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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (Dezember 1976)

24. Januar 1977
Information Nr. 48/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.12. bis 31.12.1976

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1.12. bis 31.12.1976 1 453 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 396 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 618 Angehörige (186 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs.

An den Einreisen von Angehörigen der in Westberlin stationierten MI im Monat Dezember in die Hauptstadt der DDR, Berlin, waren 361 Angehörige der MI der USA (115 Kfz), 128 Großbritanniens (35 Kfz) und 129 Frankreichs (36 Kfz) beteiligt.

Die Angehörigen der genannten MI begingen auch im Monat Dezember während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, Gesetze und Ordnungen der DDR verletzende Handlungen.

In der Zeit vom 1.12. bis 31.12.1976 wurde durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt, dass Angehörige der in Westberlin stationierten drei westlichen MI – unter Verletzung der ihnen eingeräumten Befugnisse – in insgesamt 198 Fällen Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt haben, woran Angehörige der MI der USA in 124 Fällen, Großbritanniens in 71 und Frankreichs in drei Fällen beteiligt waren.

Von den Angehörigen der drei westlichen MI wurden im vorgenannten Zeitraum u. a. in 102 Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt, in dem z. B. durch

  • Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen

    (Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (46 Fälle),

  • Halten bzw. Parken im Halteverbot bzw. Parkverbot

    (Verstoß gegen § 19 StVO) – (27 Fälle),

  • verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen

    (Verstoß gegen die §§ 4, 6,15 StVO) – (12 Fälle),

  • Missachtung der Verkehrsregelung durch Zeichengebung

    (Verstoß gegen § 2 StVO) – (5 Fälle),

  • Befahren von Gehwegen und Grünstreifen

    (Verstoß gegen § 6 StVO) – (3 Fälle),

grobe Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.

Durch das verkehrswidrige Verhalten kam es wiederum zu erheblichen Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus wurde es von Angehörigen der MI der USA und Großbritanniens mehrfach provokatorisch abgelehnt, den Aufforderungen von Angehörigen der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Organe der DDR, sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten, Folge zu leisten.

Hierzu folgende Beispiele:

Am 13.12.1976, 9.38 Uhr, verletzten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der USA-MI, BC 220 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Lichtenberg mehrfach vorsätzlich die Rechtsnormen der DDR und gefährdeten rücksichtslos Leben und Gesundheit von Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei. Das aus Richtung Bahnhof Berlin-Lichtenberg kommende Aufklärungsfahrzeug, BC 220, bog von der Frankfurter Allee unter Missachtung der Verkehrsverbote des Abbiegens und des Durchgangsverkehrs für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) in die Ruschestraße ein. In der Ruschestraße kamen die Insassen des Fahrzeuges sowohl in Höhe der Dottistraße als auch in Höhe des Hoenerweges der Aufforderung zum Halten durch zwei unabhängig voneinander eingesetzte Verkehrsposten nicht nach und erhöhten ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit dieser Verkehrsposten die Geschwindigkeit des Pkw. Nur durch das umsichtige Verhalten und schnelle Reagieren der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei konnten schwerwiegende Folgen verhindert werden (Straftat gemäß § 115 StGB – vorsätzliche Körperverletzung; Verstoß gegen §§ 2, 3, 4 StVO).

Bereits um 9.10 Uhr des gleichen Tages war dieses Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, vom Römerweg kommend, widerrechtlich über den Gehweg und dort befindliche Begrenzungsstangen in die Arberstraße gefahren. (Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 28.12.1976, in der Zeit 7.20 Uhr bis 7.30 Uhr, versuchte das Aufklärungsfahrzeug der USA-MI, BC 221 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Lichtenberg in drei Fällen, unter Missachtung der Verkehrsverbote des Abbiegens von der Frankfurter Allee bzw. Normannenstraße kommend, die für den Durchgangsverkehr für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße zu befahren.

