Treffen NVA-Offizier und Bundesbürger auf Transitstrecke bei Berlin
7. Dezember 1976
Information Nr. 859/76 über ein erfolgtes Zusammentreffen zwischen einem Offizier der Nationalen Volksarmee und im Transitverkehr reisenden Bürgern der BRD
Wie dem Ministerium für Staatssicherheit bekannt wurde, trafen der Major Z.1, geboren am [Tag] 1936, wohnhaft: 116 Berlin, [Adresse], Angehöriger der NVA seit 1954, Mitarbeiter des [Einheit], und dessen Ehefrau [Name], geboren am [Tag] 1942, Kontrolleurin im Werk [Name] Berlin, am 5. Dezember 1976, 10.30 Uhr, mit dem Pkw Trabant-Kombi, polizeiliches Kennzeichen […], aus der Hauptstadt der DDR kommend, an der Autobahnauffahrt Werder/Groß Kreutz, Kreis Potsdam-Land, mit dem Bürger der BRD, E., geboren am [Tag] 1930, wohnhaft: Bochum, [Adresse], Verwaltungsangestellter bei [Betrieb], und dessen Ehefrau E., geboren am [Tag] 1940, Sachbearbeiterin in [Betrieb], wohnhaft wie Ehemann, die mit dem Kleintransporter Mercedes, amtliches Kennzeichen […] (Wohnwagen), aus Westberlin kommend im Transitverkehr nach der BRD reisten, zusammen. Während dieses Zusammentreffens wurden ein Tiefkühlschrank westdeutscher Produktion sowie weitere Gegenstände aus dem Pkw Trabant in den Kleintransporter der Bürger der BRD umgeladen.
Die durch das Ministerium für Staatssicherheit geführten Untersuchungen ergaben:
Bei Major Z., der zurzeit an einem halbjährigen Speziallehrgang für Org.-Organe der NVA in [Ort] teilnimmt, handelt es sich um den Bruder der Bürgerin der BRD, E., die 1958 die DDR ungesetzlich verließ.
Anlässlich einer 1968 erfolgten Besuchseinreise des Ehepaars E. zu einer weiteren Schwester des Z., [Name der weiteren Schwester], wohnhaft in 1058 Berlin, traf Z. erstmals mit dem Ehepaar E. zusammen, ohne seine Vorgesetzten davon zu informieren.
In der Folgezeit unterhielt er zu der E. und deren Ehemann postalisch Verbindungen, die er wegen seiner Zugehörigkeit zur NVA in gegenseitiger Vereinbarung durch die Verwendung von Anschriften anderer Verwandter des Z. in der DDR abdeckte. Teilweise ließ er derartige Briefe auch postlagernd an sich senden.
Darüber hinaus trafen beide Ehepaare seit 1969 mindestens zehnmal in der DDR persönlich zusammen, nachdem das Ehepaar E. in einem Falle besuchsweise zu einem weiteren Verwandten in den Kreis Potsdam eingereist war, während es in den übrigen Fällen mit Visa zum Tagesaufenthalt in die Hauptstadt der DDR einreiste und sich mit dem Ehepaar Z. in dessen Wohnung traf.
Im Juli 1976 erhielt das Ehepaar Z. vom Ehepaar E. einen Tiefkühlschrank als Geschenk, der mittels Pkw legal in die DDR eingeführt worden war. Wegen eines Defektes an diesem Tiefkühlschrank traf sich die Ehefrau des Z., nach vorheriger brieflicher Vereinbarung, am 3. Dezember 1976 an der Autobahnraststätte Michendorf mit dem im Transit nach Westberlin reisenden Ehepaar E., um ein Ersatzteil zu übernehmen. Am 4. Dezember 1976 reiste das Ehepaar E. mit Visa zum Tagesaufenthalt zum Ehepaar Z., um die Reparatur des Tiefkühlschrankes vorzunehmen. Da das Vorhaben misslang, wurde das Zusammentreffen an der Autobahnausfahrt Werder/Groß Kreutz vereinbart mit dem Ziel, den Tiefkühlschrank zwecks Reparatur nach der BRD zurückzuführen.
Durch die Zollorgane der DDR wurde gegen das Ehepaar E. ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet und die rechtswidrig zur Ausfuhr vorgesehenen Waren eingezogen. Der Ausreise in die BRD wurde nach erfolgter Befragung stattgegeben.
Die durch Offiziere des Wehrbezirkskommandos Berlin durchgeführte Befragung des Z. bestätigte vollinhaltlich die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen.
Die Untersuchungen durch das MfS werden fortgeführt.