Westmedien zum Tod des Leiters der Universitätsklinik Halle, Krüger
23. Juli 1976
Information Nr. 526/76 über die im Zusammenhang mit dem Tod von Prof. Dr. Krüger, Leiter der Universitätsklinik Halle, in der BRD-Presse erfolgten falschen Darstellungen
Wie aus einem unter dem Titel »Das Ende eines schwerkranken Gelehrten im geteilten Deutschland« erschienenen Artikel der BRD-Zeitung »Die Welt« vom 17. Juli 1976 hervorgeht, sei Prof. Dr. Krüger von zuständigen Stellen der DDR angeblich die Genehmigung zur fachärztlichen Behandlung seines langjährigen Herzleidens an der Universitätsklinik Düsseldorf verweigert worden.1
Diese Absage sei, so geht weiter aus dem Artikel hervor, faktisch ursächlich für seinen am 15. Juli 1976 eingetretenen Tod.2
Dem MfS liegen dazu folgende Hinweise vor:
[Bericht über die bisherige Behandlung des Herzleidens von Prof. Krüger in der DDR]. Im Verlaufe eines dreiwöchigen stationären Aufenthaltes gelangten die ihn behandelnden Fachärzte zu der Überzeugung, dass es möglich sei, das Herzleiden von Prof. Dr. Krüger durch einen chirurgischen Eingriff zu beseitigen. Bei der am 26. Juni 1976 erfolgten Entlassung wurde ihm dieser Umstand durch Prof. [Name eines DDR-Herzspezialisten] mitgeteilt.
Da Prof. Dr. Krüger im Rahmen eines Aufenthaltes in der BRD im April 1976 offensichtlich Erkundigungen über die Möglichkeiten der Durchführung eines eventuellen chirurgischen Eingriffes eingezogen hatte, trug er Prof. [Name des DDR-Herzspezialisten] die Bitte vor, diese Operation in Düsseldorf durchführen zu lassen. (Prof. Dr. Krüger hatte im April 1976 am Kongress der »Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft« in Hamburg teilgenommen.)
Nach einer entsprechenden Aussprache zwischen Minister Mecklinger und [Name des DDR-Herzspezialisten] wurde Prof. Dr. Krüger durch Letzteren am 2. Juli 1976 mitgeteilt, dass seinem Wunsch entsprochen wird und er einen entsprechenden schriftlichen Antrag an das Ministerium für Gesundheitswesen stellen solle.
Da sich Prof. Dr. Krüger jedoch am 3. Juli 1976 eine schwere Erkältung zuzog, die ihn zur Bettlägerigkeit zwang, konnte er vorgenanntes Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen.
Prof. Dr. Krüger war als ständiger Reisekader für nichtsozialistische Staaten bestätigt und reiste jährlich mehrmals – meist zu medizinischen Kongressen – in nichtsozialistische Staaten aus. Aufgrund seines Gesamtverhaltens gab es auch keinerlei Gründe, entsprechende Reiseanträge abzulehnen. Gegen die Durchführung einer fachärztlichen Behandlung von Prof. Dr. Krüger in der BRD bestanden deshalb seitens des Ministeriums für Gesundheitswesen und des MfS keinerlei Bedenken. [Streichung zweier Sätze zu innerfamiliären Aspekten zur Wahrung überwiegender schutzwürdiger Interessen gemäß StUG.]