Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (April 1977)
18. Mai 1977
Information Nr. 332/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.4. bis 30.4.1977
Im Monat April 1977 reisten 1 551 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 471 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 720 Angehörige (215 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 380 Angehörige der MI der USA (121 Kfz), 224 Großbritanniens (61 Kfz) und 116 Frankreichs (33 Kfz). (Die erhöhte Anzahl der Einreisen von Angehörigen der MI Großbritanniens – gegenüber dem Vormonat entspricht das einer Steigerung um 64 % bei Personen und um 69 % bei Kfz – ist darauf zurückzuführen, dass in der Zeit vom 19.4. bis 22.4.1977 täglich 4 bis 8 Aufklärungsfahrzeuge – entgegen der ansonsten erfolgten täglichen Einreise eines Aufklärungsfahrzeuges – in die Hauptstadt der DDR einreisten. Diese verstärkte Einreise und der damit verbundene Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass in den Vorjahren während dieser Tage Einheiten der NVA zur Truppenparade anlässlich des 1. Mai in der Hauptstadt der DDR eintrafen.)
Durch die Angehörigen der drei westlichen MI wurden auch im Monat April 1977 in 145 Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt, woran Angehörige der MI der USA in 78 Fällen, Großbritanniens in 63 Fällen und Frankreichs in vier Fällen beteiligt waren.
So wurden in 63 Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten verletzt. Diese Verletzungen beinhalten im Wesentlichen:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen
(Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (33 Fälle),
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Halten bzw. Parken im Halteverbot bzw. Parkverbot
(Verstoß gegen § 19 StVO) – (14 Fälle),
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen
(Verstoß gegen die §§ 4, 6 und 15 StVO) – (10 Fälle),
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Überfahren von Sperrlinien
(Verstoß gegen § 6 StVO) – (3 Fälle).
Das verkehrswidrige, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdende sowie die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigende Verhalten war wiederum z. T. mit gegen die bewaffneten Organe der DDR gerichteten provokatorischen Handlungen verbunden.
Dazu folgende Beispiele:
Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), wurde am 2.4.1977 wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:
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Um 19.04 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Friedrichsfelde, Hans-Loch-Straße, vor einem Objekt des MfS im Halteverbot;
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um 19.26 Uhr bog das Kfz in Berlin-Friedrichsfelde bei Ampelschaltung »Rot« für Rechtsabbieger von der Straße Am Tierpark nach rechts in die Alfred-Kowalke-Straße ein und
um 20.32 Uhr fuhr der Pkw in Berlin-Friedrichshain verkehrswidrig vom Markgrafendamm in die Elsenstraße, obwohl dort nur Rechts- bzw. Linksabbiegen gestattet ist. (Verstöße gegen die §§ 4, 5 und 19 StVO)
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Am 12.4.1977, 8.34 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (3 Insassen), in Berlin-Friedrichsfelde im Stauraum der Kreuzung Massower Straße/Straße der Befreiung und überfuhr dabei eine Sperrlinie. (Verstoß gegen § 6 StVO)
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Am 17.4.1977, 9.56 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 225 (3 Insassen), in Berlin-Lichtenberg die Normannenstraße und bog unter Missachtung des Verkehrszeichens »Linksabbiegen verboten« sowie des Überfahrens einer Sperrfläche entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die als Einbahnstraße gekennzeichnete Schottstraße ein. In gleicher Art und Weise verstieß am 28.4.1977, 17.42 Uhr, das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222 (3 Insassen), gegen die StVO der DDR. (Verstöße gegen die §§ 4, 6, 9 und 15 StVO)
(siehe Dokumentation)
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05, wurde wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:
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Am 2.4.1977, 13.07 Uhr, bog der Pkw (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee) in Berlin-Friedrichshain, unter Missachtung des Verbotes für Linksabbiegen, von der Warschauer Straße nach links in die Karl-Marx-Allee ein und
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um 17.45 Uhr wendete das Fahrzeug in Berlin-Friedrichshain, Straße [der] Pariser Kommune in Höhe des Weidenweges im Wendeverbot;
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am 6.4.1977, 13.00 Uhr, fuhr der Pkw (3 Insassen) in Berlin-Friedrichshain von der Mainzer Straße nach rechts in die Frankfurter Allee, wobei das Verkehrszeichen »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« missachtet wurde;