Nachdem diese Versuche durch Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei verhindert worden waren, befuhr das Aufklärungsfahrzeug provokatorisch um 7.31 Uhr die zum Befahren durch Kraftfahrzeuge gesperrte Fußgängergasse Hoenerweg und gelangte auf die Ruschestraße. (Verstoß gegen §§ 2, 3, 4 StVO)

Bereits am 2.12.1976, 15.35 Uhr, hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR im Halteverbot und behinderte dadurch den nachfolgenden Verkehr; und am 8.12.1976, 11.55 Uhr, kam es durch dieses Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg erneut zu einer erheblichen Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durch verkehrswidriges Abbiegen von der Geradeausspur der Alfred-Kowalke-Straße nach links in die Straße Am Tierpark. (Verstoß gegen §§ 4, 6, 19 StVO)

Am 6.12.1976, 8.47 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Rummelsburg die Hauptstraße und wendete in Höhe der Schlichtallee im Wendeverbot. (Verstoß gegen § 16 StVO)

Am 10.12.1976, 23.10 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 223 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR im Parkverbot und hatte keine Beleuchtung eingeschaltet. (Verstoß gegen §§ 18, 19 StVO)

Am 22.12.1976, 13.10 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC 225, in Berlin-Karlshorst den von der Köpenicker Allee in die Kleingartenanlage Wuhlheide in Richtung Verladerampe des Güterbahnhofes führenden und für die Einfahrt (außer Anlieger) gesperrten Weg. (Verstoß gegen §§ 3, 4 StVO)

Am 27.12.1976, 13.18 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 16 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), aus Richtung Bahnhof Lichtenberg kommend, unter Missachtung der Verkehrsverbote des Abbiegens und des Durchgangsverkehrs für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) von der Frankfurter Allee in die Ruschestraße ein. Nach entsprechender Aufforderung durch einen Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei stoppte das Fahrzeug, wendete und entfernte sich in Richtung Frankfurter Allee. Um 13.22 Uhr befuhr das gleiche Fahrzeug, aus Richtung Rathaus Lichtenberg kommend, die Normannenstraße und bog unter Missachtung der Verkehrsverbote des Abbiegens und des Durchgangsverkehrs für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) erneut in die Ruschestraße ein. Die Aufforderung zum Halten durch einen Verkehrsposten der Deutschen Verkehrspolizei missachtete der Fahrer dieses Fahrzeuges, erhöhte die Geschwindigkeit und durchfuhr die Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee. Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges verursachte mit seinem provokatorischen und rücksichtslosen Fahrverhalten eine unmittelbare Gemeingefahr für den eingesetzten Verkehrsposten. (Verstoß gegen §§ 2, 3, 4 StVO)

Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der britischen Armee 59 XB 11 wurden des Weiteren in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:

  • Am 4.12.1976, 12.32 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug mit vier Insassen in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, ca. 50 m auf dem Bürgersteig entlang;

  • am 13.12.1976, 10.32 Uhr, befuhren wiederum vier Insassen mit dem gleichen Pkw in Berlin-Karlshorst die als Einbahnstraße gekennzeichnete Zwieseler Straße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung;

  • am 14.12.1976, 10.14 Uhr, befuhren drei Insassen mit diesem Kfz in Berlin-Oberschöneweide die Wilhelminenhofstraße und bogen trotz Ampelschaltung »rot« nach links in die Edisonstraße ein. (Verstöße gegen die §§ 2, 6, 9 und 15 der StVO)

Am 7.12.1976, 10.45 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 0478 (4 Angehörige der französischen Armee), in Berlin-Treptow die Köpenicker Landstraße und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h. (Verstoß gegen § 7 der StVO)

Am 17.12.1976, 9.20 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs, 641 0866 (4 Angehörige der französischen Armee), in Berlin-Friedrichshain das Verbotsschild für Linksabbieger und fuhren von der Leninallee in die Bersarinstraße. (Verstoß gegen §§ 3 und 4 der StVO)

Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat Dezember 1976 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten insgesamt in

  • 20 Fällen bis zu 2 Stunden,

  • 144 Fällen von 2 bis zu 4 Stunden,

  • 22 Fällen über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Aufenthaltsdauer

bis 2 h

2–4 h

über 4 h

MI der USA

14 Kfz

99 Kfz

2 Kfz

MI Großbritanniens

3 Kfz

15 Kfz

17 Kfz

MI Frankreichs

3 Kfz

30 Kfz

3 Kfz

Im Monat Dezember 1976 wurden zu Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, durch die MI der USA sieben, Großbritanniens sechs und Frankreichs acht verschiedene Kfz eingesetzt.

Nach wie vor werden durch Angehörige der MI zu Aufklärungszwecken vorwiegend Fahrtrouten bevorzugt, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.

Im Monat Dezember wurden in 770 Fällen Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, festgestellt, darunter in

  • 374 Fällen an Objekten des MfS,

  • 128 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,

  • 58 Fällen an Objekten der GSSD,

  • 23 Fällen an Objekten der NVA,

  • 16 Fällen an Objekten des MdI.

Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 591 (77 %), Großbritanniens in 131 (17 %) und Frankreichs in 48 (6 %) Fällen beteiligt.

