Versuchte Fluchthilfe mit Schusswaffengebrauch
11. Februar 1976
Information Nr. 120/76 über einen heimtückischen terroristischen Mordanschlag auf Kontrollkräfte der DDR an der Grenzübergangsstelle Marienborn bei der Verhinderung einer Schleusungsaktion am 8. Februar 1976
Am 8. Februar 1976, gegen 13.25 Uhr versuchten die im Transit von Westberlin in die BRD reisenden BRD-Bürger [Person 1], geboren am [Tag] 1939; tätig als Kraftfahrer bei der Thyssen-AG Oberhausen (BRD) und dessen Ehefrau [Person 2], geboren am [Tag] 1942; selbstständige Gastwirtin; beide wohnhaft: Oberhausen (BRD), [Adresse], die Bürgerin der DDR [Person 3], geboren am [Tag] 1953 in Schkopau; tätig als Schaffnerin beim [Betrieb] Halle, wohnhaft: Geusa, Kreis Merseburg, [Adresse], unter Missbrauch des Transitabkommens im Versteck eines eigens dafür durch Umbau präparierten Pkw vom Typ »Mercedes 280 SE«, amtliches Kennzeichen […], über die Grenzübergangsstelle Marienborn nach der BRD auszuschleusen.
[Person 1], der einen Trommelrevolver Typ »Beretta«, Kaliber 8 mm, bei sich führte, verübte dabei vorsätzlich während der Kontrollhandlung im Territorium der Grenzübergangsstelle durch die Abgabe von vier gezielten Schüssen einen Mordanschlag auf die Kontrollkräfte der DDR, wobei ein Angehöriger der Kontrollkräfte am Kopf und ein anderer an der Hand schwer verletzt wurden. Durch andere Kontrollkräfte der DDR musste der Widerstand des [Person 1] durch Anwendung der Schusswaffe gebrochen werden, wobei [Person 1] selbst verletzt wurde (Oberschenkelhalsdurchschüsse rechts sowie eine Oberschenkelschaftfraktur links). [Person 1] wurde zur ärztlichen Versorgung sofort in die Medizinische Akademie Magdeburg überführt.
Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren
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gegen [Person 1], gemäß §§ 101 StGB – Terror – in Verbindung mit § 110 StGB Ziffer 4 – besonders schwerer Fall –, § 105 StGB Ziffer 2 – staatsfeindlicher Menschenhandel –, § 112 StGB – versuchter Mord –, § 206 StGB – unbefugter Waffenbesitz,
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gegen [Person 2], gemäß §§ 101 StGB – Terror – und § 105 StGB – staatsfeindlicher Menschenhandel,
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gegen [Person 3], gemäß § 213 StGB – ungesetzlicher Grenzübertritt,
eingeleitet und auf den gleichen Rechtsgrundlagen Haftbefehle erwirkt.
Es ist vorgesehen, diesen heimtückischen terroristischen Mordanschlag auf die Kontrollkräfte der DDR in der nächsten Sitzung der Transitkommission auszuwerten und schärfstens Protest zu erheben. Die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wird über diesen Mordanschlag informiert und erhält die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.