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am 21.4.1977, 13.52 Uhr, durchfuhr der Pkw (5 Insassen) in Berlin-Lichtenberg, aus der Dottistraße kommend, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. (Verstöße gegen die §§ 4, 9 und 16 StVO)
Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 53 XB 97, wurden in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:
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Am 14.4.1977, 12.50 Uhr, fuhr der Pkw (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig von der Arberstraße durch dort befindliche Begrenzungsstangen und über den Gehweg in den Römerweg, wobei dort aufenthältige Schulkinder erheblich gefährdet und behindert wurden;
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am 16.4.1977, 14.01 Uhr, befuhr das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Lichtenberg die Siegfriedstraße in Richtung Landsberger Chaussee. Während der Durchfahrt hielt der Pkw zum Zwecke der Beobachtung verkehrswidrig im 80-Meter-Bereich eines unbeschrankten Bahnüberganges sowie mehrfach gegenüber einem Objekt des MfS im Halteverbot;
(siehe Dokumentation)
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am 26.4.1977, 9.58 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Mitte in der Straße Hinter dem Gießhaus im Parkverbot, wobei in provokatorischer Absicht das dort befindliche Parkverbotsschild umgedreht wurde und
um 12.25 Uhr befuhr der Pkw in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Wuhlheide kommend, die Köpenicker Allee zur Fritz-Schmenkel-Straße unter Missachtung des Verkehrszeichens »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt«. (Verstöße gegen die §§ 4, 6, 9 und 19 StVO)
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Am 20.4.1977, 8.43 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 03 (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Friedrichsfelde vom Merlerweg in die als Einbahnstraße gekennzeichnete Beilsteiner Straße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und
um 8.50 Uhr bog der Pkw in Berlin-Friedrichsfelde von der Marzahner Chaussee nach rechts in die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Straße der Befreiung ein. (Verstöße gegen die §§ 4 und 9 StVO)
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Am 14.4.1977, 9.45 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 651 – 0489 (besetzt mit 3 Angehörigen der französischen Armee), in Berlin-Lichtenberg, von der Dottistraße kommend, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. (Verstoß gegen § 4 StVO)
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Am 15.4.1977, 15.50 Uhr, befuhr das mit fünf Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0478, in Berlin-Lichtenberg aus Richtung Normannenstraße kommend, unter Missachtung des Verbotes für Linksabbieger, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße.
In der Ruschestraße, auf Höhe des Hoenerweges, stoppte der Pkw und fuhr im Rückwärtsgang zur Normannenstraße zurück, wodurch der Fahrzeugverkehr im Kreuzungsbereich Normannen-/Ruschestraße erheblich behindert wurde. (Verstöße gegen die §§ 4 und 16 StVO)
(siehe Dokumentation)
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat April 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in
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9 Fällen bis zu 2 Stunden,
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168 Fällen von 2 bis 4 Stunden,
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38 Fällen über 4 Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 Std. | 2–4 Std. | über 4 Std. |
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MI der USA | 2 Kfz | 119 Kfz | – |
MI Großbritanniens | 6 Kfz | 17 Kfz | 38 Kfz |
MI Frankreichs | 1 Kfz | 32 Kfz | – |
Im Monat April 1977 wurden zu Aufklärungsfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durch die MI der USA sechs, Großbritanniens acht und Frankreichs vier verschiedene Kraftfahrzeuge eingesetzt, wobei nach wie vor Fahrtrouten bevorzugt werden, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.
Im Monat April 1977 wurden in 765 Fällen Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR festgestellt, darunter in
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446 Fällen an Objekten des MfS,
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131 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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34 Fällen an Objekten der GSSD,
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21 Fällen an Objekten der NVA,
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7 Fällen an Objekten des MdI.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 514 (67 %), Großbritanniens in 204 (27 %) und Frankreichs in 47 (6 %) Fällen beteiligt.
