Tödlicher Unfall durch Brandeinwirkung
29. September 1976
Information Nr. 678/76 über einen tödlichen Unfall durch Brandeinwirkung
Am 23. September 1976, gegen 10.25 Uhr wurde durch Arbeiter des VEB Papierfabrik Calbe/Saale eine Brandentwicklung am Saaleufer in Calbe, im Bereich Am Heger, festgestellt. Die sofort zum Einsatz gekommene Freiwillige Feuerwehr fand im brennenden Gras, leblos auf dem Rücken liegend, den Rentner [Name], geboren am: [Tag] 1911 in [Ort]; wohnhaft gewesen in Calbe/Saale, [Adresse], dessen Bekleidung im Oberkörperbereich Feuer gefangen hatte.
In seiner unmittelbaren Nähe schliefen im betrunkenen Zustand der Invalidenrentner [Name], geboren am: [Tag] 1921 in Calbe; wohnhaft: Calbe/Saale, [Adresse], und der Monteur [Name], geboren am: [Tag] 1925 in Calbe; wohnhaft: Calbe/Saale, [Adresse], Monteur und Gütekontrolleur im VEB [Name].
Die durch das MfS im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der DVP geführten Untersuchungen ergaben:
Am 23. September 1976, gegen 8.00 Uhr trafen sich die drei genannten Personen vor der Kaufhalle in Calbe/Saale, Leninstraße. In der Kaufhalle kauften sie Esswaren, Zigaretten und »Korn«, um den Geburtstag des [Invalidenrentners] nachzufeiern. Anschließend fuhren sie auf ihren Fahrrädern zum Saaleufer in Calbe im Bereich Am Heger. Während des dortigen Trinkgelages warfen sie achtlos brennende Zigarettenkippen und angebrannte Streichhölzer in 50 cm hohes trockenes Gras.
Gegen 9.50 Uhr beobachtete ein Zeuge, dass [der Monteur] schlafend im Gras lag, während [der Invalidenrentner] und [der Rentner] weitertranken. Infolge des übermäßigen Alkoholgenusses schliefen die beiden anderen Personen ebenfalls ein.
Durch die Hilferufe des [Rentners], dessen Oberbekleidung zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise Feuer gefangen hatte (das trockene Gras um [den Rentner] herum stand in Flammen), wurde [der Invalidenrentner] wach. Seine Versuche, das Feuer zu löschen, blieben erfolglos, und er schlief infolge Volltrunkenheit unmittelbar danach wieder ein.
[Medizinische und andere personenbezogene Angaben zum Rentner und zum Invalidenrentner.]
Alle objektiven Feststellungen am Ereignisort und die Zeugenaussagen begründen hinreichend, dass [der Rentner] aufgrund seiner Trunkenheit (2,5 Promille) und infolge leichtsinnigen Umgangs der Beteiligten mit offenem Feuer durch einen Unfall ums Leben kam.