Des Weiteren drangen im Monat Dezember 1976 in 95 Fällen Angehörige der drei westlichen MI widerrechtlich in für sie gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen ein, woran Angehörige der MI der USA in 70 Fällen und Großbritanniens in 25 Fällen beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)2

Das widerrechtliche Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen erfolgte u. a. in

  • 30 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee,

  • 16 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,

  • 12 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,

  • 12 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 11 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,

  • 9 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.

Insbesondere während des widerrechtlichen Parkens und Haltens, vor allem im Zusammenhang mit dem Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, wurden auch im Monat Dezember militärische und andere Objekte sowie Einrichtungen bzw. Personen- und Kfz-Bewegungen in verschiedenfacher Art und Weise aufgeklärt, fotografiert bzw. gefilmt. (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963, § 4)3

Hierzu folgende Beispiele:

Am 13.12.1976, in der Zeit von 8.54 Uhr bis 10.20 Uhr, hielten sich vier Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC 220, in insgesamt fünf Fällen in der unmittelbaren Umgebung eines Objektes der Grenztruppen der DDR in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße, auf und führten Beobachtungen durch. Ihr besonderes Interesse galt hierbei der in der Arberstraße abgestellten Militärtechnik.

Am 22.12.1976, in der Zeit von 16.00 Uhr bis 16.09 Uhr, beobachteten vier Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC 224, in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, vor dem Tor eines Objektes der Grenztruppen der DDR parkend die Ausfahrt von Militärfahrzeugen. Der um 16.05 Uhr gegebenen Aufforderung eines Regulierungspostens zur Weiterfahrt wurde nicht Folge geleistet.

Am 4.12.1976, in der Zeit von 11.50 Uhr bis 12.32 Uhr, beobachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (4 Angehörige der britischen Armee), am Güterbahnhof in Berlin-Karlshorst stehende Militärtechnik. Anschließend fuhren die Angehörigen der MI einer Panzerkolonne in der Hermann-Duncker-Straße bis zur Straße An der Wuhlheide hinterher, wobei sie ab Ehrlichstraße ca. 50 m den Bürgersteig benutzten. Die Insassen des gleichen Fahrzeuges (4 Angehörige der britischen Armee) führten am 13.12.1976 folgende Aufklärungshandlungen durch:

  • Von 9.43 Uhr bis 10.00 Uhr parkten sie in Berlin-Karlshorst, Am Wiesengrund, nahe der dortigen Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn. Zwei Angehörige der MI nahmen vom Gleiskörper nicht identifizierte kleine Gegenstände auf und fotografierten diese anschließend;

  • 10.34 Uhr hielten sie in Berlin-Karlshorst, Pirolstraße, wobei ein Angehöriger der MI mittels Fernglas in Richtung des dortigen Objektes der GSSD beobachtete und danach fotografierte;

  • 11.04 Uhr hielten sie vor einem Objekt des MfS in Berlin-Prenzlauer Berg, Nordmarktstraße, und filmten den Eingang des Objektes bzw. den Posten.

Durch jeweils vier Angehörige der britischen Armee, mit dem Aufklärungsfahrzeug 53 XB 97, wurden folgende, z. T. provokatorische Handlungen durchgeführt:

  • Am 16.12.1976, 14.12 Uhr, hielt der Pkw in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm, direkt vor dem Sicherungsposten eines Objektes des MfS. Entgegen der Aufforderung zur Weiterfahrt fuhr der Fahrer mit dem Pkw mehrfach in provokatorischer Art und Weise vor dem Tor des Objektes hin und her und blockierte die Ein- und Ausfahrt;

  • am 18.12.1976, 9.35 Uhr, hielt der Pkw in Berlin-Hohenschönhausen, Goeckestraße. Die Insassen fotografierten ein in der Freienwalder Straße gelegenes Objekt des MfS. Anschließend beobachteten sie in Berlin-Weißensee vom Dach des auf dem Parkplatz Nüßlerstraße abgestellten Pkw aus ein Objekt des MdI;

  • am 21.12.1976, in der Zeit von 12.30 Uhr bis 12.33 Uhr, parkte der Pkw am Reichsbahngelände Berlin-Karlshorst, Beerfelder Straße, wobei durch die Insassen ein vorbeifahrender Zug, der mit Militärtechnik beladen war, beobachtet und fotografiert wurde.

