigentums gemäß § 158 StGB und unbefugtem Waffenbesitz gemäß § 206 (1) StGB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auf gleichen Rechtsgrundlagen war gegen ihn Haftbefehl erlassen worden.
Im Ergebnis der vom MfS durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt:
[Der Beschuldigte] hatte in sieben Fällen anonyme und pseudonyme Telefonanrufe beim Volkspolizeikreisamt [Ort] und dem Rat des Kreises [Ort] getätigt, in denen er verbrecherische Handlungen, wie Brandlegungen, androhte bzw. angeblich ausgebrochene Brände vortäuschte. Dadurch wurden mehrfach Kräfte der Volkspolizei und der Feuerwehr sowie andere staatliche Organe zum Einsatz gebracht und umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet.
In einem weiteren Fall setzte [der Beschuldigte] auf dem Leergutplatz des VEB [Name] Bierkästen in Brand und gefährdete dadurch ein in unmittelbarer Nähe gelegenes Wohnhaus.
Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass [der Beschuldigte] Steuer-Manipulationen in Höhe von 29 200 Mark vornahm, sich rechtswidrig 177 kg Altblei aneignete und Pistolenmunition unbefugt in seinem Besitz hatte.
Es ist vorgesehen, die gerichtliche Hauptverhandlung am 15. Juli 1976 gegen [den Beschuldigten] vor dem Kreisgericht [Ort] durchzuführen. Zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit werden ca. 25 bis 30 ausgewählte Personen aus solchen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen wie Handwerkskammer, Wohngebietsparteiorganisation sowie des Kreisvorstandes der LDPD und der NDPD zur gerichtlichen Hauptverhandlung eingeladen.
Weiter ist vorgesehen, über die gerichtliche Hauptverhandlung und das ergangene Urteil in der Bezirkspresse des Bezirkes Karl-Marx-Stadt zu berichten.1