Des Weiteren drangen im Monat April 1977 in 82 Fällen Angehörige der drei westlichen MI rechtswidrig in für sie gesperrte Gebiete ein, wovon Angehörige der MI der USA in 50 Fällen, Großbritanniens in 30 Fällen und Frankreichs in zwei Fällen beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)2
Das rechtswidrige Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen erfolgte u. a. in
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25 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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18 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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17 Fällen in Berlin-Jonannisthal, Groß-Berliner Damm,
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12 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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6 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.
In diesem Zusammenhang wurden, insbesondere während des verkehrswidrigen Parkens und Haltens, militärische u. a. Objekte, Einrichtungen bzw. Kfz- und Personenbewegungen beobachtet und dokumentiert.
Hierzu folgende Beispiele:
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 221, wurden folgende Aufklärungshandlungen durchgeführt:
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Am 3.4.1977, 21.20 Uhr, befuhr der mit vier Angehörigen der US-Armee besetzte Pkw in Berlin-Johannisthal den für den Durchgangsverkehr gesperrten und mit einem Verbotsschild für Militärverbindungsmissionen (MVM) versehenen Groß-Berliner Damm bis zu einem Objekt des MfS;
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am 13.4.1977, 11.27 Uhr, durchfuhr der Pkw (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide vom Sandweg aus den Grenzweg zur Rummelsburger Landstraße unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes und
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am 20.4.1977, 14.39 Uhr, fuhr das mit vier Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow ebenfalls unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes von der Puschkinallee in die Bouchéstraße, wobei im ersten Fall ein Objekt des MfS und in den weiteren Fällen Objekte der Grenztruppen der DDR beobachtet wurden.
Durch die Angehörigen der US-Armee wurde mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC 227 (jeweils 3 Insassen),
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am 2.4.1977, 20.39 Uhr, in Berlin-Treptow unter Missachtung eines Verbotsschildes für MVM von der Karl-Kunger-Straße in die Elsenstraße zu einem Objekt der Grenztruppen gefahren und
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am 5.4.1977, 15.50 Uhr, fuhr der Pkw in Berlin-Karlshorst ebenfalls unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes von der Neuwieder Straße in die Siegfried-Widera-Straße. Kurz vor der Arberstraße wendete der Pkw und fuhr im Rückwärtsgang bis zur Höhe der Einfahrt eines Objektes der Grenztruppen der DDR. Nach erfolgten Beobachtungshandlungen entfernte sich das Fahrzeug um 15.54 Uhr.
Durch die jeweils drei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 225, wurden im Zusammenhang mit Aufklärungsfahrten folgende provokatorische Handlungen begangen:
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Am 6.4.1977, 1.47 Uhr, fuhr der Pkw in Berlin-Friedrichsfelde, Hans-Loch-Straße, in langsamer Fahrt an einem Objekt des MfS vorbei, wobei der Sicherungsposten mit einer Taschenlampe angeblendet wurde.
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Am 9.4.1977, 14.05 Uhr, hielt sich der Pkw in Berlin-Hohenschönhausen, Arendsweg, an einem Objekt des MfS auf, wobei in Verbindung mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen dem Sicherungsposten provokatorische Fragen gestellt wurden.
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Am 18.4.1977, 20.05 Uhr, umfuhr das Aufklärungsfahrzeug der USA, BC 226 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), ein in Berlin-Niederschönhausen gelegenes Objekt der Grenztruppen der DDR, wobei die Insassen intensive Beobachtungshandlungen durchführten. Im Zusammenhang mit diesen Handlungen wurde die mit einem Verbotsschild für MVM versehene Buchholzer Straße befahren.
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Am 1.4.1977, 10.25 Uhr, wurde von den drei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11, in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, ein Objekt des MfS beobachtet und fotografiert.