Anlage 1 zur Information Nr. 48/77

Vorsätzliche Verletzungen der Staatsgrenze der DDR durch einen Angehörigen der britischen Militärpolizei am 23.12.1976 an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße

Am 23.12.1976, 10.11 Uhr, erschien an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße der als Mitarbeiter der polnischen Militärmission in Westberlin bekannte polnische Diplomat Rybicki mit dem Pkw, Kennzeichen YH 91 B (Fahrzeug der polnischen Militärmission in Westberlin) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR, Berlin.

Während des Passierens des Westberliner Kontrollpunktes Checkpoint Charlie wurde der Diplomat durch einen Angehörigen der britischen Militärpolizei durch Zuruf zum Halten aufgefordert. Das Fahrzeug kam fünf Meter hinter der Grenzmarkierung auf DDR-Territorium zum Stehen. Der britische Militärpolizist begab sich mit umgeschnallter Dienstpistole zum Kfz und sprach ca. 5 bis 10 Sekunden mit dem polnischen Diplomaten. Im Anschluss daran begab sich der Angehörige der britischen Militärpolizei schnellen Schrittes zu seinem Dienstgebäude zurück und kam nach etwa einer Minute abermals zum Kfz des polnischen Diplomaten und somit erneut widerrechtlich auf das Territorium der DDR.

Daraufhin begaben sich zwei Mitarbeiter der Passkontrollorgane der DDR zum Fahrzeug des Diplomaten und forderten den Angehörigen der britischen Militärpolizei, der ein Namensschild mit der Aufschrift [Name] trug, zum sofortigen Verlassen der Grenzübergangsstelle auf. Dieser Aufforderung wurde ohne Kommentar Folge geleistet.

Anlage 2 zur Information Nr. 48/77

Zur persönlichen Information des Genossen Chotulew4

Am 17.12.1976, gegen 10.45 Uhr, kam es in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, in Höhe des Wachregimentes Berlin des MfS »F. E. Dzierzynski« zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227, vom Typ Ford Custom (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), und einer Pioniermaschine vom Typ Dock5 des Wachregimentes »F. E. Dzierzynski«.

Das Aufklärungsfahrzeug befuhr, aus Richtung Rahnsdorf kommend, die Fürstenwalder Allee, als die Pioniermaschine das Objekt in Richtung Rahnsdorf verließ. Vor der Pioniermaschine fuhr, die Sicherheitsbestimmungen einhaltend, ein Pkw mit einer gelben Rundumleuchte als Warnsignal. Das Aufklärungsfahrzeug wurde durch Zeichen zum Verlangsamen der Fahrtgeschwindigkeit und zum Stoppen aufgefordert. Daraufhin setzte der US-Pkw langsam seine Fahrt fort und hielt wegen der verkehrsbedingten Lage ca. 40 m vor der Ausfahrt. Bei der Vorbeifahrt der ca. 12 m langen und schwenkbaren Pioniermaschine wurde das in entgegengesetzter Fahrtrichtung haltende Aufklärungsfahrzeug beschädigt. Sowohl die Insassen des Sicherungsfahrzeuges als auch der Zugmaschine bemerkten diese Beschädigung nicht und setzten ihre Fahrt fort.

Das Aufklärungsfahrzeug verblieb bis zur Aufnahme des Unfalls durch Angehörige der Deutschen Volkspolizei am Ort und setzte danach seine Fahrt mit eigener Kraft fort. Der am BC-Fahrzeug entstandene Sachschaden beträgt ca. 1 000 M. Die an der Unfallstelle geführten Ermittlungen haben keine eindeutige Klärung der Unfallursache und Schuldfrage ergeben. Bisher getroffenen Feststellungen zufolge hat der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges den Verkehrsunfall verursacht. Obwohl dieser vorerst das Haltezeichen des Sicherungsfahrzeuges beachtet und befolgt hatte, setzte er jedoch vorzeitig seine Fahrt fort und geriet in den Winkel des ausschwenkenden Hinterteiles der Pioniermaschine.

  1. Zum nächsten Dokument Aktivitäten der Lektorin des Luchterhand-Verlags Ingrid Krüger

    24. Januar 1977
    Information Nr. 59/77 über einige Zusammenhänge mit der Tätigkeit der Ingrid Krüger, Journalistin und Lektorin beim Luchterhand-Verlag

  2. Zum vorherigen Dokument Auffinden des vermissten Offiziers einer Militärschule in Sachsen

    20. Januar 1977
    Information Nr. 47/77 über das Auffinden des seit dem 27.12.1976 in Fahndung stehenden Hauptmanns der NVA, [Name 1, Vorname], am 16.1.1977