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05, wurden folgende Aufklärungshandlungen, teilweise provokatorischen Charakters, durchgeführt:
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Am 3.4.1977, 11.30 Uhr, fuhr der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Pankow in zwei Fällen vor ein Objekt des MdI in der Berliner Straße, wobei ein Angehöriger der britischen Armee das Objekt beobachtete und anhand mitgeführter Fotos Vergleiche anstellte;
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am 6.4.1977, 10.56 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Johannisthal den für den Durchgangsverkehr gesperrten sowie mit einem MVM-Verbotsschild versehenen Groß-Berliner Damm bis zu einem Objekt der Grenztruppen der DDR und führte Beobachtungshandlungen durch;
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am 18.4.1977, von 11.07 Uhr bis 11.15 Uhr, hielten sich die vier Angehörigen der britischen Armee mit dem Pkw in Berlin-Karlshorst, vor der Anhöhe Zwieseler Straße auf, wobei ein Angehöriger der MI aus dem Fahrzeug stieg und mittels Fernglas das auf dieser Anhöhe befindliche Objekt der GSSD beobachtete;
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am 20.4.1977, 13.20 Uhr, hielt das ebenfalls mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Fahrzeug in Berlin Alt-Glienicke auf der Anhöhe Gartenstadtweg. Als die Insassen eine den Autobahnzubringer in Richtung Stadtzentrum fahrende Kfz-Kolonne der NVA feststellten, wendeten sie ihren Pkw und verfolgten diese Militärkolonne bis zur Höhe des Sterndammes in Berlin-Johannisthal;
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am 21.4.1977, 17.25 Uhr, unternahmen die fünf Insassen mit dem Pkw den Versuch, in provokatorischer Art und Weise in zwei Fällen in ein Objekt des MfS in Berlin-Lichtenberg einzufahren.
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Durch die vier Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 53 XB 97 wurde ebenfalls der provokatorische Versuch unternommen, am 13.4.1977, 16.00 Uhr, in Berlin-Hohenschönhausen, Gärtnerstraße, zu Aufklärungszwecken in das Gelände des VEB Spezialhochbau einzufahren. Am 15.4.1977, 9.20 Uhr, hatten sich die Insassen des gleichen Fahrzeuges (4 Angehörige der britischen Armee) in Berlin-Treptow, in Höhe der Elsenbrücke, provokatorisch dem Konvoi einer Militärdelegation der UdSSR angeschlossen. Durch zwei Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei wurden sie zeitweilig an der Weiterfahrt gehindert.
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Am 5.4.1977, 9.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0478 (besetzt mit 4 Angehörigen der französischen Armee), in Berlin-Johannisthal den für den Durchgangsverkehr gesperrten und mit einem MVM-Verbotsschild versehenen Groß-Berliner Damm bis zu einem Objekt der Grenztruppen der DDR und führte Beobachtungshandlungen durch.
Zusammenfassende Darstellung von Aktivitäten, Vorkommnissen und rechtswidrigen Handlungen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen während des Aufenthalts in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.1.1976 bis 31.3.1977
In der Zeit vom 1.1.1976 bis 31.3.1977 sind 22 456 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 6 533 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereist. Darunter befanden sich 10 324 Angehörige (2 972 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 6 330 Angehörige der MI der USA (1 903 Kfz), 2 165 Großbritanniens (563 Kfz) und 1 829 Frankreichs (506 Kfz).
Im Zusammenhang mit diesen Einreisen und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden in diesem Zeitraum in insgesamt 2 830 Fällen (d. h. durch die Insassen nahezu jedes Fahrzeuges der drei westlichen MI) im erheblichen Umfang und unter Verletzung der ihnen eingeräumten Befugnisse grobe Verletzungen der Rechtsordnung der DDR begangen.
An diesen Verletzungen waren beteiligt:
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Angehörige der MI der USA in 1 896 Fällen (67 %)
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Angehörige der MI Großbritanniens in 782 Fällen (28 %)
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Angehörige der MI Frankreichs in 152 Fällen (5 %)
Darunter befanden sich allein 1 117 Fälle (39 % aller Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR) der Verletzung der Straßenverkehrsvorschriften der DDR, die im Wesentlichen beinhalteten:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen
(Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO) – (407 Fälle),
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Halten bzw. Parken im Halte- bzw. Parkverbot
(Verstoß gegen § 19 StVO) – (387 Fälle),
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen
(Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO) – (222 Fälle),
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Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
(Verstoß gegen § 7 StVO) – (48 Fälle),
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Überqueren von Kreuzungen bei rot geschalteter Ampel
(Verstoß gegen § 2 StVO) – (21 Fälle).
Durch das verkehrswidrige Verhalten kam es in vielen Fällen zu erheblichen Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde stark beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang lehnten es die Angehörigen der MI der USA und Großbritanniens mehrfach provokatorisch ab, den Aufforderungen von Angehörigen der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Organe der DDR Folge zu leisten.
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im angeführten Zeitraum insgesamt in
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133 Fällen bis zu 2 Stunden,
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2 613 Fällen von 2 bis zu 4 Stunden,
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226 Fällen über 4 Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 Std. | 2–4 Std. | über 4 Std. |
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MI der USA | 63 Kfz | 1 816 Kfz | 24 Kfz |
MI Großbritanniens | 35 Kfz | 349 Kfz | 179 Kfz |
MI Frankreichs | 35 Kfz | 448 Kfz | 23 Kfz |
Während der Aufklärungsfahrten bevorzugten die Angehörigen der westlichen MI vor allem Fahrtrouten, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR bzw. der GSSD befinden.
So wurden in der Zeit vom 1.1.1976 bis 31.3.1977 in 11 716 Fällen Angehörige der westlichen MI an diesbezüglichen Objekten festgestellt, darunter in
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6 608 Fällen an Objekten des MfS,
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1 845 Fällen an Objekten der NVA,
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1 117 Fällen an Objekten der GSSD,
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876 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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596 Fällen an Objekten des MdI.
Darüber hinaus sind in diesem Zeitraum in 1 494 Fällen Angehörige der drei westlichen MI in für sie gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen eingedrungen, woran Angehörige der MI der USA in 1 184 Fällen, Großbritanniens in 283 Fällen und Frankreichs in 27 Fällen beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
Dieses rechtswidrige Eindringen erfolgte u. a. in
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566 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee,
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343 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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284 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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78 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,
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58 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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37 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee,
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21 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,
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10 Fällen in Berlin-Oberschöneweide, Grenzweg.
In diesem Zusammenhang wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI, vor allem während des rechtswidrigen Parkens und Haltens in für sie gesperrten Gebieten in einer Reihe von Fällen technische Hilfsmittel (Fotogeräte, Ferngläser) zu Aufklärungszwecken zur Anwendung gebracht, Aufzeichnungen gefertigt und Eintragungen in Karten vorgenommen.
(Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963, § 4)3
Anlage zur Information Nr. 332/77
Dokumentation über Verstöße gegen die StVO der DDR durch Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 17.4.1977, 9.56 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 225 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Lichtenberg die Normannenstraße und bog unter Missachtung des Verkehrszeichens »Linksabbiegen verboten« sowie des Überfahrens einer Sperrfläche entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die als Einbahnstraße gekennzeichnete Schottstraße ein. (Bild 1 und 2)4
In gleicher Art und Weise verstieß am 28.4.1977, 17.42 Uhr, das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222 (3 Insassen), gegen die StVO der DDR. (Bild 3 und 4)
Am 16.4.1977, 14.01 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 97 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Lichtenberg die Siegfriedstraße in Richtung Landsberger Chaussee. Während der Durchfahrt hielt der Pkw zum Zwecke der Beobachtung verkehrswidrig im 80-Meter-Bereich eines unbeschrankten Bahnüberganges sowie mehrfach gegenüber einem Objekt des MfS im Halteverbot. (Bild 5 und 6)
Am 15.4.1977, 15.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0478 (besetzt mit 5 Angehörigen der französischen Armee), in Berlin-Lichtenberg aus Richtung Normannenstraße kommend, unter Missachtung des Verbotes für Linksabbieger, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. In der Ruschestraße, auf Höhe des Hoenerweges, stoppte der Pkw und fuhr im Rückwärtsgang zur Normannenstraße zurück, wodurch der Fahrzeugverkehr im Kreuzungsbereich Normannen-/Ruschestraße erheblich behindert wurde. (Bild 7 zeigt das rechtswidrige Befahren der Ruschestraße; die Bilder 8 bis 10 beinhalten Phasen der Rückwärtsfahrt von der Ruschestraße zur Normannenstraße.)